Kurze Aufklärung der Sachlage. In den letzten Tagen (mit Schwerpunkt am Wochenende) gingen mehrerer Anrufe bei den Ordnungsbehörden ein, dass Angler sich an den Gewässern aufhalten würden, Spaziergängern wurde der Aufenthalt an den Gewässern auf Bänken hingegen untersagt. Spaziergänger wurden zum weitergehen aufgefordert und so wurden auch Angler von den Ordnungsbehörden aufgefordert das Angeln einzustellen. Als Begründung wurde der Erlass angeführt.
Die Ordnungsbehörden haben hier dann eine schnelle und abschließende Klärung durch den Senat eingefordert. Nachzulesen ist das bereits ein paar Tage vorher. Der Rechtsprofessor für Polizeirecht Michael Knape hatte die Tage zuvor kritisiert, dass es fast unmöglich sei, die aufgestellten Regelungen zu kontrollieren und hatte den Senat zu Nachbesserung aufgefordert. In Berlin darf man die Wohnung gemäß der Verordnung nur noch mit triftigem Grund verlassen, hierzu gibt es jedoch viele Ausnahmen, zum Beispiel "Sport und Bewegung an frischer Luft". Die Polizei hatte noch am Montag beklagt, dass es fast unmöglich sei, die Verordnung zu kontrollieren oder urschzusetzen ohne klare Regelungen. Hintergrund der verschärften Regelungen dürfte sein, dass der Berliner Senat unbedingt die Ordnungsbehörden rechtlich absichern wollte und eine richtige Ausgangssperre verhindern wollte.
Die geforderten Nachbesserungen wurde von den zuständigen Stellen dann umgesetzt (nicht nur beim Angeln!), leider nicht im Interesse von uns Anglern. Das pauschale Angelverbot erscheint auf den ersten Eindruck willkürlich, dient jedoch sicherlich auch zur Entlastung der Ordnungsbehörden.
Der Schriftverkehr hierzu liegt uns vor.
Noch eine abschließende Anmerkung. Wie soll die Polizei Spaziergängern erklären, dass ein Angler dort sitzen darf, ein Spaziergänger hingegen nicht? Insbesondere jetzt vor den bevorstehenden Feirtagen und Frühlingswetter würden die Ordnungsbehörden vermutlich den Erlass nicht mehr kontrollieren und durchsetzen können und wir alle wollen doch, dass diese Beschränkungen alsbald ein Ende haben, oder?
Eventuell hätte sich auch jemand mal die Mühe machen sollen, sich intensiv mit der rechtlichen Beurteilung dieses Vorgangs auseinanderzusetzen. Aber vom Sofa im Internet ist es ja einfacher und insbesondere dann, wenn man endlich mal richtig wilde Sau mit Gleichgesinnten spielen kann. Es hat sich erst einmal nichts an der Situation geändert! Die Polizei hat bereits am Wochenende Platzverweise gegenüber Anglern ausgesprochen (Twitter- Kanal der Berliner Polizei). Für die Umsetzung ist gemäß Verordnung der Senat für Gesundheit zuständig, das Angelverbot wurde jedoch vom Senat für Umwelt ausgesprochen.
Grundsätzlich sollen alle Maßnahmen nach dem Infektionsschutz dazu dienen, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Hieraus – und ausschließlich aus dem Infektionsschutzgesetz – ergeben sich für die Behörden des Bundes, des Landes oder auch der Kommunen Möglichkeiten, Menschen in ihren Freiheiten zu beschränken. Ja, und wo ist hier zu erkennen, dass Angeln verboten werden muss? Das setzt also voraus, dass es einen Nachweis oder einen begründeten Verdacht geben muss, dass Angler alleine am Gewässer das Corona- Virus verbreiten! Nein, dass Angelverbot wurde formuliert, weil die Ordnungsbehörden die schlecht gemachte Verordnung des Berliner Senats nicht durchsetzen konnen!
In Schleswig- Holstein drohen ebenfalls neue Beschränkungen für Angler, jedoch sind wir hier im Austausch mit den Behörden. Aus diesem Grund haben wir uns auch zu dem Vorgang in Berlin geäußert, da bei uns hier oben eine ähnliche Situation droht und die Rechtslage ähnlich ist. Insbesondere die Heringsangler stehen bei den Ordnungsbehörden am Pranger. In SH stellt sich dann die Frage, ob ein Kanal oder eine Hafenanlage ein natürliches Gewässer ist- denn nur dort ist das Angeln nach Auslegung des Ministeriums erlaubt. Und so haben die Ordnungsbehörden hier ein ähnliches Problem. Im Zweifel werden wir Angler den kürzeren ziehen, denn ich denke einfach, dass Angeln wie in der Vergangenheit ohne großen WIderstand am einfachsten zu beschränken ist. Dann haben die Ordnungsbehörden eine Klarstellung und fertig. Einfach Angeln freizugeben und nur Verstösse gegen den Mindestabstand zu bestrafen, wäre aus "menschlicher" SIcht richtig und einfach, aber aus behördlicher SIcht zu einfach.
PS: Sorry, dass ich Eure Hetze und Mutmaßungen unterbrochen habe. Ihr dürft Euch jetzt gerne weiter austoben! BLEIBT GESUND!