Showdown: Peta gehts an den Kragen?

LOCHI

Well-Known Member
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Hab heute Post bekommen...

Sehr geehrter Herr ...................

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift. Im Mittelpunkt Ihrer Anfrage stehen militante Tierrechtsorganisationen und NGOs, die unter dem Mantel der Gemeinnützigkeit agieren, ohne tatsächlich gemeinnützig zu sein. Sie bitten deshalb um Unterstützung für einen Antrag der FDP-Bundestagsfraktion.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen es, dass die FDP-Bundestagsfraktion dieses so wichtige Thema aufgreift. Wir in der Union verfolgen die geschilderte Problematik bereits seit längerem. Wir freuen uns, endlich Mitstreiter zu finden. Denn Handeln tut bitter Not. In Ihrer E-Mail beschreiben Sie, welche Geschäftspraktiken Organisationen wie PETA an den Tag legen. Es ist teilweise nichts anderes als Verleumdung.

Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Tierrechtsaktivisten wie die von PETA treten Menschenrechte mit den Füßen. Wie mit ihrem Post „Tierqualprofiteure raus aus der Politik“ blasen sie zur Jagd – auf Angler, auf Politiker, auf Jäger, auf Landwirte, auf Tierhalter. Aber der Zweck heiligt nicht alle Mittel. PETAs Hetztiraden, die persönlichen Diffamierungen sind nur eines – widerlich. PETA kennt keine Grenzen in der gesellschaftlichen und, politischen Auseinandersetzung. Es geht erkennbar nicht um Tierwohl, sondern um den Knalleffekt für die eigenen Anhänger und Spender. PETAs Aufrufe zur Selbstjustiz haben rein gar nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun – im Gegenteil. Hetze, egal gegen wen, darf nicht steuerlich begünstigt werden. In der Sache sind wir uns also einig.

Leider hilft insoweit aber der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion nicht weiter. Denn dieser befasst sich mit einer Selbstverständlichkeit: Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus. Dies ist heute schon geltende Rechtslage. Es gibt aber tatsächlich ein Problem, das in dem Antrag nicht angesprochen wird: Zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit müssen Straftaten durch ihre Organe/Vorstände etc. in deren Funktion für den Verein erfolgen. Allein die Verübung von Straftaten durch Mitglieder, ohne dass diese dem Verein konkret zugerechnet werden können, kann nicht zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion benötigen wir daher insgesamt einen breiteren Antritt in Sachen Gemeinnützigkeit. Denn wir müssen unterscheiden: Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen steuerlichen Vorteile sind für eingetragene Vereine existentiell wichtig. Und von den 700.000 eingetragenen Vereinen arbeitet der absolute Löwenanteil hervorragend. Gerade für uns auf dem Land ist deren Einsatz nicht wegzudenken.

Aber es gibt eben auch die Schwarzen Schafe, die Hybridorganisationen, die Abmahnvereine, die militanten Spendenmaschinerien. Diese sind aus unserer Sicht nicht gemeinnützig. Wir müssen einen Mechanismus finden, deren Arbeit besser als bisher zu überprüfen. Denn diese haben eines nicht verdient – die Unterstützung der Steuerzahler.

Derzeit erarbeiten wir mit Steuer-, Finanz- und Verfassungsrechtlern ein Konzept, wie die Spreu vom Weizen getrennt werden kann. Dieses muss komplexer sein als es der FDP-Antrag ist. Für diesen gilt: wirklich gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht. Deshalb kann ich diesen leider nicht unterstützen. Aber seien Sie versichert, dass sich die Union diesem Thema weiterhin mit Nachdruck widmet.

Wenn Sie weitere Informationen und meine Positionen als Ihr Bundestagsabgeordneter verfolgen wollen, möchte ich Sie auch auf meinen Newsletter hinweisen. Unter folgendem Link können Sie sich kostenfrei anmelden:
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Mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann



Mark Hauptmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
 
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