Rechtliche Frage zur Fangbegrenzung

Moin, ich bin grade am Planen was man nächstes Jahr so als Jugendfreizeit machen kann.

Bin am überlegen an ne Teichanlage zu fahren.

Was ich mich jetzt allerdings Frage:

sind irgendwelche Fangbeschränkungen eigentlich rechtlich zulässig?

Als Beispiel sind an der Anlage, die ich in der engeren Auswahl hatte Aal und Wels auf 1 Fisch pro Tag und Angler begrenzt. Da es aber Mischbesatz mit 80 % Forellen gibt und wir den Teich 12 h oder vielleicht auch über nacht mieten wollten müsste man da rein rechtlich doch eigentlich alles was beisst einpacken dürfen. Weil - bezahlt ist, mit dem dem angeln aufhören muss man auch nicht, wenn die fangmenge für die begrenzten fische erreicht ist, c&r ist in deutschland veboten und fische die ich verwerten kann muss ich laut tierschutzgesetz entnehmen. Daher sollte man es da doch eigentlich drauf ankommen lassen oder sich im falle des falles geld zurück erstatten lassen?

eigentlich müsste das unzulässig sein oder? und ja, die chance mit 15 personen jeweils pro person die fangmengen auszureizen ist wahrscheinlich eh nicht machbar, aber darum geht es auch nicht, es geht rein darum, wenn ich für zeit x bezahle und nach zeit y 1 fangmenge erreicht habe, ob ich dann die fische, die ich eigentlich laut betreiber nicht mehr mitnehmen darf zurück setzen muss.
 

wobbler68

Active Member
AW: Rechtliche Frage zur Fangbegrenzung

Hallo

Kurze Frage.
Wie hältst du es mit den Fangbeschränkung an anderen Gewässern?#c
Da sind ja meist 2 Hechte oder Zander oder 3-5 Forellen usw. erlaubt.

Nicht anders ist es an einem Forellensee.
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: Rechtliche Frage zur Fangbegrenzung

Wenn man einen Teich mietet / Vertrag eingeht tut man das unter den Konditionen, die der Eigentümer aufstellt. Dazu gehört auch die Fangbeschränkung. Zurücksetzen ist eigentlich nicht strafbar....davon ab würde es niemand merken, wenn man mitten in der Nacht einen Aal oder Wels released. Schlimmer ist es, wenn man die Begrenzung nicht einhält und der Betreiber einen erwischt...ist schon strafbar.
 

crisis

ewiger Lehrling
AW: Rechtliche Frage zur Fangbegrenzung

Rechtlich ist die Sache ziemlich eindeutig. Wenn man Fangmittel oder -methoden verwendet, die der Eigentümer oder Pächter nicht erlaubt, dazu gehören auch Fangbeschränkungen, begeht in einem geschlossenen Gewässer Fischdiebstahl, im Fließgewässer Fischwilderei. Beides kann entsprechend geahndet werden.

Gruß
Christian
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Rechtliche Frage zur Fangbegrenzung

Höhrt sich für mich an, wie umgehe ich Vorschriften.
Hatten wir so etwas nicht schon öfter? :(
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Rechtliche Frage zur Fangbegrenzung

wenn ich für zeit x bezahle und nach zeit y 1 fangmenge erreicht habe, ob ich dann die fische, die ich eigentlich laut betreiber nicht mehr mitnehmen darf zurück setzen muss.
Nö. Dann musst Du theoretisch sofort einpacken bzw. das Angeln beenden. Du bezahlst dafür, während Zeit X die Chance auf Ausreizen Deines Fanglimits zu haben.

Tritt letzteres bereits nach Zeit Y (z. B. 15 Min.) ein, ist die Show halt dann schon komplett vorbei - "Mission Nahrungserwerb" offiziell abgeschlossen, daher kein "vernünftiger Grund" zum Weiterangeln gegeben. Das hat Dir als Angler in D als Grund zum Jubilieren zu genügen :)

Oder halt entsprechend den Zielfisch bzw. dessen Kategorie wechseln - ich kenne z. B. viele Gewässer, an denen nach dem Fang eines Hechtes oder Zanders jegliches Raubfischangeln augenblicklich einzustellen ist. Da darf dann hernach nur noch "gefriedelt" werden.

Wie gesagt, alles theoretisch:

Evtl. wird das ja lokal und "inoffiziell" etwas liberaler gehandhabt (= ohne Extrem-Entnahmezwang) - aber falls ja, dieses dann nicht unbedingt im Netz breittreten. Sondern Spaß haben und schweigen.

Und allen Beteiligten klarmachen, das ebenso zu tun und auch ansonsten schön die Klappe zu halten.

Sonst gibt's womöglich gleich den nächsten Trophäen-Anlagenskandal.

Was keiner weiß, macht keinen heiß |rolleyes
 
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