Schwarzfischen

Sersn Junx und Mädels!

Hab nen Bekannten, der scheinbar öfter mal mit seinen Kumpels zum Schwarzfischen geht.|gr:
Etz würd er gern mal mit mir mitgehn und ich frag mich, ob ich als Mitwisser irgendwelchen Ärger bekommen kann, wenn er erwischt wird??? ;+
Weiß jemand, wie da die Gesetzeslage aussieht???

Danke im Voraus
Gruß
Fischakeenig
 

Ralle 24

User
AW: Schwarzfischen

Stell Dir doch einfach mal die Frage, warum Du Dich in Schwierigkeiten bringen willst für jemanden der zu Faul ist das zu tun, was Du getan hast. Nämlich die Sportfischerprüfung abzulegen.

Ralf
 

LocalPower

Rutenzerlatscher
AW: Schwarzfischen

#d Bestraft wird er! Mitwisserschaft könnte auch sein, da Fischwilderei einen Straftatbestand darstellt.
Normalerweise sollte aber dein anglerisches Gewissen dir solche Aktionen von vornherein verbieten! |gr: Ob Kumpel oder nicht!
Schon schlimm genug, wenn du davon weißt das er das macht und nicht dahingehend auf ihn einwirkst, das ers gefälligst sein lässt oder den Fischereischein macht.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Schwarzfischen

Nein, bestraft kannst DU dafür definitiv nicht werden!

Aber abgesehen von der rechtlichen Seite sehe ich mehr die charakterliche ...|gr: ...

... mach Dir einen Gefallen und sag deinem Kumpel, dass Du für sowas nicht zu haben bist ...
 
AW: Schwarzfischen

Danke für die Infos.
Eigentlich war schon lange ausgemacht, daß wir gemeinsam zum angeln gehn. Leider hab ich erst vor n paar Tagen erfahren, daß er nur den Jugendfischereischein (er ist inzwischen 30) hat und früher immer mit seinem Vater beim fischen war. Von daher, weiß er wenigstens, wie er sich waidgerecht verhält. Das moralische Problem, daß ich bei der Sache seh, ist eher die fehlende Tageskarte, da dies bei nem Fang ja schließlich Diebstahl wär.|gr:
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Schwarzfischen

... charakterlich sind wir nicht auf selber Wellenlänge#d |evil: ..

was mir auch ziemlich egal ist ... gibt ja Gott sei Dank gibt es ja auch andere
 
AW: Schwarzfischen

... charakterlich sind wir nicht auf selber Wellenlänge#d |evil: ..

müss ma auch gar net. frag mich aber dabei, wer charakterlich besser is, derjenige der den fisch waidgerecht zum eigenen verzehr fängt (auch ohne Prüfung) oder der, der die Fische nur zum eigenen Vergnügen durch den See drillt und wieder reinwirft (was ja bei nem maßigen fisch auch verboten ist)#d
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Schwarzfischen

müss ma auch gar net. frag mich aber dabei, wer charakterlich besser is, derjenige der den fisch waidgerecht zum eigenen verzehr fängt (auch ohne Prüfung) oder der, der die Fische nur zum eigenen Vergnügen durch den See drillt und wieder reinwirft (was ja bei nem maßigen fisch auch verboten ist)#d



Was du nun ansprichst, hat nichts, aber auch gar nichts mit meiner Aussage zu tun ...

Du hast Schwierigkeiten bei deinem eigenem Thema zu bleiben,

..oder die Absicht Stunk zu machen ...
 

Sylverpasi

Lofotenstipper
AW: Schwarzfischen

Leute gaaanz ruhig. Tut euch bitte die Ruhe an! Sachlich bleiben, sonst ist das Thema schneller geschlossen als ihr denkt, und das bringt niemanden weiter oder? :m:m:m

Weitermachen...
 
AW: Schwarzfischen

Du hast Schwierigkeiten bei deinem eigenem Thema zu bleiben,
..oder die Absicht Stunk zu machen ...
Nee, ich frag mich nur, warum Du Dir anmaßt über meinen Charakter zu urteilen, da ich mich noch gar nicht entschlossen hab, ob ich meinen Bekannten letztendlich mitnehm oder nicht.

