Schreiben an evz

djac

Member
AW: Schreiben an evz

@ Meeresfreund
Mir ist dieser Widerspruch auch aufgefallen, als ich meinen 1MD7 erhielt.

in der Baleno Broschüre steht eindeutig:
"Zusätzlich zertifiziert nach ... ISO 15027-1"

In der Mullion Broschüre steht es nicht ganz so eindeutig, aber sinngemäß ebenfalls:
"Die Mullion Auftriebsanzüge gehören zur technischen Gruppe der Kälteschutzanzüge ..."

und
"ISO/DIS 15027-1 Kälteschutzanzug"

Das Label im Anzug verweist jedoch nur auf EN393 (das bekannte Label mit dem schwimmenden Menschen und dem Schriftzug EN393).

Ich habe daraufhin dem Chef von Baleno (Raisingwulf) eine offizielle Mail geschickt und um eine Zusicherung gebeten, daß der Anzug nach ISO 15027-1 zertifiziert ist. In der Rückmail habe ich diese Zusicherung auch erhalten. Er konnte weiter mitteilen, daß er in die Entwicklung dieses Anzuges eingebunden war und selbst einen Kälteschutztest in den Labors von Mullion in UK vorgenommen hat. Er versprach jedoch, der Sache mit dem Label nachzugehen. Ein Ergebnis liegt mir jedoch noch nicht vor.

Andererseits verdient Mullion als Marktführer sein Geld in der Hauptsache im Bereich professioneller Arbeitsschutzkleidung und steht bei den amtlichen Zertifizierungsstellen in einem sehr guten Ruf, wie ich bei einem Kontakt mit einem Verantwortlichen einer solchen Stelle in Deutschland erfahren konnte. Es ist deshalb schwer vorstellbar, daß Mullion seinen guten Ruf wegen eines absoluten Randbereichs, wie es die Floater darstellen, riskieren würde.

Ich habe dann in der Sache weiter geforscht und festgestellt, daß die Sache mit dem Label offensichtlich auch nicht so einfach ist, weil der derzeitige Rechtsstand leider der ist, daß die Hauptnorm die EN393 und die 15027 die nachgeordnete Norm ist, also ein Auftriebsanzug mit zusätzlichen Kälteschutzeigenschaften, statt, wie es richtig wäre, genau umgekehrt. Tatsächlich gibt es sogar gar kein Label für 15027-1, sondern nur das Steuerradlabel für Überlebensanzüge nach 15027-2, die neben dieser Norm auch noch einige andere Normen, wie unter anderem einen nach ISO 9001 zertifizierten Produktionsprozess erfüllen müssen.
Allerdings blicke ich in diesem Wirrwar letztendlich nicht durch und nach allem was mir bekannt wurde, scheint hier auch bei den Behörden keiner so richtig durchzublicken. Dazu kommt aber später noch was, wenn ich einen telefonisch angekündigten Brief des Amtes für Arbeitsschutz erhalten habe.

Aber um es klar zu sagen: Sollte es sich wider Erwarten doch herausstellen, daß die Anzüge von Mullion nicht nach ISO 15027 zertifiziert sein sollten (der Norm genügen ohne Zertifizierung reicht mir nicht), dann wäre für mich diese Firma unten durch.

Allerdings beteilige ich mich an Spekulationen über Betrug in diesem Bereich nicht, solange dafür nicht ein eindeutiger Beweis erbracht ist. Ich hoffe das ist in dem entsprechenden Thread deutlich geworden.

Betrug in der ein oder anderen Form wird es in einer Wirtschaftweise, die die Profitmaximierung als oberstes Ziel hat, immer geben, deshalb ist natürlich eine Zertifizierung auch kein Allheilmittel. Allerdings ist sie schon wichtig, denn es zwingt die Firmen ihre Produktversprechen auch tatsächlich von einer neutralen Instanz überprüfen zu lassen.

Deshalb ist mein Hauptanliegen auch das, daß es in Zukunft eine Zertifizierungsplicht nach 15027 für Schwimmanzüge gibt. Alles andere wäre uneffektiv.

