Schonzeit für Kunstköder im Rhein

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driegel7

New Member
Hallo,
ich angle erst seit Juni und wollte mal fragen, ob meine Vermutung richtig ist.

Da ja ab 01.02. der Hecht in seine wohlverdiente Schonzeit geht, bin ich der Annahme, dass ab da die Kunstköder verboten sind, bis zum 01.06.

Stimmt das? Ich kann irgendwie auf der Gewässerkarte das nicht richtig finden #c
 

Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Schonzeit für Kunstköder im Rhein

OT....|bigeyes und was ist mit den Mindesmaßen von Kunstködern ??:m:q
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Auf deiner Gewässerkarte müsste was von Frühjahrsschonzeit stehen, wenn ich das richtig weis besteht DANN bei euch ein KuKö verbot.
Die Frühjahrsschonzeit geht vom 15.4.-31.5.
Außerhalb dieser Zeit darfst du Mit KuKös fischen.
 

Fr33

Gummi Getier Dompteur
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Welche Rheinkarte hast du denn? Also für welches Bundesland genau?

In Hessen gibts die Artenschonzeit, sodass man Theoretisch auch während der hechtschonzeit auf Zander/ Barsch angeln könnte!
 

Lenger06

philwilljiggen
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Richtig! Das Kunstköderverbot gibt es nur auf der Pfälzerseite während der "Frühjahrsschonzeit" im oben genannten Zeitraum.
Auf der hessischen Seite kannst du eigentlich das ganze Jahr Kunstköder fischen. Ob es allerdings während der Laichzeit einzelner Räuber moralisch einwandfrei ist, muss jeder für sich entscheiden.
Diese unterschiedlichen Regelungen für ein und das selbe Gewässer sind doch eh n Witz...:q
 

driegel7

New Member
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

@norbi: hahaha ;-), die werden nicht geschont...

Ich hab die Rheinkarte inkl. Nebengewässer für Rheinlandpfalz, aber ich blick da irgendwie nicht durch.
 
X

xmxrrxr

Guest
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

@Lenger06
in RP darfst Du dafür nachts angeln, in BW nicht.
Also noch ein Unterschied
 

Lenger06

philwilljiggen
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Ja da gibts auch auf der einen Rheinseite Aal in Hülle und Fülle und darf mit zwei Ruten die ganze Nacht beangelt werden während ein paar hundert Meter weiter auf der anderen Rheinseite der Aal fast ausgestorben ist und überhaupt nicht mehr beangelt werden darf...nachts schonmal gar nicht...da darf man in BW sowie nicht ...ausser auf Wels ..bis 1...|bigeyes
Am lustigsten wirds wenn dann noch weiter unten die Franzosen mit ins Spiel kommen...:q
Also da blickt echt keiner mehr durch...
deswegen gilt alles was auf deinem Erlaubnisschein, bzw. Beipackzettel, steht gilt für dich und deinen Abschnitt.
Somit müsste die Frage des TE eigentlich beantwortet sein den auf dem pfälzischen Rheinschein steht die Frühjahrsschonzeit und somit Kuköverbot dick und fett drauf.

Greetz
 

driegel7

New Member
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

@Lenger06
in RP darfst Du dafür nachts angeln, in BW nicht.
Also noch ein Unterschied

Hehe, da ich zuhause Zwillinge habe, von 14 Monaten bin ich dankbar dafür, dass ich Nachtangeln kann, ansonsten würd ich so gut wie nie zum angeln kommen :)

Und Schlaf wird sowieso überbewertet |bigeyes
 
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Und ganz wichtig: beachtet bitte auch die Bestimmungen auf dem Jahresfischereischein für RLP - denn dort ist noch vermerkt das in der Frühjahrschonzeit das fischen mit natürlichen Ködern auf Friedfische gestattet und "Systeme" verboten sind - ergo nix DS mit Wurm auf Barsch.
 

Michael_05er

Zu selten am Wasser
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Auf deiner Gewässerkarte müsste was von Frühjahrsschonzeit stehen, wenn ich das richtig weis besteht DANN bei euch ein KuKö verbot.
Die Frühjahrsschonzeit geht vom 15.4.-31.5.
Außerhalb dieser Zeit darfst du Mit KuKös fischen.
So müsste es sein. Du solltest Dir den Schein aber nochmal genau durchlesen, was da zur Frühjahrsschonzeit steht. Das kann auch am Rheinland-Pfälzischen Rhein von Abschnitt zu Abschnitt unterschiedlich sein. Der Zeitraum der Frühjahrsschonzeit ist fix, aber in der Mainzer Ecke ist "Spinnfischen mit künstlichen Ködern und Systemen" verboten, in der Koblenzer Ecke "sind nur Friedfischköder erlaubt" (sofern ich die Koblenzer Angler richtig verstanden habe).

