rechtliche Fragen

Hallo,

berufsbedingt habe ich eine mehrjährige Pause in der Fischerei einlegen müssen. mein Verein schreibt zwangsweise Arbeitssunden vor (zu Recht) die ich zwei Jahre lang ´nicht ableisten konnte, dafür aber monetären ersatz leisten konnte. Während dieser zeit hatte ich auch keine Freizeit um zu Angeln. Also habe ich fürs nichtfischen viel Geld ausgegeben. Da keine Änderung in Sicht war habe ich die Mitgliedschaft aufgegeben.

Soviel zum Hintergrund, nun zu den eigentlichen Fragen.
Ich habe in Baden-Württemberg die Fischerprüfung abgelegt (ich glaub vor 20 jahren), ich habe einen 5-jahres Fischereischein für BW, der aber seit ca. 2003 abgelaufen ist. Ich selbst wohne nun in Bayern.
mein Schwiegervater hat in 2010 die Prüfung in Meck-Pomm abgelegt, hat schöne Gewässer vor der Haustüre und geht dort erfolgreich auf die Schuppenträger. Da ich mehrmals im jahr dort "oben" zu Besuch bin stellen sich mir folgende Fragen:

1: Kann ich meinen BW-Schein verlängern lassen ?
2: Wenn 1=ja kann/muß ich den Schein auf Bayern umschreiben lassen ? Geht das problemlos ?
3: Kann ich mit einem BW oder BY Schein in McPomm angeln gehen / Gästekarten kaufen ?

LG Anderl
 

xplode

New Member
AW: rechtliche Fragen

Also aus meiner Erfahrung kann ich sagen das ein Angelschein nicht abläuft. Ich persönlich habe meinen in M-V gemacht und auch mal 2 Jahre Pause gehabt, es hat nie einer etwas gesagt. Einfach die aktuelle Marke gekauft (im Rathaus o.ä.) und los gehts. Zum anderen kann ich sagen das dass umschreiben von Bundesland zu Bundesland auch problemlos ist. Bin von M-V nach S-H gezogen und musste dort im Rathaus nur meinen Schein aus M-V vorzeigen, einen Antrag ausfüllen (mit Foto etc.) und bekam dann den für S-H. Es muss allerdings lustig sein wenn man öfters umzieht, dann nachher mit so vielen Scheinen rumzurennen, deutsche Bürokratie eben. Hoffe konnte dir bei deinen Fragen helfen. Allerdings kann ich nichts mit Gesetzen o.ä. belegen, sind wie gesagt eigene Erfahrungen.
 

henningcl

Der Weg ist das Ziel ;-))
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Hallo
das thema ist föderalismus... soweit so gut oder schlecht, egal

du kannst nur deinen bw schein verlängern wenn dein hauptwohnsitz noch in bw ist.

ist dein hauptwohnsitz in by musst du mit deiner !!PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG!!, nicht der abgelaufene schein, in by einen neuen schein beim amt ausstellen lassen.
das kannst du dann für ???ICH GLAUBE?? 4jahre, dem vielfachen von 4 jahren oder mit dem dementsprechenden geldbetrag als schein auf lebenszeit.

hast du den schein auf lebenszeit, brauchst du nie wieder einen neuen schein.
weil keiner in einem anderen bundesland deinen wohnsitz kontrolliert.
damit ist auch die frage nach dem angeln in mv beantwortet.
ja.
sowie in allen anderen bundesländern auch.
grüsse
 
AW: rechtliche Fragen

Danke für die Informationen !
ich werde bei Gelegenheit mal meine Unterlagen raussuchen (sind in BW bei Muttern im keller ;-) ) und damit mal hier in BY aufs Amt latschen.

naja um mit Schwiegervater zum Fischen zu gehen werd ich aber zumindest mal neue leine kaufen müssen, die alte ist nun doch über zehn Jahre alt und hat schon vor jahren beim letzten Angelausflug mächtig gekrangelt

LG Anderl
 

Franz_16

Mitglied
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Hallo Anderl,
deine BW-Prüfung wird normalerweise auch in Bayern anerkannt.
Für die Ausstellung des Scheins ist ein Prüfungszeugnis o.ä. erforderlich. Ein abgelaufener Schein kann u.U. nicht ausreichen.

