rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW)

[FONT=&quot]Hallo,

wie unter
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=4524936#post4524936
schon beschrieben, möchte ab und zu Werfen (Casting mit der Fliegenrute) praktizieren.
Angeln möchte ich nicht.

Im Landesfischereigesetz NRW findet sich
§ 49 "Mitführen von Fischereigerät" folgender Satz:

"Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen."
"Fangfertig" wird hier nicht näher definiert.[/FONT]
[FONT=&quot]https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=793&bes_id=3852&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det220915[/FONT]
[FONT=&quot]
Im oben verlinkten Thread wurde schon ein zielführender Link gepostet, der allerdings ein anderes Bundesland betrifft:

http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=4525143&postcount=46

http://www.muldenfischer.de/Documente/Fangfertig.pdf

Könnte mir jemand einen Ansprechpartner und Adresse der in NRW zuständigen Behörde nennen, von der ich eine rechtssichere Auskunft erhalten kann, was in NRW unter "fangfertig" verstanden wird?
[FONT=&quot]Denkbar wäre [/FONT][/FONT][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot]für mich [/FONT][/FONT]die Obere oder die Untere Fischereibehörde.[/FONT]

Danke und HL

[/FONT]
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

grins - und berichte uns bitte über das Ergebnis............
 
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Ich werde in den kommenden Wochen mal etwas formulieren.

Auch fürs Angeln an sich wäre eine Auskunft hilfreich, was das fangfertige Gerät betrifft.
Muss man beispielsweise eine Rute komplett demontieren, bevor man von einer auf eine andere Rute wechselt, oder reicht es aus, wenn man bei einer Rute nur den Haken entfernt, bevor man auf die andere Rute wechselt.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Untere oder die Obere Fischereibehörde für das Landesfischereigesetz zuständig ist.
 

schlotterschätt

Well-Known Member

Taxidermist

Well-Known Member
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Was fürn Aufriss um sich die paar Kröten für eine Tageskarte zu sparen?
Oder haben wir keinen Angelschein?
Casting findet doch offiziell auf der Wiese statt, oder bin ich da falsch informiert?

Jürgen
 

oberfranke

Active Member
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Geh aufn ALDI Parkplatz. NORMA undLIDL und REWE gehen auch, eon Fußballplatz wäre auch geeignet.
Was soll den der "Sch"""" " mit ner Rute ohne Haken. evtl ein Wollfaden als "Fliege" vorne dran im Wasser rumhauen und Angeln für Waldorfschüler spielen.
Dann wohl noch rumjammern wennst ne Runde baden darfst.
Völlig sinnfrei.
 

ronram

...
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Da würde ich erst einmal bei der unteren Fischereibehörde nachfragen, die als zuständige Behörde ggf. ein Bußgeld verhängt.

Nicht wegen eines Verstoßes gegen § 49 LFischG. Denn dazu gibt es keine Bußgeldvorschrift.
Auch kann es keine Fischwilderei sein. Dazu gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Frankfurt.

Aber es könnte durchaus sein, dass du im Falle einer Kontrolle durch die Polizei, Ordnungsbehörde oder einen nach § 54 LFischG amtlich verpflichteten Fischereiaufseher in die Situation kommst, dass man sowohl den Fischereischein, als auch den Fischereierlaubnisschein sehen möchte.
Ob berechtigt oder nicht sei jetzt mal dahin gestellt.

Jedenfalls dürfte das der erste (vielleicht auch der einzige) Angriffpunkt sein, dem du dich ausgesetzt siehst und dann eben in die Situation kommst, dass die zuständige Bußgelbehörde, also die UFB dir Ärger bereitet, weil du ordnungswidrig keinen Fischereierlaubnisschein dabei hattest und ihn auch nicht zur Prüfung ausgehändigt hast.

Also am besten erst einmal da nachfragen...
Ob man der Meinung ist, dass denn dein Vorhaben das Vorhandensein eines FIschereierlaubnisscheins erfordert.
Oder machen und es dann von richterlicher seite klären lassen...aber ob man den Aufwand in Kauf nehmen soll für...naja, wofür eigentlich |kopfkrat|kopfkrat

es wäre auch durchaus denkbar, dass die zur Hilfe gerufene Polizei oder Ordnungsbehörde dir an Ort und Stelle einen Platzverweis erteilt, weil man befürchtet, dass du doch noch eine strafbare Fischwilderei begehst...man weiß ja nicht, ob nicht in der Jackentasche doch noch ein beköderter Haken steckt


Ich persönlich bezweifle aber ganz stark, dass dir die örtlich (und sachlich) zuständige Behörde eine konkrete (für dich positive) Auskunft geben wird, auf die sie nachher selbst festgenagelt wird, wenn der Fischereiberechtigte sich in seinen Rechten verletzt sieht und dagegen vorgeht.
Das riecht für die UFB nach Stress und Stress mag niemand.
 
