Wenn Da kein Haken dran ist ist die Angel nicht fangfertig und somit kann der Kleine damit am Wasser spielen, so lange er will.
Ich wurde als (ganz) kleiner Steppke mal kontrolliert, als ich nen Stock mit ner Kordel ins Wasser gehalten hab...
Er hat uns weggeschickt.....Und..?
Was hat der Herr Aufseher da gesagt ?
Warscheinlich auch nicht mehr wie ein erhobener Zeigefinger, oder?
VDSF Jugend / Niedersachsen schrieb:Es gibt keinen Jugendfischereischein. Bis zum 14. Lebensjahr (Kinderausweis ist mit zu führen), dürfen Jugendliche nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht geeigneter Personen angeln. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden.
Nachtrag:
ich seh gerade - bin zu spät damit... man sollte nicht einfach den Browser so lange in dem Trööt offenlassen...
Wieso gehst du davon aus, daß er in Niedersachsen lebt? [...]
[...]
Niedersachsen ist das Bundesland.
Unbehaart ist Ok, aber von 'ner behaarten Rute sollte der Bengel die Finger lassen!
und habe diesen Beitrag gefunden... ist zwar etwas sehr be.... Beamtensprache aber naja nach 10 mal lesen weiss man was die meinen :q
Hier der Link hoffe er hilft dir/euch weiter
http://www.angeltreff.org/gesetze/deutschland/thueringen/th_erlass.html
Also ich weiss gar nicht warum du das überhaupt fragst
Beantrage ihm einfach einen Jugendfischereischein.
Je nach Bundesland sind die Kosten unterschiedlich,in BW kostet der 5€.
Wenn du über 18 bist und einen gültigen Jahresfischereischein besitzt(???) kann der Knabe sowieso ohne Probleme jedes mal mitangeln,und auch mit seinen eigenen 2 Angeln mit Haken
Deswegen verstehe ich auch gar nicht weswegen man da soviel tamm tamm macht,ob da jetzt eine Anbisstelle ist oder nicht,oder was weiss ich
Es gibt Kontrolleure die sagen auch bei Schwarzanglern nichts aber da es auch immer welche gibt die sehr,sehr streng sind,würde ich das so handhaben und mich sicher fühlen
Ansonsten,noch viel Spaß und Petri Heil beim Angeln
MfG