In beiden Ecken darfst Du aber bis 14.04. mit Kunstködern angeln, solltest aber keine Hechte fangen. Das bedeutet, dass Du Dir genau überlegen solltest, wo und mit welchen Ködern Du fischst.
Grüße,
Michael
 

zanderkiller lu

New Member
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

das problem ist doch hausgemacht warum wird nicht wie anderswo der hecht und der zander gleichzeitig geschont und somit das angeln auf diese fische zur schonzeit verboten der hecht und der zander überschneiden sich geradeeinmal 15 tage also habe ich immer eine lücke die fische sollen aber in ruhe leichen und das geht nicht wenn ihnen reihenweise gummi öder köfis um die ohren fliege und wer auf hecht geht kann immer zander fangen und umgekehrt die sollten einheitliche schonzeiten einführen mindestmasse und gröstmasse und vorallem wie in holland catch and ralese auser ich will mal ein essen das würde den bestand deutlich verbessern achg und dann sollte das auchmal richtig kontroliert werden und nicht nur dsahingeredet[edit Mod: gelöscht und verwarnt] wieder ein hecht eingepackt trotz schonzeit da könnte ich kotzen hauptsache die herren erzählen naturschutz und blablabla aber kontroliert wird nie jemand komisch!!
 
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AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

achg und dann sollte das auchmal richtig kontroliert werden und nicht nur dsahingeredet [edit Mod: gelöscht und verwarnt]ein hecht eingepackt trotz schonzeit da könnte ich kotzen hauptsache die herren erzählen naturschutz und blablabla aber kontroliert wird nie jemand komisch!!

Hör auf zu jammern, ruf in so einem Fall die Wasserschutz oder andere Ordnungsbehörden zu Hilfe, zeige die Sache an und stelle dich als Zeuge zur Verfügung.

Dann hast zumindestens DU mal nicht nur dahingeredet, denn DU machst hier das gleiche was du bei anderen bemängelst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Fr33

Gummi Getier Dompteur
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Hör auf zu jammern, ruf in so einem Fall die Wasserschutz oder andere Ordnungsbehörden zu Hilfe, zeige die Sache an und stelle dich als Zeuge zur Verfügung.

Nix für ungut.... aber die kümmert das nicht. Die Kontrollieren von sich aus, auf Anrufe heisst es dann, die schicken jmd (kann sich nur um Stunden handeln :))
 

Ralle 24

User
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

und vorallem wie in holland catch and ralese auser ich will mal ein essen das würde den bestand deutlich verbessern achg und dann sollte das auchmal richtig kontroliert werden und nicht nur [edit Mod: gelöscht und verwarnt]ein hecht eingepackt trotz schonzeit da könnte ich kotzen

Mal abgesehen davon, dass ich kotzen könnte, wenn jemand einen Text dermaßen hinrotzt, dass man beim lesen Augenkrebs bekommt:



Du plärrst nach strengeren Kontrollen. Kann man machen.
Flächendeckende und lückenlose Kontrollen wären schon Klasse. Dir ist aber sicher klar, dass Du mit Deinem C&R (Angeln ohne die geringste Absicht, einen gefangenen Fisch zu entnehmen) genauso ein Gesetzesbrecher bist, wie der Angler, der einen Hecht in der Schonzeit entnimmt.
Und dass Du bei strengeren Kontrollen genauso Deinen Schein los bist.


Und von all dem mal abgesehen.

Du beobachtest ein Schonzeitvergehen, so gut so schlecht.

Und was machst Du ? Anstatt den Fall zumindest zu melden, lamentierst Du hier rum, dass "irgendjemand" mal was dagegen machen soll.

Du hast das beobachtet. Du hast nix gesagt und nix gemacht, hast nicht mal den Versuch unternommen, etwas dagegen zu unternehmen. Hast das Verhalten stillschweigend geduldet.

Du weißt schon, wie man sowas nennt ?


Unterm Strich bist Du keinen Deut besser, als der russische Kollege.






PS. Die komischen Unterbrechungen im Text sind Punkte und Kommas. Sicher nicht alle richtig gesetzt und angewendet, aber sie helfen dennoch, einen Text lesbar zu machen.

Und was sie bewirken können, sei Dir mal an diesem Beispiel verdeutlicht:

"Komm wir essen Opa"

"Komm, wir essen, Opa"
 
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Jose

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AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

Modansage
so, der nächste, der meint, mal wieder auf herkunft rumreiten zu wollen, darf das ungestört drei monate irgendwo anders machen: hier ist dann sendepause.
 

