Genau....deswegen meine Frage wie die SP von WW hinten die Schnur führen. Kann doch nicht sein, dass nur der Scottyclip den SP an der Schnur hält |kopfkratJa Fritze,
so sahen die unsere ersten Sideplaner der Finnen in 2000 aus!
Allerdings hatten die einen Schlitz hinten drin, der die Schnur auf der anderen Seite hinaus begleitete.
Gruß Flo
Mit „Urlauberkarten“ meinst du sicherlich den Fischereischein, denn nur bei dem gibt es diese Regelung. Ich kann mich gut an einen Vorfall in MacPom erinnern, bei dem süddeutsche Angler, organisiert in einem Verein, einen Kutter auf der Ostsee gebucht hatten.Bei den deutschen Guides bin ich mir eigentlich sicher, was die Karten betrifft.
Man kann in MeckPomm Urlauberkarten erwerben. Es geht aber eben nicht, dass man von See einfach reinkommt und dann dort fischt.
Hi,
alles klar.
Ich werde sie mal auf die Gästekarten hinweisen.
Denke, dass es nicht an den Karten hapern wird wenn sie mal ein/zwei Tage vor unserer Tür fischen möchten.
Gruß Flo
Team Bodden hält z. B. MacPom Karten für seine Gäste bereit und weißt auch daraufhin, dass ein gültiger Fischereischein unbedingt notwendig ist! Aber was sollen nur die Dänen und Schweden machen, denn die MacPom-Karte ist ja nur mit dem Fischereischein gültig |kopfkrat
Wird doch sicher einen legalen Weg geben, dass unsere Gäste hier bei uns fischen dürfen. Jedenfalls hab ich letzte Saison genug dänische Trollingboote im Lachsdrill und innerhalb der 12 sm Zone gesehen
Das kann ja wohl kaum eine Lösung sein |uhoh:Und einen auf 28 aufeinanderfolgende Tage begrenzte gültigen Fischereischein gibts für Touristen - siehe über dir :q.
Und wenn diese 28 tage um sind, dann ist schluß mit angeln *g*
Das kann ja wohl kaum eine Lösung sein |uhoh:
Habe mir das Landesfischereigesetz noch mal durchgelesen und siehe da, es gibt einen legalen Weg #6
§ 7 Abs. 8 LFischG
Quelle: http://alt.fischschutz.de/files/FG-Mecklenburg-Vorpommern.pdf
„Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer stattlichen Stelle erteilt oder stattlich anerkannt sind, stehen dem Fischereischein nach diesem Gesetz gleich, solange sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat.“
Damit dürfte klar sein, dass jeder Ausländer die Möglichkeit hat, legal vor Rügen zu fischen. Er muss sich lediglich die MacPom Karte besorgen. Die kann man ohne großen Aufwand per Mail bestellen und kommt dann auf dem Postweg.
Ich gehe mal davon aus, dass Dänen oder Schweden über eine Fischereischein oder ähnliches verfügen
Ob an den entsprechenden Stellen stattliche Beamte sitzen, kann ich nicht beurteilen, aber staatlich sind sie wohlvon einer stattlichen Stelle erteilt oder stattlich anerkannt sind,
Die Dänen schon, die müssen für das Angeln den dänischen Fischereischein kaufen. Ob es bei den Schweden so etwas gibt, glaube ich eigentlich nicht, da ist das doch wohl so geregelt wie in Norge!?Ich gehe mal davon aus, dass Dänen oder Schweden über eine Fischereischein oder ähnliches verfügen
Hab die bei xx% auf alles gekauftBelle |wavey:, danke für die Infos. Mal schauen, wo ich die 4mm herbekomme, wir haben hier nicht so viele Baumärkte wie in HRO :q |uhoh:
Jetzt sind für jede Seite 6 Boards geplant (für insgesamt 4 Angler) und ein Stundenglas so groß, was du schon von HRO aus sehen wirst :q :q :q platz da :q
tzzz, muss man sich nun auch noch Planerboards besorgen, damit man ein Stundenglas führen darf *duck*