Rechtliche Frage

mstahl007

New Member
Hi @ all,
hab da mal eine rechtliche Frage.
Follgendes: Wir fahren mit der Familie über Sylivester weg, zufällig auch an den Rhein. Ich werde aufjedenfall da auch angeln gehen. Mein Neffe der erst 3 ist möchte auch mal angeln.
Zur frage: Darf ich ihn auch mal mit der angel ans wasser lassen oder bekomme ich direkt riesen ärger.
Wäre für ihn bestimmt super, würde bestimmt auch direkt ein paar grundeln fangen.
Gruß Micha
 

Fin

Member
AW: Rechtliche Frage

3 Jahre ist noch seeeehr jung. Denke ne Angel mit Pose und ohne Haken macht da mehr sinn :)

Und falls die Frage ernst gemeint ist, wenns in deinem Bundesland verboten ist, kannst du selbstverständlich riesen Ärger bekommen. Wobei tierschutzrelevante Vorgänge sowieso verboten sind (Abhaken und Töten von Fischen).

Musst dich mal schlaumachen was das jeweilige Bundesland zum Angeln von Kindern unter 10 Jahre sagt. Kann durchaus erlaubt sein (bis auf die o.g Tätigkeiten).
 

olaft64

Bisher Schneider-Meister
AW: Rechtliche Frage

Dass das Wissen aus dem Zwangsvorbereitungskurs doch nützlich ist (kleines Zugeständnis an alle aus dem "Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Angellizenz"- Thread)...

Dies ist keine Rechtsberatung. Aber: wir haben gerade gelernt, dass in Baden-Württemberg er als Dein Helfer unter Deiner Aufsicht (Du hast Fischer- und Erlaubnisschein?!) auswerfen, einholen, keschern kann. Nicht abhaken, betäuben, töten- das darfst nur Du. Andere Bundesländer: muss sich jemand anderes äußern- Fischerei ist Ländersache...

Gruß Olaf
 
Zuletzt bearbeitet:

Ulli3D

MdDHC
AW: Rechtliche Frage

Dass das Wissen aus dem Zwangsvorbereitungskurs doch nützlich ist (kleines Zugeständnis an alle aus dem "Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Angellizenz"- Thread)...

Dies ist keine Rechtsberatung. Aber: wir haben gerade gelernt, dass in Baden-Württemberg er als Dein Helfer unter Deiner Aufsicht (Du hast Fischer- und Erlaubnisschein?!) auswerfen, einholen, keschern kann. Nicht abhaken, betäuben, töten- das darfst nur Du. Andere Bundesländer: muss sich jemand anderes äußern- Fischerei ist Ländersache...

Wie schon gesagt, es kommt auf das Bundesland an.
Gruß Olaf

Dumm gelaufen, solltest doch lieber auf Sportfischerprüfung Nein klicken. :)

§ 3

(4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich1.für Personen, die den Inhaber eines gültigen Fischereischeins bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen, ...
Jetzt erklär mal einem normal Intelligenten, wie ein 3-Jähriger Unterstützungsleistungen erbringen soll. #q


Da ist NRW besser mit den Regelungen, da gibt es die Regelung, dass Kinder unter 10 Jahren:



  • Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.
  • Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.
  • Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.
 

olaft64

Bisher Schneider-Meister
Keine Sorge, habe natuerlich auf "Nein" geklickt, da ich den "Sinn" ja gerade live erlebe...

Meinst Du, dass ein Dreijaehriger motorisch nicht in der Lage ist, eine Angel auszuwerfen und einzuholen? Oder was ist das Problem?

Die Aussage zur Unterstuetzungsleistung gerade derartig junger Kinder kam von unserer Lehrgangs-Leiterin...

Gruss Olaf
 
Zuletzt bearbeitet:

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Rechtliche Frage

Wo kein Kläger da kein Richter|rolleyes

In Rheinland-Pfalz ists verboten.

Wegen Kontrollenn brauchst du dir zwischen Bonn und Koblenz aber kaum sorgen zu machen, zum einen sgibts kaum bis garkeine Kontrollen und zum anderen sind unsere Kontroleure sehr nett und wer dich für sowas ankackt der gehört übers Knie gelegt....
 

