Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Wegberger

aus dem Westen
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Hallo,

In 20 Jahren ist die GRÜNE Pest bei uns nur noch Geschichte und wir sind wieder zu einem vernünftigen Umgang untereinander und mit der Natur zurückgekehrt. Deshalb wird in 20 Jahren auch noch geangelt.
Ja in virtuellen Fischpuffs .... weil Angler in der freien Natur keine Zugangsberechtigung mehr haben werden. Und warum ?

Weil unserer Verbands-Naturschutz-Funktionäre die eigene Sache verraten haben. Blödsinn .... es war bei denen nie unsere Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Oh man...Dann jetzt für Dich noch einmal deutlich!


Quelle: http://www.dafv.de/files/Ordnungen/...emeinschaftsfischen_Empfehlungen_20141115.pdf

"In Abgrenzung zu erlaubten Gemeinschaftsfischen sind verbotene Wettfischen fischereiliche Veranstaltungen, die durch Wettbewerbscharakter geprägt sind. Dazu gehören , wenn nicht das Landesrechtet was anderes regelt:
a) ein weiterführender Charakter der Veranstaltung (Qualifikation),
b) eine wirtschaftliche Zielrichtung der Veranstaltung (z.B. Tombolafischen)"

Diese Formulierung ist aus dem Erlass des BMF in Bezug auf die Gemeinnützigkeit (Abgabenordnung)

Die Formulierung ist mit Sicherheit nicht aus dem Erlass des Finanzministeriums sondern wenn schon, dann eine Reaktion des Verbandes auf den Erlass, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, aber lassen wir die Haarspaltereien!

Diese Formulierung wie auch die restlichen Empfehlungen des Verbandes zu Gemeinschaftsfischen, mal völlig unabhängig von der Historie, zweifelhaften Sinnhaftigkeit oder auch nur rechtlichen Relevanz dieses Papiers, tangieren diesen Fall sogar ganz konkret.
Aufgrund dieser selbst verfassten Empfehlungen nämlich sollte und müßte der Verband hier öffentlichkeitswirksam intervenieren, nichts anderes wollte ich damit zum Ausdruck bringen und deshalb habe ich diese Empfehlungen hier gepostet.
Dazu bitte auf der ersten Seite lesen, durch welche Punkte zulässige Gemeinschaftsfischen definiert werden, die sind nämlich bei diesem Treffen meiner Meinung nach zutreffend!


und spielt überhaupt keine Rolle in diesem Fall oder grundsätzlich in MVP!
Dort sind Wettangeln mit Verwertung erlaubt per Gesetz.

Wettangeln sind erst einmal grundsätzlich nicht mit dem TierSchG vereinbar, von den Verfügungen der Staatsanwaltschaften Münster und Würzburg, auf die sich Petra im einschlägigen Fall beruft, auf die ich unten noch einmal eingehen werde und die Wettfischen als strafbare Handlung nach dem TierSchG einstufen, gibt es dazu u.a. auch noch ein Urteil des AG Hamm, auf das sich auch immer mal wieder berufen wird.

Auch nach dem LandesFischG-MV ist Wettangeln verboten. §12(2)!

Um hier kurz auf den Passus einzugehen, auf den du dich beziehst, wenn du herausliest, dass Wettangeln mit Verwertung erlaubt ist:

"Wettfischveranstaltung ist jede Veranstaltung, die ausschließlich dem Zweck dient, denjenigen zu ermitteln, der das nach Anzahl, Gewicht oder Länge der Fische bewertete beste Fangergebnis erzielt, und nicht auf die sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische oder auf die Hege gerichtet ist."

Daraus abzuleiten, dass man im Rahmen eines Wettbewerbes gefangene Fische nur der sinnvollen Verwertung zuführen muß, damit die Veranstaltung nicht mehr als Wettfischen definiert werden kann, ist kühn.

Da steht lediglich, dass jede wettbewerbsartige Veranstaltung, die nicht auf die sinnvolle Verwertung abzielt, ein Wettfischen ist, nicht, dass jede wettbewerbsartige Veranstaltung, die das tut, genau das automatisch nicht ist!

