Hallo,
in der Hoffnung, dass sich hier jemand über die Fischereigesetze auskennt habe ich folgende Frage.
Ich will Gruppenreisen in Deutschland (NRW) anbieten. Nun würde ich gerne auf den Kanutouren das Angeln für alle Teilnehmer ermöglichen.
Kann man für solche Anlässe einen speziellen Angelschein machen, dass ich befugt bin Andere Anglerlaien zu beaufsichtigen.
Oder müsste theoretisch jeder einzelne der Teilnehmer einen Angelschein besitzen?
Falls es diese Möglichkeit für Binnen und FLießgewässer nicht existiert, gibt es denn für die Küstenfischerei andere Gesetze?
VIelen Dank im Vorraus
Antti Wolk
in der Hoffnung, dass sich hier jemand über die Fischereigesetze auskennt habe ich folgende Frage.
Ich will Gruppenreisen in Deutschland (NRW) anbieten. Nun würde ich gerne auf den Kanutouren das Angeln für alle Teilnehmer ermöglichen.
Kann man für solche Anlässe einen speziellen Angelschein machen, dass ich befugt bin Andere Anglerlaien zu beaufsichtigen.
Oder müsste theoretisch jeder einzelne der Teilnehmer einen Angelschein besitzen?
Falls es diese Möglichkeit für Binnen und FLießgewässer nicht existiert, gibt es denn für die Küstenfischerei andere Gesetze?
VIelen Dank im Vorraus
Antti Wolk