Mac69

Member
AW: Rechtliche Frage

Nabend,

Hi @ all,
hab da mal eine rechtliche Frage.
Follgendes: Wir fahren mit der Familie über Sylivester weg, zufällig auch an den Rhein. Ich werde aufjedenfall da auch angeln gehen. Mein Neffe der erst 3 ist möchte auch mal angeln.
Zur frage: Darf ich ihn auch mal mit der angel ans wasser lassen oder bekomme ich direkt riesen ärger.
Wäre für ihn bestimmt super, würde bestimmt auch direkt ein paar grundeln fangen.
Gruß Micha

wie schon gesagt-
offiziell:hängt bissle vom Bundesland ab und alle tierschutzrelevanten Dinge sind aussen vor.......;-)
Das du den Knirps nicht alleine angeln lässt setze ich jetzt mal voraus.........
inoffiziell:
Wenn du nen Schein und die Karte hast-und der kleine Hunter "angelt" bissle mit und steht unter deiner
fachkundigen Aufsicht wird kaum ein Fischreiaufseher dagegen was sagen..........
Mit nem Alter von 3 Jahren sollte man den Begriff Angeln doch etwas differenzieren ....
Wenn ich selber sowas bei ner Kontrolle sehen würde,gäb es von mir nen handschriftlichen "Angelschein" mit Sternchen und dem Vermerk Nachwuchsangler,den er sich übers Kinderbett hängen könnte....
Mir persönlich ist in all den jahren nicht ein Fall bekannt wo es wegen nem 3jährigen Kind Probleme gab.....
Wenn er älter ist und will weiterhin angeln musst du dir allerdings dann was überlegen (Jufi etc.) weil der "Welpenschutz" ist bei manchen Kontrolleuren dann vorbei.


Mac
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Rechtliche Frage

Hallo,

ich denke ... rein rechtlich gesehen, ist der Drops geluscht und eindeutig in den Verordnungen nachzulesen.

Alles andere ist eh dann eine Einzelfallbewertung eines evt. Kontrolleurs.

Ich würde allerdings einen Dreijährigen im Dezember und am Rhein nicht Angeln lassen. Aber Erziehung ist halt jedem freigestellt, der die Aufsichtspflicht übertragen bekommt.

LG
Wegberger
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Rechtliche Frage

Unter Aufsicht eines volljährigen Fischereiberechtigten, mit E-Schein, je nach Gesetz, gewiss möglich. Aber schau da selber nach und außerdem: Pass auf den Kleinen auf, dreijähriger und Fließgewässer ist schon riskant, da ersaufen auch Erwachsene obwohl sie es eigentlich nicht vorgehabt haben.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Rechtliche Frage

Hallo,

ULLI3D hat doch in seinem Beitrag alles gesagt und mit Gesetzsauszügen belegt.

In NRW durch den Erlass Kinderangeln problemlos möglich.

In den meisten andern Bundesländern gibt es nur den Begriff des Helfers.
Der Helfer darf unterstützen, d.h. Gerät ans Wasser tragen, Kaffee kochen und Fische keschern.

Fasst der Helfer die Angel an, begehen sowohl der Inhaber des Erlaubnisscheines, als auch der Helfer eine Fischwilderei.

Fischwilderei ist Fischen unter Verletzung fremden Fischrechts.
Der Karteninhaber hat nur die Erlaubnis selber zu angeln, der Helfer hat gar keine Erlaubnis der Fischrechteinhabers.

Es mag in der Praxis anders aussehen, aber so ist die rechtliche Lage.

SnEeP
 
AW: Rechtliche Frage

Wo kein Kläger da kein Richter|rolleyes

...und wer dich für sowas ankackt der gehört übers Knie gelegt....

so seh ich das auch.

ich war auch schon mit meinem kurzen (2,5) mal stippen. er wollte auch mal nen Fisch fangen. Also 4m Stippe klar gemacht und gut, ein paar kleine Barsche und alles war prima... aber geh davon aus dass DU nicht angeln kannst, mein kleiner hat doch noch bisschen Motivation und zureden gebraucht das er dann auch mal länger als 5min ohne Biss sitzengeblieben ist...