Damit wir uns richtig verstehen, ich bin absolut nicht der Meinung, dass die Veranstaltung, um die es hier geht, ein Wettfischen war. Aber offensichtlich waren die Ermittlungsbehörden geneigt, dieser fragwürdigen Petra-Argumentation zu folgen!

Verstehst Du es jetzt?
Du kannst jetzt natürlich auch vom ersten Flug zum Mond ein paar links einführen, die passen dann ähnlich gut zum Thema.

Ich verstehe lediglich, dass du ein paar kleinere Schwierigkeiten hast, die Zusammenhänge zu verstehen.

Noch einmal deutlich: wenn den Blödsinn hier jemand liest, denkt er doch, dass Wettfischen verboten ist und versteht die Aufregung nicht. Wettfischen ist in MVP - da liegt Warnemünde - per Gesetz erlaubt. Kann doch nicht so schwer sein...

Siehe oben, ist es anscheinend...

Auch da liegt ein Denkfehler vor werter Kollege!

Inwiefern sind wir denn Kollegen? Nicht böse gemeint, mich interessiert nur deine Vermutung. Wenn du mit Kollegen meinst, dass wir beide Angler sind, die versuchen, die Rosinante zu satteln, hat sich die Frage erledigt, dann sind wir das.;)

Die hätten Anzeigen können was sie wollen. Dann wird zwar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet nach §17 TSG, jedoch muss geprüft werden, ob dieser überhaupt zutreffend ist. Das prüft nicht PETA, sondern die Staatsanwaltschaft. Dazu hätte dann ein Blick in das LFischG ausgreicht, um festzustellen, dass hier maximal ein Verstoß gegen den §12 - also eine OWi - vorgelegen hätte.

Zuerst einmal kommst du hier mit deiner eigenen Argumentation etwas durcheinander:

Oben versuchst du mir klarzumachen, dass diese Veranstaltung nach LFischG § 12 ein erlaubtes Wettfischen war, hier räumst du jetzt ein, dass wegen Verstoß gegen eben diesen Paragraphen eine Owi vorliegen könnte!?

Unabhängig davon, wäre das nach Landesgesetz lediglich eine Ordnungswidrigkeit, würde die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht ermitteln. Bei Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig, nicht die Staatsanwaltschaft.
Aber hier geht es um einen Verstoß gegen das TierSchG, darauf beruft sich Petra zumindest und damit ist es hinfällig, was dazu einschlägig in einem Landesgesetz steht. Das TierSchG ist ein Bundesgesetz, siehe dazu § 31 GG, Bundesrecht bricht Landesrecht!

Petra führt hier im Detail u.a. eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Würzburg ins Feld, die auf §17 TierSchG abstellt:


"Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Durchführung eines Gemeinschaftsangelns bei der gleichzeitigen Auslobung von Preisen ein Vergehen der Tiertötung i.S.d. § 17 Nr. 1 TierSchG darstellt. Auf die Art und Höhe der ausgelobten Preise oder auf die Tatsache, dass der finanzielle Mehrwert oder Nutzen, der durch den verliehenen Preis entsteht, durch das Bezahlen des Erlaubnisscheins ausgeglichen ist, kommt es nicht an. Maßgeblich ist allein, dass die Tötung eines Wirbeltiers nach § 17 TierSchG nur dann straffrei ist, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt.


Ein derartiger anerkannter Grund für die Tötung eines Wirbeltiers sei der spätere Verzehr. Ein späterer Verzehr trete jedoch dann in den Hintergrund, wenn nicht mehr der Verzehr, sondern der Wettbewerbsgedanke Leitmotiv des Angelns und folglich des Tötens sei, wie dies bei einem Gemeinschaftsangeln der Fall sei, wenn die Menge des gefangenen Fisches bei den jeweiligen Teilnehmern gewogen/gemessen und die Menge des Fangs durch die Angler prämiert werde."


"Die Verleihung von Preisen als Belohnung für die große Anzahl bzw. das große Gewicht von gefangenen Fischen in einer vorgegebenen Zeit macht daher den Fischfang als solchen zu einem Fangen und Töten ohne vernünftigen Grund."


