Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

stroker

Member
AW: Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

Hallo !

Da irrst Du Dich.
Der Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserrung.
Das ganze kann er zwei mal versuchen, dannach bist Du am Zug.



MfG Michael
 

Plötze2000

Tight Lines
AW: Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

Einfach gesagt: du hast Garantie und der Hersteller hat das
"Recht der Nacherfüllung" heißt, er muss bei einem
bestehenden Mangel (dies prüft in der Regel der "Fachhändler" vor
Ort) diesen durch Reparatur o.ä. beheben. Er ist aber nicht zwingend zum Tausch in ein neues Modell verpflichtet. Sollte der Mangel nach zweimaliger Nacharbeit dann immer noch nicht behoben / abgestellt sein, hast du das Recht der Rückgabe bzw. Rücktritt vom Kauf. Soweit die starre, gesetzliche Regelung.
Vieles in der Praxis läuft aber meist kulanter.

Was sagt denn der Händler zu dem Spiel? Habt ihr
gemeinsam den Mangel feststellen können? Oder ist dies "trocken"
ohne Last nicht spürbar?

VG
 

Plötze2000

Tight Lines
AW: Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

Solch eine ähnliche Problematik hatte ich mit einer Twin Power auch schon.

Der Händler war dann aber so bemüht und hat die Rolle selber zum Angeln mitgenommen / ausprobiert. Erst dabei hat der die von mir bemängelten Schleifgeräusche feststellen können.

Die Rolle wurde darauf zu Shimano gesendet und entsprechend repariert - nicht getauscht! Das Ganze hat aber ärgerlicherweise wirklich gute 10Wochen gedauert - Shimano halt :(

Mein Tipp - Fische die Rolle in den letzten guten Wochen des Herbst und Fang entspannt noch ein paar Fische damit! Im Winter sendest du sie dann aufgrund deines Garantieanspruches ein - dies kannst du innerhalb von 6Monaten (Shimano Garantie) machen danach greift die gesetzliche Gewährleistung und dein Mängelanspruch wird einfach ausgedrückt - schwieriger aufgrund der "Beweisumkehrpflicht".
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

Nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.Garantie= Freiwillig von Herstellerseite,Gewährleistung=gesetzl.Pflicht des Händlers(!) Dauer in D 24 Monate,nach 6 Monaten beginnt für den Verbraucher die Beweislastumkehr.
Eine freiw. Herstellergarantie kann die gesetzl.Gewährleistung nicht aushebeln/verringern sondern nur aufstocken.

Man macht es sich da zuweilen von Seiten Händler/ Hersteller etwas zu einfach ,was die Interpretation der Rechte und Pflichten der Kunden angeht.

Zu allererst haftet innerhalb dieser Fristen der Händler für einen tadellosen Zustand der gekauften Ware.Ohne wenn und aber.
Und das erst recht innerhalb der ersten 6 Monate.

Was er intern mit dem Hersteller ausbaldowert,ist sein Problem. Fakt ist ,das du dich nicht grundsätzlich auf eine Nachbesserung einlassen musst.So versuchen näml.einige die gesetzl. Pflichten geschickt zu umgehen.Der Gesetzgeber hat sich seinerzeit bei der Novellierung der Gesetzlage schon was bei gedacht,nämlich Stärkung der Kundenrechte.

Allerdings sind auch innerhalb der ersten 6 Monate für den Kunden die Grundsätze der Verhältnismässigkeit zu beachten..d.h.für ein def.Lager im Schnurlaufröllchen käme ein Kompletttausch der Rolle eher nicht in Frage.

Siehe auch
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Was bleibt,ist natürlich das durchsetzen der Rechte..Recht haben-Recht bekommen ,ist halt immer mit Aufwand und Nerven verbunden.Meist reicht bei 0815 Gebrauchsgegenständen ja schon ein freundlicher(!) aber bestimmter Hinweis zur Rechtslage gegenüber dem Händler.Hat bei mir zuletzt bei einem 300 € Smartphone und einer 150 € Kaffeemaschine bei 2 Läden ohne Probleme geklappt..er schickt das defekte ein,ich ging mit dem neuen Gerät raus.

Hängt natürlich auch davon ab,wie arrogant Hersteller gegenüber Vertrieb/Händlern und (!)Kunden sind..und da halte ich Shimanski nicht gerade für ein Vorbild.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

Ich hatte leider mit einer rute mal ein ähnliches problem. Der händler vor ort hat sich absolut quer gestellt bei der garantieabwicklung. Ich habe mich darauf hin an den hersteller gewand und siehe da der umtausch verief auf einmal reibungslos. Seit dieser erfahrung bestelle ich mein teures angezeug lieber im netz. Dort hat man die möglichkeit eine rolle innerhalb von 14 tagen ohne nennung von gründen zurück zu geben. Ist zwar schade für die lokalen händler aber wer schlechten service bietet brauch nicht jammern wenn ihm die kunden weg laufen.

