STINKSAUER: Berlin plant Angelverbot

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angler1996

36Z Löffelschnitzer
es ist etwas nicht verboten , nur weil nirgends steht es ist erlaubt; es ist etwas verboten, wenn irgendwo steht , dass es verboten ist. Bis dahin ist es erlaubt, solange es nicht gegen irgend was anderes verstößt. nu plausibel?
 

Chief Brolly

Well-Known Member
Es gilt für mich u. a., das man schlafende Hunde nie wecken soll! Zudem sollte Leben und Leben lassen ein Grundsatz sein, den - jeder- beherzigen sollte, BEVOR jemand uns indirekt vom Angeln fernhalten will!

Ich bin vor kurzem mit dem Zug gefahren. Da fuhren zwar 2 Polizisten mit, aber die Leute und ich saßen nebeinander und auf den Vierer-Sitzgruppen auch gegenüber.
Also nichts mit 1,5m Sicherheitsabstand! Dasselbe auch beim Ein- und Aussteigen!
Hat die Polizisten Null interessiert... Wird deswegen das Bahnfahren verboten?
Alles nur eine Folge davon, das bei uns die S- und Regionalbahnen jetzt nur noch alle 2h fahren!

Das ist so viel schlimmer, als bereits schon bestandene Regelungen zum Angeln durch unnütze Fragen(steller) verschärfen zu wollen oder zu müssen!
Ich hoffe, das bis zum Start der Raubfischsaison ab dem 1.Mai oder einen Monat später die Ausgehbeschränkungen wieder etwas gelockert werden können und es dann mehr geheilte bzw. gesundgewordene Menschen gibt,
als Neuinfektionen!

In diesem Sinne-. Bleibt gesund bzw. gute Besserung, und
vor allem:

Viel Petri Heil!
 

Bert62

Member
es ist etwas nicht verboten , nur weil nirgends steht es ist erlaubt; es ist etwas verboten, wenn irgendwo steht , dass es verboten ist. Bis dahin ist es erlaubt, solange es nicht gegen irgend was anderes verstößt. nu plausibel?

Dann versuch ich`s mal chronologisch. In Berlin gibt es eine Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus (22.03.2020) https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_12 , nach der es eine, wenn auch nicht expliziet so genannte Ausgangssperre ($14, Absatz 1) gibt, wonach sich die Menschen dauerhaft in ihrer Wohnung aufzuhalten haben. Ausnahmen gibt es, die für uns Berliner Angler reklamierte ist in $14, Absatz 3 unter i genannte. "Sport und Bewegung an der frischen Luft..." Die Beantwortung der Anfrage der "nicht genannt werden dürfenden Quelle" erfolgte am 24.03.2020, wonach Angeln erlaubt sei. Am 27.03.2020 erfolgte eine Präzisierung der Verhaltensregeln https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6122241-958092-corona-regeln-laengeres-verweilen-im-par.html Seit dem setzt die Polizei diese stringenst durch, was zu den Anfragen bei der "nicht genannt werden dürfenden Quelle" führte. Nach erneuter Anfrage an die Behörde vom 31.03.2020 wurde der "nicht genannt werden dürfenden Quelle" seitens dieser mitgeteilt, dass das Angeln nunmehr auf Grund der "Verweildauer" nicht mehr unter die in $14, Absatz 3, unter i genannte Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung fällt.

Über Sinn / Widersinn bzw. Berechtigung (wir Angler "dürfen das") mag man trefflich streiten können. Nur möchte ich das nicht in der aktuellen Situation mit dem Polizisten tun, der mich vom Wasser wegschickt. Die sind hier in Berlin aktuell mehr als humorbefreit.

Ich sehe, auch wenn ich beileibe kein Fan von ihm bin, seitens des "nicht genannt werden dürfenden" keinen Fehler. Er hat uns Berliner Angler informiert & somit nicht ins offene Messer laufen lassen. Ich hätte diese Information sehr gern von eurer Plattform erfahren. Schade, dass seitens Einiger auf beiden Seiten immer wieder so viel Häme & Gülle übereinander gekippt werden, statt gemeinsam für alle Angler zu streiten. Ist wohl so`n Gesellschaftsding. ab51

Aber zur Info für alle, die die Verordnung nicht zu Ende lesen wollen, die Beschränkungungen des $14 & somit des Angelns gelten lt. $18 nur bis einschließlich 05.04.2020 (aktuell jedenfalls). Also habt euch bitte alle wieder lieb und bleibt gesund.

