Setzkescher in Bayern?

Lajos1

Well-Known Member
Ich habe so ein kleines Problem mit folgendem Satz der geschriebenen Angelbestimmungen beim Anglerbund Regensburg in Bayern.

Allgemeine Bestimmungen
- Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.


betrifft das Eimer (Behälter) oder auch einen geigneten großen Setzkescher (kein Behälter) ? Hat da jemand konkretere Erfahrung mit?

Hallo,

nach der AVFiG § 20 dürfen gehälterte Fische nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. Also bei einem Hegefischen ist das Umsetzen in ein anderes Gewässer erlaubt. Warum das der Anglerbund Regensburg speziell erwähnt, erschließt sich mir allerdings nicht, denn das ist ja schon in der AVFiG geklärt.

Petr Heil

Lajos
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
Ich finde es ja schon gut, dass der Hinweise nochmal ausdrücklich erwähnt wird, wenn er denn wichtig ist.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und die maßgeblichen Entscheider sind ja nicht dumm. Der Zusatz AVFiG § 20 wäre dann noch besser.
Gibt ja Gebiete, da befinden sich die i.Bay. Eingeborenen eher in der Minderheit ;)

Dass es je nach Bunderepubliksteil-Bundesland regional schon extrem anders gehandhabt wird mit dem Setzkescher und dessen Sinnhaftigkeit, das ist schon krass.
Und das im Jahre 2020, nicht im Mittelalter.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Hallo,

nach der AVFiG § 20 dürfen gehälterte Fische nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. Also bei einem Hegefischen ist das Umsetzen in ein anderes Gewässer erlaubt. Warum das der Anglerbund Regensburg speziell erwähnt, erschließt sich mir allerdings nicht, denn das ist ja schon in der AVFiG geklärt.

Petr Heil

Lajos
Die Verfasser der örtlichen Bestimmungen haben oft nur sehr rudimentäre juristische und sprachliche Kenntnisse. Das fördert bisweilen extreme Stilblüten zu Tage. Echte Widersprüche zu amtlichen Erlassen inklusive.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Man müsste ja nur das Grundgesetz ändern und den Grundsatz des Föderalismus über den Haufen werfen. Dann wäre was los!
 

Lajos1

Well-Known Member
Die Verfasser der örtlichen Bestimmungen haben oft nur sehr rudimentäre juristische und sprachliche Kenntnisse. Das fördert bisweilen extreme Stilblüten zu Tage. Echte Widersprüche zu amtlichen Erlassen inklusive.

Hallo,

das stimmt. Was ich da schon mitunter gelesen habe, da rollts einem die Zehennägel hoch. Klare Bestimmungen welche gegen die AVFiG verstoßen und wenn man das zur Sprache bringt, heißt es meist nur: das machen wir schon immer so :whistling.

Petri Heil

Lajos
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
Wenn man jetzt was grätzen möchte, dann könnte man sagen: :cool:
In den südlichen Gefilden traut man dem Angler weniger zu. Eben nichtmal den richtigen Umgang mit einem Setzkescher und Fischen.

Das wird sicherlich auf vielen Vorfällen und guten Begründungen fußen, rein ändern tut das am größeren Rahmensachverhalt aber nichts.
 

Lajos1

Well-Known Member
Wenn man jetzt was grätzen möchte, dann könnte man sagen: :cool:
In den südlichen Gefilden traut man dem Angler weniger zu. Eben nichtmal den richtigen Umgang mit einem Setzkescher und Fischen.

Das wird sicherlich auf vielen Vorfällen und guten Begründungen fußen, rein ändern tut das am größeren Rahmensachverhalt aber nichts.

Hallo,

immerhin ist er bei uns erlaubt, in einigen Bundesländer darf man den gar nicht benutzen.

Petri Heil

Lajos
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
Zum gerne beschworenen Föderalismus ein Beispiel:

Da wo es um die Grundfinanzierung der öffentlichen Medienschleudern bzw. ihres absehbaren Siechtums wegen schwindenen Interesses ging, die Letztwähler auszusterben begannen, die Wochen- und Tagesschau gerettet werden musste, da waren die Ministerpräsidenten mit einem übergreifenden totalen Medienstaatsvertrag zur GEZ und gleichgeschalteter Zwangsveranlagung u. Bürgerbehandlung (bis zur Verfolgung durch Gerichtsvollzieher) bereit und vollstens einig, egal ob man den Schmunz nutzen will oder nicht.
Egal ob diese Medienkanäle im Internet willkommen waren oder das Internet einfach in übelster Piratenmanier geentert haben, "Frieden" schaffen durch Umgestaltung von PC zu Fernsehern.
Zugangsschlüssel für deren Nutzungsportale etc. hätten es z.B. ja auch getan.

Anbei: Die dadurch abgesichert tief verankerte u. gesteigerte Macht bzw. Realitäts-Überdeckungsmacht der gesteuerten Nachrichtengazetten erleben wir ja nun gerade alle hautnah. Wahrheit und Fakten ist was? Das war eigentlich absehbar und da geht (kommt) noch viel mehr.

Eine vergleichweise Kleinigkeit wie einheitliche Regeln unter gesteigerter besonderer Bedeutung des Artenschutzes und Fischbestandschutzes für so grundsätzliche Verfahren wie den sinnvollen Einsatz eines Setzkescher, verankert in den Bundesteilländlichen Fischereigesetzen, sollte da doch längst schaffbar gewesen sein.
 

NaabMäx

Well-Known Member
Hallo Angelfreunde
Ist es in Bayern eigentlich erlaubt Fische in den Setzkescher zu tun? Ist es erlaubt sie tot in den Setzkescher zu tun ?
Danke im voraus

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG-20?hl=true
Sollte auf Erlaubniskarten andere Angaben sein, die man in Frage stellt: um missverständlichen Auffassungen vorzubeugen, ist man gut beraten, Rückfrage zu halten. Das sollte unliebsamen Ereignissen vorbeugen.

Sinn und Zweck des Gesetzes sollte es sein, dass der Fisch nicht verdirbt, bevor er eingefroren, oder zubereitet wird.
Einige schreiben den Gesetzestext zusätzlich auf die Karten. Hilfreich vor allem für Gastangler, die die hiesigen Gesetze vielleicht nicht so gut kennen. In meinen Augen sehr Sinnvoll.
Das umsetzen von Fischen für Angler, von einem Gewässer in ein anderes, ist verboten, - hat mit Seuchenschutz zu tun.

Tote Fische hältern?
Mir erschließt sich der Sinn nicht.
Wenn ein Fisch vor dem Hältern oder im Setzkescher stirbt und nicht sehr bald der Verwertung zugeführt werden kann, so sagt mein Verstand, dass ich den Fisch behandle wie einen untermaßigen, nicht mehr lebensfähigen Fisch. Der würde zerstückelt und ins Wasser geworfen. Er diene somit Wasserlebewesen als Nahrung und hat somit eine Sinnvolle Verwertung. (Nicht bei Minusgraden)
Lieber schenk ich den Fisch ja zeitnah einem Passanten, bevor ich den vergammeln lasse.
Wer eine Katz, See- oder Fischadler zuhause hat, kanns ja auch denen mit nehmen.
Wenn jemand eine schlauerer Idee hat, gerne.

Sollte jetzt die Frage aufkommen:
Wie lange kann man einen toten Fisch im Süßwasser frisch halten?
- ist in meinen Augen eine nicht zu führende Diskussion.
Das hängt von so vielen Dingen ab, dass kein vernünftiger Mensch Angaben machen wird.
Man stelle sich vor, der Gesetzgeber würde festlegen, dass geht z.B. eine halbe Stunde. Dann wird der Angler krank. Das tut sich keiner an, der seine Sinne beieinander hat.
Das wird man dem Angler selber überlassen, ob er den Fisch noch als verzehrwürdig hält und das Risiko trägt, oder als verdorbenes Lebensmittel Einstuft.
Wie das im Salzwasser ist, ob und wie lange da Wasserleichen ohne Bootskühlung genießbar bleiben, weis ich nicht.
 

