Seenotzeichen

Stokker

Atlantic Kapitän
Kann mir einer sagen wo ich Raketen oder sowas herbekomme,falls man doch mal in Seenot gerät ??
Die unterliegen glaube ich dem Waffengesetz, aber vieleicht gibt es ein paar Pyrros die man auch so erhalten kann.
 

seaman

Member
AW: Seenotzeichen

Moin,moin
Ich habe das Küstensortiment von Plastimo an Bord.
Da ich aus Luxemburg bin habe ich keine Ahnung was in Deutschland erlaubt ist oder nicht. Aber ich glaube da es sich hier nur um Leuchtfeuer und Leuchtraketen hadelt die aus der Hand abgefeuert werden und nicht mit einer Waffe,sind diese auch in Deutschland erlaubt. Uebrigends sist dieses Sortiment in Frankreich Pflicht.
Siehe einfach unter www.plastimo nach
Seaman
 
U

Ulxxx Hxxst

Guest
AW: Seenotzeichen

Für diese "Raketen" brauchst du hier in D aber schon den sgenannten "Pyro-Schein".
Kurse dafür bietet eigentlich jede Sportbootschule an.
 

Stokker

Atlantic Kapitän
AW: Seenotzeichen

Da genügt es also doch nicht ,nur mal Besucher der Pyromania `96 ( Messe für Brandstifter ) gewesen zu sein.
Spass beiseite.
Sowas hatte ich mal gehört , hab`s nur mit den Waffen verwechselt.Danke für die Aufklärung.
 

Jirko

kveite jeger
AW: Seenotzeichen

huhu peter #h

iss ja auch mal ne maßnahme… sitzheizung auf´n kahn #6 :)... du meintest bestümmt diesen link hier - mhm? :m
 

aal-andy

Fehmarnbegeisterter
AW: Seenotzeichen

Stokker schrieb:
Kann mir einer sagen wo ich Raketen oder sowas herbekomme,falls man doch mal in Seenot gerät ??
Die unterliegen glaube ich dem Waffengesetz, aber vieleicht gibt es ein paar Pyrros die man auch so erhalten kann.

Folgendes: Es ist richtig, das du normalerweise einen Pyroschein (in Holland unterliegen die Dinger wirklich dem Waffengesetz) dafür benötigst, keiner wird Dich aber in einer Notsituation aus folgendem Grund dafür belangen, dass du die Dinger abgefeuert hast (genauso ist es mit dem Funk): Es ist deine Aufgabe als Bootsführer, jegliche Gefahr abzuwenden und in einer Notsituation Hilfe herbeizuholen. Gekauft bekommst Du die Raketen bei AWN Niemeyer im Internet.
 

Ossipeter

Active Member
AW: Seenotzeichen

Danke Jirko,
so geht es wenn man schnell mal wohin tippt!!!!
 

Jirko

kveite jeger
AW: Seenotzeichen

hallo stokker #h

hab mich da mal fix belesen und via google´n büschen gestöbert:

signalraketen der klasse T1, wie z.b. diese hier (steighöhe: 80 m, leuchtdauer: 8 sek., lichtstärke: 8.000 candela):
dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!
signalraketen der klasse T2 (beispiel: klick) - (steighöhe: 300m, leuchtdauer: 30 sek., lichtstärke: 20.000 candela),:
dürfen zum einen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern verwendet und an Personen abgegeben werden, welche im Besitz einer Erlaubnis nach §§ 7 oder 27 oder eines Befähigungsschein gem. § 20 SprengG sind. Das Feuerwerk ist spätestens 2 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Abbrennplatz ist vorher zu besichtigen und auf Eignung zu prüfen.
und zum anderen an segel- oder motorbootführerscheinbesitzer verkauft werden, die in diesem schein einen entsprechenden befreiungsvermerk haben!

quote-textpassagen quelle: www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html #h
 

C.K.

Active Member
AW: Seenotzeichen

Bei www.Compass24.de sind alle Signalmittel erhältlich ( Raketen, Blitz, Rauch etc.). Von einen Schein steht da aber nichts. Vieleicht einfach mal anrufen und fragen??
 

Forellenhunter

Der vom Boot aus angelt
AW: Seenotzeichen

Im Grossen und Ganzen muss ich Jirko recht geben.

Allerdings währe (und ist) mir egal, was ich abbrenne, wenn ich in Gefahr bin. Und ich glaube auch nicht, dass es im Nachhinein jemanden interessieren würde, ob ich die Erlaubniss dazu besitze. Soll natürlich jetzt kein Freifahrtsschein sein, sondern das sollte jeder für sich selber entscheiden. Aber mein Leben ist mir dazu zu wertvoll.
 

Jirko

kveite jeger
AW: Seenotzeichen

hallo forellenhunter #h

hast natürlich mit allem recht #6 aber die signalraketen der klasse T2 wirst du ohne see- bzw. motorbootführerschein garnicht erst zu kaufen bekommen!? #h
 

Fairlay

Member
AW: Seenotzeichen

Ich hab mir letzte Woche bei WWW.SEGELSERVICE.COM nach ausgiebiger telefonischer Beratung einen Comet Signalgeber gekauft (18,95€) und Signalmunition 9 Schuss in rot (13,95€) dieser Singalgeber hat 2 Vorteile:

1. Du brauchst keinen Schein dafür
2. Meiner Ansicht nach noch wichtiger, das Ding ist so klein, das es in die Tasche deines Floaters passt. Was nützt dir eine Signalpistole auf dem Meeresgrund oder dem davon treibenden Boot?
 
