Schlupflöcher und Grauzonen

S

Sharpo

Guest
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

mal aus dem duden

"be*auf*sich*ti*gen"

BEDEUTUNGSÜBERSICHT

über jemanden, etwas die Aufsicht ausüben; überwachen

SYNONYME ZU BEAUFSICHTIGEN
achten, achtgeben, aufpassen, Aufsicht führen, betreuen, bewachen, die Aufsicht haben, ein Auge haben auf, hüten, im Auge behalten, sich kümmern, nicht aus den Augen lassen, sehen, überwachen; (umgangssprachlich) gucken; (süddeutsch, österreichisch) schauen

sprich man ist in direkter Sichtlinie und nahe genung um eine bewachende funktion zu haben.

Ergänzend dazu

ständig = ununterbrochen
https://www.duden.de/rechtschreibung/staendig
 

Thomas9904

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AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Da wirste auch von 2 Anwälten 4 Meinungen hören ;-)))

Da zudem IMMER bei uns der Richter im Einzelfall entscheidet, gibts das gar nicht mit "rechtsverbindlich und gerichtsfest".

Und der Richter würdigt Beweise frei und nach eigenem Ermessen..
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Wenn das alles Einzelfallentscheidungen sind, scheint es wohl doch nicht so ganz eindeutig zu sein?
doch - aber immer angesichts der Erkenntnis, dass man auf Hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.

Zuerst muss ja mal ne Anzeige erfolgen und der Grund dargelegt sein, ermittelt werden und das dann vor Gericht kommen überhaupt erstmal..

Bis dahin sind schon so viele Leute/Institutionen (Anzeiger, Staatsanwalt, Gericht) beteiligt, das NIEMAND etwas "rechtssicher/gerichtsfest" behaupten sollte..

Das hat NIX damit zu tun, dass ich das NICHT für eine Grauzone, sondern für klar und eindeutig halte..

Nur "rechtssicher/gerichtsfest" werde ich da NIE in den Mund, bzw. die Tastatur nehmen..
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Wenn dann ein Bewirtschafter den Begriff "beaufsichtigen" in den Fangbestimmungen genauer präzisiert, um eben etwas mehr Klarheit zu schaffen, ist das dann wieder eine Ausgeburt teutonischer Regelungswut?
 

fishhawk

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AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Im Grunde kann er es komplett weglassen...

Ja, kann er.

Dann müsste er ggf. Angler, die seiner Meinung nach ihre Ruten eben nicht beaufsichtigen gleich anzeigen oder es eben ignorieren, wenn sie anderer Ansicht sind.

Nur, dass das ein bescheuertes Gesetz ist, aus einer Zeit zwischen vorsintflutlicher Angelpraxis (weil der das Gesetz schrieb, keine Ahnung von der Praxis, Selbsthakmontagen etc, hat) und schützergeprägtem, bambisyndromischen "um Gottes Willen, wenn man nicht gleich reagieren kann".

Also lieber aus der AVFiG streichen?
 

Thomas9904

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AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Wenn dann ein Bewirtschafter den Begriff "beaufsichtigen" in den Fangbestimmungen genauer präzisiert, um eben etwas mehr Klarheit zu schaffen, ist das dann wieder eine Ausgeburt teutonischer Regelungswut?
Wenn der Bewirtschafter meint das zu müssen, sollte er so machen, dass er nicht noch mehr verwirrt.

Welches Interesse sollte ein Bewirtschafter haben, das zu präzisieren??

Traut er dem Rechtssytem oder den Anglern nicht??

Ist doch alles klar:
Aufpassen, anwesend sein eingreifen können..

Nur, dass das ein bescheuertes Gesetz ist, aus einer Zeit zwischen vorsintflutlicher Angelpraxis (weil der das Gesetz schrieb, keine Ahnung von der Praxis, Selbsthakmontagen etc, hat) und schützergeprägtem, bambisyndromischen "um Gottes Willen, wenn man nicht gleich reagieren kann".

Also lieber aus der AVFiG streichen?
Nach meiner Meinung:
ja, klar, weg mit so Driss..

Wenn Du richtig guckst, ist das noch aus der Zeit, als es in Bayern auch noch das Nachtangelverbot und keine Bissanzeiger und Selbsthakmontagen gab...
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Oder kann mir jemand rechtsverbindlich und gerichtsfest erklären, wie § 16 Abs 2 S1

"Die Handangel muss ständig beaufsichtigt werden"

Rechtsverbindlich ist das Urteil, dass der Richter spricht. gerichtsfest ist das aber auch erst mit Rechtskraft. ;)

Die Regel ist aber aus meiner Sicht unproblematisch, wenn man sich einmal Gedanken darüber macht, was diese Regelung bewirken soll. Es liegt auf der Hand. Für den Fall, dass sich ein Fisch selber hakt, soll der Angler unverzüglich eingreifen können. Insbesondere soll wohl vermieden werden, dass der Fisch die Angel ins Wasser zieht oder, wenn die Bremse offen ist, länger als nötig mit dem Haken im Maul durch das Wasser schwimmt. Alles was im Ergebnis dazu führt, ist beaufsichtigen in diesem Sinne. Bei akustischer Bissanzeige mit dem Rücken zur Angel sitzen und mit dem Kumpels Skat kloppen, ist ok. Ebenso kurz mal hinter dem Baum eine Stange Wasser in die Ecke stellen. Zwischendurch zu Supermarkt fahren aber sicher nicht, selbst wenn beim Biss das Handy klingeln würde. Ich sehe da keine Grauzone. Einfach mal mit Menschenverstand an die Sache ran gehen.
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Da wirste auch von 2 Anwälten 4 Meinungen hören ;-)))

Da zudem IMMER bei uns der Richter im Einzelfall entscheidet, gibts das gar nicht mit "rechtsverbindlich und gerichtsfest".

Und der Richter würdigt Beweise frei und nach eigenem Ermessen..

Genau aus solchen Gründen stehts bei uns etwas sicherer drin:

Ausgelegte Angeln müssen sich unter ständigem Sichtkontakt des Anglers befinden

Damit fallen dann schlafende Carphunters mit der Funkbox unterm Kissen gleich durch.|rolleyes
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Zielsicher mußte schon sein :vik:
 

Jose

Active Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

...Ich sehe da keine Grauzone...

na, nicht ganz so selbtsicher,
ich sehe da schon ne zone des grauens:
ne unbeaufsichtigte handangel mit einem (1!) haken ist doch nur ne anglerisch armselige Legangel. das grauen an sich.
"grauzonen" seh ich mehr als sprachliches problem, hätt auch mit "linguistisch" blähen können.

ich grins mir immer noch einen, dass wir ja eigentlich keine verführerisch bestückte haken anbieten sondern "anbissstellen". wurde virulent durch drillinge, also 3 haken - und wo doch nur ein (1!) haken erlaubt ist. da brachen sich die köpfe biss zum erbrech.

merke zur montage: schnur vorfach anbissstelle

scheitert schon an drei "s"

herr, lass frühling werden und lass gnade walten.
die saure-gurken-zeiten werden immer schlimmer zu ertragen
 

JottU

Fastallesverwerter
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

|good: Jose, sprichst mir aus der Seele.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

na, nicht ganz so selbtsicher,
ich sehe da schon ne zone des grauens:
ne unbeaufsichtigte handangel mit einem (1!) haken ist doch nur ne anglerisch armselige Legangel.
Jose hat schon deswegen bei seinem Beispiel unrecht, weil bei einer Legangel/Aalschnur keine Angelrute verwendet wird und das klar unterscheidbar ist..

Die Angelrute, die für mich z. B. bei meiner Definition zum Angeln unabdingbar dazu gehört, damit es nicht Fischerei (ob schwarz oder beruflich, Sport- oder Angel-) wird:
Angler, Angeln und das Forum....


Der Angler – Das Angeln
Angeln ist, als sinnvolle Freizeitbeschäftigung in der Natur – auch nach Bundesnaturschutzgesetz - zunächst nur der Versuch, in seiner Freizeit mit Rute, Schnur und Köder Fische zu fangen, sowie der Möglichkeit, einen Teil der Fische zur Verwertung entnehmen zu können, wo das erlaubt ist.