Gruß Dieter
 
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Meeresfreund

New Member
AW: Schreiben an evz

@djac,

danke für die ausführliche Antwort. Damit ist eigentlich zunächst alles gesagt. Aber irgendwie bleibt es für mich schon seltsam, dass im Mullion-Anzug und auch nicht auf der Verpackung keinerlei Hinweis zu finden ist, dass neben der Eigenschaft als Schwimmhilfe auch ein Schutz gegen Unterkühlung im Wasser vorliegt! Wenn man das Zertifikat besitzt, schreibt man es doch im Normalfall als Hersteller auch drauf, so wie bei den Fladen-Einteilern. Warum sollte man diese durchaus verkaufsfördernde Eigenschaft denn verschweigen!? |kopfkrat


@raisingwulf,

können Sie nicht mal eine Kopie der Zertifizierungsurkunde nach ISO 15027-1 (D) für den Mullion 1MD7 hier im Board veröffentlichen? Damit wäre den Spekulationen schnell ein Ende gemacht.


Gruß vom Meeresfreund|wavey:
 
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noworkteam

Grobmotoriker
AW: Schreiben an evz

@ Meeresfreund
Mir ist dieser Widerspruch auch aufgefallen, als ich meinen 1MD7 erhielt.

in der Baleno Broschüre steht eindeutig:
"Zusätzlich zertifiziert nach ... ISO 15027-1"

In der Mullion Broschüre steht es nicht ganz so eindeutig, aber sinngemäß ebenfalls:
"Die Mullion Auftriebsanzüge gehören zur technischen Gruppe der Kälteschutzanzüge ..."

und
"ISO/DIS 15027-1 Kälteschutzanzug"

Das Label im Anzug verweist jedoch nur auf EN393 (das bekannte Label mit dem schwimmenden Menschen und dem Schriftzug EN393).

Ich habe daraufhin dem Chef von Baleno (Raisingwulf) eine offizielle Mail geschickt und um eine Zusicherung gebeten, daß der Anzug nach ISO 15027-1 zertifiziert ist.
..... der Rückmail habe ich diese Zusicherung auch erhalten.

Deshalb ist mein Hauptanliegen auch das, daß es in Zukunft eine Zertifizierungsplicht nach 15027 für Schwimmanzüge gibt. Alles andere wäre uneffektiv.

Gruß Dieter

moin ,

so langsam wird mir die sache zu kompliziert......

in fred betrug wird laut auf die fehlenden zertifikate geschimpft

da wird betrug bewittert,,.,,und dann kann ein hauptakteur , der fleissige Chef von Baleno (Raisingwulf) nur eine zusicherung per mail zusenden und kümmert sich um "der Sache mit dem Label nachzugehen."..

ist der wirklich der cheffe,.. ????

ach ja und noch was "Thema" Zertifizierungspflicht ,..,
da wird auf EU etc. geschimpft was geht,...,das teil bringt nix ohne Schwimmweste,..,also auch noch Schwimmwestenpflicht (Pflicht-Kombi-Kauf) und und und....

ich plädiert in solchen Fällen auf die einfachste lösung: Pflicht zum Einschalten des gesunden Menschenverstandes

Die besten Sicherheitsmassnahmen nützen nix, wenn der Mensch die Fehlerursache ist... und das trifft meistens zu...Übermut ; Selbstüberschätzung, etc..etc..

Das mit dem EVZ und den Betrug Fred, das verstehe ich wirklich nicht mehr......

na ja könnte ja an mir liegen


gruss

noworkteam...

PS ich lege als erstes Wert auf ein vernünftiges Boot.....
 

djac

Member
AW: Schreiben an evz

Hej Raisingwulf,

sehe, daß Du wieder anwesend warst, hier in diesem Thread ist doch wohl eine Stellungnahme von Dir fällig, oder ?

