[rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

vergeben

Member
Gibt's dazu irgendwelche Regeln?

Beispiel:
Die Angelberechtigung geht bis 24:00, der Fisch steigt um 23:50 ein und der Drill dauert bist 00:15. Müßte man den Fisch um 24:00 abschneiden (was bedeutet, das man dem Fisch absichtlich Schaden zufügt)?

Was ist mit einer zweiten Rute, die während des Drills noch im Wasser liegt und aus verständlichen Gründen nicht eingeholt werden kann? Wenn man zu zweit ist, kein Problem. Aber alleine? Gerade, wenn sich der Drill als heftig erweist?
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Hallo,

eine Regel hierzu kenne ich auch nicht. Ich bin aber der Meinung, dass der Zeitpunkt des Hakens des Fisches massgebend ist und den Köder im Wasser haben darfst Du eben bis 24.00 Uhr. Das mit der zweiten Rute ist dann eben unvermeidlich. Abschneiden geht gar nicht.
Ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung hierzu.

Petri Heil

Lajos
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Keine Ahnung, aber mir wärs auch egal in dem Fall. Jeder halbwegs vernünftige Aufseher sollte / wird das verstehen...

Das man abschneiden muss glaube ich auch nicht, man darf schließlich dem Fisch kein unnötigen "Leid" etc etc zufügen...und das könnte man so auslegen, wenn man die Schnur vorsätzlich kappt obwohl man den Fisch landen könnte und er nun mit Montage durch die Gegen schwimmen muss....
 
R

Ruti Island

Guest
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dazu keine konkrete Regelung gibt.
 

ronram

...
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Was Lajos1 schreibt klingt doch sehr vernünftig.
Wenn deine Gastkarte es dir erlaubt bis 23.59 Uhr zu angeln, dann kann es doch logischerweise nur konsequent sein, dass ein um 23.59 Uhr gehakter Fisch, den man erst um 00.01 Uhr aus dem Wasser geholt halt, immer noch in dein Eigentum übergehen darf.

Hast den Besitz-/Eigentumsanspruch auf den Fisch doch noch zu der Zeit geltend gemacht, in der du dazu berechtigt warst. :-D
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dazu keine konkrete Regelung gibt.
Davon gehe ich auch aus!
Abgesehen davon, ist die Fragestellung wohl nur hypothetisch, weil in einem solchen Moment sicher kein Kontro mit der Stoppuhr hinter einem steht.
Und wenn doch, so wird er sicher Verständnis zeigen, Kontrolleure sollen ja auch Angler sein!

Jürgen
 
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racoon

Wegm*o*derierter
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Ganz streng genommen ist der Fisch spätestens in der juristischen Sekunde 23.59 -0.00 Uhr abzuschneiden. Dann endet nämlich die Erlaubnis. Ebenso sollte es z.B. gelten, wenn eine Schonzeit beginnt.

Aus Zeiten der Wettfischerei: Nach dem Regelwerk der C.I.P.S. gilt ein Fisch als gefangen, wenn er vor Abpfiff das Wasser verlassen hat, sprich gekeschert ist.

Vernünftig wäre natürlich: Fisch ausdrillen, abhaken, schwimmen lassen.
 

Ralle 24

User
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Hast den Besitz-/Eigentumsanspruch auf den Fisch doch noch zu der Zeit geltend gemacht, in der du dazu berechtigt warst. :-D

Nein, der Fisch geht erst dann in den Besitz des Anglers über, wenn dieser die unmittelbare Gewalt über den Fisch hat. Sprich wenn der Fisch sicher an Land ist.

Ich denke über diese Frage könnten sich Juristen stundenlang die Köppe heiß diskutieren.

