Rettet die Bienen - Was ist eure Meinung als Angler

Toni_1962

freidenkend
Was für Einschränkungen und auf welcher Grundlage?
Nach 36 Seiten Diskussion über Gott und die Welt sollte diese dringliche Frage endlich mal beantwortbar sein.
Erstaunlich, irgendwie dachte ich bereits mehrfach die angedachten Einschränkungen für Angler geschrieben zu haben ...

Welche Grundlage? Na welche wohl? Über was wird denn diskutiert?
 

Laichzeit

Well-Known Member
Erstaunlich, irgendwie dachte ich bereits mehrfach die angedachten Einschränkungen für Angler geschrieben zu haben ...

Welche Grundlage? Na welche wohl? Über was wird denn diskutiert?
Für den 3. NP gelten die gleichen Regeln wie bei der Ausschreibung aller anderen Nationalparks, für FFH und NATURA2000 bestehen die selben Hürden, Verbote zu erlassen, wie vor dem Volksbegehren. Auf dem Papier ändert sich bis jetzt gar nichts und ich frage, welche Grundlagen für neue Verbote aus dem Volksbegehren hervorgehen und auf welchem Recht die bestehen sollen. Meine Frage ist durchaus berechtigt. Das Volksbegehren fordert nur und stellt keinen Rahmen für die Umsetzung. Kommen neue Verbote, müssen die über bestehende Programme wie NATURA2000 oder neu geschaffene Möglichkeiten durchgesetzt werden.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Für den 3. NP gelten die gleichen Regeln wie bei der Ausschreibung aller anderen Nationalparks, für FFH und NATURA2000 bestehen die selben Hürden, Verbote zu erlassen, wie vor dem Volksbegehren.
Welche Hürden in Bezug auf Angelverbote?

Kommen neue Verbote, müssen die über bestehende Programme wie NATURA2000 oder neu geschaffene Möglichkeiten durchgesetzt werden.
Was ja nicht so schwierig ist, wie uns aktuelle Beispiele aus den letzten Jahren/ Monaten zeigen...
 

Nemo

Heckbremser
Angelverbot heißt, wir dürfen keine Bienen mehr angeln? Harte Maßnahme, aber könnte ich mich noch mit anfreunden:speechless2
 

Toni_1962

freidenkend
Für den 3. NP gelten die gleichen Regeln wie bei der Ausschreibung aller anderen Nationalparks, für FFH und NATURA2000 bestehen die selben Hürden, Verbote zu erlassen, wie vor dem Volksbegehren. Auf dem Papier ändert sich bis jetzt gar nichts und ich frage, welche Grundlagen für neue Verbote aus dem Volksbegehren hervorgehen und auf welchem Recht die bestehen sollen. Meine Frage ist durchaus berechtigt. Das Volksbegehren fordert nur und stellt keinen Rahmen für die Umsetzung. Kommen neue Verbote, müssen die über bestehende Programme wie NATURA2000 oder neu geschaffene Möglichkeiten durchgesetzt werden.

Nein, das ist eine Gesetzesvorlage, die wenn Gesetz werden sollten, Maßnahmen erfordert, die bereits vorformuliert sind. Dieses Gesetz ist Grundlage für entsprechenede Verordnungen mit Gesetzescharakter usw ...
 

Laichzeit

Well-Known Member
Nein, das ist eine Gesetzesvorlage, die wenn Gesetz werden sollten, Maßnahmen erfordert, die bereits vorformuliert sind. Dieses Gesetz ist Grundlage für entsprechenede Verordnungen mit Gesetzescharakter usw ...
Wenn es so gehandhabt werden würde, wie überall sonst, hab ich keine Sorgen. Biotopverbünde brauchen andernorts keine Angelverbote.
 

Toni_1962

freidenkend
Wenn der LFV selbst dies öffentlich zugibt und bereits Ausnahmeregelungen für Kleinstvereine zur Existenzsicherung vereinbart sind?
Hast du mein Posting betreff LFV-Versammlung dazu gelesen und wirklich auch verstanden?
 

Toni_1962

freidenkend
Mit Vereinen ab Freising Isar abwärts wurden im letzten Jahr bereits wegen des NP gesprochen und die Auswirkungen mitgeteilt, nämlich dass mehrere hundert Angler ihr Gewässer verlieren? Kein Geheimnis, in den Vereinsnachrichten bekannt gegeben.
 

Laichzeit

Well-Known Member
Wenn der LFV selbst dies öffentlich zugibt und bereits Ausnahmeregelungen für Kleinstvereine zur Existenzsicherung vereinbart sind?
Hast du mein Posting betreff LFV-Versammlung dazu gelesen und wirklich auch verstanden?
Ja, ich habe es gelesen und frage mich was für Verbote das genau sein sollen und auf welcher Fläche. Der Biotopverbund besteht in anderen Bundesländern zum größten Teil aus Gebieten, in denen das Angeln uneingeschränkt erlaubt ist.

