Rechtliches?!

thefisher

Member
Hallo Boardies,

habe eine Frage und zwar will ich gern mit meinem Kumpel (16 Jahre, hat nur Jugenfischereischein) und einem Amerikanischen Austauschschüler (18, hat eine amerikanische AngelLizenz) fischen gehen. Ich selbst bin 16 und habe nen richtigen Schein mit prüfung. Kann ich mit denen angeln gehen?


Gilt der Amerikanische Schein auch hier in Baden Württemberg? Wenn nicht gibts da nicht ne Ausländerregelung bis 4 Wochen?
Eigentlich Kann doch mein Kumpel mit seinem Jugendfischereischein mit und hat den 18 Jährigen als Aufsichtsperson. Vlt. Kann jm. ja licht ins Dunkel bringen ;) Danke
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Rechtliches?!

Ausländer können im Gegegnsatz zu Deutschen in B-W einen Tourischein kriegen.
Auf dem zuständigen Rathaus nachfragen..
 

arno

Active Member
AW: Rechtliches?!

Hallo Thefisher.
Ne, da gibt es keine Ausnameregelung, der muß hier den deutschen Schein machen oder nichts geht.
Leider Pech gehabt.
 
AW: Rechtliches?!

Hi,

Eigentlich Kann doch mein Kumpel mit seinem Jugendfischereischein mit und hat den 18 Jährigen als Aufsichtsperson.

Nein, die Aufsichtsperson muß mind. 18 jahre alt sein und auch mit Prüfung und gültigem Schein ausgestattet sein.
Wie das mit der ausländerregelungist weiß ich nicht, vertraue da aber auf Thomas Wissen.

Lg Anderl
 

thefisher

Member
AW: Rechtliches?!

Daraus kann ich lesen, das der Ami seine Gastlizenz hier bekommt und dementsprechend der Jugendfischer mit Jugendfischereischein auch fischen darf, da der ami ja die 18 Jährige Person ist. Oder?
 
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