Für mein dafürhalten darf der Angler sich gefangene Fische im Rahmen der Fischereierlaubnis aneignen. Diese endet um 0.00 Uhr. Er kann den Fisch ausdrillen und landen, muss ihn dann aber wieder zurücksetzen, wenn ein Überleben gesichert ist. Ist das nicht der Fall müsste er den Fisch abschlagen und dem Fischereirechtinhaber aushändigen. Die Überschreitung der Angelzeit dürfte unter höhere Gewalt fallen.
 

ronram

...
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Das bezweifle ich aber ganz stark.

Wie soll das denn bitte begründet werden?
Rechtsgut: Zeitfenster der Fischereierlaubnisvertrags
wiegt mehr als
Rechtsgut: Vermeidung von unnötigem Leid an einem Wirbeltier.?

Weil sowas mal in irgend einem Wettfischerregelwerk stand? :-D
Das glaubst du doch nicht wirklich, oder? [emoji14]

Edit:
Bezieht sich auf den vorletzten Post mit dem Abschneiden. Ralle 24 hat zu schnell gepostet...
Dass man sich den Fisch nach 0 Uhr nicht mehr aneignen darf und ihn zurückzusetzen hat, ist sehr gut nachvollziehbar.
Wobei ich es genauso gut nachvollziehen könnte, wenn jemand behauptet, dass der Fangvorgang ja noch in der erlaubten Zeit begonnen hat und man deshalb diesen Vorgang mit allem drum und drann abschließen darf.

....

Man könnte ja auch nachträglich noch eine weitere Tageskarte kaufen :-D...

Oder um 0 Uhr dem Fischereiaufseher die Angel in die Hand drücken und sagen "ich darf nicht mehr...mach du mal!"...
 
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knutwuchtig

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Was Lajos1 schreibt klingt doch sehr vernünftig.
Wenn deine Gastkarte es dir erlaubt bis 23.59 Uhr zu angeln, dann kann es doch logischerweise nur konsequent sein, dass ein um 23.59 Uhr gehakter Fisch, den man erst um 00.01 Uhr aus dem Wasser geholt halt, immer noch in dein Eigentum übergehen darf.

Hast den Besitz-/Eigentumsanspruch auf den Fisch doch noch zu der Zeit geltend gemacht, in der du dazu berechtigt warst. :-D
die vernunft sagt, und ich denke das wird auch als regel angesehen, das die angel zum zeitpunkt des ende der angelerlaubnis aus dem wasser und nicht fangbereit ist genau so wie man vorher nicht mit fangbereitem gerät am wasser auftaucht.minuten schinden halte ich für genau so daneben wie eine kritik auf den biss beim einpacken oder letzten wurf.letzt endlich ist es situationsbedingt wie man das handhabt und wie kulant man untereinander umgeht.wenn also 5 vor zwölf noch alles aufgebaut und das gerödel noch im vollem umfang einsatzbereit rumliegt, muss man sich auch kritik gefallen lassenoder noch genauer mit der angelerlaubnis erlischt auch das uferbetretungsrecht.man tut gut daran dann auch zu verschwinden bzw abmarschbereit zu sein.
 
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Riesenangler

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Ich denke auch das nur der Zeitpunkt der Herstellung des Kontaktes zum Fisch das Ausschlaggebende ist. So ein Wallerdrill kann bei zu schwachen Gerät schonmal eine Stunde und länger dauern. Und ich fände es echt bedenklich wenn die kontrollierende Instanz verlangen würde, den Fisch mitten im Drill zu kappen.
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Alle Praxis und Vernunft außen vor. Die Angelzeit endet mit Ablauf 23.59.59 Uhr. THEORETISCH muss dann die Angel raus aus dem Wasser. Die Praxis ist was anderes und da spielen zu viele Faktoren mit. Wenn Du ne Kegelbahn für ne Stunde mietest und das Spiel danach nicht fertig ist, Du es noch fertig spielen willst, dann zahlst Du oder Du hörst sofort auf ( Fisch abschneiden). Aber wie gesagt : THEORETISCH
 
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jranseier

Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Stell dir mal vor, da kommt der Kontrolleur mit dem Mann von der PETA. Du hast nach deiner Argumentation jetzt 2 Möglichkeiten: Anzeige wegen Fischwilderei (länger als 24:00 Uhr) oder Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (Abschneiden der Montage). Das kann es ja wohl nicht sein.

