djac
Member
AW: Schreiben an evz
@ Meeresfreund
Mir ist dieser Widerspruch auch aufgefallen, als ich meinen 1MD7 erhielt.
in der Baleno Broschüre steht eindeutig:
"Zusätzlich zertifiziert nach ... ISO 15027-1"
In der Mullion Broschüre steht es nicht ganz so eindeutig, aber sinngemäß ebenfalls:
"Die Mullion Auftriebsanzüge gehören zur technischen Gruppe der Kälteschutzanzüge ..."
und
"ISO/DIS 15027-1 Kälteschutzanzug"
Das Label im Anzug verweist jedoch nur auf EN393 (das bekannte Label mit dem schwimmenden Menschen und dem Schriftzug EN393).
Ich habe daraufhin dem Chef von Baleno (Raisingwulf) eine offizielle Mail geschickt und um eine Zusicherung gebeten, daß der Anzug nach ISO 15027-1 zertifiziert ist. In der Rückmail habe ich diese Zusicherung auch erhalten. Er konnte weiter mitteilen, daß er in die Entwicklung dieses Anzuges eingebunden war und selbst einen Kälteschutztest in den Labors von Mullion in UK vorgenommen hat. Er versprach jedoch, der Sache mit dem Label nachzugehen. Ein Ergebnis liegt mir jedoch noch nicht vor.
Andererseits verdient Mullion als Marktführer sein Geld in der Hauptsache im Bereich professioneller Arbeitsschutzkleidung und steht bei den amtlichen Zertifizierungsstellen in einem sehr guten Ruf, wie ich bei einem Kontakt mit einem Verantwortlichen einer solchen Stelle in Deutschland erfahren konnte. Es ist deshalb schwer vorstellbar, daß Mullion seinen guten Ruf wegen eines absoluten Randbereichs, wie es die Floater darstellen, riskieren würde.
Ich habe dann in der Sache weiter geforscht und festgestellt, daß die Sache mit dem Label offensichtlich auch nicht so einfach ist, weil der derzeitige Rechtsstand leider der ist, daß die Hauptnorm die EN393 und die 15027 die nachgeordnete Norm ist, also ein Auftriebsanzug mit zusätzlichen Kälteschutzeigenschaften, statt, wie es richtig wäre, genau umgekehrt. Tatsächlich gibt es sogar gar kein Label für 15027-1, sondern nur das Steuerradlabel für Überlebensanzüge nach 15027-2, die neben dieser Norm auch noch einige andere Normen, wie unter anderem einen nach ISO 9001 zertifizierten Produktionsprozess erfüllen müssen.
Allerdings blicke ich in diesem Wirrwar letztendlich nicht durch und nach allem was mir bekannt wurde, scheint hier auch bei den Behörden keiner so richtig durchzublicken. Dazu kommt aber später noch was, wenn ich einen telefonisch angekündigten Brief des Amtes für Arbeitsschutz erhalten habe.
Aber um es klar zu sagen: Sollte es sich wider Erwarten doch herausstellen, daß die Anzüge von Mullion nicht nach ISO 15027 zertifiziert sein sollten (der Norm genügen ohne Zertifizierung reicht mir nicht), dann wäre für mich diese Firma unten durch.
Allerdings beteilige ich mich an Spekulationen über Betrug in diesem Bereich nicht, solange dafür nicht ein eindeutiger Beweis erbracht ist. Ich hoffe das ist in dem entsprechenden Thread deutlich geworden.
Betrug in der ein oder anderen Form wird es in einer Wirtschaftweise, die die Profitmaximierung als oberstes Ziel hat, immer geben, deshalb ist natürlich eine Zertifizierung auch kein Allheilmittel. Allerdings ist sie schon wichtig, denn es zwingt die Firmen ihre Produktversprechen auch tatsächlich von einer neutralen Instanz überprüfen zu lassen.
Deshalb ist mein Hauptanliegen auch das, daß es in Zukunft eine Zertifizierungsplicht nach 15027 für Schwimmanzüge gibt. Alles andere wäre uneffektiv.
