seit wann gibt es die Fischerprüfung?

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Meines Wissens war die staatliche Fischerprüfung in Bayern ab 1. Januar 1971 Voraussetzung zum erstmaligen Erwerb eines Fischereischeins.

Ohne Prüfung bekamen Personen den Schein, die vorher bereits einen erworben hatten.

Gab aber auch Leute, die sich vor der Prüfung drücken wollten und sich einen Fischereischein in der hessischen Gemeinde Schlitz besorgt haben.

Da soll es sogar extra Busreisen gegeben haben. Allerdings wurden m.W. dann in Bayern ziemlich schnell nur noch Fischereischeine anerkannt, die am Hauptwohnsitz erworben wurden.



Bei uns auch. Wenn wir vor der Wahl standen, Watschn oder keine Monatskarte, war die Wahl schon klar. :)

Hallo,

richtig. Das Gesetz wurde 1970 beschlossen, mit Wirkung ab 1971. Alle die vor 1970 einen Jahresfischereischein hatten, galten als sogenannte "Altfischer" (hieß tatsächlich so) und waren von der staatlichen Fischerprüfung befreit. So auch ich. Ich holte diese aber aus Interesse 1980 freiwillig nach.
Das mit Schlitz war ein paar Jahre ein richtiger Boom. Das mit den Busreisen dorthin war richtig (zwei Bekannte von mir nutzten dies nämlich). Die hatten deswegen sogar am Samstag ihre Gemeindeverwaltung zwecks Ausstellung der Fischereischeine offen. Man musste sich eine Tageskarte für den Dorfweiher o.Ä. kaufen und die war die Grundlage zur Ausstellung des hessischen Fischereischeines. Wurde aber dann Mitte der 1970er Jahre gestoppt, weil Bayern nur noch Fichereischeine aus anderen Bundesländern anerkannte, wenn der Betreffende seinen Wohnsitz nicht in Bayern hatte. Aber ein paar Jahre hat die Gemeinde Schlitz da ein dickes Geschäft gemacht.
Watchn gabs bei uns nicht. Weil wir waren artig:whistling.

Petri Heil

Lajos
 

Taxidermist

Well-Known Member
Ich hab meine "Sportfischerprüfung" 1972 in NRW mit 14 Jahren gemacht und war damit einer der ersten, die sich diesem Prüfungszwang unterwerfen mussten.
Den Namen Sportfischerprüfung fand ich damals schon seltsam?
Ich musste im praktischen Teil eine Angel auf Huchen zusammenstellen, ein Fisch den ich bis heute nicht zu Gesicht bekam.
Das war recht einfach, die dickste Rolle welche aufm Tisch lag, 050er Mono und den derbsten Rutenknüppel welcher da war, fertig war das Huchen Geschirr.

Jürgen
 

Mikesch

Allrounder
... Das Gesetz wurde 1970 beschlossen, mit Wirkung ab 1971. Alle die vor 1970 einen Jahresfischereischein hatten, galten als sogenannte "Altfischer" (hieß tatsächlich so) und waren von der staatlichen Fischerprüfung befreit. ...
Das hat mich voll getroffen. :(
1971 konnte man nämlich den Fischereischein erst mit 14 Jahren erwerben, dieses Alter hatte ich allerdings noch nicht erreicht obwohl ich im Jahr 1970 meinen ersten Fischereischein in Händen hielt. Der Gott sei Dank aber bei erreichen der Altersgrenze anerkannt wurde. Habe aber 1979 meine Prüfung abgelegt, da die "lieben" Niedersachsen mir einen Erlaubnisschein verweigerten, trotz gültigem Fischereischein.
 

Detlefisch

New Member
Dankeschön für die überwiegend freundlichen Antworten. Meine Frage bezieht sich auf NRW... ein Bekannter hat einen Fischereischein 1971 im Alter von 12 Jahren bekommen ( einen Fischereischein, KEINEN Jugendfischereischein) und dies ohne Prüfung. Auf dieser Grundlage auch weitere Fischereischeine erhalten. Deshalb die Frage im Forum ... Danke für weitere Antworten...!
 

Waller Michel

Well-Known Member
Dankeschön für die überwiegend freundlichen Antworten. Meine Frage bezieht sich auf NRW... ein Bekannter hat einen Fischereischein 1971 im Alter von 12 Jahren bekommen ( einen Fischereischein, KEINEN Jugendfischereischein) und dies ohne Prüfung. Auf dieser Grundlage auch weitere Fischereischeine erhalten. Deshalb die Frage im Forum ... Danke für weitere Antworten...!
Das hatte ich damals in Hessen auch! Ist aber mittlerweile schon 38 Jahre her :)

LG Michael
 

harbec

Active Member
Mal ein Versuch etwas Licht in diese Geschichte zu bringen. Gilt für SH!
- Bin Jahrg. 8/52
- Angelerlaubnisse gab es ab 12 J. und Vereinszugehörigkeit
- Bin 4/1965 in den Verein eingetreten und habe dann die nächsten Jahre immer bei der WaPo den Erlaubnisschein
und den Jahresfischereischein geholt. Immer unter Vorlage des Sportfischerpasses mit den gült. Beitragsmarken.
- Meine Sportfischerprüfung habe ich 3/67 mit der Jugendgruppe freiwillig abgelegt. In SH damals noch kein Zwang.
- In anderen Bundesländern war sie schon Pflicht - NRW, BY.
- Ich habe immer noch meinen ersten Fischereischein. Er stammt aus dem Jahr 1983. Den bekam ich glatt,
weil ich schon die Sportfischerprüfung hatte.
- Irgendwann entfiel das Muss der Vereinszugehörigkeit (Ende der 70iger?)
- Wiedereinführung der Vereinszugehörigkeit für die Erlangung des Fischereischeins, wann?
 

Blueser

Well-Known Member
Vereinszugehörigkeit ist wohl nicht überall Pflicht zur Erlangung des Fischereischeins.
 
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