Zuletzt bearbeitet:

ronram

...
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Und bezüglich der beköderten "Reserveangel" sehe ich in NRW kein Problem.
Zu behaupten der § 49 LFischG verbietet die Reserveangel, halte ich für eine übertriebene strenge Auslegung, die meiner Meinung nach alleine schon durch den Wortlaut des § 49 nicht zutreffen kann.
Der § 49 bezieht sich explizit auf das Mitführen von (...) an Gewässern, an denen man nicht zum Fischfang berechtigt ist.
Jetzt ist allerdings der Angler mit Erlaubnisschein Inhaber eines Fischereirechts. Damit kann er nicht unter "nicht berechtigt" laufen.

Was sollte es denn sein?
Fischwilderei? Neee....da sind schon viel schlimmere Dinge keine Fischwilderei (Frankfurter Urteil...)
Ordnungswidrigkeit? Nein, findet sich nichts im LFischG und auch nichts in der LFischVO.

Solange ich nur die erlaubte Anzahl an Angeln ins Wasser halte ist alles fein.
Benutze ich mehr Angeln als erlaubt, fische ich unter der Verletzung fremden Fischereirechts....die im Gras liegende Reserverute fischt aber nicht.
 

hirschkaefer

Active Member
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Casting findet doch offiziell auf der Wiese statt, oder bin ich da falsch informiert?

So schaut´s auch beim Fliegenfischen aus. Auf der Wiese. Es geht ausschließlich um Weite oder Zielgenauigkeit. Ich musste gestern schon schmunzeln. Angeln mit Wollfaden im Wasser nur um Würfe zu üben..... :) Da soll doch der TE lieber nen Schonhaken verwenden, dann passiert auch den Fischen nix.
 

ronram

...
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

So schaut´s auch beim Fliegenfischen aus. Auf der Wiese. Es geht ausschließlich um Weite oder Zielgenauigkeit. Ich musste gestern schon schmunzeln. Angeln mit Wollfaden im Wasser nur um Würfe zu üben..... :) Da soll doch der TE lieber nen Schonhaken verwenden, dann passiert auch den Fischen nix.
Da sprichst du einen durchaus interessanten Punkt an.
Mal angenommen, dass Sachen, die dem Fischereirecht unterliegen, beschädigt werden, kann es ungemütlich werden (beginnt mit "F" und endet auf "ischwilderei" :p...)
 
S

Sharpo

Guest
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Ich zweifel gerade die ernsthaftigkeit der Frage an.

Wann kann mann mit einer Angel Fische fangen (fangfertige Angel)?
Antwort:
a) Wenn die Angel zerlegt ist.
b) Wenn die Angel zusammengebaut ( Rolle montiert, Schnur durch die Ringe) ist aber kein Haken mit Köder dran
c) Wenn die Angel zusammengebaut ist und einen oder mehrere Haken montiert sind.
d) Wenn die Angel zerlegt ist aber mit Haken und Köder bestückt ist

Anmerkung: Grundeln beissen manchmal auch auf nen blanken Haken...

Viel Spass, es können mehrere Antworten richtig sein

|supergri

Oh mannnn
 
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S

Sharpo

Guest
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Da sprichst du einen durchaus interessanten Punkt an.
Mal angenommen, dass Sachen, die dem Fischereirecht unterliegen, beschädigt werden, kann es ungemütlich werden (beginnt mit "F" und endet auf "ischwilderei" :p...)

Wenn ich auf der grünen Wiese Casting betreibe und das Blei einen Zuschauer trifft, die Schnur reisst und dann weiter durch eine Windschutzscheibe eines Pkw fliegt..und dieser Fahrer dann Fussgänger umfährt...dann wirds auch ziemlich böse.

Sorry für den Sarkasmus...

ich halte aber gerade ein Schreiben in der Hand das besagt Dienst- PKW mus jährlich zur UVV muss.

Und dann die Frage was eine fangfertige Angel ist...

ich kann nicht mehr, dieses Land macht mich irre.