Ich denke du darfst den Fisch ohne Strafe entnehmen und ob du ihn dann dem Fischereirechtsinhaber geben musst oder nicht, darüber kann man diskutieren. Alles andere wäre eine Farce.

ranseier
 
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racoon

Wegm*o*derierter
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Kann kann. Es ist so. Die Angelzeit endet um Mitternacht. Jeder denkende Mensch - ob Angler, Kontroletti oder Petrist (denkt der?) würde sagen Fisch ausdrillen, abhaken und gut ist. Aber juristisch ist die Angelzeit überschritten und der Fisch wäre THEORETISCH abzuschneiden.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Hallo,

es gibt nicht für alles eine Regel. Solche speziellen Sachverhalte zu beurteilen ist dann Sache des Richters.
Dumm ist nur, der entscheidet das erst nachher.

Im vorliegenden Fall habe ich keinerlei Zweifel, dass das rechtlich o.k. ist.

Der Angler ist zum Beispiel berechtigt einem Fisch im Drill über die Fischereigrenze hinaus in die Nachbarstrecke zu folgen.
Was normalerweise eine Fischwilderei ist, ist dann erlaubt.

Das Überschreiten der Angelzeit und das Überschreiten der Fischereigrenze sind für mich vergleichbar.

SneeP
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Der Angler ist zum Beispiel berechtigt einem Fisch im Drill über die Fischereigrenze hinaus in die Nachbarstrecke zu folgen.
Was normalerweise eine Fischwilderei ist, ist dann erlaubt.

Ist das allgemein so definiert oder gilt hier wieder unterschiedliches Länderrecht?
Hier in Bayern wird das zumindest in mir bekannten Lehrgängen anders vermittelt: Der Fisch darf im Drill die Fischereigrenze überschreiten, der Angler darf am Ufer aber nicht auf die Nachbarstrecke folgen.
 

Ralle 24

User
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Hallo,

es gibt nicht für alles eine Regel. Solche speziellen Sachverhalte zu beurteilen ist dann Sache des Richters.
Dumm ist nur, der entscheidet das erst nachher.

Im vorliegenden Fall habe ich keinerlei Zweifel, dass das rechtlich o.k. ist.

Der Angler ist zum Beispiel berechtigt einem Fisch im Drill über die Fischereigrenze hinaus in die Nachbarstrecke zu folgen.
Was normalerweise eine Fischwilderei ist, ist dann erlaubt.

Das Überschreiten der Angelzeit und das Überschreiten der Fischereigrenze sind für mich vergleichbar.

SneeP

Ich denke nicht, dass das vergleichbar ist. Das folgen über die Fischereigrenze hinaus ist im Fischereigesetz (NRW) abgehandelt, der Drill über die Zeit hinaus nicht.

Ich meine immer noch, dass der Angler in einem solchen Fall nicht mehr das Recht hat sich den Fang anzueignen, da für den Zeitpunkt der Inbesitznahme keine gültige Fischereierlaubnis vorliegt.
 

Carsten_

Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Ich würde sagen dass mit Ende der Angelzeit für die man eine Erlaubnis besitzt die ausgelegten Köder einzuholen sind und das Angeln einzustellen ist. Hängt in dem Moment ein Lebewesen am Ende der Leine, wird das einholen etwas länger dauern, der Fisch aber bestimmt nicht mehr Eigentum des Anglers sein.
Wie schon erwähnt sehe auch ich den Tierschutz höher als die Tatsache das die Angelzeit unwesentlich überschritten wird.
Kein Recht und kein Richter wird urteilen das der Fisch mit einem Grundblei oder Pose samt 20m Angelschnur rumschwimmen muss nur weil die Angelzeit unwesentlich überschritten wurde.


Gruß
Carsten
 
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