Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Gü.a.Pa.

Member
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Auskunft bekommt man auf der Gemeinde(Stadt) , Landratsamt oder Grundbuchamt .
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Hallo,

die Sache ist an sich ganz einfach.

Es gibt in DE keine Binnengewässer an denen niemand ein Fischrecht hat, es gibt auch kein herrenloses Land.
Dein Problem ist, dass du den Besitzer nicht kennst, es gibt ihn aber definitiv.

Du fischt dann ohne seine Zustimmung in den Gewässern eines dir Unbekannten.

Nur weil du nicht weist, wer das Fischrecht hat, ergeben sich daraus ja für dich keine Rechte.

Ohne dessen Zustimmung, verletzt du beim Angeln ein fremdes Fischrecht. Dies ist aber genau die Definition für eine Fischwilderei nach STGB 293 (fehlende Fischerei-Erlaubnis).

Das hat auch nichts mit dem Fischereirecht zu tun. Es ist vielmehr eine Straftat nach StGB, vergleichbar mit Diebstahl und soll die Eigentumsrechte des Inhabers des Fischrechtes schützen.

SneeP

Doch Sneep es könnte auch Gewässer geben wo keiner Fischereirechte hat.
(Was nichts anderes bedeutet das dort Keiner Angeln oder bewirtschaften kann, etwas was man nicht besitz kann man nicht verpachten, Verträge wären dann wohl nichtig oder Betrug. Ich meine da so einen Fall zu kennen, wo es dann stillschweigend teuer verpachtet wurde)

Wenn zum Beispiel beim Genehmigungsverfahren eines neuen Baggersees schon in der Planung zur Genehmigung beschlossen wird das dieses Gewässer nicht befischt werden soll, sondern sich ein ungestörter Rückzugsraum dort erhalten soll, konnte ich mir so etwas vorstellen.
Dann gibt der Eigentümer diese Recht ja schon im Vorfeld im Tausch als Ausgleich ab.
Bleibt die Frage ob das Fischereirecht dann nur für immer ruht oder das Gewässer gar kein Fischereirecht erhält.

Fischereirechte die Ruhen sind halt ungenutzte Gewässer.

Nehmen wir mal Regionen wo eine Fischereigenossenschaft rechtlich besteht.
Da verkauft dann Jemand seinen Hafen und der Neue Eigentümer möchte nicht das dort die Angler (Pächter) angeln, weil sich seine Gäste beschweren.
Er kommt nicht raus aus der Genossenschaft, kann aber sein Recht ruhen lassen.
Bedeutet Keiner darf da mehr dieses Recht nutzen, auch nicht er Selbst oder seine Gäste.
Er bekommt aber dann auch keine Pacht mehr.

Das sind dann die Gewässer wo viele denken das dort ja keiner Rechte hat, Irrtum das Recht ruht nur.

Ich meine so ein Fischereirecht kann im Extrem gar eingeschränkt oder ganz entzogen werden.
Das sind zwar Eigentumsrechte, aber wer da grob fahrlässig handelt und immer wieder den Behörden die Auflagen missachtet, nimmt man so ein Recht auch mal ganz ab.

Es ist so ähnlich wie bei Tierhaltung, einigen Menschen untersagt man so etwas oder nimmt Ihnen Tiere weg, wenn sie zeigten das sie nicht in der Lage sind die Gesetze zu achten und Ihren Pflichten nach zu kommen.

Eigentum verpflichtet eben auch.
 
Zuletzt bearbeitet:

orgel

Talsperrenangler
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Es gibt in DE ... auch kein herrenloses Land.
Dein Problem ist, dass du den Besitzer nicht kennst, es gibt ihn aber definitiv.

Das kommt zwar sehr selten vor, aber geben tut es das schon, dass ein Grundstück keinen Eigentümer hat...
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Das kommt zwar sehr selten vor, aber geben tut es das schon, dass ein Grundstück keinen Eigentümer hat...

Hallo,

im Landkreis Neustadt/BadWindsheim gibt es so eine "Freimarkung", den Osing. Das sind 274 Hektar, die alle zehn Jahre unter den Bauern aus vier berechtigten Dörfern verlost werden. Erstmal urkundlich erwähnt wurde dieses Verfahren im Jahre 1425. Auf was sich dies genau begründet weiß keiner mehr.
Gibt es sowas noch woanders?

Gruß

Lajos
 
S

Sharpo

Guest
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Das kommt zwar sehr selten vor, aber geben tut es das schon, dass ein Grundstück keinen Eigentümer hat...


Nennt man Niemandsland.
Gibt es meistens zwischen zwei Staaten.

Aber in DE absolut ausgeschlossen.
Kein Eigentümer bedeutet rechtsfreier Raum.
 