Aus der Lektüre dieser Verfügung der Würzburger kann zumindest ich keine wirklich relevanten Schnittmengen zum hier besprochenen Fall herauslesen. Es wurden in dem Sinne keine Preise für Anzahl oder Gewicht verliehen, die Veranstaltung hatte in erster Linie karitativen Charakter und lediglich der jeweils größte Fisch wurde mit einer Ehrengabe gewürdigt, siehe dazu wieder die Empfehlungen des Verbandes zu Gemeinschaftsfischen;)

Somit wurde hier in meinen Augen der Rechtspflicht nicht ausreichend Beachtung geschenkt.

Das wurde es allerwahrscheinlichst nicht, wenn auch aus anderen Gründen als den von dir angeführten.

Wenn bei mir im Dorf drei schwarzhaarige Männer mit Bärten auf einer Bank sitzen und ich eine Anzeige wegen "Gründung einer terroristischen Vereinigung" stelle, läuft doch auch nicht sofort das MEK oder die GSG9 los, sondern es wrd erst einmal geprüft, ob der Tatverdacht zutreffend ist.

Diesem etwas hahnebüchenen Vergleich könnte man zumindest einen anekdotischen Wert zugestehen...

Jetzt komme ich wieder auf meine behördliche Genehmigung der Veranstaltung zurück, denn die spielt hier eine ziemlich große Rolle wie man sieht.

Diese Genehmigung, von der du hier wiederholt sprichst, wäre auch noch einmal interessant! Was wurde da von welcher Behörde eigentlich genau genehmigt, vielleicht kannst du dazu mal Auskunft erteilen?

Du nicht, aber ich. Denn ich habe mit beiden Betroffenen an den Tag telefoniert und kenne Abläufe, Hintergründe und sogar die formellen Fehler....

Hatte ich schon erwähnt, formelle Fehler gab es da mit Sicherheit jede Menge. 75% aller beanstandeten Hausdurchsuchungen werden von Gerichten für unzulässig erklärt.
Würde mich nicht wundern, wenn eine hoffentlich erfolgende Prüfung dieses Falls durch einen oder mehrere Anwälte ähnliche Resultate zeitigt.

Davon ab, ich lese hier trotzdem immer nur von zwei Polizisten, die Unterlagen beschlagnahmt haben, eine Razzia sieht anders aus!

http://www.outfox-world.de/news/peta-anzeige-fuehrt-zu-razzia-bei-anglern.html
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Münster, Würzburg und Warnemünde. Hmmm...Da fällt mir etwas auf. LANDESFischeriegesetze. Aha, da gibt es Unterschiede.

Jetzt komme mir bitte nicht mit dem TSG und darauf bezieht sich mein Einwand zum §12 LFsichG MV (und OWi), denn wie kann etwas verboten sein, wenn es ausdrücklich erlaubt ist?

Deine Interpretation - gerade in Bezug auf Bayern oder NRW - interessiert da herzich wenig, denn es geht weiterhin um MVP und das dortige LFischG. Hättest Du das verstanden, würdest Du hier nicht immer auf Urteile von irgendwelchen Amtsgerichten verweisen. Da spielt hier eher eine untergeordnete Rolle.

Du kennst den Erlass vom BMF? Ich gebe Dir dahingehend recht, dass ich nicht weiß, wer die Formulierung als erster gewählt hat. Meine Vermutung beruht einzig auf der Chronologie...

Das war jetzt aus Zeitmangel eine Kurzfassung, sorry!
 

