Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Ralle 24

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Schleswig Holstein ist ein schönes Land. Ein Land mit sehr viel Wasser und eben so vielen Angelmöglichkeiten.

Diese Angelmöglichkeiten einem breiteren Teil der Bevölkerung zugänglich zu machen, war Ziel der dortigen schwarz/gelben Regierung bei der letzten Novellierung des Landesfschereigesetzes. Hierzu wurde die Regelung zum sog. Touristenschein überarbeitet und im Rahmen der Gelichbehandlung der Einwohner von SH mit denen übriger Bundesländer sinnvoll neugestaltet.

Erwartungsgemäß stieß das auf erheblichen Widerstand des dortigen Landesfischereiverbandes. Erwartungsgemäß hinsichtlich der Tatsache, dass man dort durch die Umgehung der Sportfischerprüfung und der damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungslehrgänge wohl Einbußen in der Verbandskasse befürchtete.

Dass man dabei die Chance völlig verdrängt, dass Inhaber des Touristenscheins sich für das Angeln begeistern, es nicht nur unter den erheblichen Einschränkungen des Touristenfischereischeins ausüben wollen, sondern sich dann der Sportfischerprüfung unterziehen um uneingeschränkt angeln zu können, spricht nicht für besonderen Weitblick.

Statt dessen bemühte man den Tierschutz, und vermied auch den Schulterschluß mit Deutschlands größtem Anglergegner, Herrn Apel, nicht.

Es erweckt den Anschein, dass diese bürgernahe und auch für Vereine und Verband zukunftsträchtige Novellierung des Fischereigesetzes derartig fehlinterpretiert wurde, dass man vor keinen Mitteln zurückschreckt.

Wir haben das Geschehen hier ja in der Vergangenheit durchleuchtet und diskutiert.

Wer nun glaubte, mit Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes sei der Fall erledigt, hat die Hartnäckigkeit des Landesverbandes Schleswig-Holstein unterschätzt.

Diese beiden Berichte

http://www.shz.de/nachrichten/top-t...ottieren-neues-fischereigesetz.html?tx_ttnews[backPid]=111&cHash=aead6b191b9653076a8bd8624ba0e1e9

http://suite101.de/article/schleswig-holstein-angeln-ohne-angelschein-pro-und-kontra-a136479

geben Zeugnis.

Sie geben auch Zeugnis der Sachkenntnis des Geschäftsführers des Landesverbandes, Dieter Bohn, der ungeniert über einen "Bundesfischereischein" referiert, den es in Tat und Wahrheit gar nicht gibt.


Der Landesverband hat seinerzeit wohl im großen und ganzen erfolgreich an die angeschlossenen Vereine appelliert, Inhaber des Touristenscheins zu boykottieren und diesen keine Angelerlaubnis für die jeweiligen Vereinsgewässer zu erteilen.

Dem sind wohl viele Vereine gefolgt und so schlagen nun die Wellen höher.

Ganz und gar passend kommt der Regierungswechsel in SH nun hinzu, und so schließt man sich man schnell mit dem neuen Minister kurz, hoffend und glaubend, dessen grüne Parteizugehörigkeit unter dem Vorwand des Tierschutzes für die eigenen Zwecke einbinden zu können.

Interessanterweise scheinen dem Herrn Minister die Widersprüche im Zusammenhang mit der Sportfischerprüfung aufzufallen.

Zitat:

"Entweder die Vorschriften sind falsch oder übertrieben, dann sollte man sie grundsätzlich ändern, oder sie stimmen, dann sollte man sie anwenden".

So wird der Herr Minister zitiert.

Der Gedankengang ist folgerichtig. Ob sie auch zum richtigen Schluß führen, nämlich dem grundsätzlichen Wegfall der Prüfungspflicht, ist hingegen mehr als fraglich.

Tierschutz ist ein schweres Argument, insbesondere für einen grünen Minister. Und es ist viel weniger ein faktisches, denn ein politisches Argument.

Man darf gespannt sein, ob der Herr Minister seinem gesunden Menschenverstand folgt und die nicht vorhandene Sinnhaftigkeit der Prüfung zum Anlass nimmt, an deren Grundfesten zu sägen, oder ob er sich dem politischen Druck und der möglichen Kritik meist nichtangelnder Wählerstimmen folgt.
Sollte er sich für ersteres entscheiden, so hat SH wohl einen Minister mit Rückgrat und Sachverstand, von dem sich die meisten Minister anderer Länder eine dicke Scheibe abschneiden können.


Angesichts dieser recht kritischen Berichte sieht sich der Landesverband SH gezwungen, ein entsprechendes Statement auf seiner Homepage zu veröffentlichen.

http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/1...dern-regelt-nur-seine-eigenen-fischereirechte

Immerhin hat man es nicht mehr aufrecht erhalten können, monetäre Vorteile aus der Pflicht der Sportfischerprüfung abzustreiten. Stattdessen dreht man schnell mal den Spies um und erklärt nun großzügige Verzichtbereitschaft aus Gründen des Tierschutzes und zum Wohle der Fischbestände.

