spinnfischen mit mehreren kukös

Nolfravel

Tortuga!
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Ob man mit Hacken angeln darf?
Ich glaube eher nicht.



Gruß Jan Peter
 

ali-angler

Member
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Du darfst mit drei angeln oder einer spinnrute oder einer fliegenrute angeln. Du darfst nicht mit zwei grundruten und einer spinnrute angeln.
So interessant das double jerk rig auch aussieht in nrw darfst du es jedenfalls nicht fischen. Das ist vergleichbar mit dem paternoster, das man bei uns auch nicht fischen darfst.
 

Jose

Active Member
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Der Beleg für solche Aussagen ist in der AVFiG des jeweiligen Bundeslandes zu finden. Die Vorschriften sind auch nicht bundeseinheitlich.
In Franken dürfte ich z. B. neben der Grundrute - nicht aber neben der Hegene - noch eine Spinn- oder Fliegenrute fischen.

danke, ist mir klar. nur hätte ich gerne aus sich berufen fühlendem mund die quelle genannt, schwarz auf weiß sozusagen.
hab schon etliche diskussionen mit fischereiaufsehern gehabt der art, "Sie müssen...", auf die frage, wo das bitte steht, nur die antwort 'äääh' bekommen, beispiel "pflicht zur mitführung eines unterfangkäschers". auch so'n thema...

nebenbei, hast 'nen netten nick, kannte mal 'nen rubberduck
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Hallo,


Hier geht aber einiges durcheinander.

Gerade bei rechtlichen Fragen eines Junganglers, sollte man sicher sein, was man hier schreibt.

Vom Grundsatz her ist es dem Gesetzgeber in NRW ziemlich egal womit ich fische. Nur die schlimmsten Mittel sind gesetzlich verboten, alle anderen somit erst mal erlaubt.

§31 LFG NRW
Verbot schädigender Mittel
(1) Es ist verboten, beim Fischfang künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken,
anzuwenden.


Wenn ich fischereiberechtigt bin, darf ich somit ein Paternoster einsetzen, ich darf eine Aalschnur legen, ein Stellnetz einsetzen und mit 30 Ruten fischen. Das ist dem Gesetzgeber schnuppe. Es gibt somit keine gesetzliche Begrenzung von zum Beispiel 3 Ruten.Zumindest nicht in NRW.

Die Einschränkungen bezüglich der erlaubten fischereilichen Mittel an einem speziellen Gewässer ergeben sich aus dem Fischereierlaubnisschein. Der Verein möchte sicher nicht, dass alle Mitglieder mit dem Stellnetz anrücken. Daher schränkt er in der Regel die fischereilichen Mittel ein. Dann steht z.B. auf dem Erlaubnisschein , dass das angeln mit 2 Ruten mit je einer Anbissstelle erlaubt ist.

Nur die auf dem Fischereierlaubnisschein aufgeführten Mittel darf ich nutzen.Benutze ich eine Köderfischsenke und diese ist im Erlaubnisschein nicht aufgeführt, begehe ich eine Fischwilderei. Daher ist der Fischereierlaubnisschein bei einer Kontrolle die Basis. Hier kann der Aufseher erkennen was der Angler darf und was nicht.

Das ist hier geregelt:

§38 LFG NRW

(1) Der Erlaubnisschein muss mindestens folgende Angaben enthalten:

.

.
.

5. Angaben über die zugelassenen Fanggeräte und Fahrzeuge.



Die beabsichtigte Montage des Fragestellers ist somit mit nicht rechtmäßig.
Das freigegebene Gerät ist klar beschrieben, da kann ich nichts gegenrechnen und neu kombinieren.


Sneep
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Du darfst mit drei angeln oder einer spinnrute oder einer fliegenrute angeln. Du darfst nicht mit zwei grundruten und einer spinnrute angeln.
So interessant das double jerk rig auch aussieht in nrw darfst du es jedenfalls nicht fischen. Das ist vergleichbar mit dem paternoster, das man bei uns auch nicht fischen darfst.


Hallo,

@ali-angler

sag mir bitte in wo du kontrollierst, damit ich einen weiten Bogen um diese Gegend mache.

Woher willst du wissen, womit der Fragesteller fischen darf
und womit nicht?

Das ist im jeweiligen Erlaubnisschein festgelegt. Ich glaube nicht, dass du NRW-weit alle Erlaubnisscheine im Kopf hast.

Eine gesetzliche Festlegung gibt es in NRW nicht, es sei denn, du kannst es mir mit einer Gesetzespassage belegen.