Gruß Dieter
 
R

Raisingwulf

Guest
AW: Schreiben an evz

Hej Djac,

sicherlich hast Du Dich in dieses sehr komplexe Thema mittlerweile am weitesten eingearbeitet - dafür Respekt!
Wir sind weltweit anerkannter Marktführer in diesem und anderen Bereichen der PSA auch im maritimen Bereich.
Sicherlich ist für uns der Randbereich Freizeit Bekleidung ein sehr lukrativer Markt, deswegen bieten wir auch unsere Produkte verschiedenen Kunden als Privat-Label Marken an.
Unter unserer Eigenmarke XXXXX vermarkten wir uns selbst im Bereich Angel-Jagd-Golf-Moto.
Wir arbeiten für PENN USA, BMW Deutschland, auch fürs ROTE KREUZ Deutschland z.B. - Ich bin nicht der Cheffe von Sioen Industries AG!! Die Chefin ist Frau Mevruil Sioen, ich bin nur der Chef meiner eigenen Firma.
Die Floataionanzüge habe ich irgendwann 1994 als erster auf den deutschen Markt gebracht - das waren noch Mainstream Anzüge aus England, dann gingen wir zurück zu Mullion, nachdem Phillip Mullion jung verstarb, gingen wir zu Sioen mit denen ich schon seit 1991 arbeitete, Sioen hat dann Mullion übernommen. Seit dem arbeiten wir an den Besten Anzügen für Berufsfischer, ein Randprodukt war damals ein Anzug für Freizeitangler. Heutzutage rennt jeder der irgendwie eine Marke aufgebaut hat mit Überlebensanzügen durch die Gegend, obwohl er von der Fertigung keine Ahnung hat, geschweige denn der Hersteller wäre.
Er kauft halt in dem Bereich von der Stange was im angeboten wird, glaubt allem was da reingetackert ist und gut, Hauptsache mitspielen.
Seine Vertreter sind froh weil Sie auch mitspielen dürfen und der Händler auch, beide glauben ja auch den Versprechungen.
Im Freizeitbereich ist die ISO DIS europaweit noch nicht zwingend vorgeschrieben, wir arbeiten daran.
Im Industriebereich sind wir weltweit Marktführer als einer der ganz wenigen Hersteller. Und wir sind echte Hersteller, nicht irgendwo kleine "Marke" mit Namen XYZ, welche sich ohne eigene Fertigung als der "Hersteller" deklarieren lässt.
Am Besten noch mit TÜV Zertifikat aus Holland, in Holland gibt es keinen Technischen Überwachungs Verein.
Was mich immer wieder so erregt, ist dass diese Leute einfach mit Menschenleben spielen, das kotzt mich an.
Nicht weil die vielleicht mehr Anzüge an Gutgläubige verkaufen.

mfg

Raisingwulf
 

djac

Member
AW: Schreiben an evz

...
Im Freizeitbereich ist die ISO DIS europaweit noch nicht zwingend vorgeschrieben, wir arbeiten daran.
...

Ich denke, daß ich nicht verkehrt liege, wenn ich diese Ausage so interpretiere, daß die "Freizeitanzüge" der Firma Mullion/Sioen keine Zertifizierung nach ISO 15027 besitzen. Im Gegensatz allerdings zur eindeutigen Ausage in der Broschüre Deiner Firma (Baleno), siehe weiter oben, daß die Anzüge die behördliche Prüfung durchlaufen haben. Vielleicht hast Du es als Chef eines recht kleinen Ablegers von Sioen auch nicht besser gewußt.

Ich will ja gerne glauben, daß die Floater von Mullion/Sioen abgespeckte Versionen der professionellen Berufskleidung sind, und vermutlich auch deren zertifizierten Kälteschutzeigenschaften "geerbt" haben.

Aber ich muß es glauben, ich kann es nicht wissen, vielleicht hat ja das "Abspecken" doch an der Kälteschutzwirkung genagt.

Wo ist der Unterschied zur "geschätzten" Kälteschutzwirkung eines ABU? Das eure "Schätzung" genauer ist?

Du regst Dich seitenlang darüber auf, daß Anzüge verkauft werden, die die eigentlich unsinnige isolierte Zertifizierung als Auftriebsanzug nur behaupten, aber nicht besitzen. Ist das so viel schlechter als zu behaupten, daß man in Bezug auf die viel wesentlichere Kälteschutzwirkung eine behördliche Prüfung behauptet, sie jedoch nicht besitzt?

Die Zertifizierung für einen Schwimmanzug als Kälteschutzanzug ist noch nicht gesetzlich vorgeschreiben, das ist leider war. Es ist jedoch nicht verboten eine solche Zertifizierung auch heute schon freiwillig vorzunehmen. Daran solltet ihr sofort arbeiten.

