Kegelfisch
Member
Hallo Küstenfahrer
Habe zu Pfingsten vor , mit meinem Angelkahn 'nen Boots-und Angelkurzurlaub zu machen . Dazu versuche ich mich möglichst gut vorzubereiten . Jetzt steht zum Beispiel in der Seeschiffahrtsstraßenordnung , daß ich 4 rote und 4 weiße Handfackeln sowie 2 orangene Rauchsignale mitführen muß für den Seebereich 4 (küstennah und bei Tag) . Wie ist denn nun die aktuelle Rechtslage ? Brauche ich dafür 'nen Pyro-Schein ? Wenn ja , was ist denn dann mit den Leihbooten oder einfach nur "Tagesanglern" ? Ich bin weder beim Heringsangeln im Bodden , noch beim Dorschangeln vor Kühlungsborn bei Kontrollen danach gefragt worden . Wir wollen wirklich nur in Küstennähe bleiben und wenn ich alles mitnehme , was in der Ordnung steht , muß ich aus Platzmangel am Ufer bleiben |kopfkrat .
Uwe
P.S. und bitte diesen Tread nicht wieder zerfleischen #d
Habe zu Pfingsten vor , mit meinem Angelkahn 'nen Boots-und Angelkurzurlaub zu machen . Dazu versuche ich mich möglichst gut vorzubereiten . Jetzt steht zum Beispiel in der Seeschiffahrtsstraßenordnung , daß ich 4 rote und 4 weiße Handfackeln sowie 2 orangene Rauchsignale mitführen muß für den Seebereich 4 (küstennah und bei Tag) . Wie ist denn nun die aktuelle Rechtslage ? Brauche ich dafür 'nen Pyro-Schein ? Wenn ja , was ist denn dann mit den Leihbooten oder einfach nur "Tagesanglern" ? Ich bin weder beim Heringsangeln im Bodden , noch beim Dorschangeln vor Kühlungsborn bei Kontrollen danach gefragt worden . Wir wollen wirklich nur in Küstennähe bleiben und wenn ich alles mitnehme , was in der Ordnung steht , muß ich aus Platzmangel am Ufer bleiben |kopfkrat .
Uwe
P.S. und bitte diesen Tread nicht wieder zerfleischen #d