AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen
Bin nicht sicher, ob die Rubrik richtig ist.
Weiß jemand, ob Angelvereinmitglieder vereinsinterne Bestimmungen per Abstimmung kippen können?
zum 1. Punkt: Habs in Politik geschubst, da Deine Frage allgemeine von angelpolitischem Interesse ist und nicht alleine auf Bewirtschaftung bezogen zu sehen.
zum 2.:
Grundsätzlich ja: Siehe nachfolgend, nach Richtigstellung zum Rheinischen.....
. Aus diesem Grund würde ich hier eine Schlichtung empfehlen. Sofern ihr Mitglied im RhFV seid, wäre ich da euer Ansprechpartner.
Das Schlimme ist beim Rheinischen halt die aktuelle Entwicklung nach kurzem, positivem Aufflackern.
Da nützt auch ein anglerfreundlicher Schlichter nix, wenn die intern schon Zensur wie in Nordkorea üben und DAFV-kritische sowie gegen den SPD-Kandidaten Schulz gerichtete Artikel ohne Erklärung und Ankündigung schlicht zu löschen (5 gelöschte Artikel hab ich gefunden bis jetzt.).
Da weiss man, wie die ticken - Machterhalt und Kohle abzocken, beherrschen statt Dienstleister für Angler..
Wer sich in solche Hände wie beim Rheinischen Verband begibt, kann auch schnell als Caster aufwachen statt als Angler.
Da wär ich vorsichtig (bei den anderen NRW-Verbänden genauso, davon ab, mit denen aber der Rheinische ja aber eh zu einem anglerfeindlichen Verbotsverband fusionieren will, bei dem Westfalen-Lippe bei weitem die Mehrheit hätte (Setzkescherverbot, Angelverbot Marina Rünthe, Angler sin zu doof, Niepagenkämper etc.) ).
Und selbstverständlich kann man sich wehren.
Zum einen sind oft Satzungen und Geschäftsordnungen, auf denen Beschlüsse beruhen, rechtlich nicht haltbar, dazu brauchts aber einen Juristen, der sich auskennt, um das zu überprüfen.
Zum anderen ist oft Einladung, Sitzungsführung bei der Versammlung, Vorlage der Dokumente etc. so fehlerhaft, dass man eh jeden Beschluss anfechten kann.
Was man auch tun sollte, wenn Vorstände so fehler- oder amateurhaft arbeiten, schon alleine, um sie zukünftig zu besserem arbeiten zu bringen.
Das ist das gute Recht - und viele "Vereinsmonarchen" empfinden eh JEDE Einmischung, ob von Anglern oder Schlichtern oder vom Verband, als ehrverletzende Herabsetzung
Grundsätzlich soll/muss man sowas aber gut vorbereiten und sollte da keine Schnellschüsse machen, sondern sich Verbündete bis zur nächsten HV suchen um dann andere Abstimmungsergebnisse herbei zu führen.
Da Vereinsversammlungen im Allgemeinen eher schlecht besucht sind (im Schnitt wohl eher 10 % der Mitglieder als mehr) kann man mit entsprechendem Engagement und ein paar Freunden, die man zusätzlich aktiviert, auch schnell Mehrheiten bekommen - dann MUSS man aber auch bereit sein, etwas zu tun im Vorstand!
Nicht Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, sondern Aufstand, wenn praxisferne Vorstände in Vereinen oder Verbänden anglerfeindliche Entscheidungen treffen .
Eine grobe Anleitung dazu schon aus 2010:
Angler, wehrt Euch. Leitfaden