Recht, Schaden durch oberen Anlieger

Wasser

New Member
Hallo, da ein oberer Teichbesitzer seine Teichanlage undicht hat, sind auf meinem Grundstück durch Ausspülung von mindestens 3 qm Erdreich abgetragen worden. Die Hälfte in meine Teiche die andere Hälfte in den Bach. Mein Gertätehaus ist unterspült und droht einzustürzen. Das ist nun auch schon das 2.Mal, daß das passierte:c. Beim Ersten Mal sagte der Nachbar, er hätte damit nichts zu tun. Ich bin der Meinung, daß er für den Schaden aufkommen muß, aber
wie sieht da die Rechtslage aus. Für einen Rat wäre ich euch sehr dankbar.
 

Gü.a.Pa.

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AW: Recht, Schaden durch oberen Anlieger

Sollte der teich undicht sein haftet der Eigentümer oder Pächter dafür!
Ist der Teich durch Unwetter übergelaufen ist es höhere Gewalt !
 

Wasser

New Member
AW: Recht, Schaden durch oberen Anlieger

Danke Gü.a.Pa. für die Info, aber wenn ich das einfach so sage, wird der Nachbar nicht reagieren. Darum die Fragen:
Wo steht das geschrieben?
Gibt es da einen Rechtsberater der darauf spezialisiert ist?
Wie kann der Verursacher den Schaden beheben?
Ich möchte schon mit klaren Fakten auftreten, sonst sagt er direkt "das ist nicht so, das geht mich nichts an, das stimmt nicht".
Hatte schon mal einer so ein Problem und wie wurde das gelöst.
 
U

Ulxxx Hxxst

Guest
AW: Recht, Schaden durch oberen Anlieger

Schau mal im Wasserhaushaltsgesetz nach ......
 

HSV1887

DSC Arminia Bielefeld
AW: Recht, Schaden durch oberen Anlieger

Ich würd mich bei nem Anwalt beraten lassen.
Der Schaden den du beschreibst ist ja doch etwas teurer, da wird es eh nicht ohne Anwalt gehen.
 

Gü.a.Pa.

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AW: Recht, Schaden durch oberen Anlieger

Mach einfach ein paar Fotos von den Schäden und der Situation.
Evtl. hast du noch Fotos vor den Schäden.
Wenn möglich auch von den Undichten Stellen des Teiches vom Oberlieger.
Rede noch mal mit ihm. Sollte das nichts helfen hilft nur ein Anwalt !
 

Wasser

New Member
AW: Recht, Schaden durch oberen Anlieger

Hallo,
nach langem recherchieren habe ich für mich folgendes herausgefunden.
  • Hier gilt das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz sowie diverse Andere.
  • Es gibt Landesgesetze die voneinander abweichen.
  • Zuständig ist für alles ist die untere Wasserbehörde!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  • Die Standfestigkeit eines Dammes muss erst ab 2 Meter + nachgewiesen werden.
Für einen Schadensersatz, muss man nachweisen, dass diese Wasser auch aus dem Teich stammt, und nicht etwa eine Quelle im Fuß des Dammes ist. Die Undichtigkeit im Damm ist für mich sehr klar, aber dieses nachzuweisen ist für mich sehr aufwändig und teuer. Mache eine Faust in die Tasche und lass es.
 

Gü.a.Pa.

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AW: Recht, Schaden durch oberen Anlieger

Darum sagte ich mach Fotos von den Schäden.
Am besten auch wenn das Wasser wieder austritt.
Die Fotos am besten mit Datum.

Wenn möglich am besten auch glein die Polizei einschalten!
 
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