Gruß Dieter
@ Meeresfreund
Mir ist dieser Widerspruch auch aufgefallen, als ich meinen 1MD7 erhielt.
in der Baleno Broschüre steht eindeutig:
"Zusätzlich zertifiziert nach ... ISO 15027-1"
In der Mullion Broschüre steht es nicht ganz so eindeutig, aber sinngemäß ebenfalls:
"Die Mullion Auftriebsanzüge gehören zur technischen Gruppe der Kälteschutzanzüge ..."
und
"ISO/DIS 15027-1 Kälteschutzanzug"
Das Label im Anzug verweist jedoch nur auf EN393 (das bekannte Label mit dem schwimmenden Menschen und dem Schriftzug EN393).
Ich habe daraufhin dem Chef von Baleno (Raisingwulf) eine offizielle Mail geschickt und um eine Zusicherung gebeten, daß der Anzug nach ISO 15027-1 zertifiziert ist. In der Rückmail habe ich diese Zusicherung auch erhalten. Er konnte weiter mitteilen, daß er in die Entwicklung dieses Anzuges eingebunden war und selbst einen Kälteschutztest in den Labors von Mullion in UK vorgenommen hat. Er versprach jedoch, der Sache mit dem Label nachzugehen. Ein Ergebnis liegt mir jedoch noch nicht vor.
Andererseits verdient Mullion als Marktführer sein Geld in der Hauptsache im Bereich professioneller Arbeitsschutzkleidung und steht bei den amtlichen Zertifizierungsstellen in einem sehr guten Ruf, wie ich bei einem Kontakt mit einem Verantwortlichen einer solchen Stelle in Deutschland erfahren konnte. Es ist deshalb schwer vorstellbar, daß Mullion seinen guten Ruf wegen eines absoluten Randbereichs, wie es die Floater darstellen, riskieren würde.
Ich habe dann in der Sache weiter geforscht und festgestellt, daß die Sache mit dem Label offensichtlich auch nicht so einfach ist, weil der derzeitige Rechtsstand leider der ist, daß die Hauptnorm die EN393 und die 15027 die nachgeordnete Norm ist, also ein Auftriebsanzug mit zusätzlichen Kälteschutzeigenschaften, statt, wie es richtig wäre, genau umgekehrt. Tatsächlich gibt es sogar gar kein Label für 15027-1, sondern nur das Steuerradlabel für Überlebensanzüge nach 15027-2, die neben dieser Norm auch noch einige andere Normen, wie unter anderem einen nach ISO 9001 zertifizierten Produktionsprozess erfüllen müssen.
Allerdings blicke ich in diesem Wirrwar letztendlich nicht durch und nach allem was mir bekannt wurde, scheint hier auch bei den Behörden keiner so richtig durchzublicken. Dazu kommt aber später noch was, wenn ich einen telefonisch angekündigten Brief des Amtes für Arbeitsschutz erhalten habe.
Aber um es klar zu sagen: Sollte es sich wider Erwarten doch herausstellen, daß die Anzüge von Mullion nicht nach ISO 15027 zertifiziert sein sollten (der Norm genügen ohne Zertifizierung reicht mir nicht), dann wäre für mich diese Firma unten durch.
Allerdings beteilige ich mich an Spekulationen über Betrug in diesem Bereich nicht, solange dafür nicht ein eindeutiger Beweis erbracht ist. Ich hoffe das ist in dem entsprechenden Thread deutlich geworden.
Betrug in der ein oder anderen Form wird es in einer Wirtschaftweise, die die Profitmaximierung als oberstes Ziel hat, immer geben, deshalb ist natürlich eine Zertifizierung auch kein Allheilmittel. Allerdings ist sie schon wichtig, denn es zwingt die Firmen ihre Produktversprechen auch tatsächlich von einer neutralen Instanz überprüfen zu lassen.
Deshalb ist mein Hauptanliegen auch das, daß es in Zukunft eine Zertifizierungsplicht nach 15027 für Schwimmanzüge gibt. Alles andere wäre uneffektiv.
Gruß Dieter
Zuletzt bearbeitet: