AW: Skeptisches zur lebenslangen Garantie bei Fliegenruten
Hi,
nur um nix durcheinander zu bringen:
Du hast in D nach dem Gesetz beim Kauf eines Produktes 24 Monate Gewährleistung. Die ersten 6 Monate nach Kauf dafür hat der Händler ohne Nachweis gerade zu stehen, da man davon ausgeht, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Die letzten 18 Monate der Gewährleistung musst Du nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Eine Garantie ist dagegen ein vom Hersteller freiwillig gegebenes Versprechen über Haltbarkeit oder Funktion eines Produktes. Da ist der Händler nur indirekt involviert.
Nach zwei Jahren ab Kauf kann Dein Händler entspannt in Urlaub gehen, der Hersteller mit einer lebenslangen Garantie dann wohl nie...
Wolfgang aus Ismaning
Hi,
nur um nix durcheinander zu bringen:
Du hast in D nach dem Gesetz beim Kauf eines Produktes 24 Monate Gewährleistung. Die ersten 6 Monate nach Kauf dafür hat der Händler ohne Nachweis gerade zu stehen, da man davon ausgeht, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Die letzten 18 Monate der Gewährleistung musst Du nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Eine Garantie ist dagegen ein vom Hersteller freiwillig gegebenes Versprechen über Haltbarkeit oder Funktion eines Produktes. Da ist der Händler nur indirekt involviert.
Nach zwei Jahren ab Kauf kann Dein Händler entspannt in Urlaub gehen, der Hersteller mit einer lebenslangen Garantie dann wohl nie...
Wolfgang aus Ismaning