Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

rheinfischer70

Well-Known Member
Bin nicht sicher, ob die Rubrik richtig ist.

Weiß jemand, ob Angelvereinmitglieder vereinsinterne Bestimmungen per Abstimmung kippen können?

Bei uns gibt es z.B. eine Entnahmeverpflichtung von Brassen und Welsen. Wenn ich aber ausversehen beim Karpfenangeln oder Stippen einen Brassen fange oder beim Aalangeln einen kleinen Wels, will ich diesen nicht zwangsweise töten müssen.

Da viele im Verein genauso denken, könnte eine Aufhebung der Verpflichtung eine Mehrheit bekommen. Wenn also einer von uns so einen Antrag stellt... .
Die Verpflichtung wurde vom Gewässerwart und dem Vereinsvorstand nach Rücksprache mit dem Verband beschlossen.
Es handelt sich um das Bundesland NRW.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Meinst du, dass du Nachts am Wasser dermaßen überwacht wirst? Mit sowas bringt man nur viel unfrieden in einen Verein, ansonsten kannst du das mit Sicherheit auf die Tagesordnung einer Versammlung setzen lassen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Mal zur Frage selbst:
Ich kenne eure Satzung nicht, aber grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung (MV) das höchste Entscheidungsgremium im Verein. Denn die MV wählt schließlich auch den Vorstand. Die MV kann damit auch die Rechte des Vorstandes begrenzen. Praktisch bedeutet dies, dass der Beschluss der MV, den Hegebeschluss des Vorstandes bezüglich Brassen und Waller selbstverständlich kippen kann.

In der Regel beinhaltet die Satzung Bestimmungen darüber, wie die Mitglieder zwangsweise eine MV herbeiführen können. Ihr müsstet daher nicht unbedingt warten, bis die nächste MV ansteht.

Praktisch möchte ich aber anmerken, dass es sein kann, dass der Vorstand hinschmeißt, wenn die MV so etwas beschließt. Als ich noch Vorsitzender in unserem Verein war, wäre ich doch schon ganz schön angepisst gewesen, wenn meine „Hegepläne“ per Kampfabstimmung gekippt worden wären. Aus diesem Grund würde ich hier eine Schlichtung empfehlen. Sofern ihr Mitglied im RhFV seid, wäre ich da euer Ansprechpartner. Der von dir angesprochene Konflikt lässt sich bestimmt einvernehmlich lösen. Ihr braucht nur eine neutrale Person, die euch zur Lösung führt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Bin nicht sicher, ob die Rubrik richtig ist.

Weiß jemand, ob Angelvereinmitglieder vereinsinterne Bestimmungen per Abstimmung kippen können?
zum 1. Punkt: Habs in Politik geschubst, da Deine Frage allgemeine von angelpolitischem Interesse ist und nicht alleine auf Bewirtschaftung bezogen zu sehen.

zum 2.:
Grundsätzlich ja: Siehe nachfolgend, nach Richtigstellung zum Rheinischen.....

. Aus diesem Grund würde ich hier eine Schlichtung empfehlen. Sofern ihr Mitglied im RhFV seid, wäre ich da euer Ansprechpartner.
Das Schlimme ist beim Rheinischen halt die aktuelle Entwicklung nach kurzem, positivem Aufflackern.
Da nützt auch ein anglerfreundlicher Schlichter nix, wenn die intern schon Zensur wie in Nordkorea üben und DAFV-kritische sowie gegen den SPD-Kandidaten Schulz gerichtete Artikel ohne Erklärung und Ankündigung schlicht zu löschen (5 gelöschte Artikel hab ich gefunden bis jetzt.).

Da weiss man, wie die ticken - Machterhalt und Kohle abzocken, beherrschen statt Dienstleister für Angler..

Wer sich in solche Hände wie beim Rheinischen Verband begibt, kann auch schnell als Caster aufwachen statt als Angler.
Da wär ich vorsichtig (bei den anderen NRW-Verbänden genauso, davon ab, mit denen aber der Rheinische ja aber eh zu einem anglerfeindlichen Verbotsverband fusionieren will, bei dem Westfalen-Lippe bei weitem die Mehrheit hätte (Setzkescherverbot, Angelverbot Marina Rünthe, Angler sin zu doof, Niepagenkämper etc.) ).

Und selbstverständlich kann man sich wehren.
Zum einen sind oft Satzungen und Geschäftsordnungen, auf denen Beschlüsse beruhen, rechtlich nicht haltbar, dazu brauchts aber einen Juristen, der sich auskennt, um das zu überprüfen.

Zum anderen ist oft Einladung, Sitzungsführung bei der Versammlung, Vorlage der Dokumente etc. so fehlerhaft, dass man eh jeden Beschluss anfechten kann.

