Das hast Du aber freundlich formuliert. Der VDSF hat damals die DAV Verbände beim BMF angekackt...
So kann man es auch nennen.
Es muss wohl aber nicht nur der VDSF gewesen sein sondern auch einige andere vereine wie ich aus dem Schreiben erlese.
Ausschließen kann man vor Gericht überhaupt nichts, deshalb habe ich auch von einer "untergeordneten Rolle" geschrieben.
Die Staatsanwaltschaft geht in die Offensive- das lässt nichts gutes erahnen! Denn vermutlich stehen die in der Öffentlichkeit unter Druck und müssen etwas präsentieren.
Fakt ist, dass PETA einmal mehr Aufmerksamkeit erlangt hat. Sieht man ja hier...
Ich hoffe, dass das zuständige Gericht den Fall neutral und unvoreingenommen betrachtet und sich nicht irgendwelche Urteile aus Bayern oder NRW als Vorlage nimmt. Ich würde hier ggf. in die Revision gehen. Auf der anderen Seite werden ja auch Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt.
Anzumerken ist jedoch, dass viele Verfahren in der Regel gegen Auflagen gemäß §153 StPO eingestellt werden. Wenn die Straftat jedoch zu zu einer Einstellung führt, kann das öffentliche Interesse nicht so hoch sein. Für mich hat eine Einstellung in der Regel einen faden Beigeschmack.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man gegen alle Teilnehmer auf einen Prozess aus ist.
Das wird viel Arbeit.
Daher teile ich Deine Einschätzung das es eher mit Auflagen eingestellt wird.
Der Richter ja, aber die Staatsanwaltschaft hätte vorab prüfen können und müssen. Als Bürger darf ich mich übrigens darauf verlassen, dass eine Genehmigung mir etwas erlaubt und der Verwaltungsakt rechtmäßig ist.
Irrtum. Die Judikative arbeitet unabhängig.
Ob die ausreichend prüfen, ist mir dabei erst einmal egal. Denn das ist Aufgabe der Behörde und nicht des Antragstellers. Aus diesem Grund wird hier die "Genehmigung" noch eine Rolle spielen. Auch für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft spielt die Genehmigung eine Rolle.
Bekommt die Fischereibehörde noch einen auf den Sack.
Des Weiteren benötigt man keine Hausdurchsuchung, um die Teilnehmer an der Veranstaltung festzustellen.
Überlegt doch mal bitte, welche Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung erfüllt sein müssen. In der Regel werden diese Verfahren wie bereits tausendmal erwähnt entweder wegen Geringfügigkeit eingestellt oder gegen Auflagen. Beides bedeutet erst einmal, dass die Hausdruchsuchung für diese Straftat grundsätzlich als nicht verhältnismäßig einzustufen ist. Eine Hausdurchsuchung ist und bleibt ein Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.
Und? Dem Richter wird doch nichts passieren.
Bekommt von seinem Chef ein kleines Dududu und weiter machen.