J
Jamdoumo
Guest
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Nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.Garantie= Freiwillig von Herstellerseite,Gewährleistung=gesetzl.Pflicht des Händlers(!) Dauer in D 24 Monate,nach 6 Monaten beginnt für den Verbraucher die Beweislastumkehr.
Eine freiw. Herstellergarantie kann die gesetzl.Gewährleistung nicht aushebeln/verringern sondern nur aufstocken.
Fakt ist ,das du dich nicht grundsätzlich auf eine Nachbesserung einlassen musst.So versuchen näml.einige die gesetzl. Pflichten geschickt zu umgehen.Der Gesetzgeber hat sich seinerzeit bei der Novellierung der Gesetzlage schon was bei gedacht,nämlich Stärkung der Kundenrechte.
Allerdings sind auch innerhalb der ersten 6 Monate für den Kunden die Grundsätze der Verhältnismässigkeit zu beachten..d.h.für ein def.Lager im Schnurlaufröllchen käme ein Kompletttausch der Rolle eher nicht in Frage.
Siehe auch
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Ist ja alles gut und schon was du hier schreibst. Wenn aber die Aussage von Shimano kommt, dass die Rolle mangelfrei ist das ist weder was mit Frist setzen noch irgendwas.
Und es gibt genug angler, die sehr zufrieden sind und die das klappern nicht stört, wen es stört (so wie auch mich) PGH