Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

R

rainer1962

Guest
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

Cäpt. Balu...
das ist ein andres Revier unser Pächter hat Kuköverbot auf die Karte geschrieben, ein Auszug aus der Karte...


Schonzeiten und Mindestmaße:​
Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15. April bis 31. Mai. Ihr unterliegen folgende Gewässer: Rhein,
alle Altrheingewässer, Seitenarme und blind endenden Gewässer, soweit sie mit dem Rhein eine offene Verbindung
haben. Der Michelsbach mit allen Nebengewässern von Leimersheim bis Sondernheimer Schließe.
Während dieser Zeit ist der Gebrauch des Hebgarns, von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und
Systemen nicht gestattet. Die künstliche Fliege ist erlaubt.
Artenschonzeiten:
Auf Fische der nachgenannten Arten darf der Fang nicht ausgeübt werden:
Lachs, Meerforelle, Maifisch, Neunaugen, Schnäpel, Karausche, Quappe u.a.
See-, Bach-, Regenbogenforelle und Bachsaibling vom 15. Oktober bis 15. März.

Hecht vom 01. Februar bis 15. April
Zander vom 01. April bis 31. Mai
Äsche vom 15. Februar bis 30. April Barbe vom 01. Mai bis 15. Juni​
Mindestmaße:​
Seeforelle 60 cm Äsche 30 cm
Hecht 50 cm Blaufelchen, Schleie, Regenbogenforelle 25 cm
Zander 45 cm Bachforelle, Bachsaibling 25 cm
Aal 40 cm Nase 20 cm
Karpfen, Barbe 35 cm Rotauge, Rotfeder 15 cm
Gefangene Fische, die das festgesetzte Mindestmaß nicht erreicht haben oder die der Artenschonzeit unterliegen,
sind​
schonend zu behandeln und müssen unverzüglich mit nasser Hand in das Gewässer zurückgesetzt werden.
Fische ohne Mindestmaß (Brassen, Barsch, Wels u. a.) dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden.
Zum Erwerb der erweiterten Fischereierlaubnis zum Fischfang ist der gültige Erlaubnisschein zum Fischfang
mitzubringen. Das persönliche Erscheinen eines jeden Bewerbers ist nicht erforderlich. Vielmehr kann eine
beauftragte Person eine unbegrenzte Anzahl von erweiterten Fischereierlaubnisscheinen, entsprechend der Anzahl
der vorgelegten Fischereischeine bzw. Erlaubnisscheine zum Fischfang, sowie dem „Ausweis über ein
Kleinfahrzeugkennzeichen“ bzw. Ausweis des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes, gegen Zahlung des
Entgeltes bei u.g. Verkaufsstellen erhalten.

Stand 2008​
Beiblatt zum Erlaubnisschein für den Fischfang in den finanzstaatlichen Gewässern von Rheinhessen-Pfalz​
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
- Obere Fischereibehörde –
Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße​
 
R

rainer1962

Guest
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

du siehst Stand ist 2008...............
ist halt alles Pächter abhängig....
 

maarfischer

Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@Cäptn Balu

Auf Seite 4 lese ich nur: "Der Sportfischerverband Pfalz zog sich Anfang 2007 vom ursprünglich gemeinsamen Standpunkt zurück und verkündete, dass an seiner Pachtstrecke das Raubfi schfangverbot nicht mehr gelte, was jedoch im Alleingang unmöglich ist, was dann auch von der Obersten Fischereibehörde abgemahnt wurde.
Bei der Besprechung von Änderungen am Erlaubnisschein für das Jahr 2008, wurde unsererseits der Vorschlag gemacht, das Raub​
fischfangverbot fallen zu lassen."

In meinem (in Koblenz gekauften) Jahreserlaubnisschein und dem Beiblatt steht:
"Die Fangbeschränkungen (welche??) während der Frühjahrsschonzeit sind unbedingt zu berücksichtigen! Während dieser Zeit ist der Gebrauch der Handangel zum Fang von Friedfischen erlaubt."

Es steht zwar nichts vom Kunstköderverbot und Raubfischfangverbot, aber den letzten Satz habe ich bisher immer als "nur der Fang von Friedfischen ist erlaubt" interpretiert.

