Hallo,
ich hab Erlaubnisscheine von verschiedenen Ausstellern. Die haben natürlich auch unterschiedlich formulierte Fangbestimmungen/Gewässerordnungen. Aber es gibt immer Angler, die versuchen jede vermeintliche Grauzone oder jedes Schlupfloch bis an die Grenze des Erträglichen auszunutzen. Das ist dann oft ein Hase und Igel-Spiel.
Beispiele:
Das Bootsfischen ist verboten = Bellyboot ist kein Boot sondern eine Wathilfe.
Das Watfischen mit der Fliegenrute ist nur in den Gewässerstrecken XY erlaubt = ohne Fliegenrute kann man überall watfischen
In den Gewässerstrecken XY darf nur mit Fliegen/Nymphen/Streamern an Fliegenrute gefischt werden = Stationärrolle an der Fliegenrute mit Tiroler Hölzl oder Schwimmer ist erlaubt.
Angen nur mit künstlichen Fliegen oder Nymphen = gegen Powerbait oder Gulp-Köder etc. ist nichts einzuwenden
Das Angeln in den Schleusenbereichen ist verboten = An der Grenze sitzen und 200-300m im Schleusenbereich ablegen geht in Ordnung.
Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist jede Art von Spinnfischen und das Angeln mit Köderfischen oder Fetzenköder verboten = Schleppangeln mit Wobblern ist erlaubt
Manche sehen diese Jungs als Freiheitskämper gegen die Bürokratie, andere fragen sich, ob das wirklich sein muss.
Wie seht ihr das?
Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
ich hab Erlaubnisscheine von verschiedenen Ausstellern. Die haben natürlich auch unterschiedlich formulierte Fangbestimmungen/Gewässerordnungen. Aber es gibt immer Angler, die versuchen jede vermeintliche Grauzone oder jedes Schlupfloch bis an die Grenze des Erträglichen auszunutzen. Das ist dann oft ein Hase und Igel-Spiel.
Beispiele:
Das Bootsfischen ist verboten = Bellyboot ist kein Boot sondern eine Wathilfe.
Das Watfischen mit der Fliegenrute ist nur in den Gewässerstrecken XY erlaubt = ohne Fliegenrute kann man überall watfischen
In den Gewässerstrecken XY darf nur mit Fliegen/Nymphen/Streamern an Fliegenrute gefischt werden = Stationärrolle an der Fliegenrute mit Tiroler Hölzl oder Schwimmer ist erlaubt.
Angen nur mit künstlichen Fliegen oder Nymphen = gegen Powerbait oder Gulp-Köder etc. ist nichts einzuwenden
Das Angeln in den Schleusenbereichen ist verboten = An der Grenze sitzen und 200-300m im Schleusenbereich ablegen geht in Ordnung.
Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist jede Art von Spinnfischen und das Angeln mit Köderfischen oder Fetzenköder verboten = Schleppangeln mit Wobblern ist erlaubt
Manche sehen diese Jungs als Freiheitskämper gegen die Bürokratie, andere fragen sich, ob das wirklich sein muss.
Wie seht ihr das?
Habt ihr ähnliche Erfahrungen?