Zu durchsichtig, um wirklich geschickt zu wirken.

Interessantester Punkt der Argumentationskette ist sicherlich der Hinweis auf die Selbstbetimmung der Vereine.
Selbstverständlich haben die Vereine jedes Recht, die Angler an Ihren Gewässern zu selektieren. Sie haben jedes Recht nur denjenigen Zugang zu gewähren, denen sie einen sorgsamen Umgang mit den Fischen und der Natur zubilligen.

Man darf aber durchaus die Frage stellen, ob es denn im Sinne der Gesellschaft ist, wenn Gewässer resp. Fischereirechte in Landeshand, die ja immerhin Eigentum der gesamten Gesellschaft verwaltet, an Vereine oder Verbände verpachtet werden, die weite Teile eben dieser Gesellschaft ausschließt und diese Güter nur einem elitären Kreis zugänglich macht.

Man darf auch gerne fragen ob es gesellschaftpolitisch akzeptabel ist, Vereine und Verbände, die weite Teile der Gesellschaft wegbeißen, zukünftig mit öffentlichen Mittel zu fördern? Man darf auch fragen, wo die Grenzen der "Gemeinnützigkeit" liegen. Ist es rechtens, der Gesellschaft unter dem Deckmäntelchen der Gemeinnützigkeit Steuergelder zu verwehren, wenngleich der "Gemeinnützige" frank und frei die Gesellschaft selektieren kann?

Da fragt der Verband ungeniert im Zusammenhang mit Hege und Pflege der Gewässer:
Zitat:

Wer will denn ansonsten diese Aufgaben übernehmen ? Der Staat, der Tourismusverband oder die Gästeangler?


Klammern wir die Gästeangler schon aus organisatorischen Gründen einfach mal aus, lautet die Antwort:

Ja, warum denn nicht ?


Schlechter kanns dann nicht werden, aber man hätte zumindest ein extremes Potential nach oben.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Man darf aber durchaus die Frage stellen, ob es denn im Sinne der Gesellschaft ist, wenn Gewässer resp. Fischereirechte in Landeshand, die ja immerhin Eigentum der gesamten Gesellschaft verwaltet, an Vereine oder Verbände verpachtet werden, die weite Teile eben dieser Gesellschaft ausschließt und diese Güter nur einem elitären Kreis zugänglich macht.

Man darf auch gerne fragen ob es gesellschaftpolitisch akzeptabel ist, Vereine und Verbände, die weite Teile der Gesellschaft wegbeißen, zukünftig mit öffentlichen Mittel zu fördern? Man darf auch fragen, wo die Grenzen der "Gemeinnützigkeit" liegen. Ist es rechtens, der Gesellschaft unter dem Deckmäntelchen der Gemeinnützigkeit Steuergelder zu verwehren, wenngleich der "Gemeinnützige" frank und frei die Gesellschaft selektieren kann?
Wenn nach der Fusion genannten Zerschlagung des DAV dann die jetzigen VDSF-Grundsätze bundesweit weiter und dann für alle organisierten Sport- und Angelfischer gelten (den Grundsätzen entspricht ja auch das Vorgehen des SH-Landesverbandes voll), werden das unter anderem die Fragen sein, die wir der Politik in Bund wie den Ländern werden stellen müssen.......
Auf jeden Fall auch und gerade in SH...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Ich schrieb es ja bereits und hier kommt in meinen Augen die offizielle Bestätigung für das vordergründigste Argument gegen den Touristenschein.

Zitat aus http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/12...ischereirechte

"Wir sind ein Fachverband, dessen Mitglieder alle diese Prüfung gemacht haben."

Genau, wenn wir einen Schein mit Prüfung machen mussten (egal ob vor 1, 10, 20, 30 od. 40 Jahren), dann müssen das alle anderen auch.

Oh mein Gott, lasst uns ganz, ganz schnell nochmal nach Skandinavien zum Angeln fahren, bevor die Fische da von Leuten, Touristen und Schreck lass nach, auch noch Einheimischen ohne Sachkenntnis (weil nie eine Prüfung abgelegt), alle ausgerottet sind.

Ach ja Ausnahmen sind denkbar.
Damit die Skandinavier das Angeln richtig lernen, sollen sie die Möglichkeit erhalten, einen Kurs beim LSFV zu machen.
Herr im Himmel, bitte lass es Hirn regnen. #q

Schnupperangeln mit Angelbetreuer/Guide soll einmalig möglich sein, deshalb Schaffung eines zentralen Schnupperangelmelderegisters. Und die notwendigen Beamten, zahlt der Steuerzahler oder der Angler?! #v
Mal abgesehen davon, dass man um Angelbetreuer zu werden, bestimmt einen Kurs machen und Mitglied in einem Verein sein muss. Sonst kann man ja gar nicht nachweisen, dass man richtig angeln kann. Ich seh die Dollarzeichen in deren Augen schon rotieren.