Als gesetzliche Einschränkung habe ich nur den §31 mit dem Verbot schädigender fischereilicher Mittel, da ist die Angelrute aber eher nicht aufgeführt, sondern solche Sachen wie Gift, Strom und Sprengstoff.

Woher nimmst du die Gewissheit, dass man in NRW kein Paternnoster verwenden darf?

Da er im §31 nicht als verbotenes fischereiliches Mittel aufgeführt ist, ist ein Paternoster in NRW gesetzlich erlaubt.
Wenn mein Verein den Paternoster im Erlaubnisschein aufführt, darf ich ihn auch einsetzen.

Wenn ich als Fischereiaufseher nicht weiß, dass das erlaubte fischereiliche Gerät im Erlaubnisschein festgelegt ist, wie will ich dann, außer bei den Papieren jemals eine Kontrolle durchführen?

Das ist doch die Basis von allem.


SnEEp
 

Jose

Active Member
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Zitat: ...
Umfang der Erlaubnis
Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs mit: 1 Flugangel mit 2 Haken oder 1 Spinnangel oder 2 Handangeln mit je 1 Haken
im Rheinstrom im Land Nordrhein-Westfalen,
...

http://www.rheinfischerei-nrw.de/erlaubnisscheine.htm
picture.php



gut, das gilt nur für den Rhein


also auf meinem nrw-schein steht
"
1 Flugangel (nix mit "mit 2 Haken") oder 1 Spinnangel oder 2 Handangeln mit je 1 Haken ",

wobei ich grammatikalisch mir schon herausnehme, die einschränkung 'je 1 haken' ausschließlich auf '2 handangeln' zu beziehen.
für mich liest sich das so: entweder fliegenfischen oder spinnangeln oder mit max 2 ruten ansitzen, wahrscheinlich der langeweile wegen :).

@sneep, bin ganz deiner meinung

 

angel-andre

Norge Fan
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

da bin ich in niedersachsen ja besser aufgehoben ich kann mich da mit 8 ruten am wasser setzten und wenn ich zum spinnfischen anrück darf ich sogar 3 gumifische schalten wenn ich möchte
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Hallo,

@angel-andre

Du magst zwar in Niedersachsen mit 8 Ruten fischen dürfen.

Wir dürfen in NRW sogar mit 30 oder 40 Ruten fischen..

Die Frage ist nur, ob der derjenige der das Fischrecht hat das zulässt.

Das ist das Entscheidende.

Die gesetzliche Bestimmung gibt nur einen Rahmen vor.
Wenn das Gesetz in Niedersachsen, wie du sagst, 8 Ruten erlaubt, kann der Pächter keine 9 zulassen, ihm steht es aber frei, nur eine zuzulassen.

Insofern, sind wir in NRW sogar besser gestellt als ihr in Niedersachsen, da wir keine gesetzliche Begrenzung der Rutenzahl haben.

Sneep
 

Ralle 24

User
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

hallo ich komme aus nrw und wollte was fragen

ich darf ja 3 angeln mit jeweils 1 haken benutzen

darf ich auch mit 1 angel mit 2+ kodern,haken angeln darf

hier mal ein video dazu

http://www.bissclips.tv/rute-und-rolle/raubfischangeln/action-x-2-76.html


Der Themenstarter beschreibt ja, was er gem. seiner Fischereierlaubnis darf. Nämlich drei Ruten mit je einem Haken ( wobei mit " Haken " die Anbißstelle definiert ist, also ein Wobbler mit zwei oder drei Haken z.B. nach meinem Verständnis erlaubt ist).

Gem. seiner Beschreibung darf er die Doppelmontage fischen, wenn nur einer der Köder mit Haken versehen ist. Er darf aber nicht damit fischen, wenn beide Köder mit Haken versehen sind.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Hallo,

das mit den erlaubten Montagen sehe ich genauso.

Das die Information mit den 3 Ruten vom Erlaubnisschein stammt, sagt der Themenstarter jedoch an keiner Stelle.

Das ist erst mal nur eine Vermutung.

Ich habe es eher so verstanden, dass er diese Regelung mit den 3 Ruten für eine NRW-weite Festlegung hält.

SNeeP
 

Ralle 24

User
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Ich habe es eher so verstanden, dass er diese Regelung mit den 3 Ruten für eine NRW-weite Festlegung hält.

Das wäre natürlich falsch.
 

ali-angler

Member
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Hallo,

@ali-angler

sag mir bitte in wo du kontrollierst, damit ich einen weiten Bogen um diese Gegend mache.