Trollegrund

"The Artist"
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Ich war bei dem Event dabei und das aus einem einzigen Grund. Um Flagge zu zeigen für die DGzRS. Es wurden an dem Tag weit über 1200 Euro für die Seenotretter gespendet und noch am selben Abend an ein Besatzungsmitglied der "Arkona" übergeben. Nur wenige Stunden nach dem Event hatte die Arkona einen scharfen Seenot Einsatz und ein Seemann konnte erfolgreich an Land gebracht werden. Es ist ist ein gutes Gefühl das wir einen Teil zur Finanzierung der Einsätze beitragen konnten. Den was viele nicht wissen, die Seenotrettung an deutschen Küsten mit über 2000 Einsätzen PRO Jahr ist kein staatliches Unternehmen und wird durch freiwillige Zuwendungen finanziert. Jetzt kann jeder grübeln was so ein Kreutzer pro Stunde an Kraftstoff verbraucht oder ein Werftaufenthalt kostet usw usw usw..... ohne Spenden kommt auf See niemand! Und wir haben an dem Tag zumindest einen kleinen Teil dazu beigetragen das irgendwo eine Familie aufatmen kann und einem Menschen geholfen werden konnte. Die Hausdurchsuchungen haben tatsächlich stattgefunden und zwar bis in die tiefste Privatsphäre. Ein Anruf oder ein Vorladung hätte auch gereicht um an das Gesuchte zu gelangen. Auf meinem Boot wurde nichts gefangen was in Anbetracht der nachfolgenden Handlungen wohl auch gut so ist. Fische fangen stand definitiv an diesem Tag nicht im Vordergrund!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ukel

Well-Known Member
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Ich war bei dem Event dabei und das aus einem einzigen Grund. Um Flagge zu zeigen für die DGzRS. Es wurden an dem Tag weit über 1200 Euro für die Seenotretter gespendet und noch am selben Abend an ein Besatzungsmitglied der "Arkona" übergeben. Nur wenige Stunden nach dem Event hatte die Arkona einen scharfen Seenot Einsatz und ein Seemann konnte erfolgreich an Land gebracht werden. Es ist ist ein gutes Gefühl das wir einen Teil zur Finanzierung der Einsätze beitragen konnten. Den was viele nicht wissen, die Seenotrettung an deutschen Küsten mit über 2000 Einsätzen PRO Jahr ist kein staatliches Unternehmen und wird durch freiwillige Zuwendungen finanziert. Jetzt kann jeder grübeln was so ein Kreutzer pro Stunde an Kraftstoff verbraucht oder ein Werftaufenthalt kostet usw usw usw..... ohne Spenden kommt auf See niemand! Und wir haben an dem Tag zumindest einen kleinen Teil dazu beigetragen das irgendwo eine Familie aufatmen kann und einem Menschen geholfen werden konnte. Die Hausdurchsuchungen haben tatsächlich stattgefunden und zwar bis in die tiefste Privatsphäre. Ein Anruf oder ein Vorladung hätte auch gereicht um an das Gesuchte zu gelangen. Auf meinem Boot wurde nichts gefangen was in Anbetracht der nachfolgenden Handlungen wohl auch gut so ist. Fische fangen stand definitiv an diesem Tag nicht im Vordergrund!

Super tolle Aktion und nachahmenswert.

Das Schlimme ist, dass P€TA & Co Menschenleben egal sind, die jubeln ja sogar, wenn ein Bauer vom Bullen totgetrampelt wird und sehen das als natürliche Rache der Natur am Menschen an. #q
https://www.focus.de/panorama/welt/...ot-und-tierschuetzerin-feiert_id_4436717.html
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns


Das hast Du aber freundlich formuliert. Der VDSF hat damals die DAV Verbände beim BMF angekackt...

Zum Fischereigesetz und den Urteilen...

Ausschliessen das sich die Richter in MV auf das Urteil in Münster etc. beziehen bzw in deren Überlegung einfliessen lassen kann man nicht.

Hier wird wohl maßgebend sein wie das Gericht die Veranstaltung bewertet.
Die Stellungnahme der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft und die Hausdurchsuchung lassen nichts gutes erahnen.

Es gilt:

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Ausschließen kann man vor Gericht überhaupt nichts, deshalb habe ich auch von einer "untergeordneten Rolle" geschrieben.

Die Staatsanwaltschaft geht in die Offensive- das lässt nichts gutes erahnen! Denn vermutlich stehen die in der Öffentlichkeit unter Druck und müssen etwas präsentieren.

Fakt ist, dass PETA einmal mehr Aufmerksamkeit erlangt hat. Sieht man ja hier...

