AW: spinnfischen mit mehreren kukös
Bevor du rummaulst solltest du mal gucken was der themenstarter am anfang geschrieben hat.
Natürlich kenne ich nicht die Regelungen die für sämtliche Gewässer in NRW getroffen werden, aber wenn er eingangs schreibt das er mit drei Ruten fischen darf geh ich mal stark davon aus dass es an diesem Gewässer auch so ist. seine Frage war einfach ob er statt mit jeweils einer anbissstelle auch mit einer Rute mit mehreren Anbissstellen angeln darf. Da sag ich dir ganz klar, nein das darf er nicht.
Genauso wenig wie er mit einer Spinnrute und einer Grundrute gleichzeitig angeln darf. Das hat auch seine sinnmäßigkeit, weil du deine Ruten beaufsichitgen musst und das ist nicht klar gewährleistet wenn du gerade mit der Spinne rumfuchtelst.
Ich wollte es nicht unnötig kompliziert machen und ihm eine klare knappe Antwort geben ohne jetzt auf die verschiedenen Ebenen der Gesetzmäßigkeit einzugehen, angefangen von Angelegenheiten der Landes- und Bundes-Gesetzgebung bis hin zur Fischereiordnung.
Wenn du meinst du müsstest einen Bogen um mich machen bitteschön, aber ich kann dir ganz klar sagen, dass ich mich mit den bestimmungen der Gewässer die ich kontrolliere sehr gründlich auseinander gesetzt habe und ich kann dir ebenso klar sagen, dass ich keinen Bogen um dich mache, was jedoch nicht persöhnlich gewertet werden sollte |wavey:
Hallo,
@ali-angler
Mal ganz ruhig durchatmen.
Es geht nicht um deine Person, sondern die Aussagen die du hier gemacht hast. Diese sind zum Teil nachweislich falsch.
Die Beispiele die du jetzt anführst sind doch gar nicht strittig.
Das ist doch am Problem vorbei.
Zum Teil erzählst du schon wieder Sachen die nicht zutreffen.
Belege mir bitte die Aussage, dass man mit einer Grund und einer Spinnrute nicht gleichzeitig angeln darf.
Das erscheint dir logisch, das reicht aber nicht.
Wenn der Erlaubnisschein das gestattet und er stellt sicher, dass er in der Nähe der Grundrute bleibt, ist das völlig i.O.
Strittig ist deine generelle Aussage zur Anzahl der erlaubten Ruten und zum Paternoster.
Du erweckst zumindest den Eindruck, als gäbe es in NRW eine Begrenzung beim gängigen Angelgerät. Du erweckst diesen Eindruck zumindest bei der Anzahl der Ruten. Beim Paternoster sagst du es sogar ausdrücklich, dass er in NRW verboten ist. Das ist falsch!
Wenn ich sage, ich machen einen Bogen um dein Kontrollgebiet,(wohlgemerkt nicht um dich) dann deshalb, weil es bei einer Kontrolle zu Verwicklungen kommen muss, wenn dir als Aufseher nicht klar ist, dass die erlaubten Geräte sich aus dem Fischereierlaubnisschein ergeben.
Bei einer Kontrolle prüfe ich die Papiere, dann schaue ich in den Erlaubnisschein und prüfe, ob der Angler etwas tut, was der Fischereischein ihm nicht erlaubt.
Anders ist eine Kontrolle gar nicht denkbar.
Dieser Zusammenhang ist dir einfach nicht klar.
Spätestens, wenn du an ein Gewässer kommst, wo 3 Ruten und der Paternoster erlaubt sind, gibt es ein Problem.
Wenn ich etwas falsches schreibe, muss ich damit rechnen, das ein Anderer mich kritisiert und mir das Gegenteil belegen kann. Das ist mir auch schon mehrfach passiert.
Das habe ich aber nie als Angriff auf meine Person verstanden.
Ansonsten rate ich dir, erst Mal besser kein Rechtsanwälte o.ä. zu kontrollieren.
Sneep