Wo kann man die Aussage des vdsf-rlp denn mal gedruckt sehen (für die Kontrolleure der unteren Fischereibehörde -Koblenzer Ordnungsamt-, die hier in Scharen auftreten)?

Gruß maarfischer​
 

Bruzzlkracher

New Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@ maarfischer

Also würde mich bei einer Kontrolle auf das geschriebene (bzw. nicht geschriebene) Wort auf meinem Jahresschein berufen, wo nirgendwo die Rede ist von einem Kunstköderverbot bzw. Raubfischfangverbot, nur dass die Schonzeiten und Mindestmaße einzuhalten sind. Wenn ich dazu meinen 2007er Schein vergleiche, steht es dort nämlich noch ausdrücklich drin (Raubfischfangverbot).

Falls Du das schriftlich haben möchtest, würde ich dazu raten, eine E-Mail an den Landesfischereiverband zu richten... Kontaktdaten stehen ja in meinem geposteten Link.

Wenn Du so tust, kannst Du mir die dann gerne per PN schicken, wenn Du so nett wärst (bitte bitte bitte)???

Gruß
Balu
 

maarfischer

Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@Cäptn Balu

Ich sende eine Mail und Dir eine PN mit der (hoffentlich kommenden) Antwort.

Gruß
maarfischer
 

Bruzzlkracher

New Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

maarfischer: Super!! Vielen Dank!

Habt Ihr wirklich so viele Kontrollen in KO? Bei uns tut sich eigentlich leider gar nix... Ich wurde das letzte mal mit 16 "erwischt"... (o.k., bin auch nicht jeden Tag am Wasser)
 

maarfischer

Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@Cäptn Balu

Es kommt natürlich auf den Angelplatz an. Aber einige gute Plätze liegen z.B. am Yachthafen, Rheinarm/Schwanensee oder Ehrenbreitstein im direkten Einzugsbereich des Ordnungsamtes, deren ParaPolizei immens aufgebaut wurde und der WaschPo.

Also, im letzten Jahr wurde ich an den Stellen faktisch jedes zweite Mal kontrolliert. Es sind also nicht die Fischereiaufseher, sondern Komune/Land. Ich bin mal gespannt, wie das mit der Kontrolle der Fanglisten wird, die in diesem Jahr verpflichtend ausgegeben wurden. Ob man da jeden Barsch eintragen soll #c

Gruß
maarfischer
 

Bruzzlkracher

New Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

Fanglisten??

Ist ja auch witzig... Ich hab meinen Schein in Godesberg gekauft, da war vom Führen einer Fangliste nie die Rede, geschweige denn, dass mir eine ausgehändigt wurde...|kopfkrat#c#q
 

maarfischer

Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@Cäptn Balu

>>Fanglisten??<<

Aber ja. Hier der Text im Kopf:

"Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
- Obere Fischereibehörde -
Stresemannstraße 3-5,56068 Koblenz

Verpflichtend auszufüllende Fanglliste zur Planung
langfristigerHegemaßnahmen für den Rhein im Zuständigkeitsbereich
der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Erläuterung
Die Daten gefangener Fische vieler Fischarten sind für eine langfristige
Planung von Hegemaßnahmen am Rhein von äußerst großem Wert (vgl. §4 LFischG).
Wir bitten Sie daher, alle gefangenen Fische sofort nach dem Fang in die
Liste einzutragen. Die Liste ist am Jahresende bei den
Erlaubnisscheinausgabestellen, den Freizeitfischereiverbänden oder bei
der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zurückzugeben.
"

Wobei alle gefangenen Fische eingetragen werden sollen. Wobei 'Weißfische' zusammengefasst werden können. Explizit müssen aufgeführt sein Aal, Flussbarsch, Hecht, Rapfen, Wels, Zander. Im übrigen: Wenn der Barsch 'geht', ist die Fangliste in zwei, drei Tagen voll.

Die Mail ist 'raus. Bin gespannt auf die Antwort.

Gruß
maarfischer
 
Zuletzt bearbeitet:
R

rainer1962

Guest
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

maarfischer, lass mal sehen was die Herren so schreiben ;-)
ich wette es ist Kuköverbot bis 01.06.
danke für die Info im vorab....
 

maarfischer

Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@rainer1962
Nein. Es kam folgende Mail zurück:

---
Guten Tag Herr Peck,
"Was nicht verboten ist, ist erlaubt". Nachdem auf Ihrem Beiblatt zum Erlaubnisschein für 2008 kein Raubfischfangverbot mehr steht, ist es der Meldung im INFO 4/2007 entsprechend fallen gelassen worden. Eine ausdrückliche Erlaubnis war deshalb nicht mehr notwendig.
Es gelten die Einschränkungen der Frühjahrsschonzeit und die gesetzlichen Artenschonzeiten.