Ich hoffe, dass das zuständige Gericht den Fall neutral und unvoreingenommen betrachtet und sich nicht irgendwelche Urteile aus Bayern oder NRW als Vorlage nimmt. Ich würde hier ggf. in die Revision gehen. Auf der anderen Seite werden ja auch Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt.

Anzumerken ist jedoch, dass viele Verfahren in der Regel gegen Auflagen gemäß §153 StPO eingestellt werden. Wenn die Straftat jedoch zu zu einer Einstellung führt, kann das öffentliche Interesse nicht so hoch sein. Für mich hat eine Einstellung in der Regel einen faden Beigeschmack.

Zu der Genehmigung habe ich bereits etwas geäussert.
Meiner Meinung nach ist diese nicht relevant.
Es ist unklar wie die Fischereibehörde diesen Antrag zum Benefizangeln geprüft hat.
("Unsere" Fischereibehörde prüft nichts. Die Sache ist in der Regel in 2 Minuten abgehandelt)
Für die Hausdurchsuchung wird der Richter sich auch nicht erst umhören wo wer was evtl. genehmigt hat. Zeit vergeht, Verdächtiger kann gewarnt werden etc.

Er bekommt den Antrag der Staatsanwaltschaft und muss schnell entscheiden.

Der Richter ja, aber die Staatsanwaltschaft hätte vorab prüfen können und müssen. Als Bürger darf ich mich übrigens darauf verlassen, dass eine Genehmigung mir etwas erlaubt und der Verwaltungsakt rechtmäßig ist. Ob die ausreichend prüfen, ist mir dabei erst einmal egal. Denn das ist Aufgabe der Behörde und nicht des Antragstellers. Aus diesem Grund wird hier die "Genehmigung" noch eine Rolle spielen. Auch für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft spielt die Genehmigung eine Rolle.

Des Weiteren benötigt man keine Hausdurchsuchung, um die Teilnehmer an der Veranstaltung festzustellen.

Überlegt doch mal bitte, welche Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung erfüllt sein müssen. In der Regel werden diese Verfahren wie bereits tausendmal erwähnt entweder wegen Geringfügigkeit eingestellt oder gegen Auflagen. Beides bedeutet erst einmal, dass die Hausdruchsuchung für diese Straftat grundsätzlich als nicht verhältnismäßig einzustufen ist. Eine Hausdurchsuchung ist und bleibt ein Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Das hast Du aber freundlich formuliert. Der VDSF hat damals die DAV Verbände beim BMF angekackt...

So kann man es auch nennen.
Es muss wohl aber nicht nur der VDSF gewesen sein sondern auch einige andere vereine wie ich aus dem Schreiben erlese.



Ausschließen kann man vor Gericht überhaupt nichts, deshalb habe ich auch von einer "untergeordneten Rolle" geschrieben.

Die Staatsanwaltschaft geht in die Offensive- das lässt nichts gutes erahnen! Denn vermutlich stehen die in der Öffentlichkeit unter Druck und müssen etwas präsentieren.

Fakt ist, dass PETA einmal mehr Aufmerksamkeit erlangt hat. Sieht man ja hier...

Ich hoffe, dass das zuständige Gericht den Fall neutral und unvoreingenommen betrachtet und sich nicht irgendwelche Urteile aus Bayern oder NRW als Vorlage nimmt. Ich würde hier ggf. in die Revision gehen. Auf der anderen Seite werden ja auch Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt.

Anzumerken ist jedoch, dass viele Verfahren in der Regel gegen Auflagen gemäß §153 StPO eingestellt werden. Wenn die Straftat jedoch zu zu einer Einstellung führt, kann das öffentliche Interesse nicht so hoch sein. Für mich hat eine Einstellung in der Regel einen faden Beigeschmack.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man gegen alle Teilnehmer auf einen Prozess aus ist.
Das wird viel Arbeit.
Daher teile ich Deine Einschätzung das es eher mit Auflagen eingestellt wird.


Der Richter ja, aber die Staatsanwaltschaft hätte vorab prüfen können und müssen. Als Bürger darf ich mich übrigens darauf verlassen, dass eine Genehmigung mir etwas erlaubt und der Verwaltungsakt rechtmäßig ist.