@Sylverpasi
Sorry, aber ich lass mich nicht von so nem selbsternannten Moralapostel beurteilen.
 

LocalPower

Rutenzerlatscher
AW: Schwarzfischen

müss ma auch gar net. frag mich aber dabei, wer charakterlich besser is, derjenige der den fisch waidgerecht zum eigenen verzehr fängt (auch ohne Prüfung) oder der, der die Fische nur zum eigenen Vergnügen durch den See drillt und wieder reinwirft (was ja bei nem maßigen fisch auch verboten ist)#d

Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun.
Fakt ist, egal wie waidgerecht auch immer, wer Fisch fängt ohne die entsprechenden Berechtigungen zu haben, macht sich strafbar!
Wer berechtigt Fisch fängt der zu entnehmen wäre, und ihn released, begeht NUR eine Ordnungswidrigkeit.

Nochmal Fischwilderei ist ein Straftatbestand! Wenn du Kenntniss davon hast oder bekommst, bist du eigentlich sogar verpflichtet dieses anzuzeigen.
 

Sylverpasi

Lofotenstipper
AW: Schwarzfischen

@Sylverpasi
Sorry, aber ich lass mich nicht von so nem selbsternannten Moralapostel beurteilen.

Da hast Du auch Recht, aber lasst euch nicht öffentlich aus. Schreibt euch mit PN´s zu ;)...

Wäre schade, wenn das Thema geschlossen wird, denn mich würde eine Antwort zu Deiner Frage mit Verweisung auf einen Gesetzestext interessieren...#h
 
AW: Schwarzfischen

Nochmal Fischwilderei ist ein Straftatbestand! Wenn du Kenntniss davon hast oder bekommst, bist du eigentlich sogar verpflichtet dieses anzuzeigen.

Okay, danke - das wollt ich eigentlich wissen. Etz kann ich ihm wenigstens nen guten Grund sagen, ihn nicht mitzunehmen, ohne daß er sich gleich auf den Schlips getreten fühlt.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Schwarzfischen

Nee, ich frag mich nur, warum Du Dir anmaßt über meinen Charakter zu urteilen, da ich mich noch gar nicht entschlossen hab, ob ich meinen Bekannten letztendlich mitnehm oder nicht.

Irgendwie schaffst du es tatsächlich nicht, dein eigenens Thema und deine eigenen Aussagen zu verstehen ...;)
.. also überlege weiter, was du nun tun sollst ...|rolleyes ... bzw. die Aussicht auf Strafe, nicht deine Einstellung läßt dich ja nun entscheiden ...

aber egal:

Ganz einfach ... Anmaßung hin oder her ... wir sind charakterlich nicht auf selber Wellenlänge ... und ob ich deswegen ein "selbsternannter Moralapostel" für dich bin oder nicht, geht mir am Allerwertesten vorbei ...
 

Maurice

Member
AW: Schwarzfischen

hi
ich geh meistens auch mit nem kumpel angeln der keinen bundesfischereischein hat aber wir machen das einfach so weil ich mit 2 angeln angeln darf nimmt der einfach eine rute von mir wo ist dann das problem wenn einer kommt sind das meine beiden rute.klapt bis jetzt ziemlich gut und fange mit einer rute auch ziemlich gut hätte ich gar nicht gedacht.

mfg
Maurice
 

LocalPower

Rutenzerlatscher
AW: Schwarzfischen

Ein Problem wirds aber, wenn dein Kumpel die Rute in der Hand hat, wenn der Kontroletti kommt, auch wenn du es als eine deiner Ruten ausgibst und insgesamt 2 Ruten fischst.
Das darf man als Fischereischeininhaber mMn nur mit Kindern die noch keinen Jugenfischereischein machen dürfen.
Hier in Brandenburg gilt das bis zum ALter von 12 Jahren. In Berlin eigentlich vom Gesetz her nichteinmal das. Da gibt es unterhalb eines Jugendfischereischeins keine Regelung |uhoh: für begleitetes Angeln.
 
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