Petri Heil,

Dr. Horst Koßmann
---

Gruß
maarfischer
 
R

rainer1962

Guest
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

nun denn...
ran an die "Waffen" und hechte jagen mit allem was die Kukökiste hergibt;)

ich finde es irgendwie blöde, dass sogar innerhalb eines BL die Gesetze so verschieden sein können, noch gravierender ist es bei mir im Grenzgebiet zu BW. Mitten im See verläuft die Landesgrenze, will heissen 5m Links gelten andre Gesetze. Im Rhein gibt es einen Abschnitt, da ist der Rhein vor der buhne RLP, dahinter BW Gebiet, völlig andre Regeln gelten da....
was solls, am besten immer Karte und Beiblätter durchlesen und bei Missverstehen halt beim Pächter nrufen bzw. was besser ist per mail (dann hat man bei ner Kontrolle was schriftliches) bestätigen lassen. #6
 

maarfischer

Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

am besten immer Karte und Beiblätter durchlesen und bei Missverstehen halt beim Pächter nrufen bzw. was besser ist per mail (dann hat man bei ner Kontrolle was schriftliches) bestätigen lassen. #6

Das ist sicher richtig. Werde die Mail ausdrucken und an meinen Erlaubnisschein tackern:)

Gruß
maarfischer
 

Bruzzlkracher

New Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

Hallo Cäptn Balu, Du hast Post#h

Gruß maarfischer

Hallo Maarfischer!

Vielen herzlichen Dank!!!!!#6#6

Ich hab die Mail schon durch den Drucker gejagt und werd sie an den Jahresschein montieren.

Falls ich über´s Jahr mal in Richtung Koblenz angeln komme, geb ich Dir vorher Bescheid, vielleicht kann man sich ja mal treffen und gemeinsam Fanglisten ausfüllen!?;)

Petri Heil
Gruß
Jürgen
 

maarfischer

Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@Cäptn Balu
vielleicht kann man sich ja mal treffen und gemeinsam Fanglisten ausfüllen!?;)

Gerne.

Gruß
Herbert
 
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@Maarfischer/Balu: Kontrollen in Koblenz? Wird ja auch mal Zeit!!! Bin im Wallersheim nur einmal kontroliert worden.

Zurück zum Thema... Ich vermisse in dieser ganzen Diskusion das Wort "Waidgerecht".
Kaum ist raus, das ein Raubfisch keine Schonzeit mehr hat, gilt das Kommando "Feuer frei aus allen Rohren". Legal ist es, keine Frage...

Habt ihr vergessen, wie und wann der Hecht seinem Laichgeschäft nachgeht? Sagen euch folgende Begriffe etwas: "Frühjahrslaicher"" und überschwemmte Wiesen"


Was haben wir im Moment?#d



Ihr fischt auf Barsche, obwohl sie in der Laichzeit sind???:r

Gaaaanz toll!!!#q Klar, sie dürfen legal befischt werden, sie haben keine Schonzeit.

Nochmal zum erinnern: WAIDGERECHTIGKEIT

Als Ausrede wird immer seine ach so hohe Produktivität genommen. Ja, wo sind sie denn, die ganzen Barsche aus der Rheinlache und dem Schwanenteich? Der Schuldige ist schnell gefunden: der Kormoran und der Osteuropäer. Zu einem gewissen Teil mag das ja zutreffen, aber packt euch mal selbst an die Nase. Ich war im vergangen Jahr oft an der Lache und am Schwanenteich und musste mir Sprüche wie:

- "...du fängst keinen Barsch mehr..."

und

- "...die Russen haben alles rausgefangen, egal wie klein..."

