Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

S3pp3l

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AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Hallo Duke1980
danke für den Link, ich habe es versucht zu verstehen.|kopfkrat|uhoh:

Ich hoffe ich habe es Richtig gelesen und Verstanden...
also Laut §42a II WaffG (8/2012) ist es nun erlaubt da wir Jäger sind.!!#6und wenn es in einem geschlossenen Behältnis transportiert wir.

habe da auch noch was gefunden, denke das es ggf auch noch zutrifft. § 42 a Absatz 2 nr.3
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

puhh dann kann ich erst einmal in ruhe schlafen gehen, habe durch die ganzen § und gegoogle Kopfschmerzen bekommen.

aber vielen dank für den Link und schönen Abend/Nacht noch.
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Eine Machete erfüllt nicht die Beschreibung einer Waffe. Die ist ein Arbeitsgerät, genauso wie eine Axt oder Beil.
Ich habe fast immer beim Ansitz vom Ufer aus eine Machete oder ein kleines Beil dabei und noch nie Probleme mit der Bullizei gehabt. Allerdings solltest du das Schwingen und vorzeigen des Gerätes nur auf das notwendige Maß beschränken und niemals damit drohen oder angeben. Das wird häufig als Angriff oder zumindest als Nötigung ausgelegt und dann geht es eh vor Gericht.
Überhaupt ist das ganze Thema ein recht leidiges. Weil das Waffenrecht in seiner Formulierung ausgerechnet in diesem Teil sehr schwammig ist. Wenn es hart auf hart kommt, muss der Richter entscheiden.
 
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Statt der Machete würde ich eine kleine Astschere empfehlen, die erfüllt auch ihren Zweck.

Gruss
Rainer
 
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

..... und ne Klappsäge, erfüllt auch die Funktion einer Machete bei Gras und Gestrüpp :)
 

S3pp3l

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AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Gumo.
Danke für eure antworten.
Ich denke auch das eine Machete ein Werkzeug ist, aber alleine der Filme Machete machte dies ein bissl schlimmer.
PS: bei mir wird es eine Machete mit Zägefunktion

Ich komm mal ein bisschen vom Thema ab, aber alleine das Messer zum Töten das ich 2x dabei habe (1x im Angelkoffer/1xin der Rutentasche, Grund:eins von beiden ist immer bei mir, da ich auch an stellen stehe wo beides nicht passt wird das andere im Auto gelagert) kann ja auch zum Negativen Handeln gesehen werden.

ich habe Heute nach nach dem eröffnen sowie nach dem Antw. weiter gegoogelt. Es ist eigentlich ein Erledigtes Thema da wir Angler sind aber ein schweres Thema wenn es um mehr als nur das Messer zum waidgerechten Töten ist.
Das Gesetz hat man auf seiner Seite, aber wenn es hart auf hart kommt kann dies nach hinten los gehen.
Im Auto einfach so gebunkert wird es ja nicht.
z.b. http://www.lfv-westfalen.de/images/jugend/1.05_messerkunde.pdf
Ich meine bevor ich was tu erkundige ich mich um eine OWK zu vermeiden.

Ich danke euch allen für eure Antworten und wünsche euch ein Petri Heil, Frohes fest und ein Guten Rutsch ins neue Jahr.

S3pp3l
 
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hirschkaefer

Active Member
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Schau mal. Ich habe ein Messer zum waidgerechten töten den Fisches bei mir. Alles andere wäre ja nur eine Schwanzverlängerung.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Da ich nun an der Nidda Angele und weis das im Sommer die Büsche usw hochstehen darf ich mir nen bissl platz machen. Habe mit dem Gewässerwart gesprochen,weil es zu wenig Angelstellen gibt.
Das würd ich einfach mal grundsätzlich bezweifeln, dass Angler sich mittels Machete, Säge, Schaufel, Spaten, Sprengstoff oder sonstwas "ihren" Angelplatz "bequem" machen dürfen.

Im übernaturgeschützten Bürokrateutonien würde mich das wirklich wundern (und da ist keine Gewässerwartaussage Maßgabe, sondern Gesetze und Verordnungen)...

Zum führen der Machete selber siehe Juraforum:
http://www.juraforum.de/forum/t/strafmass-bei-fuehren-einer-machete.340835/
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Bei uns absolut verboten, sich am Schilf oder der Uferbepflanzung zu vergehen und wärend der Vogelbrutzeit schon gar nicht.
Da hat es schon Anzeigen gegeben!
Wenn Angelplätze freigeschnitten werden, dann macht dies der Verein bei Arbeitseinsätzen(im Winter), in Absprache mit der Gemeinde.
Ein Filetiermesser gehört in die Küche, wenn man mit sowas jemanden am Wasser sieht, ist es meistens jemand der dies gerne zeigt, oder/und eben keine Ahnung hat mit dem Werkzeug Messer umzugehen!
Ausnahme eventuell aufm Boot, wo auch gleich filetiert wird.
Ein Filetiermesser taugt nicht mal zum Abstechen oder Kehlen von Fischen!
Ein gutes Arbeitsmesser macht da deutlich mehr Sinn, dieses darf dann auch ruhig feststehend sein, wobei 10cm Klingenlänge vollkommen ausreichen.