Gruß
Winni
 

zeitgeist91

Reinkarnation von Izaak Walton
AW: Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

Hallo!

Du gehst wie folgt vor :

Du gibst deinem Händler eine Frist zur Nachbesserung des Mangels, diese darf nicht unverhältnismäßig sein (2 Wochen ist ein netter Richtwert).

Wenn er sich darauf nicht einlässt, dann sagst du ihm, dass du von dem Vertrag zurücktreten möchtest.

Ein Mangel i.S.d. §437 Nr. 2 ist auch ein Rücktrittsgrund, dieser lässt den abgeschlossenen Kaufvertrag i.S.d. §433 in ein Rückgewährschuldverhältnis übergehen, was (unjuristisch) bedeutet - Du gibst die Rolle zurück und er gibt dir den gezahlten Kaufpreis zurück.

Das wichtige ist die Fristsetzung, denn da der Rücktritt eine durchaus käuferfreundliche Regelung in unserem bürgerlichen Gesetzbuch ist, muss dem Verkäufer/Händler zunächst eine Nacherfüllungsmöglichkeit zugebilligt werden. Kommt er dieser nicht nach oder verweigert sie, ist der Rücktritt gegeben.

Nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.Garantie= Freiwillig von Herstellerseite,Gewährleistung=gesetzl.Pflicht des Händlers(!) Dauer in D 24 Monate,nach 6 Monaten beginnt für den Verbraucher die Beweislastumkehr.
Eine freiw. Herstellergarantie kann die gesetzl.Gewährleistung nicht aushebeln/verringern sondern nur aufstocken.

Fakt ist ,das du dich nicht grundsätzlich auf eine Nachbesserung einlassen musst.So versuchen näml.einige die gesetzl. Pflichten geschickt zu umgehen.Der Gesetzgeber hat sich seinerzeit bei der Novellierung der Gesetzlage schon was bei gedacht,nämlich Stärkung der Kundenrechte.

Allerdings sind auch innerhalb der ersten 6 Monate für den Kunden die Grundsätze der Verhältnismässigkeit zu beachten..d.h.für ein def.Lager im Schnurlaufröllchen käme ein Kompletttausch der Rolle eher nicht in Frage.

Siehe auch
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Das ist so nicht richtig. Du musst zunächst eine Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung setzen. Ist diese fruchtlos abgelaufen, kommt wie bereits erläutert ein Rücktritt in Betracht.

Verhältnismäßigkeit spielt ebenfalls keine Rolle. Ist ein Sachmangel gegeben (Begrifflichkeit Sachmangel ist in §434 geregelt und bedeutet vereinfacht eine negativ vom vereinbarten abweichende Eigenschaft der Kaufsache), so begründet dies alle eventuellen Ansprüche aus §437.

Ich vermute, Ruhrfischer, dass sich deine Ausführungen zur Novellierung der Gesetzeslage auf Fernabsatzverträge, also Verträge, die über das Internet oder Telefon ohne vorherige Begutachtung der Ware zwischen Unternehmer und Verbraucher zustandegekommen sind, bezieht. Hier steht tatsächlich dem Kunden ein 14-tätiges Widerrufsrecht zu und eine Nacherfüllung muss man sich nicht "aufzwingen" lassen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Beste Grüße
 

bobbykron

Bürostuhlakrobat
AW: Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

Ist ja alles gut und schon was du hier schreibst. Wenn aber die Aussage von Shimano kommt, dass die Rolle mangelfrei ist das ist weder was mit Frist setzen noch irgendwas.

Und es gibt genug angler, die sehr zufrieden sind und die das klappern nicht stört, wen es stört (so wie auch mich) PGH
 

zeitgeist91

Reinkarnation von Izaak Walton
AW: Shimano Vanquish defekt. Reparatur oder Tausch, wer hat Recht?

Ist ja alles gut und schon was du hier schreibst. Wenn aber die Aussage von Shimano kommt, dass die Rolle mangelfrei ist das ist weder was mit Frist setzen noch irgendwas.

Und es gibt genug angler, die sehr zufrieden sind und die das klappern nicht stört, wen es stört (so wie auch mich) PGH

Wenn die Aussage von Shimano kommen sollte, was ich nicht glaube, kann man sie von Rechtswegen dennoch zur Nacherfüllung verpflichten, denn objektiv ist nunmal ein Sachmangel gegeben. Aus solchen Gründen ist das Kaufrecht in Deutschland geregelt. Wenn du dich an diesem Mangel nicht störst, ist das deine Sache. Ich kann jedenfalls verstehen, dass man bei einem derart hohen Kaufpreis auch eine mangelfreie Rolle haben will. Das steht einem zu.

Shimano ist keine höchstrichterliche Instanz, die entscheiden kann, dass kein Sachmangel vorliegt. Die Fristsetzung ist ein notwendiges Kriterium für einen wirksamen Rücktritt.

Beste Grüße
 
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