Nochmal, ja ich habe seit mehreren Jahren einen Angelschein, aber mir ist möglicherweise durch viele Auslandsaufenthalte ein wenig dieses typisch deutsche, engstirnige und selbstverliebte Denken abhanden gekommen, denn ich finde das Gesetz so wie es ist gut.
Warum?
Es stellt alle Urlauber gleich. Auch die, die in ihrem eigenen Bundesland Urlaub machen, haben jetzt die gleichen Rechte wie ein Bayer, Sachse od. Pfälzer auf Fehmarn, am Plöner See usw. Ein Schlagwort der franz. Revolution war Gleichheit. Das ist Demokratie.
Es schafft die Möglichkeit eine breite Masse an das Angeln heranzuführen, Natur zu erleben und damit bewusster mit Natur umzugehen. Bildung und Erziehung ganz einfach gemacht (keine Kosten, nur Gewinn). Der immer heraufbeschworene Massenexodus von geschüzten und untermaßigen Fischen wird garantiert nicht eintreten.
Wieviele haben denn schon einmal ein Bachneunauge oder einen Schlammpeitzger geangelt? Selbst wenn ein Tourist ein Neunauge mit einem Aal verwechseln sollte, ist es erstmal nahezu unmöglich eins an den Haken zu bekommen und zweitens muss es sooooo groß sein,dass das Mindestmaß des Aales auch noch erreicht wird.
Ja und jetzt kommt wieder das Argument mit den Schonzeiten, als ob die Mehrzahl der Deutschen zu doof wäre Barsch von Hecht zu unterscheiden. |uhoh:
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Na, hattet ihr lange keinen Aufhänger????

Erwartungsgemäß stieß das auf erheblichen Widerstand des dortigen Landesfischereiverbandes.

Na, was da wohl der Landesfischereiverband der Berufsfischer zu sagt....|rolleyes


Erwartungsgemäß hinsichtlich der Tatsache, dass man dort durch die Umgehung der Sportfischerprüfung und der damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungslehrgänge wohl Einbußen in der Verbandskasse befürchtete.

Eine klare Mutmaßung, das klare schriftliche Statement von Dieter Bohn dazu:

Es geht uns hierbei nicht um das Geld



Dass man dabei die Chance völlig verdrängt, dass Inhaber des Touristenscheins sich für das Angeln begeistern, es nicht nur unter den erheblichen Einschränkungen des Touristenfischereischeins ausüben wollen, sondern sich dann der Sportfischerprüfung unterziehen um uneingeschränkt angeln zu können, spricht nicht für besonderen Weitblick.
Das hat Herrr Bohn doch auch für die Zukunft vorgeschlagen:

Könnte es Ausnahmeregelungen von der Fischereischeinpflicht im Freizeitsektor geben? Ja, meines Erachtens wären zwei Varianten denkbar:

2. Personen, die von fachlich versierten Personen ("Angelbetreuer"/"Guides") begleitet und beaufsichtigt werden, sollten ebenfalls eine einmalige, zeitlich flexibel gestaltete Ausnahmegenehmigung für einen Aufenthalt in Schleswig-Holstein erhalten. Damit die Angelausübung auch eine einmalige Ausnahme bleibt, müsste hierzu eine Meldung in ein zentrales Register erfolgen. Die Umsetzung könnte direkt über die "Angelbetreuer" erfolgen, die dann auch die Bezahlung der Fischereiabgabe regeln. Dieses sichert die personenspezifische Angelegenheit und garantiert die Statistik. Gleichzeitig könnten die Fänge registriert und ausgewertet werden. Eine permanente Vorzugsbehandlung finanziell gut situierter Personen würde verhindert. Die Grundlagen zum Kennenlernen der Angelei wären gelegt („Schnupperkurs“), die Fortsetzung jedoch nur über die Ablegung einer Fischereischeinprüfung dauerhaft zu erlangen.




Wer nun glaubte, mit Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes sei der Fall erledigt, hat die Hartnäckigkeit des Landesverbandes Schleswig-Holstein unterschätzt.

Diese beiden Berichte

http://www.shz.de/nachrichten/top-t...ottieren-neues-fischereigesetz.html?tx_ttnews[backPid]=111&cHash=aead6b191b9653076a8bd8624ba0e1e9

http://suite101.de/article/schleswig-holstein-angeln-ohne-angelschein-pro-und-kontra-a136479

geben Zeugnis.

Sie geben auch Zeugnis der Sachkenntnis des Geschäftsführers des Landesverbandes, Dieter Bohn, der ungeniert über einen "Bundesfischereischein" referiert, den es in Tat und Wahrheit gar nicht gibt.