Woher willst du wissen, womit der Fragesteller fischen darf
und womit nicht?

Das ist im jeweiligen Erlaubnisschein festgelegt. Ich glaube nicht, dass du NRW-weit alle Erlaubnisscheine im Kopf hast.

Eine gesetzliche Festlegung gibt es in NRW nicht, es sei denn, du kannst es mir mit einer Gesetzespassage belegen.

Als gesetzliche Einschränkung habe ich nur den §31 mit dem Verbot schädigender fischereilicher Mittel, da ist die Angelrute aber eher nicht aufgeführt, sondern solche Sachen wie Gift, Strom und Sprengstoff.

Woher nimmst du die Gewissheit, dass man in NRW kein Paternnoster verwenden darf?

Da er im §31 nicht als verbotenes fischereiliches Mittel aufgeführt ist, ist ein Paternoster in NRW gesetzlich erlaubt.
Wenn mein Verein den Paternoster im Erlaubnisschein aufführt, darf ich ihn auch einsetzen.

Wenn ich als Fischereiaufseher nicht weiß, dass das erlaubte fischereiliche Gerät im Erlaubnisschein festgelegt ist, wie will ich dann, außer bei den Papieren jemals eine Kontrolle durchführen?

Das ist doch die Basis von allem.


SnEEp


Bevor du rummaulst solltest du mal gucken was der themenstarter am anfang geschrieben hat.
Natürlich kenne ich nicht die Regelungen die für sämtliche Gewässer in NRW getroffen werden, aber wenn er eingangs schreibt das er mit drei Ruten fischen darf geh ich mal stark davon aus dass es an diesem Gewässer auch so ist. seine Frage war einfach ob er statt mit jeweils einer anbissstelle auch mit einer Rute mit mehreren Anbissstellen angeln darf. Da sag ich dir ganz klar, nein das darf er nicht.
Genauso wenig wie er mit einer Spinnrute und einer Grundrute gleichzeitig angeln darf. Das hat auch seine sinnmäßigkeit, weil du deine Ruten beaufsichitgen musst und das ist nicht klar gewährleistet wenn du gerade mit der Spinne rumfuchtelst.
Ich wollte es nicht unnötig kompliziert machen und ihm eine klare knappe Antwort geben ohne jetzt auf die verschiedenen Ebenen der Gesetzmäßigkeit einzugehen, angefangen von Angelegenheiten der Landes- und Bundes-Gesetzgebung bis hin zur Fischereiordnung.
Wenn du meinst du müsstest einen Bogen um mich machen bitteschön, aber ich kann dir ganz klar sagen, dass ich mich mit den bestimmungen der Gewässer die ich kontrolliere sehr gründlich auseinander gesetzt habe und ich kann dir ebenso klar sagen, dass ich keinen Bogen um dich mache, was jedoch nicht persöhnlich gewertet werden sollte |wavey:
 

ali-angler

Member
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

fairer weise muss ich sagen das die Formulierung bei uns in NRW etwas falsch gewählt ist, da ich es nicht mit sicherheit für alle gewässer sagen kann. Mir ist bis jetzt kein Gewässer in NRW untergekommen wo es anders geregelt ist.
 

Jose

Active Member
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Bevor du rummaulst ...

bevor du einen AB-kollegen so angehst solltest du meine ganz einfache frage ganz klar mit quell-angabe "schwarz auf weiß" beantworten,
und zwar auf deine (themaverfehlte) verkündung
"Du darfst mit drei angeln oder einer spinnrute oder einer fliegenrute angeln. Du darfst nicht mit zwei grundruten und einer spinnrute angeln." ("solltest DU mal gucken was der themenstarter am anfang geschrieben hat" - eben!)



es geht um gesetzestext und nicht irgendwelche vereinbarungen (d)eines, verzeihung, 'kleingartenanglervereins'.
die mühe solltest du dir schon machen.

also: butter bei die fische und spar dir und uns labern

und so einen pseudoquark kannst du dir auch sparen:
...genauso wenig wie er mit einer Spinnrute und einer Grundrute gleichzeitig angeln darf. Das hat auch seine sinnmäßigkeit, weil du deine Ruten beaufsichitgen musst und das ist nicht klar gewährleistet wenn du gerade mit der Spinne rumfuchtelst.