Bert

Update: Quelle Berliner Zeitung 02.04.2020; 18:30;
"Bei einer Sitzung am späten Nachmittag wollte der Senat die Restriktionen verlängern - und zwar bis 19. April, wie Müller ankündigte. Zudem soll ein Bußgeldkatalog aufgelegt werden, in dem steht, welcher Verstoß gegen die Regeln wie geahndet wird. (dpa) "
 
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Anglerdemo

Well-Known Member
Kurze Aufklärung der Sachlage. In den letzten Tagen (mit Schwerpunkt am Wochenende) gingen mehrerer Anrufe bei den Ordnungsbehörden ein, dass Angler sich an den Gewässern aufhalten würden, Spaziergängern wurde der Aufenthalt an den Gewässern auf Bänken hingegen untersagt. Spaziergänger wurden zum weitergehen aufgefordert und so wurden auch Angler von den Ordnungsbehörden aufgefordert das Angeln einzustellen. Als Begründung wurde der Erlass angeführt.

Die Ordnungsbehörden haben hier dann eine schnelle und abschließende Klärung durch den Senat eingefordert. Nachzulesen ist das bereits ein paar Tage vorher. Der Rechtsprofessor für Polizeirecht Michael Knape hatte die Tage zuvor kritisiert, dass es fast unmöglich sei, die aufgestellten Regelungen zu kontrollieren und hatte den Senat zu Nachbesserung aufgefordert. In Berlin darf man die Wohnung gemäß der Verordnung nur noch mit triftigem Grund verlassen, hierzu gibt es jedoch viele Ausnahmen, zum Beispiel "Sport und Bewegung an frischer Luft". Die Polizei hatte noch am Montag beklagt, dass es fast unmöglich sei, die Verordnung zu kontrollieren oder urschzusetzen ohne klare Regelungen. Hintergrund der verschärften Regelungen dürfte sein, dass der Berliner Senat unbedingt die Ordnungsbehörden rechtlich absichern wollte und eine richtige Ausgangssperre verhindern wollte.

Die geforderten Nachbesserungen wurde von den zuständigen Stellen dann umgesetzt (nicht nur beim Angeln!), leider nicht im Interesse von uns Anglern. Das pauschale Angelverbot erscheint auf den ersten Eindruck willkürlich, dient jedoch sicherlich auch zur Entlastung der Ordnungsbehörden.

Der Schriftverkehr hierzu liegt uns vor.

Noch eine abschließende Anmerkung. Wie soll die Polizei Spaziergängern erklären, dass ein Angler dort sitzen darf, ein Spaziergänger hingegen nicht? Insbesondere jetzt vor den bevorstehenden Feirtagen und Frühlingswetter würden die Ordnungsbehörden vermutlich den Erlass nicht mehr kontrollieren und durchsetzen können und wir alle wollen doch, dass diese Beschränkungen alsbald ein Ende haben, oder?

Eventuell hätte sich auch jemand mal die Mühe machen sollen, sich intensiv mit der rechtlichen Beurteilung dieses Vorgangs auseinanderzusetzen. Aber vom Sofa im Internet ist es ja einfacher und insbesondere dann, wenn man endlich mal richtig wilde Sau mit Gleichgesinnten spielen kann. Es hat sich erst einmal nichts an der Situation geändert! Die Polizei hat bereits am Wochenende Platzverweise gegenüber Anglern ausgesprochen (Twitter- Kanal der Berliner Polizei). Für die Umsetzung ist gemäß Verordnung der Senat für Gesundheit zuständig, das Angelverbot wurde jedoch vom Senat für Umwelt ausgesprochen.

Grundsätzlich sollen alle Maßnahmen nach dem Infektionsschutz dazu dienen, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Hieraus – und ausschließlich aus dem Infektionsschutzgesetz – ergeben sich für die Behörden des Bundes, des Landes oder auch der Kommunen Möglichkeiten, Menschen in ihren Freiheiten zu beschränken. Ja, und wo ist hier zu erkennen, dass Angeln verboten werden muss? Das setzt also voraus, dass es einen Nachweis oder einen begründeten Verdacht geben muss, dass Angler alleine am Gewässer das Corona- Virus verbreiten! Nein, dass Angelverbot wurde formuliert, weil die Ordnungsbehörden die schlecht gemachte Verordnung des Berliner Senats nicht durchsetzen konnen!