Irrtum. Die Judikative arbeitet unabhängig.

Ob die ausreichend prüfen, ist mir dabei erst einmal egal. Denn das ist Aufgabe der Behörde und nicht des Antragstellers. Aus diesem Grund wird hier die "Genehmigung" noch eine Rolle spielen. Auch für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft spielt die Genehmigung eine Rolle.

Bekommt die Fischereibehörde noch einen auf den Sack. ;)


Des Weiteren benötigt man keine Hausdurchsuchung, um die Teilnehmer an der Veranstaltung festzustellen.

Überlegt doch mal bitte, welche Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung erfüllt sein müssen. In der Regel werden diese Verfahren wie bereits tausendmal erwähnt entweder wegen Geringfügigkeit eingestellt oder gegen Auflagen. Beides bedeutet erst einmal, dass die Hausdruchsuchung für diese Straftat grundsätzlich als nicht verhältnismäßig einzustufen ist. Eine Hausdurchsuchung ist und bleibt ein Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.

Und? Dem Richter wird doch nichts passieren.
Bekommt von seinem Chef ein kleines Dududu und weiter machen.


Wir müssen es abwarten.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Der Richter ja, aber die Staatsanwaltschaft hätte vorab prüfen können und müssen. Als Bürger darf ich mich übrigens darauf verlassen, dass eine Genehmigung mir etwas erlaubt und der Verwaltungsakt rechtmäßig ist.

Irrtum. Die Judikative arbeitet unabhängig.

Der Richter, aber die Staatsanwaltschaft hätte prüfen müssen. Somit hätte der Richter unabhängig das Ermittlungsverfahren bzw. den Stand der Ermittlungen ebenfalls prüfen müssen. Wenn der Richter unterschreibt, ist er verantwortlich.

Sind die Gerichte eventeull überlastet, zum Beispiel durch Anzeigen von PETA?

Verutlich hast Du aber recht, dass es beim "Du Du Du" bleibt. Bitter, wenn Grundrechte von Bürgern verletzt werden. Rechtsstaat? |kopfkrat
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

In 20 Jahren ist die GRÜNE Pest bei uns nur noch Geschichte und wir sind wieder zu einem vernünftigen Umgang untereinander und mit der Natur zurückgekehrt. Deshalb wird in 20 Jahren auch noch geangelt.
Dann können wir ja für satte 2 Jahrzehnte auf mind. 60% der "Leistung" der Verbände verzichten, wenn das alles von selbst seinen Gang geht.
Super! :vik:
Stellst du die Anträge, Haupt- & Ehrenämter runterzufahren und entsprechend die Beiträge zu senken?
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Hallo miteinander

Die Staatsanwaltschaft geht in die Offensive- das lässt nichts gutes erahnen! Denn vermutlich stehen die in der Öffentlichkeit unter Druck und müssen etwas präsentieren.
........
Ich hoffe, dass das zuständige Gericht den Fall neutral und unvoreingenommen betrachtet ....

Man sollte sich noch einmal an Dr. Arlinghaus und seine wissenschaftliche Untersuchung zur Akzeptanz des Angelns in der Öffentlichkeit rückbesinnen. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dann ist etwa jeder 4-5 Bürger der Auffassung, dass Angeln etwas Verwerfliches sei und verboten werden sollte. Es gibt absolut keinen Grund anzunehmen, dass diese Auffassung nicht auch bei der Polizei, der Staatsanwaltschaften und bei den Gerichten so vorhanden wäre.
Und wenn jeder 4-5 Staatsanwalt und Richter den Anglern eins überbraten will, dann sind diese Leute aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, den Anglern mal "auf den Zahn zu fühlen". Wie weit sie dabei gehen (wollen) ist Temperamentssache. Meistens wird am Ende das Verfahren eingestellt. Muss aber nicht so sein.

Dagegen hilft nur, das rechtlich durchzustreiten und darauf vertrauen, dass aufgrund der Wahrscheinlichkeitsrechnung in der entscheidenden Gerichtinstanz ein Richter/ein Richterkollegium sitzt, das nichts gegen Angler hat.