muddyliz

der auf der Scholle angelt
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

§ 18 Frühjahrsschonzeit
(1) Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15. April bis 31. Mai. Ihr unterliegen folgende Gewässer:
1. im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
a) der Rhein,
b) die Mosel, soweit sie nicht Grenzgewässer zu Luxemburg ist,
c) die Lahn,
d) die Nahe,
e) der Glan,
f) die Sieg,
g) die Ahr vom Bodendorfer Wehr, etwa 100 m oberhalb der ehemaligen Gemarkungsgrenze Bodendorf - Sinzig bis zur Mündung in den Rhein,
h) der Wiedbach von der Mündung des Holzbaches bis zur Mündung in den Rhein,
i) der Holzbach von der Straßenbrücke in Raubach bis zur Mündung in die Wied,
j) die Saar,
k) die Prüm von der Staumauer des Stausees Bitburg bei Biersdorf-Wiersdorf bis zur Mündung in die Sauer,
l) die Nims vom Wehr oberhalb der Straßenbrücke bei Rittersdorf (Landkreis Bitburg-Prüm) bis zur Mündung in die Prüm,
m) die Kyll vom Wehr bei Hüttingen an der Kyll (Landkreis Bitburg-Prüm) bis zur Mündung in die Mosel,
n) die Salm von der Straßenbrücke bei der ehemaligen Ortsgemeinde Salmrohr, jetzt Salmtal (Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zur Mündung in die Mosel,
o) die Lieser von der obersten Straßenbrücke bei Wittlich bis zur Mündung in die Mosel,
p) die Dhron vom Wehr oberhalb der Straßenbrücke bei der ehemaligen Ortsgemeinde Dhron, jetzt Neumagen-Dhron bis zur Mündung in die Mosel;
2. im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
a) der Rhein,
b) alle Altrheingewässer, Seitenarme und blind endende Gewässer, soweit sie mit dem Rhein eine offene Verbindung haben,
c) der Michelsbach mit allen Nebengewässern von Leimersheim bis zur Sondernheimer Schleuse in Germersheim,
d) der Glan mit Ausnahme seiner Nebenbäche von der Staumauer am Auslauf des Ohmbach-Stausees bis zur Gemarkungsgrenze Odenbach/Meisenheim,
e) die Nahe;
3. die in den Nummern 1 und 2 nicht aufgeführten Nebengewässer (Flüsse und Bäche) des Rheins, der Altrheingewässer, der Mosel, der Nahe (von der Mündung bis Idar-Oberstein) und der Lahn bis zu 1 km aufwärts von der Mündung.
(2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
1. für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
Quelle: http://www.fisch-hitparade.de/gesetze/rheinland.htm
Alle die Fischerei in RLP betreffenden Gesetze findest du hier: http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/7835/
 
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AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

das problem ist doch hausgemacht warum wird nicht wie anderswo der hecht und der zander gleichzeitig geschont und somit das angeln auf diese fische zur schonzeit verboten der hecht und der zander überschneiden sich geradeeinmal 15 tage also habe ich immer eine lücke die fische sollen aber in ruhe leichen und das geht nicht wenn ihnen reihenweise gummi öder köfis um die ohren fliege und wer auf hecht geht kann immer zander fangen und umgekehrt die sollten einheitliche schonzeiten einführen mindestmasse und gröstmasse und vorallem wie in holland catch and ralese auser ich will mal ein essen das würde den bestand deutlich verbessern achg und dann sollte das auchmal richtig kontroliert werden und nicht nur dsahingeredet[edit Mod: gelöscht und verwarnt] wieder ein hecht eingepackt trotz schonzeit da könnte ich kotzen hauptsache die herren
erzählen naturschutz und blablabla aber kontroliert wird nie jemand komisch!!

Hecht in BW 15.2., Zander 1.4., und Du kommst auf 15 Tage überschneidung, bei mir sind das deutlich mehr.
 

driegel7

New Member
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

@zanderkiller lu
ich finde den inhalt von deinem post und den ansatz gar nicht verkehrt.

ich fände es viel besser, wenn der hecht und der zander eine einheitliche schonzeit hätte, das würde die verwirrung ein bisschen entwirren.

und zum thema kontrollen kann ich mich auch anschließen, ich finde es wird viel, viel zu wenig kontrolliert.
ich habe seit dem 01.06.13 den angelschein und ich weiß nicht, wie viel schwarzangler ich in der zeit schon gesehen hab. dabei spielt es auch überhaupt keine rolle, aus welchem land man kommt.

ich finde, vielleicht denk ich da ein bisschen altmodig, dass man sich mal überlegen muss, was man da macht, man entscheidet über ein lebewesen, ob es weiter leben darf, oder nicht und davor hat man verdammt nochmal respekt zu haben. dazu gehört auch das töten waidgerecht zu handhaben.

aber wieviele sieht man, die den fisch einfach ersticken lassen, oder ihm eins über den kopf hauen und die meinen damit ist´s getan?!|gr:
 

Jose

Active Member
AW: Schonzeit für Kunstköder im Rhein

...
ich habe seit dem 01.06.13 den angelschein und ich weiß nicht, wie viel schwarzangler ich in der zeit schon gesehen hab...

dafür, dass du deinen schein seit dem 01.06.13 hast wundert mich gar nichts.

ja, und denk dir, wir alle wissen nicht, wieviel schwarzangler wir schon gesehen haben, möglicherweise keinen einzigen.
oder tragen die bei dir 'ne "schwarzanglerplakette"?

ich finde du ventilierst hier reichlich anglerschnack...
 
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