AW: Schreiben an evz
Hallo dtnorway,
eine offizielle Beschreibung des Herstellers habe ich im Netz nicht gefunden. Auch bei dem Generalimporteur dieses Produkts, Svendsen Sport, ist nichts über den IMAX zu finden. Deshalb habe ich in dem Schreiben die Werbung eines Händlers zitiert. Die kommt meistens so zustande, daß sie das, was der Hersteller an Werbung mitschickt, einfach abschreiben. Das kann man auch daran erkennen, daß diese Texte fast gleichlautend bei allen Händlern verwendet werden. Sogar der Fehler "EN398" - soll wohl EN393 heißen, die 398 ist eine Norm für Motorradhelme - taucht fast überall auf.
Wenn man wie Du weiß, was man von dem Anzug erwarten kann (Thermoanzug mit eingebauter 50N Schwimmweste) dann ist es ja in Ordnung. Das Problem beginnt ja da, wo die Käufer der zwischen-den-Zeilen-Werbung glauben und meinen, etwas gegen Unterkühlung im Wasser gekauft zu haben, was eben nicht gegeben ist. Das wird letztlich nur verhindert werden können, indem der Begriff Schwimmanzug nicht wie bisher ein Mondbegriff ist, sondern rechtlich genormt wird und dann den Kälteschutz zwingend umfasst. Genau das möchte ich erreichen.
Wie ich gestern erfahren habe, wird die ISO 15027 in diese Richtung wohl überarbeitet werden (auf der deutschen Normungsebene scheint darüber bereits Einigkeit erzielt worden zu sein, es muß aber noch durch die internationale Ebene, was Ende Januar geschehen soll. Genauere Angaben kann ich allerdings nicht machen, weil mir die entsprechenden Dokumente nicht zugänglich sind.
Gruß Dieter