Servus
Fischer am Inn
 
S

Sharpo

Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Hallo miteinander



Man sollte sich noch einmal an Dr. Arlinghaus und seine wissenschaftliche Untersuchung zur Akzeptanz des Angelns in der Öffentlichkeit rückbesinnen. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dann ist etwa jeder 4-5 Bürger der Auffassung, dass Angeln etwas Verwerfliches sei und verboten werden sollte. Es gibt absolut keinen Grund anzunehmen, dass diese Auffassung nicht auch bei der Polizei, der Staatsanwaltschaften und bei den Gerichten so vorhanden wäre.
Und wenn jeder 4-5 Staatsanwalt und Richter den Anglern eins überbraten will, dann sind diese Leute aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, den Anglern mal "auf den Zahn zu fühlen". Wie weit sie dabei gehen (wollen) ist Temperamentssache. Meistens wird am Ende das Verfahren eingestellt. Muss aber nicht so sein.

Dagegen hilft nur, das rechtlich durchzustreiten und darauf vertrauen, dass aufgrund der Wahrscheinlichkeitsrechnung in der entscheidenden Gerichtinstanz ein Richter/ein Richterkollegium sitzt, das nichts gegen Angler hat.

Servus
Fischer am Inn

Wer geht dieses Risiko als Buhmann der Nation dazustehen ein?
(Die Gefahr einer krachenden Niederlage besteht ja)
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Hallo

Wer geht dieses Risiko als Buhmann der Nation dazustehen ein?
(Die Gefahr einer krachenden Niederlage besteht ja)

Von was redest Du? Ist Dir klar, dass bei Anzeigen wie sie die Peta vorbringt, zwingend ein Anfangsverdacht im Sinne des Strafrechts zu bejahen ist und die Staatsanwaltschaft entsprechend erste Ermittlungen einzuleiten hat. Und ab diesem Punkt kann man sehr weit gehen (wenn man das als Staatsanwaltschaft will) ohne nachweislich den Gesetzesrahmen zu verlassen.

Aber ihr könnt hier weiter fantasieren.

Servus
Fischer am Inn
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

In 20 Jahren ist die GRÜNE Pest bei uns nur noch Geschichte und wir sind wieder zu einem vernünftigen Umgang untereinander und mit der Natur zurückgekehrt. Deshalb wird in 20 Jahren auch noch geangelt.

So ein Statement ist gewagt. Ich gehe eher davon aus, dass die Grünen in 20 Jahren fester Bestandteil konservativer Regierungskoalitionen sein werden, da junge Leute ihre Ansichten dort maßgeblich vertreten sehen.

Statt also die Hände in den Schoss zu legen und auf ein Wunder zu warten, sollten die Verbände aktive Lobbypolitik betreiben, um Kompromisse zu finden, die entspanntes Angeln für die Masse auch unter grüner Regierungsbeteiligung ermöglichen.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Man kann auch schlafende Hunde wecken...

Solange die aufgeweckt an einer kurzen Leine kläffen, kein nennenswertes Drama.

Womit wir wieder beim Jahrelangen wegducken und versagen derer wären,welche die Länge dieser Leine samt Aggro Potential dieser Kläffer hätten beeinflussen MÜSSEN,genau dass aber gnadenlos verpennt und vermurkst haben.

Klare Grenzen aufzeigen!

Wer das nicht beherzigt und weiter auf Stuhlkreispädagogik und Erziehungstechnisch lächerlich anmutende Dududu Aktionen setzt, darf sich dann aber nicht über weiter fortschreitende Beissattacken wundern.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Solange die aufgeweckt an einer kurzen Leine kläffen, kein nennenswertes Drama.

Womit wir wieder beim Jahrelangen wegducken und versagen derer wären,welche die Länge dieser Leine samt Aggro Potential dieser Kläffer hätten beeinflussen MÜSSEN,genau dass aber gnadenlos verpennt und vermurkst haben.

Klare Grenzen aufzeigen!

Wer das nicht beherzigt und weiter auf Stuhlkreispädagogik und Erziehungstechnisch lächerlich anmutende Dududu Aktionen setzt, darf sich dann aber nicht über weiter fortschreitende Beissattacken wundern.

Der Leinenzwang wurde doch schon längst abgeschafft und im Stuhlkreis wird immer noch gerufen: “Ach, Hunde die bellen, beissen nicht.“

Dass der Arm aber schon bis zur Schulter angefressen ist, merken sie nicht.

Nee, sie schmeissen noch fröhlich mit Leckerlies umher.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Solange die aufgeweckt an einer kurzen Leine kläffen, kein nennenswertes Drama.

Womit wir wieder beim Jahrelangen wegducken und versagen derer wären,welche die Länge dieser Leine samt Aggro Potential dieser Kläffer hätten beeinflussen MÜSSEN,genau dass aber gnadenlos verpennt und vermurkst haben.

Klare Grenzen aufzeigen!

Wer das nicht beherzigt und weiter auf Stuhlkreispädagogik und Erziehungstechnisch lächerlich anmutende Dududu Aktionen setzt, darf sich dann aber nicht über weiter fortschreitende Beissattacken wundern.

Inwieweit sich hier Grenzen aufzeigen, wird sich zeigen, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Ich bin gerade bei meinen Eltern in der Lausitz zu Besuch. Hier wurde mit behördlicher Erlaubnis ein Wolf geschossen, der Hunde angegriffen und getötet hat. Jetzt gibt es einen deutschlandweiten Shitstorm von Schützern gegen die betreffende Behörde. Wenn Deutschland diesen Weg mit Unterstützung signifikanter Teile aus der Bevölkerung gehen will, werden das auch die Angler nicht verhindern, aber noch habe ich Hoffnung, dass der Verstand siegt. Und wie gesagt: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Ich hatte heute ein langes Gespräch mit meinem Sohn (Papa/Sohn Gespräch halt) und zitierte Bertolt Brecht "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht". Er guckte mich an und fragte, warum das nicht das Motto für Anglerdemo sei.

Hallo,

ich glaube nicht, dass das Zitat von Brecht ist, wenn doch, dann war er aber ein großer Heuchler.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.;)

Gruß

Lajos
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Hallo



Von was redest Du? Ist Dir klar, dass bei Anzeigen wie sie die Peta vorbringt, zwingend ein Anfangsverdacht im Sinne des Strafrechts zu bejahen ist und die Staatsanwaltschaft entsprechend erste Ermittlungen einzuleiten hat. Und ab diesem Punkt kann man sehr weit gehen (wenn man das als Staatsanwaltschaft will) ohne nachweislich den Gesetzesrahmen zu verlassen.

Aber ihr könnt hier weiter fantasieren.

Servus
Fischer am Inn

Ja, aber auch Du schreibst von "kann"!

Natürlich bringt PETA das TSG ein, damit überhaupt eine Strafverfolgung in Gange kommt. Und natürlich leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Doch sollte die Staatsanwaltschaft die Grundrechte beachten und die Verhältnismäßigkeit wahren oder bist Du da anderer Meinung?

Rechtfertigt ein Verstoß gegen das TSG - wie in diesem vorliegendem Fall - einen Eingriff in die Grundrechte eines Menschen, gerade unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle mit Einstellungen von Verfahren oder Freisprüchen? Nein, oder?

Ich denke, dass die Massnahmen der Staatsanwaltschaft der Schwere der Straftat angemessen sein müssen und das hier nicht der Fall ist. Immerhin wurde das MEK nicht hinzugezogen!

Mein Eindruck, das in diesem Fall im Vorfeld nicht gewissenhaft ermittelt wurde, wird durch einen formellen Fehler im Durchsuchsbeschluss verstärkt.

Das sind aber nur meine Phantasien |rolleyes
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns

Hallo,

ich glaube nicht, dass das Zitat von Brecht ist, wenn doch, dann war er aber ein großer Heuchler.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.;)

Gruß

Lajos

Nein, ich habe das auch hier falsch formuliert, aber danke für die Richtigstellung. Es ging auch nicht speziell um diesen Satz, sondern um Zitate und deren Ursprung |supergri.
 
Oben