Ich denke, daß ein neuer Thread fällig wird. Titel: "Schreiben an Mullion/Sioen". Ich werde ihn eröffnen, sobald ich die Zeit dafür finde.

Gruß Dieter
 

scholle01

Member
AW: Schreiben an evz

Ich denke, daß ich nicht verkehrt liege, wenn ich diese Ausage so interpretiere, daß die "Freizeitanzüge" der Firma Mullion/Sioen keine Zertifizierung nach ISO 15027 besitzen. Im Gegensatz allerdings zur eindeutigen Ausage in der Broschüre Deiner Firma (Baleno), siehe weiter oben, daß die Anzüge die behördliche Prüfung durchlaufen haben. Vielleicht hast Du es als Chef eines recht kleinen Ablegers von Sioen auch nicht besser gewußt.

Ich will ja gerne glauben, daß die Floater von Mullion/Sioen abgespeckte Versionen der professionellen Berufskleidung sind, und vermutlich auch deren zertifizierten Kälteschutzeigenschaften "geerbt" haben.

Aber ich muß es glauben, ich kann es nicht wissen, vielleicht hat ja das "Abspecken" doch an der Kälteschutzwirkung genagt.

Wo ist der Unterschied zur "geschätzten" Kälteschutzwirkung eines ABU? Das eure "Schätzung" genauer ist?

Du regst Dich seitenlang darüber auf, daß Anzüge verkauft werden, die die eigentlich unsinnige isolierte Zertifizierung als Auftriebsanzug nur behaupten, aber nicht besitzen. Ist das so viel schlechter als zu behaupten, daß man in Bezug auf die viel wesentlichere Kälteschutzwirkung eine behördliche Prüfung behauptet, sie jedoch nicht besitzt?

Die Zertifizierung für einen Schwimmanzug als Kälteschutzanzug ist noch nicht gesetzlich vorgeschreiben, das ist leider war. Es ist jedoch nicht verboten eine solche Zertifizierung auch heute schon freiwillig vorzunehmen. Daran solltet ihr sofort arbeiten.

Ich denke, daß ein neuer Thread fällig wird. Titel: "Schreiben an Mullion/Sioen". Ich werde ihn eröffnen, sobald ich die Zeit dafür finde.

Gruß Dieter

Sehr gut !!#6 #6
 

Meeresfreund

New Member
AW: Schreiben an evz

Ich denke, daß ich nicht verkehrt liege, wenn ich diese Ausage so interpretiere, daß die "Freizeitanzüge" der Firma Mullion/Sioen keine Zertifizierung nach ISO 15027 besitzen. Im Gegensatz allerdings zur eindeutigen Ausage in der Broschüre Deiner Firma (Baleno), siehe weiter oben, daß die Anzüge die behördliche Prüfung durchlaufen haben. Vielleicht hast Du es als Chef eines recht kleinen Ablegers von Sioen auch nicht besser gewußt.

Ich will ja gerne glauben, daß die Floater von Mullion/Sioen abgespeckte Versionen der professionellen Berufskleidung sind, und vermutlich auch deren zertifizierten Kälteschutzeigenschaften "geerbt" haben.

Aber ich muß es glauben, ich kann es nicht wissen, vielleicht hat ja das "Abspecken" doch an der Kälteschutzwirkung genagt.

Wo ist der Unterschied zur "geschätzten" Kälteschutzwirkung eines ABU? Das eure "Schätzung" genauer ist?

Du regst Dich seitenlang darüber auf, daß Anzüge verkauft werden, die die eigentlich unsinnige isolierte Zertifizierung als Auftriebsanzug nur behaupten, aber nicht besitzen. Ist das so viel schlechter als zu behaupten, daß man in Bezug auf die viel wesentlichere Kälteschutzwirkung eine behördliche Prüfung behauptet, sie jedoch nicht besitzt?

Die Zertifizierung für einen Schwimmanzug als Kälteschutzanzug ist noch nicht gesetzlich vorgeschreiben, das ist leider war. Es ist jedoch nicht verboten eine solche Zertifizierung auch heute schon freiwillig vorzunehmen. Daran solltet ihr sofort arbeiten.