Wer also in seiner Freizeit versucht, mittels Rute, Schnur und Köder Fische zu fangen, ist ein Angler.

Davon ab KANN man sich Grauzonen auch basteln, um über das Gesetz hinausgehende Verbote und Einschränkungen zu rechtfertigen - beliebtes Spiel von Verbänden (Setzkescheverbot Westfalen-Lippe: Besser wir (Verband) vebieten den (nicht gesetzlich verboteten Setzkescher, als dass ein Angler von der WaPo angezeigt wird (angezeigt, nicht verurteilt).

Nach wie vor bleibe ich dabei, dass es Grauzonen im Normalfall erst gibt, wenn Bewirtschafter sich inkompetent an über das Gesetz hinausgehenden Verboten versuchen..
 

Leech

Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Bei uns in der Gewässerordnung werden außer Größenangaben der Fische immer und immer mehr "Sonderregelungen" eliminiert.
Insbesondere in den Salmonidengewässern, weil es immer Hick-Hack um genau solche "Fliegenruten-Regelungen" gab.
Mittlerweile steht nur noch drin, dass man Bachforellen außerhalb der Schonezeit nur noch mit Fliege beangeln darf, mit angedrücktem Widerhaken. Alles andere bezogen auf Spezifizierung der Rolle und der Angeltechnik sind weggefallen.
Mittlerweile fangen da auch Leute mit UR Spinnruten und einer Ghost-Fliegen-Montage Forellen legal.
Dazu gabs dann noch die Regelung, dass man andere Raubfische in den Gewässern mit Blinker in dem selbsen Gewässer beangeln darf, aber nur außerhalb der Forellenschonzeit und logischerweise auch nicht innerhalb der Schonzeit für Hecht und Zander.

In den anderen Gewässern (vor allem innerortlichen Teichen) gelten maximal zeitliche Fangbeschränkungen bezogen auf Fangtage / -monate und bestimmte Verhaltensregeln in Bezug auf ein Anfütterverbot.

Alles in allem bewirkt ein entschlacktes Regelsystem entspannteres Angeln und wirkt auch vielen unnötigen Diskussionen entgegen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Bei uns in der Gewässerordnung werden außer Größenangaben der Fische immer und immer mehr "Sonderregelungen" eliminiert.
Insbesondere in den Salmonidengewässern, weil es immer Hick-Hack um genau solche "Fliegenruten-Regelungen" gab.
Mittlerweile steht nur noch drin, dass man Bachforellen außerhalb der Schonezeit nur noch mit Fliege beangeln darf, mit angedrücktem Widerhaken. Alles andere bezogen auf Spezifizierung der Rolle und der Angeltechnik sind weggefallen.
Mittlerweile fangen da auch Leute mit UR Spinnruten und einer Ghost-Fliegen-Montage Forellen legal.
Dazu gabs dann noch die Regelung, dass man andere Raubfische in den Gewässern mit Blinker in dem selbsen Gewässer beangeln darf, aber nur außerhalb der Forellenschonzeit und logischerweise auch nicht innerhalb der Schonzeit für Hecht und Zander.

In den anderen Gewässern (vor allem innerortlichen Teichen) gelten maximal zeitliche Fangbeschränkungen bezogen auf Fangtage / -monate und bestimmte Verhaltensregeln in Bezug auf ein Anfütterverbot.

Alles in allem bewirkt ein entschlacktes Regelsystem entspannteres Angeln und wirkt auch vielen unnötigen Diskussionen entgegen.
Genau DAS glaube ich gerne!!

Danke Dir, für das Schildern Deiner Erfahrung!!
 

Leech

Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Genau DAS glaube ich gerne!!

Danke Dir, für das Schildern Deiner Erfahrung!!

Gern geschehen.
Außerdem sorgt das Ganze noch für einer höhrere Konsequenz in der Fischereibeaufsichtigung, wenn es um Bestrafung gibt.
Die Regeln sind so simpel, wer diese dann bricht, der hat sich dann seine Strafe aber auch redlichst verdient.
 
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