Hmm, eine Zeitung gibt ein Zitat eines Menschen wieder und Du rennst da gleich als Wahrheit mit los.... sehr mutig, wie ich finde, das wäre genau so, als wenn ich mit dem von dir zu Beginn des Postes genannten Landesfischereiverbandes losrennen würde....

Einzige verwertbare Aussage von Herrn Bohn dazu ist diese:

Eine Wertung darüber, wie umfangreich, schwer oder auch umfassend der Lehrgang bzw. die darauf folgende Prüfung ist, spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Sie wird durch den bundesweit abgesprochenen Umfang der Lehrgänge und Prüfungsinhalte abgesichert.

Bundesfischereischein hat er nicht geschrieben....., vielleicht hat die Zeitung da ja nur falsch hingehört...., oder das falsch interpretiert....




Der Landesverband hat seinerzeit wohl im großen und ganzen erfolgreich an die angeschlossenen Vereine appelliert, Inhaber des Touristenscheins zu boykottieren und diesen keine Angelerlaubnis für die jeweiligen Vereinsgewässer zu erteilen.

Dem sind wohl viele Vereine gefolgt und so schlagen nun die Wellen höher.
Die es zu 90% schon vorher so gehandhabt haben und die restlichen 10% wissen noch nicht, wie sie sich dazu verhalten, verpflichtet fühlt sich von den Vereinen auf jeden Fall keiner.


Abschließend sei angemerkt, dass jeder Angelverein sein eigenes Selbstbestimmungsrecht für oder gegen die Zulassung von Urlauberfischereischeinen an seinen Angelgewässern hat. Der
messagebox_info.png
LSFVLSFV: Landessportfischerverband hat per einstimmigen Präsidiumsbeschluss und mit umfassender Zustimmung seiner Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung 2012 festgelegt, dass er keine Urlauberfischereischeine für Bundesbürger an seinen Gewässern zulässt.



Da fragt der Verband ungeniert im Zusammenhang mit Hege und Pflege der Gewässer:
Zitat:

Wer will denn ansonsten diese Aufgaben übernehmen ? Der Staat, der Tourismusverband oder die Gästeangler?

Klammern wir die Gästeangler schon aus organisatorischen Gründen einfach mal aus, lautet die Antwort:

Ja, warum denn nicht ?

Schlechter kanns dann nicht werden, aber man hätte zumindest ein extremes Potential nach oben

Da kann ich nur entgegenen:

Nein, denn der Staat und die Touristenverbände haben überhaupt kein Personal dafür, die bekommen nicht einmal die nötigen und erforderlichen Kontrollen der Einhaltung von Gesetzen geregelt. Ich bin in ca. 40 Angeljahren noch nie von einem amtlichen Fischereiaufseher kontrolliert worden und ich bin wirklich viel am Wasser.:m
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Es geht schlicht drum, dass die Verbände sich und ihren Vereinen und Gliederungen weiter die Kohle sichern wollen durch Kurse und Prüfungen - reines Besitzstandsdenken mit ausgrenzen anderer wird dann als "gemeinnützig" verkauft.........

Dafür stellen sie Angler und das Angeln als so gefährlich für Umwelt und Fische dar, dass unbedingt eine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben werden muss (für die man in SH nicht mal nen Kurs bräuchte, was schon zeigt, dass es mit den so gelobten Inhalten nicht weit her sein kann...).
Wobei immer noch die weitaus meisten Verstösse von geprüften Anglern begangen werden...........

Und wundern sich dann, wenn das die Anglerfeinde gerne aufnehmen, um immer weitere Restriktionen gesetzlich durchzusetzen...

Wenn man Anglerfeinde schon in den Fischereiverbänden hat, wundert es dann auch kaum, wenn die sich mit Anglerfeinden unter Schützerverbänden zusammentun...
 

Ralle 24

User
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Na, hattet ihr lange keinen Aufhänger????

Och, es gibt wesentlich mehr Aufhänger als Zeit, diese zu veröffentlichen.



Da kann ich nur entgegenen:

Nein, denn der Staat und die Touristenverbände haben überhaupt kein Personal dafür, die bekommen nicht einmal die nötigen und erforderlichen Kontrollen der Einhaltung von Gesetzen geregelt. Ich bin in ca. 40 Angeljahren noch nie von einem amtlichen Fischereiaufseher kontrolliert worden und ich bin wirklich viel am Wasser.:m

Schade dass Du nicht auf die Kernprobleme eingehst, sondern Dich auf Nebenkriegsschauplätzen tummelst.

Bisher war die einhellige Aussage der Verbände, nichts an der Sportfischerprüfung und/oder den Vorbereitungskursen zu verdienen.
Jetzt kann man das wohl nicht mehr aufrecht erhalten und gibt indirekt zu, daran zu verdienen. Gleichzeitig erklärt man aber, dass dies ja nicht der Hauptgrund für das Engagement sei, sondern das Hege und Tierschutz im Vordergrund stehen.

