Ralle 24
User
Schleswig Holstein ist ein schönes Land. Ein Land mit sehr viel Wasser und eben so vielen Angelmöglichkeiten.
Diese Angelmöglichkeiten einem breiteren Teil der Bevölkerung zugänglich zu machen, war Ziel der dortigen schwarz/gelben Regierung bei der letzten Novellierung des Landesfschereigesetzes. Hierzu wurde die Regelung zum sog. Touristenschein überarbeitet und im Rahmen der Gelichbehandlung der Einwohner von SH mit denen übriger Bundesländer sinnvoll neugestaltet.
Erwartungsgemäß stieß das auf erheblichen Widerstand des dortigen Landesfischereiverbandes. Erwartungsgemäß hinsichtlich der Tatsache, dass man dort durch die Umgehung der Sportfischerprüfung und der damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungslehrgänge wohl Einbußen in der Verbandskasse befürchtete.
Dass man dabei die Chance völlig verdrängt, dass Inhaber des Touristenscheins sich für das Angeln begeistern, es nicht nur unter den erheblichen Einschränkungen des Touristenfischereischeins ausüben wollen, sondern sich dann der Sportfischerprüfung unterziehen um uneingeschränkt angeln zu können, spricht nicht für besonderen Weitblick.
Statt dessen bemühte man den Tierschutz, und vermied auch den Schulterschluß mit Deutschlands größtem Anglergegner, Herrn Apel, nicht.
Es erweckt den Anschein, dass diese bürgernahe und auch für Vereine und Verband zukunftsträchtige Novellierung des Fischereigesetzes derartig fehlinterpretiert wurde, dass man vor keinen Mitteln zurückschreckt.
Wir haben das Geschehen hier ja in der Vergangenheit durchleuchtet und diskutiert.
Wer nun glaubte, mit Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes sei der Fall erledigt, hat die Hartnäckigkeit des Landesverbandes Schleswig-Holstein unterschätzt.
Diese beiden Berichte
http://www.shz.de/nachrichten/top-t...ottieren-neues-fischereigesetz.html?tx_ttnews[backPid]=111&cHash=aead6b191b9653076a8bd8624ba0e1e9
http://suite101.de/article/schleswig-holstein-angeln-ohne-angelschein-pro-und-kontra-a136479
geben Zeugnis.
Sie geben auch Zeugnis der Sachkenntnis des Geschäftsführers des Landesverbandes, Dieter Bohn, der ungeniert über einen "Bundesfischereischein" referiert, den es in Tat und Wahrheit gar nicht gibt.
Der Landesverband hat seinerzeit wohl im großen und ganzen erfolgreich an die angeschlossenen Vereine appelliert, Inhaber des Touristenscheins zu boykottieren und diesen keine Angelerlaubnis für die jeweiligen Vereinsgewässer zu erteilen.
Dem sind wohl viele Vereine gefolgt und so schlagen nun die Wellen höher.
Ganz und gar passend kommt der Regierungswechsel in SH nun hinzu, und so schließt man sich man schnell mit dem neuen Minister kurz, hoffend und glaubend, dessen grüne Parteizugehörigkeit unter dem Vorwand des Tierschutzes für die eigenen Zwecke einbinden zu können.
Interessanterweise scheinen dem Herrn Minister die Widersprüche im Zusammenhang mit der Sportfischerprüfung aufzufallen.
Zitat:
"Entweder die Vorschriften sind falsch oder übertrieben, dann sollte man sie grundsätzlich ändern, oder sie stimmen, dann sollte man sie anwenden".
So wird der Herr Minister zitiert.
Der Gedankengang ist folgerichtig. Ob sie auch zum richtigen Schluß führen, nämlich dem grundsätzlichen Wegfall der Prüfungspflicht, ist hingegen mehr als fraglich.
Tierschutz ist ein schweres Argument, insbesondere für einen grünen Minister. Und es ist viel weniger ein faktisches, denn ein politisches Argument.
Man darf gespannt sein, ob der Herr Minister seinem gesunden Menschenverstand folgt und die nicht vorhandene Sinnhaftigkeit der Prüfung zum Anlass nimmt, an deren Grundfesten zu sägen, oder ob er sich dem politischen Druck und der möglichen Kritik meist nichtangelnder Wählerstimmen folgt.
Sollte er sich für ersteres entscheiden, so hat SH wohl einen Minister mit Rückgrat und Sachverstand, von dem sich die meisten Minister anderer Länder eine dicke Scheibe abschneiden können.
