AW: Schonzeit für Aal?
Moin ,
das Mindestmaß wurde auf 45 cm raufgesetzt !!!
Beachten !!
"Jeder Angler der das Fischen ausübt ist selber Verantwortlich sich über neue Schonmaße zu informieren"
Mfg
Die Aussage ist falsch, da helfen auch keine Massen an !.
Der Threadersteller hat von Niedersachsen gesprochen und da ist es immer noch 28cm bzw. 35 cm.
Die Änderung auf 45 cm wurde noch nicht ins Gesetz übernommen. Das hat Jacky Fan ja auch schön unterstrichen mit der Aussage von einem der Landesverbände und vom LAVES das selbst die keine Ahnung haben wann es jetzt geändert wird. Es wird kommen, aber die Frage ist wann. Bis dahin aber ist immer noch alles beim alten. Wobei Jacky Fan da einen Fehler drin hat. Das hat nichts mit einer Empfehlung des Landesverbandes zu tun sondern mit dem gesamtdeutschen Vorschlag zum Aalmanagement an die EU. Da war von Deutschland als Maßnahme zum Aalschutz u.a. (neben Besatz, ect.) vorgeschlagen worden das Mindestmaß in Deutschland auf 45 cm anzuheben. Das wurde von der EU so abgenommen. Jetzt müssen die Länder das in ihre Gesetze einarbeiten. Manche haben sie schon geändert (teils noch stärker) und andere, wie eben Niedersachsen, noch nicht.
Wenn jetzt Vereine das schon selbstständig erhöht haben (was ja auch Sinn macht) dann ist denen das ja frei gestellt, aber ich dachte es geht hier um die für alle geltenden Gesetzesvorgaben und nicht um die Einzelentscheidungen von Vereinen, denn dann haben wir wohl ein Dutzend verschiedener Maße zu nennen.
Also das Gesetz sagt in Niedersachsen ist das Mindestmaß 28 cm bzw. 35 cm und es gibt keine Schonzeit. Daran haben sich alle zu halten. Höher darf es jeder Verein selber setzen, drunter darf er nicht so einfach gehen. Das kann man allgemeingültig sagen und darum ging es doch hier, oder? Wenn es nicht darum ging sondern nur um die Regelungen eines einzelnen Vereins, dann sollte das auch bitte gesagt werden, denn ohne die Angabe kann es dann auch keine klare Antwort geben, eben weil da jeder Vereine seine eigenen Regelungen hat/haben kann, soweit sie nicht unter den gesetzlichen liegen. Aber es wurde ja explizit nach Niedersachsen gefragt und nicht nach einzelnen Vereinen.