männo, hab ich die grundrute raus und spinne an selbem platz, mit verlaub, dann bin ich mindestens so in der lage die rute zu beaufsichtigen, wie einer unserer feederkollegen mit 2 ruten im abstand von 10 m. eigentlich noch viel besser! (die korrekten konjunktivformen erspar ich uns "Ich wollte es nicht unnötig kompliziert machen")

Ich wollte es nicht unnötig kompliziert machen
ja danke für die rücksichtnahme, wir sind aber nicht behindert.
sag einfach, wo in nrw-gesetzen paternoster/hegene verboten sind und gut ist.

wäre ich dir der klärung wegen auch/sogar dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: spinnfischen mit mehreren kukös

Bevor du rummaulst solltest du mal gucken was der themenstarter am anfang geschrieben hat.
Natürlich kenne ich nicht die Regelungen die für sämtliche Gewässer in NRW getroffen werden, aber wenn er eingangs schreibt das er mit drei Ruten fischen darf geh ich mal stark davon aus dass es an diesem Gewässer auch so ist. seine Frage war einfach ob er statt mit jeweils einer anbissstelle auch mit einer Rute mit mehreren Anbissstellen angeln darf. Da sag ich dir ganz klar, nein das darf er nicht.
Genauso wenig wie er mit einer Spinnrute und einer Grundrute gleichzeitig angeln darf. Das hat auch seine sinnmäßigkeit, weil du deine Ruten beaufsichitgen musst und das ist nicht klar gewährleistet wenn du gerade mit der Spinne rumfuchtelst.
Ich wollte es nicht unnötig kompliziert machen und ihm eine klare knappe Antwort geben ohne jetzt auf die verschiedenen Ebenen der Gesetzmäßigkeit einzugehen, angefangen von Angelegenheiten der Landes- und Bundes-Gesetzgebung bis hin zur Fischereiordnung.
Wenn du meinst du müsstest einen Bogen um mich machen bitteschön, aber ich kann dir ganz klar sagen, dass ich mich mit den bestimmungen der Gewässer die ich kontrolliere sehr gründlich auseinander gesetzt habe und ich kann dir ebenso klar sagen, dass ich keinen Bogen um dich mache, was jedoch nicht persöhnlich gewertet werden sollte |wavey:

Hallo,
@ali-angler

Mal ganz ruhig durchatmen.

Es geht nicht um deine Person, sondern die Aussagen die du hier gemacht hast. Diese sind zum Teil nachweislich falsch.

Die Beispiele die du jetzt anführst sind doch gar nicht strittig.
Das ist doch am Problem vorbei.

Zum Teil erzählst du schon wieder Sachen die nicht zutreffen.
Belege mir bitte die Aussage, dass man mit einer Grund und einer Spinnrute nicht gleichzeitig angeln darf.
Das erscheint dir logisch, das reicht aber nicht.
Wenn der Erlaubnisschein das gestattet und er stellt sicher, dass er in der Nähe der Grundrute bleibt, ist das völlig i.O.

Strittig ist deine generelle Aussage zur Anzahl der erlaubten Ruten und zum Paternoster.

Du erweckst zumindest den Eindruck, als gäbe es in NRW eine Begrenzung beim gängigen Angelgerät. Du erweckst diesen Eindruck zumindest bei der Anzahl der Ruten. Beim Paternoster sagst du es sogar ausdrücklich, dass er in NRW verboten ist. Das ist falsch!

Wenn ich sage, ich machen einen Bogen um dein Kontrollgebiet,(wohlgemerkt nicht um dich) dann deshalb, weil es bei einer Kontrolle zu Verwicklungen kommen muss, wenn dir als Aufseher nicht klar ist, dass die erlaubten Geräte sich aus dem Fischereierlaubnisschein ergeben.

Bei einer Kontrolle prüfe ich die Papiere, dann schaue ich in den Erlaubnisschein und prüfe, ob der Angler etwas tut, was der Fischereischein ihm nicht erlaubt.

Anders ist eine Kontrolle gar nicht denkbar.
Dieser Zusammenhang ist dir einfach nicht klar.
Spätestens, wenn du an ein Gewässer kommst, wo 3 Ruten und der Paternoster erlaubt sind, gibt es ein Problem.

Wenn ich etwas falsches schreibe, muss ich damit rechnen, das ein Anderer mich kritisiert und mir das Gegenteil belegen kann. Das ist mir auch schon mehrfach passiert.
Das habe ich aber nie als Angriff auf meine Person verstanden.

Ansonsten rate ich dir, erst Mal besser kein Rechtsanwälte o.ä. zu kontrollieren.

Sneep
 
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