Ja nee, is klar....

So kann man natürlich argumentieren, vorausgesetzt das Gegenüber hat nicht die geringste Ahnung welche Farce diese Sportfischerprüfung ist und wie instabil die Argumente dafür.


Du gehst auch mit keinem Wort auf die Tatsache ein, dass manche (nicht alle) Gewässer im Besitz des Landes sind und Vereine oder Verbände lediglich Pächter eines Gemeinbesitzes sind, dies steuerlich auch als gemeinnützig auswaiden, aber alles andere als gemeinnützig handeln.

Last not least finde ich es mehr als amüsant zu verfolgen, wie der Anbiederungsversuch beim grünen Minister ausgeht.

Ob dieser sich auf die schon mitgeteilte Erkenntnis stützt, dass da ein ziemliches Argumentationsdurcheinander herrscht und die ganze Chose mit der sportfischerprüfung kippt, oder ob er dem Tierschutzpolitischen Druck nachgibt und die Daumenschrauben in Richtung einer noch stärkeren Regulierung zur Erreichung einer stringenten Auslegung des Tierschutzgesetzes in SH in die Wege leitet.

Und natürlich könnten Behörden und oder Tourismusverbände die Fischerei regeln. Die hätten dann ja auch die entsprechende Kohle zur Verfügung, die jetzt in die Kassen von Vereinen und Verbänden fließt. Damit kann man schon was ausrichten.

Dem Angler kann das sowas von egal sein, denn der will ja einfach nur angeln.|rolleyes
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Es geht schlicht drum, dass die Verbände sich und ihren Vereinen und Gliederungen weiter die Kohle sichern wollen durch Kurse und Prüfungen - reines Besitzstandsdenken mit ausgrenzen anderer wird dann als "gemeinnützig" verkauft.........

...


Das ist ja immer ein schönes Gerücht, das sich die Vereine und Verbände eine goldene Nase damit verdienen....

Da ich aber die Abrechnungen solcher Lehrgänge, zumindest bei uns im Verein kenne, kann ich sagen, das für den Verein kein Cent dabei hängen bleibt.;)

Ich habe aber auch schon gelesen, dass man bei öffentlichen Stellen bis zu 300,-€ berappen muss, bei uns über den Verein sind es für Jugendliche lediglich 42,-€ inkl. 6 Tage a 6 Stunden Unterricht, 1 Prüfungstag, Prüfungsgebühren und Lehrgangsunterlagen.

Wir stellen aber auch unser Vereinsheim inkl. Bewirtung kostenfrei zur Verfügung und auch Papier und Kopierer. Wer das alles extern bezahlen muss, der muss natürlich auch mehr einnehmen und die Preise entsprechend erhöhen.

Ihr habt mir hier einfach zu viel Halbwissen und vermutet immer nur, habt aber ansonsten von der Basis scheinbar kaum Ahnung....

Dafür stellen sie Angler und das Angeln als so gefährlich für Umwelt und Fische dar, dass unbedingt eine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben werden muss (für die man in SH nicht mal nen Kurs bräuchte, was schon zeigt, dass es mit den so gelobten Inhalten nicht weit her sein kann...).

Da sollte man doch froh sein, sonst hätten noch viel mehr Angler das Problem diese Schein zu erlangen. Wer gut im Lernen ist und sich den Stoff auch so gut merken kann, aber ansonsten kaum Zeit hat, der hat eben Glück udn so die Möglichkeit überhaupt soch eine Prüfung zu machen.

Bei uns sind die Kurse zumindest in den Unterrichtsstunden voll belegt, Prüfungen ohne Unterricht sind eher absolute Ausnahmefälle.


Wobei immer noch die weitaus meisten Verstösse von geprüften Anglern begangen werden...........

Und wundern sich dann, wenn das die Anglerfeinde gerne aufnehmen, um immer weitere Restriktionen gesetzlich durchzusetzen...

Sagt wer und belegen welche Aufzeichnungen, oder ist das auch wieder nur dein Aberglaube?

Wenn man Anglerfeinde schon in den Fischereiverbänden hat, wundert es dann auch kaum, wenn die sich mit Anglerfeinden unter Schützerverbänden zusammentun

Ist deine Meinung und eventuell die von 5-10 anderen Usern hier, also nicht im geringsten Repräsentativ.:m
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Schade dass Du nicht auf die Kernprobleme eingehst, sondern Dich auf Nebenkriegsschauplätzen tummelst.

Auch das sehe ich anders, Die Nebenkriegsschauplätze macht ihr immer auf, indem ihr jeden Aufhänger aufgreift, um wieder einen grund zu finden, um am Ende gegen die Verbände wettern zu können, darauf gehe ich nicht mehr ein, das wird langsam langgweilig.