Jürgen
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Bei uns absolut verboten, sich am Schilf oder der Uferbepflanzung zu vergehen und wärend der Vogelbrutzeit schon gar nicht.
Da hat es schon Anzeigen gegeben!
Wenn Angelplätze freigeschnitten werden, dann macht dies der Verein bei Arbeitseinsätzen(im Winter), in Absprache mit der Gemeinde.
So kenn ich das eben auch, wie geschrieben..

Aber alles wissen kann ich auch nicht - vielleicht ists da vor Ort ja anders?
Föderalismus, 16 verschiedene Landesgesetze und Verordnungen etc....
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Aber alles wissen kann ich auch nicht - vielleicht ists da vor Ort ja anders?
Föderalismus, 16 verschiedene Landesgesetze und Verordnungen etc....

Ich habe hier schon gestaunt, als in einem Thread Leute Bilder gepostet haben, wo sie mit der Motorsense angerückt sind und Platz gemacht haben (Trollwut/Bayern).
Oder in Nord/Ostdeutschland sogar ganze Bäume umgelegt haben!
Bei uns steht das Verbot sogar in den Gastkarten.
Beim Bundesland Hessen gehe ich aber davon aus, wird es auch verboten sein.
Daher würde ich mich da genauestens vorher erkundigen, ansonsten gibt es nur einmal einen Angelschein für das Gewässer!

Jürgen
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Heikles Thema.
Je tiefer man Wühlt,je Unsicherer man wird.
Je lauter man schreit,je höher die Strafe ausfällt.
Wenn man in der Öffendlichkeit mit einer Machete hantiert und evtl.sich Leute davon bedroht fühlen.
Ist Ärger vorprogramiert.
Wird die Machete eingesetzt im Schutz der Natur,nur zu dem Zweck sich seinen Angelplatz frei zumachen ( sofern erlaubt ) dürfte es eigendlich keine Probleme geben.
Ich führe so ein Teil schon seit über 40 Jahren in meiner Rutentasche mit mir und es gab bisher niemals Ärger.
Zum Messer muß ich sagen so manche übertreiben da ein wenig,zum Waidgerechten Töten eines Fisches braucht man nicht unbedingt gleich ein Rambomesser.
Da reicht schon ein kleines Filetiermesser mit 10/12 cm Klinge.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Beim Bundesland Hessen gehe ich aber davon aus, wird es auch verboten sein.
Daher würde ich mich da genauestens vorher erkundigen, ansonsten gibt es nur einmal einen Angelschein für das Gewässer!
Als Angler stehste heutzutage eh immer mit einem Bein im Knast ;-)))
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Als Angler stehste heutzutage eh immer mit einem Bein im Knast ;-)))

Die Baumschmuser sind halt überall - und sind grundsätzlich bereit, ne halbe Stunde ihrer Zeit für die aufgabe einer Anzeige bei der Polizei aufzuwenden.
Dank des Strafverfolgungszwanges dürfen die Beamten noch nicht einmal bei geringfügigen Sachen abwinken und müssen den den Verwaltungsapparat in Gang setzen. |uhoh:
 
F

Franky

Guest
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Ich wäre mit dem eigenmächtigen Entfernen von jeglichem Uferbewuchs sehr vorsichtig! Fällt auch hier in Hessen dank Bundesnaturschutzgesetz (also auch in den 15 anderen Ländern ;)) im Zweifel unter Frevel und wird bei Anzeige entsprechend geahndet.
Ausnahme: Pflegemaßnahmen im Rahmen eines Arbeitsdienstes vom Verein aus - aber nur zwischen 1.10. und 28.2.
 
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Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Das Abschneiden eines einziges Ästchens (keinen Zentimeter stark) am Ufer der Altmühl hat ein Vereinsmitglied voriges Jahr 500 € gekostet.

Hohes Gras entfernen wird in der Regel toleriert, aber in eigenem Interesse die Finger bitte tunlichst von Gehölz und Schilf weglassen. Das wird schnell teuer.

Kleine Anekdote: Ein Kollege (gebürtiger Tunesier) hatte vor einiger Zeit im Herbst einen kleinen Unfall. Er ist im Herbst mit dem Auto in den Straßengraben gerutscht und hat eine ausgewachsene Kiefer tuschiert. Kein Personenschaden, also Abschleppdienst gerufen und Auto in die Werkstatt gebracht. 3 Tage später steht die Polizei vor der Tür. Anzeige wegen Fahrerflucht, da er die Verletzung des Baumes nicht gemeldet hat. Der Baum (stinknormale Kiefer!!) wurde nicht etwa gefällt, sondern die "Wunde" fachgerecht behandelt. Kosten: mehr als 1000 € |kopfkrat

Der arme Kerl hat jedenfalls den Glauben an den hellen Verstand der Deutschen verloren (obwohl das Verfahren wegen Fahrerflucht aus Verständnis für die Umstände eingestellt wurde).
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Hallo,

das Waffengesetz ist mittlerweile schon so überzogen, daß eine Hausfrau, die sich ein Küchenmesser mit mehr als 12 Zentimeter Klingenlänge kauft beim "Transport" nach Hause schon gegen das Gesetz verstoßen kann.

Gruß

Ludwig

PS. in meiner Kindheit und Jugend gaben wir mit dem KK rumgeballert und keine alte Sau hat sich dafür interessiert.
 
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

750€ warn es glaubig... für einen Weidenast in fingerstärke hat hier jemand gelöhnt.

Auslöser: Anzeige von son nen Vogelinars...gucker der am anderen Ufer stand.

|wavey:
 
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