Schonzeit Barsch-Hecht-Zander das UL angeln mit Spoons und kleinen Miniwobblern erlaubt?

f4c3onl1n3

Well-Known Member
Hallo zusammen,

bin komplett frisch hier im Forum unterwegs.
Seit letztem Jahr bin ich nach rund 20 Jahren wieder auf das Angeln aufmerksam geworden, dank meinem Sohn, der letztes Jahr in den Sommerferien Kinderangeln am Forellenteich mitgemacht hat.
Er fand es cool.

Also sind wir zusammen los und haben für mich bissl UL Tackle und eine Ansitz-Geschichte für Sohnemann gekauft.
Mehrere Forellen-Anlagen von August bis Ende letzten Jahres besucht und auch gut gefangen, das räuchern klappt auch schon prima.

Interssiert hat mich von Beginn an die aktive Fischerrei.
Aus einer UL Rute sind nun schon diverse Spinnruten dazu gekommen, Tackle-Taschen, Boxen, Köder....in Summe sicherlich schon über 1000€ investiert.

Nun habe ich Corona Bedingt mein Seminar bei Fishing-King absolviert und letzten Monat meine Fischerprüfung erfolgreich bestanden.

Gerade eben in OHZ einen Erlaubnisschein für die Hamme OHZ (Tietjens Hütte - Melchers Hütte besorgt).

Meine Zielfische Zander, Hecht und Barsch sind aktuell ja noch in der Schonzeit. :(

Trotzdem werde ich die Tage mal bissl ansitzen und den Rotfedern, Brassen... nachstellen.


Aber meine eigentliche Frage ist eigentlich: Darf man in der Schonzeit von Hecht Zander Barsch mit UL Geschirr, Spoons und kleinen Miniwobblern auf Forellen angeln?

Ich habe meiner örtlichen Fischereiaufsicht schon eine Email mit der Frage dazu gestellt, bisher noch keine Antwort bekommen.

Was meint Ihr?
 

trawar

Well-Known Member
Wenn nicht ausdrücklich Kunstköder Verbot drin steht dann darfst du das.
 

f4c3onl1n3

Well-Known Member
Also hier:


sagen sie dass dort bachforelle existiert.

ausdrücklich kunstköder verbot steht nicht drin in meinem erlaubnisschein, lediglich das wärend der schonzeit das mitführen von raubfischruten verboten ist.

ist denn eine UL rute mit spoons und wobblern eine raubfischrute?

:thumbsdown
 

f4c3onl1n3

Well-Known Member
So ganz zufrieden gestellt bin ich noch nicht. Tut mir leid.
Also darf man wirklich nur Maaden, Mais, Wurm...mit sich führen und für die Köder geeignete Montagen ja?
 

trawar

Well-Known Member
Fliegenfischen auf Bafos mit Nymphen sollte kein Problem darstellen, da du schon soviel in Tackle investiert hast sollte das auch kein Problem darstellen ;)
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
eine Rute mit Dir führen dürfen, die Raubfische fangen kann.
Welche Rute kann das nicht ?

Was ne blöde Regelung. Ich darf also keine Raubfischrute mit mir führen.
Da nimmt der oberschlaue ne Feederrute her und fischt damit auf Raubfisch. Er führt ja keine Raubfischrute mit sich.
Wer sich so etwas einfallen lässt ? Aber ich wette es gibt dann dennoch mächtig ärger.

Ist die Forelle nicht auch ein Raubfisch und somit die Fliegenrute eine Raubfischrute ?

Ich leg die Regelung mal so aus. Raubfischschonzeit => kein Fischen auf Raubfisch, egal mit welchem "Raubfischköder" (Künstköder und Köderfisch oder Fischfetzen) und egal mit welcher Rute.

Und jetzt treiben wir es auf die Spitze ? Ist es auf Weißfisch mit Fliege und Fliegenrute erlaubt ?
 

Naish82

Aktiver Angler
Blöde Regelung? Echt jetzt?

Jeder Angler weiß was das bedeutet, da gibt es gar keine 2 Meinungen.
Wenn da jetzt ein oberschlauer ankommt der an ner feederrute n Wobbler fischt, hat selbst schuld wenn er verknackt wird.
Würde dort stehen „kunstköderverbot“, würde ein Genie ankommen u mit köderfisch / dropshot / whatever angeln! So what?!

Aber klar, da ist sie wieder, diese typisch deutsche Schlupflochsucherei.
Und hinterher ist das Geheule dann wieder groß...
 
Zuletzt bearbeitet:

Brillendorsch

Teilzeitangler
Also hier:


sagen sie dass dort bachforelle existiert.

ausdrücklich kunstköder verbot steht nicht drin in meinem erlaubnisschein, lediglich das wärend der schonzeit das mitführen von raubfischruten verboten ist.

ist denn eine UL rute mit spoons und wobblern eine raubfischrute?

:thumbsdown
natürlich ist das eine Raubfischrute.
Was willst Du außer Raubfische damit fangen ?
 

f4c3onl1n3

Well-Known Member
Vielen Dank das reicht mir.

Der Thread kann -closed werden.

Petri allen.
 

Naish82

Aktiver Angler
Sehr gut, mehr sinnvolles kann eh nicht gesagt werden. Ab jetzt kommen nur noch die Trolle... :cool:
Und die wollen wir ja bekanntlich nicht füttern...
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
"Raubfischruten sind verboten - darf ich mit Raubfischködern angeln , auf Forelle, die es da nicht gibt ?"

Alter.....

Spoons und Miniwobbler fangen niemalsnie Barsche , nur nichtexistente Geisterforellen :whistling

Die örtliche Fischereiausfsicht diesbezüglich schon kontaktiert - als Neumitglied ?

Herzlichen Glückwunsch , könnte für gesteigerte Aufmerksamkeit ( in der Probezeit ) führen.

Gegenvorschlag: einfach "weiterspoonen" am Forellensee in der Schonzeit.

R.S.coffeegirl
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Blöde Regelung? Echt jetzt?

Jeder Angler weiß was das bedeutet, da gibt es gar keine 2 Meinungen.
Wenn da jetzt ein oberschlauer ankommt der an ner feederrute n Wobbler fischt, hat selbst schuld wenn er verknackt wird.
Würde dort stehen „kunstköderverbot“, würde ein Genie ankommen u mit köderfisch / dropshot / whatever angeln! So what?!

Aber klar, da ist sie wieder, diese typisch deutsche Schlupflochsucherei.
Und hinterher ist das Geheule dann wieder groß...
Gemeint habe ich die Formulierung nicht die Regelung. Tut mir leid, wenn ich das falsch geschrieben habe.

Die Schlupflochsucherei kommt doch nur durch missverständliche Formulierungen.
Wie du schon sagst, "Kunstköderverbot" ist genau so eine Sache.

Eine mögliche Formulierung für Gewässer, in welchen nicht auf Raubfisch geangelt werden darf:
Fischen auf Raubfisch in der Raubfischschonzeit ist verboten. Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:

f4c3onl1n3

Well-Known Member
Hmmm bzgl. der Forelle....ich lese anderes.

 

f4c3onl1n3

Well-Known Member
Ist es denn so verwerflich als Neuling aus Angst etwas falsch zu machen, eine Frage an die passende Community zu stellen.

Ziemlich schroffer Tonus hier, wie ich finde.
 
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