Angesichts dieser recht kritischen Berichte sieht sich der Landesverband SH gezwungen, ein entsprechendes Statement auf seiner Homepage zu veröffentlichen.
http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/1...dern-regelt-nur-seine-eigenen-fischereirechte
Immerhin hat man es nicht mehr aufrecht erhalten können, monetäre Vorteile aus der Pflicht der Sportfischerprüfung abzustreiten. Stattdessen dreht man schnell mal den Spies um und erklärt nun großzügige Verzichtbereitschaft aus Gründen des Tierschutzes und zum Wohle der Fischbestände.
Zu durchsichtig, um wirklich geschickt zu wirken.
Interessantester Punkt der Argumentationskette ist sicherlich der Hinweis auf die Selbstbetimmung der Vereine.
Selbstverständlich haben die Vereine jedes Recht, die Angler an Ihren Gewässern zu selektieren. Sie haben jedes Recht nur denjenigen Zugang zu gewähren, denen sie einen sorgsamen Umgang mit den Fischen und der Natur zubilligen.
Man darf aber durchaus die Frage stellen, ob es denn im Sinne der Gesellschaft ist, wenn Gewässer resp. Fischereirechte in Landeshand, die ja immerhin Eigentum der gesamten Gesellschaft verwaltet, an Vereine oder Verbände verpachtet werden, die weite Teile eben dieser Gesellschaft ausschließt und diese Güter nur einem elitären Kreis zugänglich macht.
Man darf auch gerne fragen ob es gesellschaftpolitisch akzeptabel ist, Vereine und Verbände, die weite Teile der Gesellschaft wegbeißen, zukünftig mit öffentlichen Mittel zu fördern? Man darf auch fragen, wo die Grenzen der "Gemeinnützigkeit" liegen. Ist es rechtens, der Gesellschaft unter dem Deckmäntelchen der Gemeinnützigkeit Steuergelder zu verwehren, wenngleich der "Gemeinnützige" frank und frei die Gesellschaft selektieren kann?
Da fragt der Verband ungeniert im Zusammenhang mit Hege und Pflege der Gewässer:
Zitat:
Wer will denn ansonsten diese Aufgaben übernehmen ? Der Staat, der Tourismusverband oder die Gästeangler?
Klammern wir die Gästeangler schon aus organisatorischen Gründen einfach mal aus, lautet die Antwort:
Ja, warum denn nicht ?
Schlechter kanns dann nicht werden, aber man hätte zumindest ein extremes Potential nach oben.
Diese Angelmöglichkeiten einem breiteren Teil der Bevölkerung zugänglich zu machen, war Ziel der dortigen schwarz/gelben Regierung bei der letzten Novellierung des Landesfschereigesetzes. Hierzu wurde die Regelung zum sog. Touristenschein überarbeitet und im Rahmen der Gelichbehandlung der Einwohner von SH mit denen übriger Bundesländer sinnvoll neugestaltet.
Erwartungsgemäß stieß das auf erheblichen Widerstand des dortigen Landesfischereiverbandes. Erwartungsgemäß hinsichtlich der Tatsache, dass man dort durch die Umgehung der Sportfischerprüfung und der damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungslehrgänge wohl Einbußen in der Verbandskasse befürchtete.
Dass man dabei die Chance völlig verdrängt, dass Inhaber des Touristenscheins sich für das Angeln begeistern, es nicht nur unter den erheblichen Einschränkungen des Touristenfischereischeins ausüben wollen, sondern sich dann der Sportfischerprüfung unterziehen um uneingeschränkt angeln zu können, spricht nicht für besonderen Weitblick.
Statt dessen bemühte man den Tierschutz, und vermied auch den Schulterschluß mit Deutschlands größtem Anglergegner, Herrn Apel, nicht.
Es erweckt den Anschein, dass diese bürgernahe und auch für Vereine und Verband zukunftsträchtige Novellierung des Fischereigesetzes derartig fehlinterpretiert wurde, dass man vor keinen Mitteln zurückschreckt.
Wir haben das Geschehen hier ja in der Vergangenheit durchleuchtet und diskutiert.
Wer nun glaubte, mit Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes sei der Fall erledigt, hat die Hartnäckigkeit des Landesverbandes Schleswig-Holstein unterschätzt.
Diese beiden Berichte
http://www.shz.de/nachrichten/top-t...ottieren-neues-fischereigesetz.html?tx_ttnews[backPid]=111&cHash=aead6b191b9653076a8bd8624ba0e1e9
http://suite101.de/article/schleswig-holstein-angeln-ohne-angelschein-pro-und-kontra-a136479
geben Zeugnis.