In Schleswig- Holstein drohen ebenfalls neue Beschränkungen für Angler, jedoch sind wir hier im Austausch mit den Behörden. Aus diesem Grund haben wir uns auch zu dem Vorgang in Berlin geäußert, da bei uns hier oben eine ähnliche Situation droht und die Rechtslage ähnlich ist. Insbesondere die Heringsangler stehen bei den Ordnungsbehörden am Pranger. In SH stellt sich dann die Frage, ob ein Kanal oder eine Hafenanlage ein natürliches Gewässer ist- denn nur dort ist das Angeln nach Auslegung des Ministeriums erlaubt. Und so haben die Ordnungsbehörden hier ein ähnliches Problem. Im Zweifel werden wir Angler den kürzeren ziehen, denn ich denke einfach, dass Angeln wie in der Vergangenheit ohne großen WIderstand am einfachsten zu beschränken ist. Dann haben die Ordnungsbehörden eine Klarstellung und fertig. Einfach Angeln freizugeben und nur Verstösse gegen den Mindestabstand zu bestrafen, wäre aus "menschlicher" SIcht richtig und einfach, aber aus behördlicher SIcht zu einfach.

PS: Sorry, dass ich Eure Hetze und Mutmaßungen unterbrochen habe. Ihr dürft Euch jetzt gerne weiter austoben! BLEIBT GESUND!
 

Brandungsbrecher

Well-Known Member
Meine Meinung:
Wenn die staatlichen Organe uneinheitlich agieren, ist es Aufgabe eines Journalisten, das klar zu stellen, denn gegenüber dem Staat gilt immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Das ist hier geschehen, leider zum Nachteil der Berliner.
Soll man dafür jetzt den Journalisten/schwäbischen Chefkoch/den, dessen Name nicht genannt werden darf an den Pranger stellen?
Oder ist es besser, un- oder falschinformierte Angler ins Messer laufen zu lassen, bei nicht absehbaren Strafen oder Prozesskosten?
Das könnt ihr euch wohl selber beantworten.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Soll man dafür jetzt den Journalisten/schwäbischen Chefkoch/den, dessen Name nicht genannt werden darf an den Pranger stellen?
Oder ist es besser, un- oder falschinformierte Angler ins Messer laufen zu lassen, bei nicht absehbaren Strafen oder Prozesskosten?

Besser und sinnvoller wäre es, die rechtliche Grundlage für das Angelverbot zu hinterfragen! Das Infektionsschutzgesetz gibt ein Angeblverbot ohne Ausgangsbeschränkung auf jeden Fall nicht her.
 

Trotta

Well-Known Member
Noch eine abschließende Anmerkung. Wie soll die Polizei Spaziergängern erklären, dass ein Angler dort sitzen darf, ein Spaziergänger hingegen nicht?

Und wie soll man einem Angler jetzt erklären, dass ein Spaziergänger sich neuerdings (laut Tagesspiegel) nicht nur hinsetzen, sondern sogar hinlegen darf, der Angler aber nicht?

"Bei „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, die weiter als berechtigte Gründe zum Verlassen der Wohnung gelten, ist es jetzt auch ausdrücklich erlaubt „Erholungsphasen“ einzulegen – „auf fest installierten Sitzgelegenheiten“ und bei Wahrung des Mindestabstands von 1,50 Metern. Sich auf Decken in Parks zu legen ist auch zulässig, solange ein Mindestabstand von fünf Metern zu Nachbarn eingehalten wird."


Zwinkersmiley!
 
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Anglerdemo

Well-Known Member
Abwarten, wie es sich dann jetzt nach dem Update mit dem Angeln verhält. Denn heute hatte der zuständige Senat für Gesundheit das Wort und die haben auch bisher das Angeln nicht pauschal verboten. Und ein Angelverbot finde ich da immer noch nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:

Anglerdemo

Well-Known Member
Und ich bleibe dabei und das ist meine ganz persönliche Meinung:
Hier hat man schlafende Hunde geweckt und ist vorschnell vorgeprescht...

Was ja anhand der Chronologie klar zu wiederlegen ist, da die Forderung der Ordnungsbehörden (und der dazugehörige Schriftverkehr) älter sind. Das manche meinen, hier ein gefundenes Fressen ausschlachten zu können, kann ich in teilen verstehen, hilft jedoch weder der Sache (als Angelmedium nicht den Berliner Anglern!) noch ist es fair, an diesen falschen Behauptungen festzuhalten. Die Fakten sprechen mittlerweile eine deutliche Sprache!
 

yukonjack

Well-Known Member
Und ich bleibe dabei und das ist meine ganz persönliche Meinung:
Hier hat man schlafende Hunde geweckt und ist vorschnell vorgeprescht...
Da hast du sicherlich recht. Meine Meinung ist aber(ich mag den Chefkoch auch nicht besonders) er hat es nur gut mit uns Anglern gemeint. Das Ding ging nach hinten los, war aber nicht seine Absicht.
 

