Richtig blamiert? PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Thomas9904

Well-Known Member
Redaktionell

petakoefi_AB.jpg


PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi
Dass es viele Bürger gibt, die spendensammelnde Tierrechtsorganisationen nicht für übermäßig seriös halten, ist bekannt. Wenn PETA aus Deutschland nun einen österreichischen Angler anzeigt wegen Angeln mit lebendem Köderfisch, und als Beweis ein Video anführt, unter dem klar zu lesen ist, dass der Fisch tot war, können viele weitere Bürger sicher nachvollziehen, warum das so ist

Quelle:
https://www.peta.de/verstoss-gegen-...a-zeigt-angler-aus-st-poelten-an#.WlcFc67iaM9


Kommentar

PETA aus Deutschland zeigt also einen österreichischen Angler in Österreich bei einer österreichischen Staatsanwaltschaft an, wenigsten nach österreichischem Recht (sie beziehen sich auf das österreichische Tierschutzgesetz, § 5 und 6).

Verweisen dann aber in der Begründung auf "Verfügungen deutscher Justizbehörden, nach denen C+R verboten sei" (was, wie jeder weiss der sich mit dem Thema beschäftigt, so pauschal schlicht falsch ist. Und in D immer noch so etwas der Einzelfallbetrachtung unterliegt).

Und obwohl klar im Begleittext des Video dargelegt ist und es auch im Video zu sehen ist, dass es sich um einen toten Köfi handelt, dem mittels Rutenbewegung "Leben" eingehaucht wurde, wirft PETA die Verwendung eines Lebendköders vor.

Laut Videos auf seiner Youtube-Seite zeigt Hobbyangler Johannes H. aus St. Pölten keine Fairness gegenüber Fischen. Johannes H. hat ein Video online gestellt, das zeigt, wie er mehrere Fische angelt und anschließend wieder zurücksetzt. Zwei der lebend wieder ins Wasser gelassenen Fische werden von einem Hecht gefangen. Daraufhin spießt der Angler einem Barsch einen Haken durch den Körper und nutzt ihn als Lebendköder, um den Hecht zu fangen.

Dazu der Videobegleittext des da verlinkten Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=W2IxOG2rseI

Ich beangelte ihn mit einem toten Flussbarsch, den ich durch Zittern mit der Rute durchs Wasser hüpfen ließ. Der Hecht brauchte nicht lange und nahm den toten Köfi sofort.

Man kann für die Österreicher nur hoffen, dass deren Justizbehörden evtl. gegen solche nur für die Justiz kosten- und personalintensiven Sinnlosanzeigen vorgehen. Und nicht wie deutsche Behörden, da zum Teil noch mitmachen (müssen)...

Es zeigt aber für mich wiederum typisch, wie PETA hier wiederum unter eher "konstruierten" Vorwürfen (wenn ein toter zum lebenden Köfi gemacht wird) vorgeht, um Angler und Angeln abzuschaffen, wie sie es ja auch öffentlich zugeben.
Dazu hier ein Zitat des "Leiters der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA", Haferbeck, aus der Sendung des MDR, "Machtpoker um Fisch - Millionenhobby Angeln":
Der hat in einem Satz ganz klar formuliert was die wollen:
"Peta will natürlich die Abschaffung der Angelei, und das geht Peu a Peu indem man eben zunächst erstmal die Stigmatisierung der Angelei voranbringt."

Thomas Finkbeiner
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Die hätten auch gleich den Hecht anzeigen sollen, weil der doch die armen kleinen Rotaugen frisst!

Jürgen
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Hallo,

Man kann für die Österreicher nur hoffen, dass deren Justizbehörden evtl. gegen solche nur für die Justiz kosten- und personalintensiven Sinnlosanzeigen vorgehen.

Wäre ich zwar auch sehr erfreut drüber, allein mir fehlt der Glaube.

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

Ob der Anzeiger vor Anzeigenerstellung erst genau klären muss, was der Gesetzgeber als ungerechtfertigt, Leiden, Schäden oder Angst versteht, weiß ich nicht.

Üblicherweise ist für die Auslegung von Gesetzestexten die Justiz zuständig.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

wie das in Österreich ist, weiss ich nicht..