Sie geben auch Zeugnis der Sachkenntnis des Geschäftsführers des Landesverbandes, Dieter Bohn, der ungeniert über einen "Bundesfischereischein" referiert, den es in Tat und Wahrheit gar nicht gibt.
Der Landesverband hat seinerzeit wohl im großen und ganzen erfolgreich an die angeschlossenen Vereine appelliert, Inhaber des Touristenscheins zu boykottieren und diesen keine Angelerlaubnis für die jeweiligen Vereinsgewässer zu erteilen.
Dem sind wohl viele Vereine gefolgt und so schlagen nun die Wellen höher.
Ganz und gar passend kommt der Regierungswechsel in SH nun hinzu, und so schließt man sich man schnell mit dem neuen Minister kurz, hoffend und glaubend, dessen grüne Parteizugehörigkeit unter dem Vorwand des Tierschutzes für die eigenen Zwecke einbinden zu können.
Interessanterweise scheinen dem Herrn Minister die Widersprüche im Zusammenhang mit der Sportfischerprüfung aufzufallen.
Zitat:
"Entweder die Vorschriften sind falsch oder übertrieben, dann sollte man sie grundsätzlich ändern, oder sie stimmen, dann sollte man sie anwenden".
So wird der Herr Minister zitiert.
Der Gedankengang ist folgerichtig. Ob sie auch zum richtigen Schluß führen, nämlich dem grundsätzlichen Wegfall der Prüfungspflicht, ist hingegen mehr als fraglich.
Tierschutz ist ein schweres Argument, insbesondere für einen grünen Minister. Und es ist viel weniger ein faktisches, denn ein politisches Argument.
Man darf gespannt sein, ob der Herr Minister seinem gesunden Menschenverstand folgt und die nicht vorhandene Sinnhaftigkeit der Prüfung zum Anlass nimmt, an deren Grundfesten zu sägen, oder ob er sich dem politischen Druck und der möglichen Kritik meist nichtangelnder Wählerstimmen folgt.
Sollte er sich für ersteres entscheiden, so hat SH wohl einen Minister mit Rückgrat und Sachverstand, von dem sich die meisten Minister anderer Länder eine dicke Scheibe abschneiden können.
Angesichts dieser recht kritischen Berichte sieht sich der Landesverband SH gezwungen, ein entsprechendes Statement auf seiner Homepage zu veröffentlichen.
http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/1...dern-regelt-nur-seine-eigenen-fischereirechte
Immerhin hat man es nicht mehr aufrecht erhalten können, monetäre Vorteile aus der Pflicht der Sportfischerprüfung abzustreiten. Stattdessen dreht man schnell mal den Spies um und erklärt nun großzügige Verzichtbereitschaft aus Gründen des Tierschutzes und zum Wohle der Fischbestände.
Zu durchsichtig, um wirklich geschickt zu wirken.
Interessantester Punkt der Argumentationskette ist sicherlich der Hinweis auf die Selbstbetimmung der Vereine.
Selbstverständlich haben die Vereine jedes Recht, die Angler an Ihren Gewässern zu selektieren. Sie haben jedes Recht nur denjenigen Zugang zu gewähren, denen sie einen sorgsamen Umgang mit den Fischen und der Natur zubilligen.
Man darf aber durchaus die Frage stellen, ob es denn im Sinne der Gesellschaft ist, wenn Gewässer resp. Fischereirechte in Landeshand, die ja immerhin Eigentum der gesamten Gesellschaft verwaltet, an Vereine oder Verbände verpachtet werden, die weite Teile eben dieser Gesellschaft ausschließt und diese Güter nur einem elitären Kreis zugänglich macht.
Man darf auch gerne fragen ob es gesellschaftpolitisch akzeptabel ist, Vereine und Verbände, die weite Teile der Gesellschaft wegbeißen, zukünftig mit öffentlichen Mittel zu fördern? Man darf auch fragen, wo die Grenzen der "Gemeinnützigkeit" liegen. Ist es rechtens, der Gesellschaft unter dem Deckmäntelchen der Gemeinnützigkeit Steuergelder zu verwehren, wenngleich der "Gemeinnützige" frank und frei die Gesellschaft selektieren kann?
Da fragt der Verband ungeniert im Zusammenhang mit Hege und Pflege der Gewässer:
Zitat:
Wer will denn ansonsten diese Aufgaben übernehmen ? Der Staat, der Tourismusverband oder die Gästeangler?
Klammern wir die Gästeangler schon aus organisatorischen Gründen einfach mal aus, lautet die Antwort:
Ja, warum denn nicht ?
Schlechter kanns dann nicht werden, aber man hätte zumindest ein extremes Potential nach oben.