Ich denke, daß ein neuer Thread fällig wird. Titel: "Schreiben an Mullion/Sioen". Ich werde ihn eröffnen, sobald ich die Zeit dafür finde.

Gruß Dieter

Richtig!
Genau das habe ich mich auch gefragt und musste deswegen auch gegenüber Raisingwulf etwas Luft ablassen.

Gruß Meeresfreund#h
 

djac

Member
AW: Schreiben an evz

Zur Information:

Letzte Woche habe ich eine Antwort auf meine Eingabe an das Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erhalten.

Einmal wird in dem Schreiben mitgeteilt, daß Floatinganzüge als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie 2 einzustufen sind. Das ist wichtig, weil es bedeutet, daß es ein Zertifizierungsgebot für alle Eigenschaften gibt, zu den Normen in diesem Bereich existieren. Das bedeutet, daß eine Kälteschutzeigenschaft nur behauptet werden darf, wenn auch eine entsprechende Zertifizierung vorliegt.

Da diese Landesbehörde lokal organisiert ist, kann sie nur in ihrem jeweiligen Bezirk direkt tätig werden, was aber im Bezirk Aachen nicht geht, da hier kein Hersteller oder Händler ansässig ist. Die Behörde hat aber meine Dokumenation insoweit ernst genommen, als daß sie die Unterlagen an die anderen lokalen Aufsichtsbehörden sowie an die zentrale Aufsichtsbehörde der Zertifizierungsstellen weitergeleitet hat.

Ob das jetzt behördliche Sanktionen zur Folge hat, ist schwierig zu beurteilen. Auf Grund der eindeutigen Rechtslage werden die Ämter vermutlich jedoch nicht umhin können, die Sache zu verfolgen. Aber immerhin sind die Behörden jetzt aufmerksam geworden.

Ihr alle könnt jetzt weiteren Druck erzeugen, in dem ihr euch an eure lokale Behörden wendet und sie auffordert tätig zu werden. Am Besten benennt ihr in einem solchen Schreiben einen konkreten Anzug, von dem ihr den Verdacht habt, daß er eine behauptete Eigenschaft nicht zertifiziert hat.

Gruß Dieter
 
R

Raisingwulf

Guest
AW: Schreiben an evz

Genau das wollte ich erreichen.
Ihr könnt euch aber auch gleich an das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Wiesbaden zu Händen Herrn Schollmayer wenden, der ist nämlich EU-länderübergreifend zuständig, kooperiert also nicht nur in Deutschland mit allen zuständigen Ämtern sondern leitet das auch weiter an seine Kollegen in der EU und da müssen wir hin mit möglichst vielen Anfragen, ansonsten geht das unter.
Und Entschuldigung Martin das Du eine Abmahnung bekommen hast weil Du mich als "Hochstapler" - das sind doch die Teile die große Lasten bewegen oder? - bezeichnest hast. Macht doch nix, ich hab wegen Dir "Tiefflieger" - das sind doch im Krieg die ganz gefährlichen Helden - ja auch eine Verwarnung bekommen.

Gruß Raisingwulf
 
R

Raisingwulf

Guest
AW: Schreiben an evz

Na Djac,

alter kann doch gar nicht sein das bei Dir in Aachen, gerade mal so an der holländischen Grenze kein Händler holländischer Ultimate Flotater Anzüge sein soll?

Gruß Raisingwulf
 
R

Raisingwulf

Guest
AW: Schreiben an evz

Ich denke, daß ich nicht verkehrt liege, wenn ich diese Ausage so interpretiere, daß die "Freizeitanzüge" der Firma Mullion/Sioen keine Zertifizierung nach ISO 15027 besitzen. Im Gegensatz allerdings zur eindeutigen Ausage in der Broschüre Deiner Firma (Baleno), siehe weiter oben, daß die Anzüge die behördliche Prüfung durchlaufen haben. Vielleicht hast Du es als Chef eines recht kleinen Ablegers von Sioen auch nicht besser gewußt.

Ich will ja gerne glauben, daß die Floater von Mullion/Sioen abgespeckte Versionen der professionellen Berufskleidung sind, und vermutlich auch deren zertifizierten Kälteschutzeigenschaften "geerbt" haben.

Aber ich muß es glauben, ich kann es nicht wissen, vielleicht hat ja das "Abspecken" doch an der Kälteschutzwirkung genagt.