Ein Fischereischein auf Lebenszeit in Bayern kostet je nach Alter bis zu 300 Euro.

Wenn du in Meck-Pomm angeln willst, kannst du dir dort übrigens auch einfach einen Touristenfischereischein holen:
http://www.lallf.de/Touristenfischereischein.284.0.html
 
AW: rechtliche Fragen

DANKE Franz !!!

Na das ist ja mal echt was Handfestes !!
Natürlich habe ich ein BW Prüfungszeugnis, einem BY Schein steht demzufolge nix mehr im Weg.
Den Ausflügen mit Schwieva wohl auch nicht !!
Danke für den sehr imformativen Link.

Dieser Seite zufolge wird der BY-Schein in MV anerkannt sofern er gültig ist (meiner ja noch nicht ;-) ) und sofern mein Hauptsitz NICHt in MV ist (ist in BY).
Also muß ich eigentlich nur hier in Bayern aufs Amt traben, mein Prüfungszeugnis BW vorlegen udn mir einen BY Schein ausstellen lassen. Mit diesem bin ich auch in MV angelberechtigt (Angelkarte natürlich vorausgesetzt ;-)

LG ANderl
Gruß Anderl
 
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Doc Plato

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AW: rechtliche Fragen

Hi,

nimm Deinen abgelaufenen Schein und die Prüfungsurkunde und geh zum Bürgerbüro in Deinem Wohnort. Dort den Schein akutalisieren/verlängern lassen. Nit das die Bayern dann sagen, nee der is abgelaufen, musste an deinem Wohnort verlängern. Wenn das gemacht ist, kannste eigentlich überall damit in Deutschland Angelkarten für das entsprechende Gewässer kaufen.
 

Stoney0066

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genau!

kannst in mv allerdings auch mit nem touri-fischereischein angeln gehen... den kriegt man mitlerweile auch mehrmals im jahr. auf dauer aber klar teurer wie den schein neu machen lassen!

gruß sebastian
 
G

Gelöschtes Mitglied 114422

Guest
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Ich nutze gleich mal diesen Thread um ne Frage zum Prüfungszeugnis los zu werden. Kann man sein Prüfungszeugnis irgendwo nochmal anfordern? Meins ist nähmlich nicht mehr auffindbar.
 

henningcl

Der Weg ist das Ziel ;-))
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Hi,

nimm Deinen abgelaufenen Schein und die Prüfungsurkunde und geh zum Bürgerbüro in Deinem Wohnort. Dort den Schein akutalisieren/verlängern lassen. Nit das die Bayern dann sagen, nee der is abgelaufen, musste an deinem Wohnort verlängern. Wenn das gemacht ist, kannste eigentlich überall damit in Deutschland Angelkarten für das entsprechende Gewässer kaufen.

das funktioniert idr nicht, da dein wohnsitz überprüft wird.
 

Doc Plato

Active Member
AW: rechtliche Fragen

Wie soll das denn sonst laufen? Wenn ich in NRW Duisburg wohne, mein Schein abgelaufen ist, fahre ich doch z.b. nicht Bayern um den dort zu verlängern, nur weil ich da mal angeln möchte. Das sollte schon im zuständigen Rathaus/Bürgerbüro DEINES Wohnortes gemacht werden. Oder was meinst Du?
 
AW: rechtliche Fragen

das funktioniert idr nicht, da dein wohnsitz überprüft wird.

