AW: Rechtslage in Deutschland nicht verpachtete Gewässer
Hallo,
die Sache ist an sich ganz einfach.
Es gibt in DE keine Binnengewässer an denen niemand ein Fischrecht hat, es gibt auch kein herrenloses Land.
Dein Problem ist, dass du den Besitzer nicht kennst, es gibt ihn aber definitiv.
Du fischt dann ohne seine Zustimmung in den Gewässern eines dir Unbekannten.
Nur weil du nicht weist, wer das Fischrecht hat, ergeben sich daraus ja für dich keine Rechte.
Ohne dessen Zustimmung, verletzt du beim Angeln ein fremdes Fischrecht. Dies ist aber genau die Definition für eine Fischwilderei nach STGB 293 (fehlende Fischerei-Erlaubnis).
Das hat auch nichts mit dem Fischereirecht zu tun. Es ist vielmehr eine Straftat nach StGB, vergleichbar mit Diebstahl und soll die Eigentumsrechte des Inhabers des Fischrechtes schützen.
SneeP
Doch Sneep es könnte auch Gewässer geben wo keiner Fischereirechte hat.
(Was nichts anderes bedeutet das dort Keiner Angeln oder bewirtschaften kann, etwas was man nicht besitz kann man nicht verpachten, Verträge wären dann wohl nichtig oder Betrug. Ich meine da so einen Fall zu kennen, wo es dann stillschweigend teuer verpachtet wurde)
Wenn zum Beispiel beim Genehmigungsverfahren eines neuen Baggersees schon in der Planung zur Genehmigung beschlossen wird das dieses Gewässer nicht befischt werden soll, sondern sich ein ungestörter Rückzugsraum dort erhalten soll, konnte ich mir so etwas vorstellen.
Dann gibt der Eigentümer diese Recht ja schon im Vorfeld im Tausch als Ausgleich ab.
Bleibt die Frage ob das Fischereirecht dann nur für immer ruht oder das Gewässer gar kein Fischereirecht erhält.
Fischereirechte die Ruhen sind halt ungenutzte Gewässer.
Nehmen wir mal Regionen wo eine Fischereigenossenschaft rechtlich besteht.
Da verkauft dann Jemand seinen Hafen und der Neue Eigentümer möchte nicht das dort die Angler (Pächter) angeln, weil sich seine Gäste beschweren.
Er kommt nicht raus aus der Genossenschaft, kann aber sein Recht ruhen lassen.
Bedeutet Keiner darf da mehr dieses Recht nutzen, auch nicht er Selbst oder seine Gäste.
Er bekommt aber dann auch keine Pacht mehr.
Das sind dann die Gewässer wo viele denken das dort ja keiner Rechte hat, Irrtum das Recht ruht nur.
Ich meine so ein Fischereirecht kann im Extrem gar eingeschränkt oder ganz entzogen werden.
Das sind zwar Eigentumsrechte, aber wer da grob fahrlässig handelt und immer wieder den Behörden die Auflagen missachtet, nimmt man so ein Recht auch mal ganz ab.
Es ist so ähnlich wie bei Tierhaltung, einigen Menschen untersagt man so etwas oder nimmt Ihnen Tiere weg, wenn sie zeigten das sie nicht in der Lage sind die Gesetze zu achten und Ihren Pflichten nach zu kommen.
Eigentum verpflichtet eben auch.