Was man auch tun sollte, wenn Vorstände so fehler- oder amateurhaft arbeiten, schon alleine, um sie zukünftig zu besserem arbeiten zu bringen.

Das ist das gute Recht - und viele "Vereinsmonarchen" empfinden eh JEDE Einmischung, ob von Anglern oder Schlichtern oder vom Verband, als ehrverletzende Herabsetzung

Grundsätzlich soll/muss man sowas aber gut vorbereiten und sollte da keine Schnellschüsse machen, sondern sich Verbündete bis zur nächsten HV suchen um dann andere Abstimmungsergebnisse herbei zu führen.

Da Vereinsversammlungen im Allgemeinen eher schlecht besucht sind (im Schnitt wohl eher 10 % der Mitglieder als mehr) kann man mit entsprechendem Engagement und ein paar Freunden, die man zusätzlich aktiviert, auch schnell Mehrheiten bekommen - dann MUSS man aber auch bereit sein, etwas zu tun im Vorstand!

Nicht Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, sondern Aufstand, wenn praxisferne Vorstände in Vereinen oder Verbänden anglerfeindliche Entscheidungen treffen .

Eine grobe Anleitung dazu schon aus 2010:
Angler, wehrt Euch. Leitfaden
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Hallo Thomas,
stimme dir zu.
Aber die meisten Angler wollen sich nicht mit den Vorständen anlegen, weil auch die viele Arbeit gesehen wird, die ehrenamtlich gemacht wird.
Bin selbst erschrocken, wie wenig die Vorstandsarbeit mit Angeln zu tun hat. Es geht nicht um Fische und Gewässer, sondern mehr um Dinge wie: Wer repariert das Klo vom Vereinsheim, wer organisiert das Frühlingsfest, wer verschickt Einladungen, wer geht zum Fischereitag, wer ersetzt den Jugendwart, wer mahnt die nichtbezahlten Beiträge an, wer nimmt Neumitglieder auf, wer pflegt das Computersystem.
Und das alles von "Laien" und ehrenamtlich. Kein Wunder, dass kein richtiger Angler das wirklich machen möchte und deswegen die nichtangelnden Postenjäger und Betonköpfe das sagen haben.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Praktisch bedeutet dies, dass der Beschluss der MV, den Hegebeschluss des Vorstandes bezüglich Brassen und Waller selbstverständlich kippen kann.

Das wäre so zumindest in Bayern pauschal nicht korrekt. Die meisten Gewässer unterliegen der Hegepflicht. Die Hegemaßnahmen werden vom Vorstand in Zusammenarbeit mit den Gewässerwarten festgelegt und mit den Behörden abgestimmt. Und wenn hier aus begründeten Argumenten heraus Festlegungen getroffen und so von den Behörden bestätigt werden, hat die MV keinerlei Mitspracherecht.

Aktuelles Beispiel aus meinem Verein: Festgelegte ganzjährige Entnahmesperre für Rotaugen und Rotfedern in Fließgewässern wegen massivem Bestandsrückgang.

Anders sieht das natürlich bei Gewässern aus, für die keine Hegepflicht gilt. Hier haben die Mitglieder im Prinzip volles Mitspracherecht, jedoch sollten sie, wie von dir schon beschrieben, vor Aktionen daran denken, welche Auswirkungen diese auf den Verein haben können.

Und es spielt natürlich auch immer eine Rolle, welche Festlegungen ggf. in Pachtverträgen hinterlegt sind. In meiner Gegend legen da die Verpächter schon mal gern fest, dass die Gewässer mindestens im Interval von 5 Jahren abzufischen und alle Zwergwelse zu entnehmen sind.
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Das sind doch alles Probleme die leicht zu wuppen sind, komplizierter wird es da bei den administrativen Angelegenheiten nach Außen. Da braucht es einen, der entsprechende s Wissen hat und handeln kann!

Zum Rechtlichen wurde schon vieles zutreffend gesagt.

Zur Taktik:

So etwas würde ich nicht zum Thema einer außerordentlichen Mitgliederversammlung machen, sondern im Rahmen der jährlichen Versammlung. Das verursacht sonst zu viel Aufregung und das kann schon Stimmung gegen Dich verursachen bei den ganzen vorstandswilligen Nickdackeln!

Wichtig vor einem Antrag entsprechende Mehrheiten sammeln und sichern. Dabei beachten, dass viele außerhalb solcher Versammlungen zwar nen Lauten machen, dann aber schnell den Mund halten, wenn sie öffentlich Farbe bekennen sollen. Die sind dann krank, andere Verpflichtungen halten sie vom Erscheinen in der JHV ab oder warten erstmal die Stimmung ab.
Nur Dir haut man dann im Ergebnis den Kopf ab!