Bei uns nutzen die Rechtler ja aus, das Tierschutz Offizialdelikt ist ..
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Hallo,

das ist wieder so ein Windei von PETA. Soweit mir bekannt,
ist in Österreich die Jagd und Fischerei (heißt in Österreich so, auch das Angeln) vom Tierschutzgesetz ausgenommen.
Eigentlich eine bodenlose Frecheit von PETA, ohne jegliche juristische Chance, hier eine Anzeige zu erstatten.

Petri Heil

Lajos
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

warum sollten sie da bei den Ösis anders machen als bei uns?
 

RonTom

Active Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Das Töten eines Fisches, um ihn als Lebendköder zu nutzen, ist kein vernünftiger Grund. Laut Paragraf 38 werden Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 7.500 Euro bestraft, im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000 Euro.

|kopfkrat

Das soll mir Peta mal genau erklären wie das gehen soll...
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Hallo,

ich weiß auch nicht viel, nur dass Österreich ein Rechtsstaat ist.

Also müsste wahrscheinlich eher der Betroffene wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung o.ä. zum Gegenschlag ausholen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Das Töten eines Fisches, um ihn als Lebendköder zu nutzen, ist kein vernünftiger Grund. Laut Paragraf 38 werden Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 7.500 Euro bestraft, im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000 Euro.

|kopfkrat

Das soll mir Peta mal genau erklären wie das gehen soll...

:q:q:q:q

Einseitig vegane Ernährung führ vermutlich nicht zu Toppleistungen des Gehirns...

:q:q:q
 

Kochtopf

Chub Niggurath
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Gut dann kauf ich den toten fisch halt ;)
Davon ab würde ich argumentieren dass es sich um eine Veredelung eines entnommenen, maßigen aber kaum zu verwertenden Fisch handelt
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

warum sollten sie da bei den Ösis anders machen als bei uns?

Hallo,

habs gefunden, § 3 Tierschutzgesetz für Österreich .. gilt nicht für Jagd und Fischerei..
Im Gegensatz zu uns hat PETA dort nicht mal die Spur einer Chance.

Petri Heil

Lajos
 

Kochtopf

Chub Niggurath
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Verweisen dann aber in der Begründung auf "Verfügungen deutscher Justizbehörden, nach denen C+R verboten sei" (was, wie jeder weiss der sich mit dem Thema beschäftigt, so pauschal schlicht falsch ist. Und in D immer noch so etwas der Einzelfallbetrachtung unterliegt).
Sorry für die folgende gewchmacklosigkeit aber bin ich der einzige der bei dem Mumpitz an "Heim ins Reich" denken musste? Die Österreicher die ich kenne reagieren auf sowas äußerst allergisch, wenn Piefkes ihnen sagen wollen was sie zu tun haben... unglaublich das ganze
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Hallo,

habs gefunden, § 3 Tierschutzgesetz für Österreich .. gilt nicht für Jagd und Fischerei..
Im Gegensatz zu uns hat PETA dort nicht mal die Spur einer Chance.

Petri Heil

Lajos


Saubere Recherche Lajos, deutlich klüger gemacht als PETA.

Bin mal gespannt, ob da jetzt ne Gegenanzeige erfolgt.

Dummheit allein ist ja wohl auch in AUT nicht strafbar.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Pressemeldung Angler - Tierquäler???


Wenn die Behörden dann einstellen, gibt es wenn überhaupt nur ne kleine Randnotiz.

Aber den Gegenschlag kann wohl nur der Betroffene selbst führen.

Und die nächsten Anzeigen in AUT dürften dann auch deutlich schwieriger oder riskanter werden.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Angler in Österreich an wg. Angeln mit lebendem Köfi

Das Töten eines Fisches, um ihn als Lebendköder zu nutzen, ist kein vernünftiger Grund. Laut Paragraf 38 werden Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 7.500 Euro bestraft, im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000 Euro.

|kopfkrat

Das soll mir Peta mal genau erklären wie das gehen soll...

DAFÜR echt nochmal DANKE!!

Ist mir selber echt auch beim drüber lesen erst gar nicht aufgefallen!!!

Das ist echt zu gut;-))
 
Oben