Gruß ZN
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Rechtliche Frage

...wenn der Kleine mitangelt, sollte man jedoch auch in NRW auf eine seiner eigenen Ruten verzichten - daran könnte sich ein penibler Kontrolleur mal aufhängen, wenn der Papa 2 schon Ruten drin hat und der Knirps dann noch mit einer weiteren hantiert!

Bei uns im Verein gab´s schon Experten, die eigentlich nur die Kleinen mithatten, um die Zahl der Ruten nach "oben" zu schrauben - das ist nicht Sinn der Sache- und da muss der Papa halt´ mal auf ne Rute verzichten!!!

...nur um ganz sicher zu gehen - man weiß ja nie, wer da kontrolliert, wenn denn mal einer kontrolliert!

Nach meiner Ansicht sollte man das "Kinderangeln" unter Aufsicht eines erwachsenen Angler´s noch deutlicher erlauben, vereinfachen & auch fördern, bis die Kinder im "prüfungsfähigen" Alter sind.

Ernie
 

White Carp

Member
AW: Rechtliche Frage

Sagen wir es mal so, eigentlich darf er nicht selber angeln , sondern nur du.
Erst wenn er 10 Jahre alt ist und einen Jugendfischereischein besorgst dürfte er, jedoch ist das ja nicht der Fall. Andererseit lässt du ihn einfach angeln und lässt dich nicht erwischen. :) Ich würd das Risiko erwischt zu werden lieber nicht eingehen und deine
Fischereiprüfung nicht auf Spiel setzten. Vielleicht zeigst du ihm einfach mal ein paar
Sachen oder erklärst ihm das was du machst.
 

olaft64

Bisher Schneider-Meister
AW: Rechtliche Frage

Dann definiere doch mal den "Helfer" des Fischereiausübungsberechtigten, den das Fischereirecht mancher Bundesländer (z.B. BW) ausdrücklich erlaubt...

Gruß Olaf
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Rechtliche Frage

Wenn man Wikipedia fragt, kommt eine Antwort, die selbstverständlich sein sollte: "Ein Helfer ist eine Person, die Hilfe leistet."

Wobei kann denn ein 3-jähriger helfen? Die Madendose tragen und dann hat es sich auch schon, oder? Wenn Du umfällst, kann er Dir aufhelfen? Wenn Du einen Meterhecht gefangen hast, kann er Dir mit dem Kescher helfen? #c

Gib Dir die Antworten doch mal selber, ist gar nicht so schwer:m
 

olaft64

Bisher Schneider-Meister
Auswerfen, einkurbeln und bei dem 40cm Hecht keschern helfen? Was meinst Du, wie stolz er dann ist... Und dazu halte ich ihn in der Lage.

Eine Rute fuer Papa oder Onkel weniger sollte allerdings auch klar sein.

Gruss Olaf
 
AW: Rechtliche Frage

mal ehrlich: wie lange wird der Kleine die Angel selbständig halten/halten wollen/können? Eine Minute? Vielleicht zwei? Ich denke das ist das Maximum. Alles darüber wird für Kinder in diesem Alter langweilig oder schlicht körperlich zu schwer/schwierig. Du musst bedenken, dass für einen solchen Knirps eine 3-4m lange Rute ein absolutes Monstrum und das Gewicht inklusive Rolle nicht zu unterschätzen ist. So habe ich das jedenfalls bei meinem eigenen Sohn (auch gerade 3 geworden) und meinem gleichaltrigen Neffen kennen gelernt.

Du wirst also in jedem Fall zumindest deine Hände mit an der Rute haben ... und schon bist du aus dem Schneider ;)
 
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Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Rechtliche Frage

Nabend,

Den Kontrolleti möcht ich sehen der jemanden anpisst nur weil ein 3 jähriger Zwerg ne Angel festhält.

Das die VOLLE Konzentration des Anglers dem Kinde gilt sowie die Anzahl der Ruten stimmig ist setze ich als gegeben voraus.

Also Micha , schnapp dir den "Bengel" - drück ihm ne Angel inne Hand ( lass dein Geschirr trocken) und ab geht der Spaß für den Zwerg.
 
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