Wo ist der Unterschied zur "geschätzten" Kälteschutzwirkung eines ABU? Das eure "Schätzung" genauer ist?

Du regst Dich seitenlang darüber auf, daß Anzüge verkauft werden, die die eigentlich unsinnige isolierte Zertifizierung als Auftriebsanzug nur behaupten, aber nicht besitzen. Ist das so viel schlechter als zu behaupten, daß man in Bezug auf die viel wesentlichere Kälteschutzwirkung eine behördliche Prüfung behauptet, sie jedoch nicht besitzt?

Die Zertifizierung für einen Schwimmanzug als Kälteschutzanzug ist noch nicht gesetzlich vorgeschreiben, das ist leider war. Es ist jedoch nicht verboten eine solche Zertifizierung auch heute schon freiwillig vorzunehmen. Daran solltet ihr sofort arbeiten.

Ich denke, daß ein neuer Thread fällig wird. Titel: "Schreiben an Mullion/Sioen". Ich werde ihn eröffnen, sobald ich die Zeit dafür finde.

Gruß Dieter

Hallo Dieter,

ich werde Dir sogar die entsprechenden Ansprechpartner weiterleiten im Hauptsitz Belgien für persönlichen Informationsaustausch. Du bist sicherlich auch gerne eingeladen die Produktion in Ardooie/Belgien zu sehen. Die Leute von Blinker und von Rute&Rolle sowie einige wichtige Händler waren ja auch schon da. Gerne bin ich auch persönlich für Dich da um alle Fragen zu übersetzten, falls nötig.

Gruß Raisingwulf
 

djac

Member
AW: Schreiben an evz

Die Behördenmühlen mahlen langsam aber hoffentlich im Endeffekt gründlich.

Mit diesem kurzen Zwischenbericht möchte ich dem Eindruck entgegentreten, daß die Eingabe an die Behörde keinen Effekt hatte und sich totgelaufen hat. Da mich immer wieder Mails und Telefonanrufe von den lokalen Behörden erreichen und mittlerweile die stattfindenden Überprüfungen sich über ganz Deutschland erstrecken und auch an Behörden im europäischen Raum weitergeleitet wurden, sofern ausländische Hersteller betroffen sind, ist daraus abzuleiten, daß die staatlichen Aufsichtsorgane ihre Arbeit ernst nehmen und gezielt möglicher irrerführender Werbung in Sachen Schwimmanzüge nachgehen. Das zumindest wird sich herumsprechen und ist als kleiner Erfolg zu bewerten.

Gruß Dieter
 

Jirko

kveite jeger
AW: Schreiben an evz

...na das klingt doch schonmal sehr vielversprechend und ist hauptsächlich deiner hartnäckig- und zielstrebigkeit zu verdanken. sehr gut dieter #6 und halte uns bitte auf dem laufenden #h
 
R

Raisingwulf

Guest
AW: Schreiben an evz

Hey Dieter,

es läuft auch in Brüssel.
|laola:
Langsam wird es eng für die gefakten Anzüge.

Raisingwulf.
 

djac

Member
AW: Schreiben an evz

Hallo Martin,

leider ist es nicht so, daß die Behörden an mich Bericht erstatten. Es hat wie bereits berichtet einige Rückmeldungen gegeben und einige Überprüfung von Händlern.

Eines hat sich jedoch geändert. Ich habe noch einmal alle mir bekannten Quellen über Werbung zu Floatern überprüft und festgestellt, daß alle unzulässigen Werbungen zu Kälteschutzeigenschaften bei nicht nach ISO 15027 zertifizierten Floatern verschwunden sind. Statt dessen taucht immer häufiger der Hinweis auf, daß diese Schwimmanzüge lediglich Schwimmhilfen sind.

Ich denke dies ist das Resultat der hier stattgefundenen Diskussion und auch des Briefes und der daraufhin erfolgten behördlichen Aktionen. Mehr ist augenblicklich auch nicht zu erreichen, denn noch ist es nicht Vorschrift, Floater nach ISO 15027 zertifizieren zu müssen. Aber daran scheint in den Normungsgremien gearbeitet zu werden, genaues weiß ich allerdings nicht.

Gruß Dieter
 
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