Rechte des Wasserverbandes

vowa

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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zu den Rechten der örtlichen Wasserverbände.

Auf einem ca. 10.000qm großen Grundstück läuft das Regenwasser der angrenzenden Äcker in eine Senke zusammen und bilden den Beginn eines kleinen Baches. Zusätzlich fließen noch zwei drei kleine Quellen dort mit ein. Das Grundstück ist in privater Hand.
Der kleine Bach wird durch Rohrsysteme (ähnliich bei Forellenteichanlagen) Seen angestaut und letztlich in das normale Bachbett wieder eingeleitet.

Darf man das Wasser für sich uneingeschränkt nutzen (natürlich nicht verbrauchen) in dem man es zu Seen anstaut oder gibt es Auflagen ?

Gruß und Dank im Voraus,
Andreas
 

smithie

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Dazu müsste es wasserrechtliche Bestimmungen bezogen auf dieses Grundstück bzw. diesen Fall geben.
Wenn Du staust, braucht Du eine wasserrechtliche Genehmigung.
 

vowa

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Dies gilt nur für Stauungen über eine gewisse QM Fläche. Dies würde bei meinem Beispiel nicht greifen...
 

nostradamus

Well-Known Member
Hi,
du entnimmst nutzt und leitest wasser ein und da braucht man wasserrechte. Würde ich auch machen an deiner stelle, da es extrem teuer werden kann.
gruß
nosta
 

Joschel

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Moin,
in jedem Fall würde ich da vorher bei der "Unteren Wasserbehörde" (sitzen i.d.R. beim Landkreis) nachfragen. Ich würde auf keinen Fall einfach so eine Stauung oder ähnliches herstellen.
Könnte auch sein, dass das ganze Teil eines Regenentwässerungssystems ist. Näheres kann dir aber sicher die Behörde sagen.

Beste Grüße
Joschel
 
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