Und noch ein Hinweis zum Wollfaden....
In manchen Bundesländern kann man Hornhechte mit einem Wollfaden fangen.
 
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ronram

...
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Wenn ich auf der grünen Wiese Casting betreibe und das Blei einen Zuschauer trifft, die Schnur reisst und dann weiter durch eine Windschutzscheibe eines Pkw fliegt..und dieser Fahrer dann Fussgänger umfährt...dann wirds auch ziemlich böse.
Dafür gibt es Versicherungen.

Edit: Sarkasmus, klar, hätte ich erkennen können :-D.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sharpo

Guest
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Da würde ich erst einmal bei der unteren Fischereibehörde nachfragen, die als zuständige Behörde ggf. ein Bußgeld verhängt.

Nicht wegen eines Verstoßes gegen § 49 LFischG. Denn dazu gibt es keine Bußgeldvorschrift.
Auch kann es keine Fischwilderei sein. Dazu gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Frankfurt.

Aber es könnte durchaus sein, dass du im Falle einer Kontrolle durch die Polizei, Ordnungsbehörde oder einen nach § 54 LFischG amtlich verpflichteten Fischereiaufseher in die Situation kommst, dass man sowohl den Fischereischein, als auch den Fischereierlaubnisschein sehen möchte.
Ob berechtigt oder nicht sei jetzt mal dahin gestellt.

Jedenfalls dürfte das der erste (vielleicht auch der einzige) Angriffpunkt sein, dem du dich ausgesetzt siehst und dann eben in die Situation kommst, dass die zuständige Bußgelbehörde, also die UFB dir Ärger bereitet, weil du ordnungswidrig keinen Fischereierlaubnisschein dabei hattest und ihn auch nicht zur Prüfung ausgehändigt hast.

Also am besten erst einmal da nachfragen...
Ob man der Meinung ist, dass denn dein Vorhaben das Vorhandensein eines FIschereierlaubnisscheins erfordert.
Oder machen und es dann von richterlicher seite klären lassen...aber ob man den Aufwand in Kauf nehmen soll für...naja, wofür eigentlich |kopfkrat|kopfkrat

es wäre auch durchaus denkbar, dass die zur Hilfe gerufene Polizei oder Ordnungsbehörde dir an Ort und Stelle einen Platzverweis erteilt, weil man befürchtet, dass du doch noch eine strafbare Fischwilderei begehst...man weiß ja nicht, ob nicht in der Jackentasche doch noch ein beköderter Haken steckt


Ich persönlich bezweifle aber ganz stark, dass dir die örtlich (und sachlich) zuständige Behörde eine konkrete (für dich positive) Auskunft geben wird, auf die sie nachher selbst festgenagelt wird, wenn der Fischereiberechtigte sich in seinen Rechten verletzt sieht und dagegen vorgeht.
Das riecht für die UFB nach Stress und Stress mag niemand.

Nachfragen? Name Datum Uhrzeit aufschreiben, m besten die Antwort schriftl. geben lassen. Der Beamte o. Angestellte wird es sonst im Fall der Fälle diese evtl. getätigte Aussage widerrufen.
|supergri

Und auch dies Schützt nicht vor Strafe. Person war evt. nicht Befugt datzu eine Aussage zu machen etc. War nen dummer Praktikant etc... lol
Entscheidend ist was der Richter sagt.
 

AndiHam

Member
AW: rechtssichere Auskunft von zuständiger Behörde einholen (fangfertiges Gerät - NRW

Wenn ich auf der grünen Wiese Casting betreibe und das Blei einen Zuschauer trifft, die Schnur reisst und dann weiter durch eine Windschutzscheibe eines Pkw fliegt..und dieser Fahrer dann Fussgänger umfährt...dann wirds auch ziemlich böse.

Sorry für den Sarkasmus...

ich halte aber gerade ein Schreiben in der Hand das besagt Dienst- PKW mus jährlich zur UVV muss.

Und dann die Frage was eine fangfertige Angel ist...

ich kann nicht mehr, dieses Land macht mich irre.

Und noch ein Hinweis zum Wollfaden....
In manchen Bundesländern kann man Hornhechte mit einem Wollfaden fangen.

Ist übrigens gerade die Zeit in diesen Bundesländern Hornhechte zu fangen :)

Für ein "Casting" mit einer Fliegenrute braucht man höchstens eine Büroklammer, aber kein Blei :vik:
 
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