Und noch was, zu allererst würde ich mal hinterfragen, warum es dieses Entnahmegebot überhaupt gibt! nur weil es Dir widerstrebt, heißt das ja nicht, dass es völlig sinnbefreit ist.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Kein Wunder, dass kein richtiger Angler das wirklich machen möchte und deswegen die nichtangelnden Postenjäger und Betonköpfe das sagen haben.

So ein Statement ist einfach eine Frechheit von dir. Nur weil die "richtigen Angler" zu faul sind, die Arbeit zu machen, sind die Vorstände Postenjäger und Betonköpfe?

Die "richtigen Angler" haben schlichtweg keinen Plan davon, wieviel Arbeit hinter der Führung eines Angelvereins steckt. Von Finanzamt über Fischereibehörde, Verband, Gemeinde, Verpächter, Besatzfische besorgen, Abfischen organisieren, Füttern der Zuchtfische organisieren usw.

Wenn wir im Vorstand die Zeit, die wir in die Arbeit für oben geschilderte Vereinsthemen investieren, Angeln gehen könnten, wäre das cool. Nur dann gäbe es keinen Verein mehr.

Akzeptiert mal, dass Deutschland eine hoch bürokratisierte Verwaltung hat. Da fällt Schreibkram an, den ihr euch gar nicht vorstellen könnt. Und wer glaubt, es genügt, 3 Monate vor Ablauf des Pachtvertrags mal beim Verpächter anzurufen und die Verlängerung ist erledigt, träumt. Da muss man Beziehungen aufrechterhalten, sonst sind die Gewässer weg. Und wer glaubt, 2 Monate vor Gewässerbesatz mal schnell beim Händler anzurufen, wann man die Forellen abholen kann, wird ausgelacht, weil die Forellenbestände für die kommenden 8 Monate schon reserviert sind.

Leute, ihr habt echt Vorstellungen ... |uhoh:

Das betrifft übrigens nicht nur Anglervereine. Fragt mal nach, womit sich Vorstände von Fußballvereinen rumschlagen dürfen, vor allem wenn da noch ein Vereinsheim dranhängt. Da haben locker 80% der Tätigkeiten überhaupt nix mit Fußball zu tun.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Wichtig vor einem Antrag entsprechende Mehrheiten sammeln und sichern. Dabei beachten, dass viele außerhalb solcher Versammlungen zwar nen Lauten machen, dann aber schnell den Mund halten, wenn sie öffentlich Farbe bekennen sollen. Die sind dann krank, andere Verpflichtungen halten sie vom Erscheinen in der JHV ab oder warten erstmal die Stimmung ab.
Nur Dir haut man dann im Ergebnis den Kopf ab!
Mein Reden!
Siehe:
Grundsätzlich soll/muss man sowas aber gut vorbereiten und sollte da keine Schnellschüsse machen, sondern sich Verbündete bis zur nächsten HV suchen um dann andere Abstimmungsergebnisse herbei zu führen.

Da Vereinsversammlungen im Allgemeinen eher schlecht besucht sind (im Schnitt wohl eher 10 % der Mitglieder als mehr) kann man mit entsprechendem Engagement und ein paar Freunden, die man zusätzlich aktiviert, auch schnell Mehrheiten bekommen - dann MUSS man aber auch bereit sein, etwas zu tun im Vorstand!


Eine grobe Anleitung dazu schon aus 2010:
Angler, wehrt Euch. Leitfaden
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Die Kunst ist dabei das "sichern"! Ich kenne eine Fall, da hat der Antragstellende sein Stimmvieh gefügig gemacht, in dem er sie alle vorher in seine Machenschaften verstrickt hat, so dass bei einem Unterliegen alle hätten befürchten müssen, das alles an die "Öffentlichkeit" gekommen wäre!
 

macman

Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Naturliebhaber hat das ja schon größtenteils gesagt was ich denke.

Hast du schon mit einem Vorstandsmitglied gesprochen über das Thema und deiner sichtweiße?
Wenn ja was hat er dir als Begründung gegeben?

Du als RICHTIGER ANGLER! Was tust Du für das Hobby Angeln, für dein Verein, für das Gewässer,so das du Morgen auch noch Da Angeln kannst?

Und abnicker sind auch die, die dir recht geben nur um in ruhe weiter Angeln zu können.

Du berufst aus so einem Grund eine ausserordentliche Sitzung ein, weil so viele auf deiner Seite sind!
Toll, der Vorstand erklärt warum und wieso, alle haben dann verständnis dafür weil es ein wichtiger Hegegrund ist. Und dann!?
Sind alle von Dir ange….!
Sind ja dann Abnicker!

Selbst hier im Forum gibt es Regeln und nicht jeder ist damit einverstanden und jetzt?
Erst mal Die fragen die die Regel gemacht haben und selber das Gespräch suchen.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

So ein Statement ist einfach eine Frechheit von dir. Nur weil die "richtigen Angler" zu faul sind, die Arbeit zu machen, sind die Vorstände Postenjäger und Betonköpfe?

