Hallo, da ein oberer Teichbesitzer seine Teichanlage undicht hat, sind auf meinem Grundstück durch Ausspülung von mindestens 3 qm Erdreich abgetragen worden. Die Hälfte in meine Teiche die andere Hälfte in den Bach. Mein Gertätehaus ist unterspült und droht einzustürzen. Das ist nun auch schon das 2.Mal, daß das passierte:c. Beim Ersten Mal sagte der Nachbar, er hätte damit nichts zu tun. Ich bin der Meinung, daß er für den Schaden aufkommen muß, aber
wie sieht da die Rechtslage aus. Für einen Rat wäre ich euch sehr dankbar.
wie sieht da die Rechtslage aus. Für einen Rat wäre ich euch sehr dankbar.