anhören. Und genau von den Anglern, die so ziemlich jedem Barsch und zu jeder Jahreszeit einen auf`n Kopp gehauen haben. Noch lange bevor es Kormorane und Osteuropäer an diese Angelstellen verschlagen hat.
Hinzu kommt, das so ziemlich jeder Baum aus dem Wasser geholt wird. Und Barsch lieben im Wasser liegende Bäume, um ihre Laichschnüre daran aufzuhängen...
Ich habe Jahresscheine für Lahn, Mosel und Rhein und habe mir aus Erfahrung eine Raubfischschonzeit von Januar bis zum 1.6. eines jeden Jahres selbst auferlegt.
Die Begründung ist einfach: Die Fische halten sich mit ihrem Laichgeschäft nicht an das Datum. Beispiele:

- im Bereich Weißenturm wurde am 1.1.2008 ein Zander von 10 kg gefangen. Er war prall mit Laich.
- ich selbst habe beim Spinnfischen im Dezember eine Hechtdame gefangen, deren Laich schon sehr gut entwickelt war. Leider habe ich das erst beim Ausnehmen gesehen.

Auch wenn ihr einen Zander unmittelbar nach der gesetzlichen Schonzeit fangt und ihn somit ganz legal abschlagen dürft... es kann aber sein, das es ein Männchen ist und somit sein Nest ungeschützt ist.

Sollte sich jetzt jemand über mein Posting aufregen.... ja, auch ich habe mich früher so wie oben aufgeführt verhalten. Aber bei dem einen setzt halt mal der Verstand ein und er denkt nach und bei einem anderen halt nicht. Und er wird sich weiter verstecken hinter Sätzen wie "... wenn ich das alleine mache, bringt das nix..."

UND GENAU DASS IST UNSER PROBLEM.

Wenn ich mit 10 Sportfreunden darüber diskutiere und nur EINER denkt dann genauso... Dann bin ich schon nicht mehr alleine mit meiner Meinung. Uns so setzt sich das Weiter fort...


So, genug geschwafelt. Jetzt brauch ich ein Bier und ne Kippe.
 

maarfischer

Member
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@asphaltmonster
Kaum ist raus, das ein Raubfisch keine Schonzeit mehr hat, gilt das Kommando "Feuer frei aus allen Rohren". Legal ist es, keine Frage...

Habt ihr vergessen, wie und wann der Hecht seinem Laichgeschäft nachgeht? Sagen euch folgende Begriffe etwas: "Frühjahrslaicher"" und überschwemmte Wiesen"


Also, ich bin schon einigermaßen überrascht. Möglicherweise hast Du Dein(e) Bier(e) schon vorher getrunken. Wo steht z.B. dass ich in der Frühjahrsschonzeit auf Hecht oder Barsch angle?

Es ging lediglich um die Frage, gibt es Raubfischschonzeit oder nicht, wie ist das geregelt, gibt es Unterschiede an verschiedenen Gewässern. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich persönlich habe in diesem Jahr nur an meinem 'Hausgewässer', dem Pulvermaar, auf Hecht und Barsch gefischt (und nichts gefangen), und das vor dem 01.02., obwohl beide am Pulvermaar das ganze Jahr frei sind. Morgen bzw. Sonntag werde ich an der Mosel fischen gehen. Ich habe gerade ein paar Liter Brassenfutter angemischt.

Mit welcher Selbstverständlichkeit Du die Interpretationshoheit für das geschriebene Wort beanspruchst, ist (fast) schon bewundernswert. Nur: Wenn die Grundannahme falsch ist, sind auch alle Schlussfolgerungen daneben. Also komm mal wieder 'runter.

maarfischer

PS. Seit den frühen 90gern (als das Internet noch Usenet und die Foren noch Newsgroup genannt wurden) gilt die ungeschriebene, heute möglicherweise vergessene 'Nettiquette': Passagen in Großschreibung werden vom Leser als anschreien aufgefasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Schonzeit vom Hecht in Rheinland-Pfalz

@Maarfischer: Ich habe dir persönlich nichts vorgeworfen bzw. unterstellt. Ich wollte damit eine bestimmte Schar von Anglern ansprechen, zum nachdenken anregen und eine bestimmte Situation beschreiben.

Wenn ich etwas "groß" schreibe, dann will ich es hervorheben, dann finde ich es wichtig.

Die Anzahl meiner Biere kannst du mir überlassen und wann ich sie trinke. Aber damit es dich beruhigt: es war mein erstes und letztes für den Abend. Denn ich muss gleich hinter`s Steuer....
 
Oben