Aber jedes Mal fällt eben wieder auf, dass ihr inhaltlich fehlerhaft schreibt und diese Fehler zeige ich Euch dann auf, mehr tue ich hier nicht mehr.:m
 

Ralle 24

User
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Auch das sehe ich anders, Die Nebenkriegsschauplätze macht ihr immer auf, indem ihr jeden Aufhänger aufgreift, um wieder einen grund zu finden, um am Ende gegen die Verbände wettern zu können, darauf gehe ich nicht mehr ein, das wird langsam langgweilig.

Gründe gegen die Verbände zu finden ist nicht wirklich schwierig. Selbst wenn sie sich in gewohnter Manier von der Öffentlichkeit abschotten, dringt doch genug nach Außen um darüber berichten zu können.

Hier, im aktuellen Fall, habe ich mich sogar ausschließlich auf bereits veröffentlichtes Material berufen.

Berechtigte Kritik vs. eine erneut sehr fragwürdige Rechtfertigung des Landesverbandes. Das habe ich aufgezeigt und kommentiert.

Klar, dass das Verbänden und Verbandstreuen nicht gefällt. Macht aber nix.
 

GeorgeB

Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Ralle 24 schrieb:

Man darf gespannt sein, ob der Herr Minister seinem gesunden Menschenverstand folgt und die nicht vorhandene Sinnhaftigkeit der Prüfung zum Anlass nimmt, an deren Grundfesten zu sägen...
Wird er nicht, wenn ihm sein politischer Ar*** lieb ist. ;)

Das "System", einschließlich der SH Ausnahmen, ist ein vernünftigen Menschen durchaus vermittelbarer Kompromiss.

Wer dauerhaft angeln will eignet sich Prüfungswissen an, und macht den Schein. Für Urlauber gibt es in Tourismusregionen Ausnahmen. Die Gründe dürften sich jedermann leicht erschließen.

Natürlich hat dieses System Schwachstellen, die man preußisch gründlich zerpflücken kann. Aber welcher Kompromiss hat die nicht ...
 

Brotfisch

Active Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Wenn ich es richtig verfolgt habe, dann geht es aktuell nicht um die Einführung eines Touristenfischereischeins in SH, sondern nur darum, dass auch Schleswig-Holsteiner ihn bekommen dürfen. So ähnlich ist es auch in MV, wo ebenfalls die Einwohner einen solchen Schein bekommen können und nach dessen Ablauf einfach einen weiteren Schein beantragen können.
Dieser sogenannte Touristenfischereischein mag seine ursprünglichen Beweggründe ja in der Förderung des Tourismus gehabt haben, auf keinen Fall ging es darum, den allgemeinen Zugang zu Gewässern zu entbürokratisieren oder zu vereinfachen. Sonst hätte man ja auch gleich (5-) Jahrestouristenfischereischeine ausgeben können. Die vorhandenen Regelungen zeigen eindeutig, dass es sich nicht um eine Regelung handelt, die auf Touristen beschränkt ist. Wer hat schon mehrmals im Jahr vier Wochen lang Urlaub? Die Regelungen sind daher vom Anwendungsbereich und von der Zielstellung her zumindest unklar. Ein Schnupper-Angelschein, der sicher überlegenswert wäre, sähe in jedem Fall anders aus. Niemand "schnuppert" Angeln über viele Monate und Jahre - wem sollte damit gedient sein. Es handelt sich in meinen Augen um schlechte Rechtsetzung, die nicht dadurch besser wird, dass die Verbände sie kritisieren. Wer natürlich für die Abschaffung des Fischereischeines ist, weil er jedermann voraussetzungslos (bei Entrichten des Angelkartenpreises oder bei Mitgliedschaft in einem Gewässerpool) ans Wasser lassen möchte, der mag die vorhandenen Touri-Scheine als Weg in die richtige Richtung begrüßen. Als Schritte zur Aufweichung der grundsätzlichen Fischereischeinpflicht sind sie jedoch von den betreffenden Landesregierungen ausdrücklich (!) nicht gedacht. In Binnengewässern wird es auch deswegen auch durch den Touri-Schein keine wirkliche Erosion der Fischereischeinpflicht geben.
 

Brotfisch

Active Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

.... die angesichts permanenter drastischer Rentenerhöhungen laufend von Stuttgart und Garmisch an die Nord- und Ostsee zum Urlauben fahren, aber nicht das Geld für einen ordentlichen Fischereischein aufbringen wollen.#c
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Nö,
die einfach die paar Kilometer weiter nach Dänemark fahren und dem Deutschen Bürokratenschwachsinn den Stinkefinger zeigen #c#h:)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Brotfisch, dass auch Du den Unterschied nicht begreifst, wundert mich dann doch:
Kein Mensch hat was gegen Fischereischeine als Verwaltungsinstrument (Fischereiabgabe etc.) - nur gegen die vielerorts, sinnlose gesetzlich vorgeschriebene Prüfung als Voraussetzung zur Erlangung des Scheines..