Tomasz

Well-Known Member
Hier ist das Verbot jetzt leider auch offiziell auf der Seite des Berliner Fischereiamtes nachzulesen:
Fischereiamt zum Angelverbot

Gruß

Tomasz

Vielleicht ist ja doch noch Bewegung in der Sache. Man hat ohnehin das Gefühl, dass sich Meldungen überschlagen und Behörden mitunter alleine dastehen, ohne sich auf übergeordnete Stellen berufen zu können. Vielleicht ist es aber auch nur Zufall.
Jedenfalls stand heute Nachmittag noch auf der Startseite des Fischereiamtes, dass das Angeln in Berlin auf Grund der Eindämmungsverordnung verboten sei. Das ist jetzt dort so nicht mehr zu lesen:
https://www.berlin.de/fischereiamt/
Das muss aber natürlich im Umkehrschluss nicht heißen, dass man von dem Verbot tatsächlich abgerückt ist. Wenn man glaubt mit dem Verbot rechtsicher zu sein, warum nimmt man es dann aber wieder von der Startseite?

Das Angeln war nach Einführung der Verordnung definitiv erlaubt und wurde so auch dem Netzwerk schriftlich von der SenUVK übermittelt. Erst auf Grund der Nachfrage machte das Fischereiamt einen Rückzieher (dieser Satz ist so nach jetzigem Kenntnisstand vielleicht nicht mehr zu halten). Ob die zuständige Gesundheitsbehörde da auch mitgeht?

Gruß

Tomasz

Vielleicht hat man ja doch von Seiten der eigentlich zuständigen Gesundheitsverwaltung eine neue Gefährdungsanalyse gemacht?!
Ich hoffe wir bekommen hier wirklich bald Klarheit und das zu Gunsten des Angelns. Das Bild des einsammen wortkargen Anglers passt doch super zur eigentlich gut gemeinten Kontaktsperre. Und wenn es an der Ortsfestigkeit liegt, dann muss er eben öfers mal den Platz wechseln, wenn nichts beisst.

Dann klappt es auch mit der durch das RKI eingebrachten 15 Minuten Regel.

Man geht bei den Experten im RKI und auch andesrwo (z.B. in der Schweiz) tatsächlich davon aus, dass die Ansteckungsgefahr nach 15 Minuten engen Kontaktes (face- to-face unterhalb von 1,5 bzw. 2 m Abstand) deutlich zunimmt. Zudem ist die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen höher als im Freien. Das soll jetzt kein Aufruf zu 15-minütiger Rudelbildung sein, sondern es geht um die eigene Risikobewertung.
Wobei dieser Wert kumulativ zu verstehen ist. D.h. bei einer Kescherdauer von ca. 1 Minute, wäre nach 15 Fischen Kescherhilfe Schluss.
Robert Koch Institut zur Ansteckungsgefahr

Bundesamt für Gesundheit in der Schweiz

Gruß

Tomasz

Mal sehen, was die nächsten Tage bringen.

Gruß

Tomasz
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Aber ich versteh das jetzt richtig hier. Wir sollten journalistische Anfragen an Behörden verbieten, weil sich daraus Verbote ableiten lassen( ergeben könnten) und somit die Pressefreiheit für Angler beschneiden? Das ist die Schlussfolgerung aus diesem Thread, oder?

Das heißt wenn ein Angelmagazin eine Anfrage zum Baglimit an das BMEL stellt, ist das Angelmagazon für das Baglimit verantwortlich? Nur zum Verständnis für mich.
 

Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Aber ich versteh das jetzt richtig hier. Wir sollten journalistische Anfragen an Behörden verbieten, weil sich daraus Verbote ableiten lassen( ergeben könnten) und somit die Pressefreiheit für Angler beschneiden? Das ist die Schlussfolgerung aus diesem Thread, oder?

Das heißt wenn ein Angelmagazin eine Anfrage zum Baglimit an das BMEL stellt, ist das Angelmagazon für das Baglimit verantwortlich? Nur zum Verständnis für mich.

Was für eine grandios flasche Schlussfolgerung! Respekt Lars! Du hast es NICHT verstanden thumbsup
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Fingerspitzengefühl = beschneiden der Pressefreiheit? Also darf man in Deutschland als Journalist nicht mehr jede Frage stellen, verstehe ich das richtig?
 

Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Man darf natürlich. Ob man aber sollte...
Wie gesagt, gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.
Lars, bitte lege mir nicht solche Aussagen in den Mund! Was ist das denn für ein Stil?
Oder darf man einen Journalisten nicht für sein Handeln und seine Arbeit kritisieren?
Auch das muss man aushalten können!
 
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