Stark erhöhte Arbeitseinsatzgebühren rechtens?

zokker

Mecklenburger Seenplatte
...
Mit diesem freiheitlichen Demokratieverständnis, eben der gemeinschaftlichen Interessenvertretung, haben einige ihre Problem, diese wahrzunehmen und an dieser teilzunehmen;
...

2 Füchse und ein Hase stimmen "demokratisch" über das Abendessen ab ...
 

Toni_1962

freidenkend
2 Füchse und ein Hase stimmen "demokratisch" über das Abendessen ab ...


Netter Spruch,
tauglich für die Märchenstunde.

Also wie war es denn beim TE?
Die Mehrheit der MItglieder haben etwas beschlossen.
Und einer, der TE, war gar nicht dabei.

Aber weiter mit der Märchenstunde, das gefällt einigen, da so herrlich entpannend sinnfrei ....
Tja, demokratisches Verhalten, das ist anstrengender und verlangt Verständnis ...
 

W.M.

Member
@Toni_1962

Nicht weniger sinnfrei ist das Verfehlen des Themas, das der TE vorgibt, mit den tiefsinnigen Ausführungen übers demokratische Verhalten.

Er fragt ganz konkret nach den etwaigen rechtlichen Schranken für die Anhebung des Betrags von 100 € auf 200 €.
Die formelle Wirksamkeit des Beschlusses wird von ihm mit keinem Wort in Abrede gestellt.
 

Toni_1962

freidenkend
@Toni_1962

Nicht weniger sinnfrei ist das Verfehlen des Themas, das der TE vorgibt, mit den tiefsinnigen Ausführungen übers demokratische Verhalten.

Er fragt ganz konkret nach den etwaigen rechtlichen Schranken für die Anhebung des Betrags von 100 € auf 200 €.
Die formelle Wirksamkeit des Beschlusses wird von ihm mit keinem Wort in Abrede gestellt.

Wirklich? Ist es so?

Der TE fragt, ob der Beschluss bindend ist.
Das Grundprinzips eines Vereins ist die einer Interessengemeinschaft, demokratischer Art. Mehrheitliche Beschlüsse dieser sind rechtlich binden. Es liegt keine Monarchie vor, wie gebracht, auch kein Nazi-System, wie ich tituliert wurde, und inzwischen vom MOD gelöscht.
Tiefgründig? Wohl für den einen oder anderen erstaunlicherweise wohl ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Toni_1962

freidenkend
Nur solange sie sich innerhalb des geltenden Rechtsrahmens bewegen. Ansonsten kann jeder Stuss mit einem "mehrheitlichen Beschluss" begründet werden.

Eben nach der Grenze des rechtlich Möglichen wird hier gesucht.

Genau das habe ich ja als Antwort auf Seite 1 geschrieben, Beitrag #12.
Du fragst, ob ein Beschluss der Mitgliederversammlung bindend ist? Ja, solange er nicht gegen gute Sitten und Recht verstößt. Hier also BINDEND [...]
Hast du gelesen??
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Verein kommt von Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen. Wenn man darin aber nur einen Dienstleistungeanbieter sieht, muss man eben mit den mehrheitlichen Beschlüssen der anderen Mitglieder leben, oder gehen. Ich war bislang in vier Angelvereinen Mitglied und habe sie allesamt wieder verlassen, weil mir irgendwas nicht mehr passte. Ein bisschen Konsequenz schadet nie! ;)
 

W.M.

Member
Hast du gelesen??
Habe ich. Dein Urteil "BINDEND" konnte ich aber nicht nachvollziehen. Ohne Kenntnis der Satzungsbestimmungen ist es bestenfalls ein Glückstreffer.

@Rheinspezie

Wie lautet denn die Satzungsregelung zur Arbeitsleistung bzw. zur Abgeltung durch Geldzahlung?

Wenn die Satzung eine ausreichende Grundlage für die Abgeltung der Arbeitsleistung durch Geldzahlung beinhaltet, dürfte das Urteil des Amtsgerichts Stollberg vom 21.05.1996 Az. 1 C 1215/95 erkenntnisreich sein, wobei ich die Entscheidung nicht im Original, sondern nur in überlieferter Form gefunden habe. O-Ton:

Die Vergütung für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden darf mindestens den Stundenlohn eines Arbeiters in der freien Wirtschaft betragen. Das Gericht führt auf, dass der Kleingärtner mit der Verweigerung seiner Gemeinschaftsarbeiten dem Verein einen wirtschaftlichen Schaden zufügt. Er muss sich notfalls diese Leistung auf dem freien Markt erkaufen und dafür den entsprechenden Arbeitslohn entrichten. Das Gericht erlaubt dem Verein, die Vergütung sogar etwas höher zu setzen, als der übliche Arbeitslohn. Im Interesse des Vereines sei es, Mitglieder nicht durch niedrige Vergütungssätze zu animieren, einen Geldbetrag zu zahlen, anstatt einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten.
 

knutwuchtig

Well-Known Member
Moin, kein Rundschreiben .

10 Arbeitsstunden sind abzuleisten , also 20 Euro pro Stunde .

Welcher "normale" Arbeitnehmer hat netto so einen Lohn ?

R.S.

P.S: ich habe mit Kritik weiterhin kein Problem !

gedankenfehler ! wie so setzt du netto für brutto ?

angenommen, der verein müsste sich von außerhalb der mitgliedschaft hilfskräfte ordern . selbst wenn die "nur " 12 euro netto bekämen , Brutto ! sieht das dann gaaanz anders aus.!

damit diese kosten nicht enstehen ,muß eigenleistung betrieben werden .
wenn der verein 20 euro brutto rechnet , ist das unter dem eigentlichen handwerkersatz .
gewinne darf ein ev eh nicht machen ,also kommt das von dir gezahlte geld irgendwann auch dir wieder in irgendeiner form zugute

im grunde geht die tendenz dahin , der verein muß machen, ich hab gezahlt ,lass mich in ruhe und nerft nicht mit regeln, ich mach eh was ich will!. mehr besatz , mehr besatz ,viel mehr besatz !! da ist ja nix drinn ,ich fang nix . die anderen knüppeln bestimmt alles ab !


arbeitseinsätze kann man vielfältig ableisten .
man muß nur das ganze vorher abklären
ältere senioren z.b. sind meist immer ganz vorn ,die jungen haben keine zeit !
 
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