Dass man das gesetzlich auch gar nicht nicht braucht, zeigen zig Regelungen wie Tourischeine, Stockangelrecht, prüfungsfreies Friedfischangeln etc., an denen auch selbst in Deutschland die anglerische Welt nicht zu Grunde geht - nur vielleicht die des VDSF???.

In über der Hälfte der Bundesländer ist legal angeln ohne Prüfung heute schon möglich!!!!

Wie in (fast ganz) Europa auch..


Nachdem in SH in der Durchführungsverordnung zum Fischereigesetz festgeschrieben wurde, dass die Verbände die Prüfungsgebühren einsacken dürfen, muss doch auch dem letzten klar werden, woher der Wind weht:
Kohle her von den Anglern für Kurs und Prüfung - oder eben ausgrenzen........

Anglerfeinde halt in meinen Augen..........

Wer Angeln als sooo schwierig darstellt und soooo gefährlich für Arten-, Gewässer- und Naturschutz, der sorgt zudem noch dafür, dass die Anglerfeinde aus der Tierschützerecke das natürlich gerne aufnehmen, um immer weitere Restriktionen bis zur Verunmöglichung des Angelns durchsetzen zu können.

Gerade der VDSF-SH-Verband hat sich ja gefreut, endlich mit den Tierschützern an einem Strang ziehen zu können (und damit Angler als sooo gefährlich darzustellen, um sie gemeinsam zu drangsalieren mit dem Prüfungsunfug) - jedenfalls wurde dieser Äußerung des LSFV-SH-Pressesprechers nirgends widersprochen......

Anglerfeinde unter sich, wäre da mein Kommentar...........
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

PS:
Wer eine solche Lobby hat wie die Angler, der braucht keine Feinde mehr....
 

antonio

Active Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Wenn ich es richtig verfolgt habe, dann geht es aktuell nicht um die Einführung eines Touristenfischereischeins in SH, sondern nur darum, dass auch Schleswig-Holsteiner ihn bekommen dürfen. So ähnlich ist es auch in MV, wo ebenfalls die Einwohner einen solchen Schein bekommen können und nach dessen Ablauf einfach einen weiteren Schein beantragen können.
Dieser sogenannte Touristenfischereischein mag seine ursprünglichen Beweggründe ja in der Förderung des Tourismus gehabt haben, auf keinen Fall ging es darum, den allgemeinen Zugang zu Gewässern zu entbürokratisieren oder zu vereinfachen. Sonst hätte man ja auch gleich (5-) Jahrestouristenfischereischeine ausgeben können. Die vorhandenen Regelungen zeigen eindeutig, dass es sich nicht um eine Regelung handelt, die auf Touristen beschränkt ist. Wer hat schon mehrmals im Jahr vier Wochen lang Urlaub? Die Regelungen sind daher vom Anwendungsbereich und von der Zielstellung her zumindest unklar. Ein Schnupper-Angelschein, der sicher überlegenswert wäre, sähe in jedem Fall anders aus. Niemand "schnuppert" Angeln über viele Monate und Jahre - wem sollte damit gedient sein. Es handelt sich in meinen Augen um schlechte Rechtsetzung, die nicht dadurch besser wird, dass die Verbände sie kritisieren. Wer natürlich für die Abschaffung des Fischereischeines ist

nicht des scheines sondern der prüfung


, weil er jedermann voraussetzungslos (bei Entrichten des Angelkartenpreises oder bei Mitgliedschaft in einem Gewässerpool) ans Wasser lassen möchte, der mag die vorhandenen Touri-Scheine als Weg in die richtige Richtung begrüßen. Als Schritte zur Aufweichung der grundsätzlichen Fischereischeinpflicht

und wieder die scheinpflicht wird nicht aufgeweicht, die tourischeine sind eine form des fischereischeins, wie zum beispiel der jugendfischereischein auch.


sind sie jedoch von den betreffenden Landesregierungen ausdrücklich (!) nicht gedacht. In Binnengewässern wird es auch deswegen auch durch den Touri-Schein keine wirkliche Erosion der Fischereischeinpflicht geben.

antonio
 

Carp-MV

Member
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Jaja immer wieder die alte Leier......:m

-Fischneid
-Platzneid
-Ich musste die Prüfung machen, also du auch!


Was anderes kann ich nie lesen bei den befürwortern der Prüfung und Gegnern des käuflich zu erwerbenen Fischerreischein. Manchmal zwar nett umschrieben mit allerlei Fachbegriffen und und und...aber am Ende läuft es nur auf diese drei Punkte hinaus.

So ist der deutsche Bürger halt! Gierig, geizig und gönnt sein nächsten Nachbarn nicht mal das Unkraut vor der Tür.
 