....meine ist so...war jedenfalls bei mir so....habe Fischereischein in MecPom um eine Jahresangelberechtigung in Bayern zu bekommen musste ich einen amtlichen Nebenwohnsitz in Bayern nachweisen können....dann wurde eine Urkunde über die Anerkennung des Fischreischeines ausgestellt....Tages und Wochenkarten sind allerdings kein Problem.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: rechtliche Fragen

....meine ist so...war jedenfalls bei mir so....habe Fischereischein in MecPom um eine Jahresangelberechtigung in Bayern zu bekommen musste ich einen amtlichen Nebenwohnsitz in Bayern nachweisen können....dann wurde eine Urkunde über die Anerkennung des Fischreischeines ausgestellt....Tages und Wochenkarten sind allerdings kein Problem.


Was ist das "Jahresangelberechtigung in Bayern"? Wer stellt diese denn aus?

Habe ja doch viel mit Angelscheinen zu tun, aber das kenne ich nicht.

Ein in MecPom ausgestellter amtlicher Fischereischein, der noch Gültigkeit hat, wird in Bayern uneingeschränkt anerkannt (Ausnahme Touristenscheine)
 

Doc Plato

Active Member
AW: rechtliche Fragen

Ach soooo.....

Sorry, habe gerade noch mal den ersten Post nachgelesen und meinen Fehler erkannt.
Bütte nicht schlagen! :)
 

Toni_1962

freidenkend
AW: rechtliche Fragen

...ist die Berechtigung an dem beigetretenen Verein mit dem dazugehörenden Gewässern Fischen zu dürfen....Jahresangelberechtigung geht fast nur über Vereine...oder ein Privatgewässer

Dachte ich es mir doch, das da eine Verwechslung vorliegt:

Das ist keine behördliche Maßnahme, sondern reines Privatvergnügen eines Vereins. Der Verein darf auch verlangen, dass man nur mit roter Pappnase zum Angeln gehen darf.
Das ist nicht die Regelo und darf nicht als Regel oder gar gesetzmäßig gesehen werden!
 
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AW: rechtliche Fragen

Kann schon sein...ist ja nun auch schon ein paar Jahre her also ich hatte jedenfalls eine ganz schöne Prozedur damals...auf dem Gemeindeamt....wurde echt erst mal geprüft ob mein MecPom Schein auch in BY Gültigkeit hat und ob die Scheine aus By auch in MecPom anerkannt werden....war echt so
 

Toni_1962

freidenkend
AW: rechtliche Fragen

Kann schon sein...ist ja nun auch schon ein paar Jahre her also ich hatte jedenfalls eine ganz schöne Prozedur damals...auf dem Gemeindeamt....wurde echt erst mal geprüft ob mein MecPom Schein auch in BY Gültigkeit hat und ob die Scheine aus By auch in MecPom anerkannt werden....war echt so



Aber nur, wenn man den ständigen Wohnsitz nach Bayern verlegt hat.

Aber nicht für einen Schein als Gastfischer, der den ständigen Wohnsitz nicht in Bayern hatte, da gab es nie Probleme, dafür war auch nie eine Prüfung vorgesehen und verlangt.

Scheinst ja an einen besonderen Verein geraten zu sein, der die rechtl. Bestimmungen nicht kannte und dir einen Zirkus verschafft hat!
 
AW: rechtliche Fragen

Scheinst ja an einen besonderen Verein geraten zu sein, der die rechtl. Bestimmungen nicht kannte und dir einen Zirkus verschafft hat![/QUOTE]

...heute seh ich das nicht mehr so verbissen, vielleicht war es etwas übervorsichtig. War auch der Erste aus MecPom in dem Verein;)
Und das ,,Faltpapier" mit Paasbild sah echt so aus, als hätte ich es mir selber gemacht:q
Wurde jedenfalls nach Klärung der Sachlage wirklich gut aufgenommen und bin noch heute mit dabei....auf dem Verein lass ich nichts kommen denn der ist wirklich top(bis auf die kleinen Anfangsschwierigkeiten)
 
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