NaabMäx

Well-Known Member
§ 21 Behandlung toter Fische
(1) Fische, die in Fanggeräten oder Fangvorrichtungen tot aufgefunden werden, sind dem Gewässer unverzüglich zu entnehmen.
(2) 1Tote Fische und Teile von Fischen dürfen in ein Gewässer nicht eingebracht werden. 2Das gilt nicht für das Einbringen nach den Regeln der guten fachlichen Praxis
1. als Köderfische,
2. als Futterfische, jedoch beschränkt auf geschlossene Gewässer im Sinn von Art. 2 Nrn. 1 und 2 BayFiG sowie auf Fischgehege.
3. Beschränkungen nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wasserrechts und des Tierseuchenrechts, bleiben unberührt.

Nun bin ich kein Richter, aber ich erkläre mir das so, weil es in meinen Augen so Sinn macht.
Zu (1) Ein Setzkescher ist keine Fangvorrichtung.
zu (2) Stirbt ein Fisch vor dem, - oder im Setzkescher, so bringt man keinen toten Fisch ein, er ist ja schon drinnen in dem Gewässer und aus dem selben Gewässer.
Ich denke hier ist die Einbringung, z.B. Anfüttern mit Fischen / Fischteilen, von Fischen aus einem anderen Gewässer gemeint.
Denn einige haben explizit auf den Karten stehen, dass untermaßige, nicht mehr lebensfähige Fische, zerstückelt und zurück geworfen werden müssen. Das soll dem Versuch der Schwarzfischerei unterbinden, bzw. den Verdacht ausräumen, das man absichtlich einen Untermaßigen stark verletzt, oder tötet, um einen Grund zur Mitnahme zu haben.
Des Weiteren ist es verboten, z.B. die Gedärme von ausgenommenen Fischen ins Wasser zu werfen. Was der Verbreitung von Parasiten und Krankheiten vorbeugen soll.
Spätestens jetzt, sieht man, dass sich einige Angaben zwar widersprechen können, aber trotzdem Ihren Sinn haben, um die Schwarzfischerei zu unterbinden.

Ich denke, wenn jemand nicht auf Schwarzfischerei / Fischraub aus ist, wird er die Angaben so deuten, dass er sich auf die sichere Seite stellt, heißt keinen Eigennutzen draus zieht.
Wenn nun ein Untermaßiger, nicht mehr lebensfähiger Fisch augenscheinlich Krankheiten aufweist, so würde ich Ihn vergraben und nicht zerstückeln und zurück werfen.
Wie seht Ihr das?

Und wie gesagt, im zweifelsfalle mit dem Bewirtschafter Rücksprache halten.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Fische in einem Setzkescher lebend zu hältern, kann aus meiner ganz persönlichen Sicht nur aus zwei legitimen Gründen sinnvoll sein.

1. Sie nach dem Fischen komplett zu entnehmen.
2. Sie nach dem Fischen, aus hegerischen Gründen, umzusetzen. Dazu braucht es dann aber deutlich mehr, als den Entschluss des einzelnen Anglers.

Tote Fische in einem SK "frisch" zu halten, widerspricht so ziemlich allen gängigen Lehrmeinungen der Fischerei und Lebensmittelhygiene. Zum wirklich frisch halten der Beute gibt es wirklich bessere Methoden.
 
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Taxidermist

Well-Known Member
Tote Fische in einem SK "frisch" zu halten, widerspricht so ziemlich allen gängigen Lehrmeinungen der Fischerei und Lebensmittelhygiene. Zum wirklich frisch halten der Beute gibt es wirklich bessere Methoden.

Es ist schlicht widerlich.
Aber man kennt es ja von hartgesottenden Zeitgenossen, ein paar tote Fische dümpeln den ganzen Tag im Kescher, im warmen Wasser des Ufersaums und sollen dann des Abends zur Delikatesse in der Pfanne werden?
Auch gerne gesehen im zünftigen Eimer, mit blutigem, warmen Wasser und zum Heimweg dann in die Plastiktüte, eine olfaktorische Offenbarung, aber nur für echte Gourmets.

Jürgen
 
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