Zuletzt bearbeitet:

Jirko

kveite jeger
AW: Seenotzeichen

...sehr guter input fairlay - besten dank dafür #6
 

Dieter1944

Member
AW: Seenotzeichen

aal-andy schrieb:
Folgendes: Es ist richtig, das du normalerweise einen Pyroschein (in Holland unterliegen die Dinger wirklich dem Waffengesetz) dafür benötigst, keiner wird Dich aber in einer Notsituation aus folgendem Grund dafür belangen, dass du die Dinger abgefeuert hast (genauso ist es mit dem Funk): Es ist deine Aufgabe als Bootsführer, jegliche Gefahr abzuwenden und in einer Notsituation Hilfe herbeizuholen. Gekauft bekommst Du die Raketen bei AWN Niemeyer im Internet.

Hallihallo

Das ist zwar richtig, aber ganz so einfach ist es nicht|supergri.
Im Seenotfall fragt da wirklich keiner nach - aber DAVOR bei einer Überprüfung oder so. : Es gilt bei bestimmten Signalwaffen den Sachkundenachweises für Seenotsignalmittel gemäß § 7 Absatz 1 WaffG, § 1 Absatz 1 und AWaffV und nach § 1 Absatz 3 Erste SprengV abzulegen. Der ERWERB und BESITZ ist ohne erfolgreiche Sachkundeprüfung ein Vergehen. Das Benutzen nachher im Seenotfall nicht mehr:c. OK ???

Aber Jirko hat natürlich wie bisher immer recht: Die von ihm beschriebenen Seenotmittel sind von diesen Vorschriften befreit und um diese kleinen von mir auch bevorzugten Signalmittel geht es doch hier wohl, oder?
Und richtig, diese kleinen handlichen Signalraketen lassen sich auch trefflich am Körper aufbewahren oder aber auch bei rauher See am Handgelenk befestigen.

Aber mal ne andere Frage: ROT = Aktueller Seenotfall /// WEISS: Nur Ausleuchtung; zB "Mann über Bord". Aber was bedeutet GRÜN ???????

Winke winke und immer eine handbreit Wasser unter dem Kiel



Dieter


(Änderung war n Schreibfehler, weil Jirko nicht Mirko heißt:g)
 
Zuletzt bearbeitet:

Fairlay

Member
AW: Seenotzeichen

Rot: nur für lebensbedrohende Situationen
Weiss/Knall: Aufmerksamkeit erzeugen z.B. Kollisionswahrung
Grün: Entwarnung oder abgesprochens Singal z.B. bei Regatten

QuelleComet Bedienungsanleitung
 

Stokker

Atlantic Kapitän
AW: Seenotzeichen

Danke allen. Ganz besonders Fairlay für diesen Bombentipp.
in 5 Minuten bestelle ich mir das gleiche wie du. Und morgen habe ich es dann für meinen Tripp ab Samstag...
 

Jirko

kveite jeger
AW: Seenotzeichen

hallo #h

im buch sportbootführerschein see von overschmidt / bark steht auf seite 184 folgendes zur seenotsignalmittelprüfung:

für den kauf und gebrauch von pyrotechnischen gegenständen (= explosionsgefährliche stoffe) der so genannten unterklasse T2 benötigt man eine waffenbesitzkarte mit munitionserwerbsberechtigung (waffenerwerbsschein). zu den pyrotechnischen gegenständen der unterklasse T2 gehören rote signalraketen, rote fallschirmsignalraketen und bestimmte rauchsignale. den waffenerwerbsschein erhält man von der zuständigen ordnungsbehörde, wenn man ein sachkundezeugnis vorlegen kann. dieses wird ausgestellt, wenn man die seenotsignalmittelprüfung (prüfung für den sachkundenachweis) bestanden hat. sie wird – wie die prüfung für den sportbootführerschein see selbst – von den prüfungsausschüssen des koordinierungsausschusses DMYV und des DSV für den sportbootführerschein see abgenommen. die theoretische prüfung besteht aus 12 fragen aus dem hier wiedergegebenen amtlichen fragenkatalog. der prüfling muss innerhalb von 20 minuten 10 fragen richtig beantworten. bei der praktischen prüfung muss der prüfling nachweisen, daß er sachkundig mit der signalpistole und den seenotsignalmitteln umgehen kann. (achtung: die prüfung wird sofort abgebrochen, wenn der prüfling die signalpistole oder eine signalrakete auf sich oder eine dritte person richtet!). nach bestandener prüfung wird der sportbootführerschein see mit dem stempel: befreit nach § 1 abs. 3 erste spreng. V, für signalwaffen sachkundig nach § 31 abs. 1 waffengesetz versehen. dieser eintrag stellt das sachkundezeugnis dar

#h
 
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