Die "richtigen Angler" haben schlichtweg keinen Plan davon, wieviel Arbeit hinter der Führung eines Angelvereins steckt.

Sorry, für die Betonköpfe und Postenjäger entschuldige ich mich natürlich.

Die Arbeit können die Mitglieder erahnen, weshalb kaum einer im Vorstand oder bei Arbeitsdiensten mitarbeitet. Ich finde es schade, dass der Vorstand solche wichtigen Entscheidungen ohne die Mitgliederversammlung trifft.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Das wäre so zumindest in Bayern pauschal nicht korrekt. Die meisten Gewässer unterliegen der Hegepflicht. Die Hegemaßnahmen werden vom Vorstand in Zusammenarbeit mit den Gewässerwarten festgelegt und mit den Behörden abgestimmt. Und wenn hier aus begründeten Argumenten heraus Festlegungen getroffen und so von den Behörden bestätigt werden, hat die MV keinerlei Mitspracherecht.

Wenn es auf einen Hegeplan zurückgeht, hast du natürlich Recht. Ich bin von einem einfachen Vorstandsbeschluss ausgegangen, wie es im Ausgangspost anklang.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

So ein Statement ist einfach eine Frechheit von dir. Nur weil die "richtigen Angler" zu faul sind, die Arbeit zu machen, sind die Vorstände Postenjäger und Betonköpfe?

Die "richtigen Angler" haben schlichtweg keinen Plan davon, wieviel Arbeit hinter der Führung eines Angelvereins steckt. Von Finanzamt über Fischereibehörde, Verband, Gemeinde, Verpächter, Besatzfische besorgen, Abfischen organisieren, Füttern der Zuchtfische organisieren usw.

Wenn wir im Vorstand die Zeit, die wir in die Arbeit für oben geschilderte Vereinsthemen investieren, Angeln gehen könnten, wäre das cool. Nur dann gäbe es keinen Verein mehr.

Akzeptiert mal, dass Deutschland eine hoch bürokratisierte Verwaltung hat. Da fällt Schreibkram an, den ihr euch gar nicht vorstellen könnt. Und wer glaubt, es genügt, 3 Monate vor Ablauf des Pachtvertrags mal beim Verpächter anzurufen und die Verlängerung ist erledigt, träumt. Da muss man Beziehungen aufrechterhalten, sonst sind die Gewässer weg. Und wer glaubt, 2 Monate vor Gewässerbesatz mal schnell beim Händler anzurufen, wann man die Forellen abholen kann, wird ausgelacht, weil die Forellenbestände für die kommenden 8 Monate schon reserviert sind.

Leute, ihr habt echt Vorstellungen ... |uhoh:

Das betrifft übrigens nicht nur Anglervereine. Fragt mal nach, womit sich Vorstände von Fußballvereinen rumschlagen dürfen, vor allem wenn da noch ein Vereinsheim dranhängt. Da haben locker 80% der Tätigkeiten überhaupt nix mit Fußball zu tun.
Völlig richtig, was du schreibst. Ich habe 12 Jahre Vorsitz hinter mir. Ich möchte noch ergänzen, dass selbst das neu Anpflanzen von Bäumen im Landschaftsschutzgebiet nicht mal so einfach gemacht werden kann. Da heißt es dann Pflanzlisten zu studieren.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Habt ihr den Vorstand denn schon zu den Beweggründen gefragt? Es gibt doch bei euch sicher monatliche Mitgliederversammlungen.

Es gibt nur eine Jahreshauptversammlung, aber solche Dinge werden vom Vorstand festgelegt.
Wenn der Gewässerwart meint, es gibt zuviele Brassen, dann dürfen die halt nicht zurückgesetzt werden.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Ich meine der Gewässerwart ist von euch gewählt worden, um unter anderem solche Entscheidungen zu treffen!
Was ist denn so schwer daran sich an diese Hegemaßnahme zu halten?
Es könnte ja sein, dass der Mann weiß was er da veranlasst?
Wenn ihr einen willfährigen Gewässerwart wollt, einfach bei der nächsten HV abwählen und einen Hampelmann wählen, der sich nach den Wünschen und Vorlieben der Vereinsmitglieder richtet und auf Hege nichts gibt.
So ist es übrigens in den meisten Vereinen!

Jürgen
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Rechte der Mitgliedversammlung- Vorstandsbeschlüsse kippen

Ich meine der Gewässerwart ist von euch gewählt worden, um unter anderem solche Entscheidungen zu treffen!
DAS kommt immer auf Bundesland und Satzung an, was der darf und was nicht.

Kann man nicht einfach so pauschal sagen, auch nicht, was er mit und was ohne Zustimmung von Vorstand oder Mitgliedern (HV) machen darf oder nicht.

Viel zu weites Feld für pauschale Aussagen.
 
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