Ralle 24

User
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Wenn ich es richtig verfolgt habe,

fast richtig


dann geht es aktuell nicht um die Einführung eines Touristenfischereischeins in SH, sondern nur darum, dass auch Schleswig-Holsteiner ihn bekommen dürfen.

Das war die erste Runde. Die zweite ging darum wie oft und für wie lange ein Tourischein ausgegeben werden dürfte.
Nachdem der verband in beiden Angelegenheiten gescheitert ist, geht es nun darum dass Vereine und Verbände sich verweigern, Tourischeininhabern einen Erlaubnisschein auszustellen.

An deren eigenen oder privat gepachteten Gewässern deren verbrieftes Recht. An gewässern aus öffentlicher Hand gepachtet in meinen Augen ein sehr grober Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit.

So ähnlich ist es auch in MV, wo ebenfalls die Einwohner einen solchen Schein bekommen können und nach dessen Ablauf einfach einen weiteren Schein beantragen können.
Dieser sogenannte Touristenfischereischein mag seine ursprünglichen Beweggründe ja in der Förderung des Tourismus gehabt haben, auf keinen Fall ging es darum, den allgemeinen Zugang zu Gewässern zu entbürokratisieren oder zu vereinfachen.

Natürlich ging es auch um entbürokratisiereung. Jedenfalls für die Bürger, die nicht diese unsinnige Prüfung abgelegt haben.

Sonst hätte man ja auch gleich (5-) Jahrestouristenfischereischeine ausgeben können. Die vorhandenen Regelungen zeigen eindeutig, dass es sich nicht um eine Regelung handelt, die auf Touristen beschränkt ist.


Wer hat schon mehrmals im Jahr vier Wochen lang Urlaub?

Eine absolut richtige Bemerkung, die den Widersinn der Verbandsargumente gegen den Schein sehr schön aufzeigt.



Die Regelungen sind daher vom Anwendungsbereich und von der Zielstellung her zumindest unklar. Ein Schnupper-Angelschein, der sicher überlegenswert wäre, sähe in jedem Fall anders aus. Niemand "schnuppert" Angeln über viele Monate und Jahre - wem sollte damit gedient sein. Es handelt sich in meinen Augen um schlechte Rechtsetzung, die nicht dadurch besser wird, dass die Verbände sie kritisieren. Wer natürlich für die Abschaffung des Fischereischeines ist, weil er jedermann voraussetzungslos (bei Entrichten des Angelkartenpreises oder bei Mitgliedschaft in einem Gewässerpool) ans Wasser lassen möchte, der mag die vorhandenen Touri-Scheine als Weg in die richtige Richtung begrüßen. Als Schritte zur Aufweichung der grundsätzlichen Fischereischeinpflicht sind sie jedoch von den betreffenden Landesregierungen ausdrücklich (!) nicht gedacht. In Binnengewässern wird es auch deswegen auch durch den Touri-Schein keine wirkliche Erosion der Fischereischeinpflicht geben.

Wenn Du eine Erosion bei den zukünftigen Angelprüfungsprobanden ansprichst, bin ich bei Dir. Im Gegenteil, durch die Regelung wird die Zahl derer die sich später zur Prüfung anmelden eher größer werden.
Dass der Verband dsaher nicht nur mit an den Haaren herbeigezpogenen Argumenten taktiert, sondern auch noch potentielle Scheinmacher zu verhindern versucht, spricht nicht eben für die Intelligenz des Widerstandes.
Eine Erosion an Fischbeständen oder der Natur ist sowieso nicht zu befürchten, denn das hat bekanntermaßen nullkommanichts mit einer Prüfung zu tun.

Viel wichtiger als die Tatsache, dass der Verband gegen den Tourischein ist, ist die infame Argumentation.

Wenn der Verband tatsächlich der Ansicht wäre, das hätte irgendwas mit Tierschutz zu tun, dann soll er doch ein Normenkontrollverfahren anstrengen.
Da er dabei aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit scheitern würde, und das Thema Tierschutz sowie diese unsäglich unsinnige Prüfung damit vom Tisch wären, unterlässt er das geflissentlich.
 

Ralle 24

User
AW: Schleswig-Holstein und der Touristenschein, die nächste

Jaja immer wieder die alte Leier......:m

-Fischneid
-Platzneid
-Ich musste die Prüfung machen, also du auch!


Was anderes kann ich nie lesen bei den befürwortern der Prüfung und Gegnern des käuflich zu erwerbenen Fischerreischein. Manchmal zwar nett umschrieben mit allerlei Fachbegriffen und und und...aber am Ende läuft es nur auf diese drei Punkte hinaus.

#6#6

Was anderes kann man deshalb nicht lesen, weil es keine anderen belastbaren Argumente gibt.

Wobei ich das sogar verstehen kann, nicht jedoch das verstecken hinter Tierschutz- und Hegeargumenten.
 
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