Gone Fishing
Member
[FONT="]Hallo,
wie unter
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=4524936#post4524936
schon beschrieben, möchte ab und zu Werfen (Casting mit der Fliegenrute) praktizieren.
Angeln möchte ich nicht.
Im Landesfischereigesetz NRW findet sich
§ 49 "Mitführen von Fischereigerät" folgender Satz:
"Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen."
"Fangfertig" wird hier nicht näher definiert.[/FONT]
[FONT="]https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=793&bes_id=3852&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det220915[/FONT]
[FONT="]
Im oben verlinkten Thread wurde schon ein zielführender Link gepostet, der allerdings ein anderes Bundesland betrifft:
http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=4525143&postcount=46
http://www.muldenfischer.de/Documente/Fangfertig.pdf
Könnte mir jemand einen Ansprechpartner und Adresse der in NRW zuständigen Behörde nennen, von der ich eine rechtssichere Auskunft erhalten kann, was in NRW unter "fangfertig" verstanden wird?
[FONT="]Denkbar wäre [/FONT][/FONT][FONT="][FONT="][FONT="][FONT="]für mich [/FONT][/FONT]die Obere oder die Untere Fischereibehörde.[/FONT]
Danke und HL
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wie unter
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=4524936#post4524936
schon beschrieben, möchte ab und zu Werfen (Casting mit der Fliegenrute) praktizieren.
Angeln möchte ich nicht.
Im Landesfischereigesetz NRW findet sich
§ 49 "Mitführen von Fischereigerät" folgender Satz:
"Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen."
"Fangfertig" wird hier nicht näher definiert.[/FONT]
[FONT="]https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=793&bes_id=3852&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det220915[/FONT]
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Im oben verlinkten Thread wurde schon ein zielführender Link gepostet, der allerdings ein anderes Bundesland betrifft:
http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=4525143&postcount=46
http://www.muldenfischer.de/Documente/Fangfertig.pdf
Könnte mir jemand einen Ansprechpartner und Adresse der in NRW zuständigen Behörde nennen, von der ich eine rechtssichere Auskunft erhalten kann, was in NRW unter "fangfertig" verstanden wird?
[FONT="]Denkbar wäre [/FONT][/FONT][FONT="][FONT="][FONT="][FONT="]für mich [/FONT][/FONT]die Obere oder die Untere Fischereibehörde.[/FONT]
Danke und HL
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