Mit Vereinen ab Freising Isar abwärts wurden im letzten Jahr bereits wegen des NP gesprochen und die Auswirkungen mitgeteilt, nämlich dass mehrere hundert Angler ihr Gewässer verlieren? Kein Geheimnis, in den Vereinsnachrichten bekannt gegeben.
Der mögliche NP in den Isarauen ist nicht repräsentativ für die Umsetzung des Volksbegehrens im Rest Bayerns.
 

Toni_1962

freidenkend
Manch hier sind sowas von uninformiert, was ja nichts negatives ist, a
Ja, ich habe es gelesen und frage mich was für Verbote das genau sein sollen und auf welcher Fläche. Der Biotopverbund besteht in anderen Bundesländern zum größten Teil aus Gebieten, in denen das Angeln uneingeschränkt erlaubt ist.

Der mögliche NP in den Isarauen ist nicht repräsentativ für die Umsetzung des Volksbegehrens im Rest Bayerns.

Biotope:
Na dann ist ja die Aussage dazu des LFV abwegig und zeigt nur, dass du besser informiert bist als der Verband.

3. NP
Natürlich ist der 3 NP nicht repräsentativ, besonders nicht unter dem Aspekt, dass er als Lösung des Problems gesehen wird .. hatte ich in einem Anfangsposting mal geschrieben.
Aber auch hier zeigt sich, dass die Regierung vor einigen Wochen und im Gespräch mit mir vor kurzem diesbezüglich weniger informiert ist als du.
 

Laichzeit

Well-Known Member
Biotope:
Na dann ist ja die Aussage dazu des LFV abwegig und zeigt nur, dass du besser informiert bist als der Verband.
Ich kann nur darauf hinweisen, was in Bayern und den anderen Bundesländern bereits umgesetzt wurde. Die NATURA2000 Gebiete als Teil des Biotopverbunds beinhalten zwar immer häufiger Angelverbote, das ist aber zur Sicherung als Teil des Biotopverbunds nicht zwingend und sicherlich in einigen Fällen überhaupt nicht notwendig.
Zur bisherigen Umsetzung in Bayern:
https://www.bayern.landtag.de/www/E...cksachen/Schriftliche Anfragen/16_0009104.pdf
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo miteinander,

heute berät das Kabinett das weitere Vorgehen in der Artenschutzsache und das entsprechende Gesetz soll wohl schon Anfang Mai im Landtag eingebracht werden.
Wenn es zu der Sache noch Gesprächsbedarf gibt, dann sollte unbedingt die JHV des LFV am kommenden Samstag genutzt werden.

Servus
Fischer am Inn
 

Toni_1962

freidenkend
Hallo miteinander,

heute berät das Kabinett das weitere Vorgehen in der Artenschutzsache und das entsprechende Gesetz soll wohl schon Anfang Mai im Landtag eingebracht werden.
Wenn es zu der Sache noch Gesprächsbedarf gibt, dann sollte unbedingt die JHV des LFV am kommenden Samstag genutzt werden.

Servus
Fischer am Inn

Warum? Warum jetzt noch mit dem Verband sprechen? Das Gespräch war letzte Woche angesetzt und wurde geführt! Jeder Verein war eingeladen. Gesprächsbedarf sehe ich keinen mehr. Alles gesagt zum angesetzten Termin.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Toni_1962,
Hallo miteinander,

die Veranstaltung letzten Samstag fand in Kontext mit der am selben Tag anberaumten Sitzung des Bezirksfischereiverbands Oberbayern statt und war damit auf die oberbayerischen Fischereivereine zugeschnitten,

Nächsten Samstag kommen Delegierte aus ganz Bayern zusammen und beraten. Das ist eine andere Hausnummer.

Servus
Fischer am Inn
 

Toni_1962

freidenkend
Hallo Toni_1962,
Hallo miteinander,

die Veranstaltung letzten Samstag fand in Kontext mit der am selben Tag anberaumten Sitzung des Bezirksfischereiverbands Oberbayern statt und war damit auf die oberbayerischen Fischereivereine zugeschnitten,

Nächsten Samstag kommen Delegierte aus ganz Bayern zusammen und beraten. Das ist eine andere Hausnummer.

Servus
Fischer am Inn


Hat denn inzwischen, also zwischen letzter Wohe und der aktuellen, das Präsidium des LFV gewechselt, also sind dann andere plötzlich da mit anderen Meinungen und Aussagen?
 
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