50er-Jäger

Well-Known Member
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Gruselig wie hier mit den begriffen Besitzer und Eigentümer umgegangen wird und man aber eigentlich was ganz anderes meint#d

Hatte den selben Fall, Gewässer-in welchem landkreis-dann beim Landkreis anfragen, die leiten dich mitunter zum zuständigen Amt weiter wenn sie es nicht wissen und letztendlich bekommst du gesagt, der oder der ist der Pächter(wo du dann anfragen kannst schon mal). Meist handelt es sich aber, wie in meinem Fall um Gewässer die nicht verpachtet sind(denn die die verpachtet sind und wo man Karten für bekommt, bekommt man auch irgendwo Infos im Netz dazu!), in meinem fall war der Eigentümer das Land MV, somit keine Angelmöglichkeit, da das Land keine Erlaubnis zum Angeln aussprechen wollte.
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Aber in DE absolut ausgeschlossen.

Sollte man meinen. Gibt's aber. Habe so einen Fall. Nur wenige Quadratmeter und ohne Fischgewässer, für eine Bebauung aber wichtig. Kann einen in den Wahnsinn treiben, weil man zunächst herausfinden muss, ob es nicht doch jemandem gehört. Und weil sich niemand die Finger verbrennen will, versucht jeder es von seinem Schreibtisch zu verbannen. Kann schnell ne Lebensaufgabe draus werden. :)
 

Finke20

OCC Sieger der Herzen
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

:vik:

Sehr schönes Thema und sehr viele Meinungen und Ansichten.

Da der Themenstarter Greifwald als Wohnort hat, würde ich mal sagen wir befinden uns in MV. Und ja das Fischereirecht ist Landesrecht und des halb greift das Landesfischereigesetz von MV und da steht.

§ 6
Fischereierlaubnis
Eine Person, die in einem Gewässer, in dem sie nicht fischereiberechtigt ist, die Fischerei ausübt,
muss Inhaber einer auf sie vom Fischereiberechtigten ausgestellten Fischereierlaubnis sein und hat
diese bei der Fischereiausübung mit sich zu führen.
Dies gilt nicht für Personen, die einen
Fischereiausübungsberechtigten beim Fang von Fischen mit Geräten außer der Handangel oder der
Köderfischsenke unterstützen.



Ich sehe ein Gewässer das ich gerne befischen will. Nach längerer Recherche (internet und lokal) kann ich keine Infos dazu finden wo ich eine Gewässererlaubniskarte kriege oder wer das Gewässer verwaltet/gepachtet hat. Auch im Bereich des Naturschutzes finde ich keine Infos (z.B. Teil eines Schutzgebietes ect.)
Deine Frage ist gewesen.


Darf ich dann einfach dort angeln ?

Die Antwort ganz klares NEIN und Punkt.

 
S

Sharpo

Guest
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Sollte man meinen. Gibt's aber. Habe so einen Fall. Nur wenige Quadratmeter und ohne Fischgewässer, für eine Bebauung aber wichtig. Kann einen in den Wahnsinn treiben, weil man zunächst herausfinden muss, ob es nicht doch jemandem gehört. Und weil sich niemand die Finger verbrennen will, versucht jeder es von seinem Schreibtisch zu verbannen. Kann schnell ne Lebensaufgabe draus werden. :)

Eher werden die Behörden nicht wissen wem dies gehört bzw. in wessen Zuständigkeitsbereich es fällt.
Aber Niemandsland gibt es in DE nicht.

Angeblich gibt es aber zwischen Deutschland und den Niederlanden 6 Meter Niemandsland.


http://www.spiegel.de/video/wunderl...en-deutschland-und-holland-video-1625842.html

Da darf man ohne alles Angeln... ;)
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Eher werden die Behörden nicht wissen wem dies gehört bzw. in wessen Zuständigkeitsbereich es fällt. Aber Niemandsland gibt es in DE nicht.

Jetzt wirste aber spitzfindig, Herr Kollege. :)

In D mag es aus staatsrechtlicher Sicht kein Niemandsland geben. Ich weiset nich. Aber es gibt gelegentlich Land, das niemandem gehört, von niemandem bewirtschaftet und auch vom Staat nicht beansprucht wird. Dessen Bedienstete es wiederum, wegen der komplexen und zuweilen unsicheren Rechtslage, äußerst ungern jemandem übertragen möchten. Könnte ja später Probleme geben. Auch hier spricht man von Niemandsland. ;)
 

Gü.a.Pa.

Member
AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer

Es gibt kein Niemandsland das keinem gehört.
Gehört es keiner Privat Person oder es ist Firmengelände ist es öffentliches Land und dafür sind die Gemeinden oder Länder zuständig.

Eigentumsrechte sind im zuständigen Grundbuchamt einzusehen !
 
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