Gewässerwart.SFV-Bremen
Member
Hallo da es in den Stockangelthreads nicht erwünscht ist die Vergabepraxis zu kritisieren mache ich dafür ein eigenes Thema auf.
Hier kann jeder gerne Kritik oder Lob an dem Stockschein und dessen Vergabepraxis äußern. Geändert von Mod.
Es geht darum das In Bremen/Bremerhaven wie schon einigen bekannt ist ein Stockrecht besteht das aus Kaiserzeit stammt und völlig veraltet ist. Dieses Recht erlaubt jedem Bremer Bürger(1.Wohnsitz Bremen/Bremerhaven) mit 2 Angeln/Stöcken in der Weser/kleinen Weser/Lesum zu fischen und dies ohne jegliche Prüfung. Leider oder gerade deswegen da es hier keine Prüfung gibt kommt es immer wieder, wie jeder hier sich wohl vorstellen kann,mit diesen Stockanglern zu Fischerrei/Tierschutzrechtlichen Problemen. Das Stockangelrecht an sich ist in seiner Form wohl einmalig in Deutschland und an sich gar keine schlechte Sache wäre da nicht das Problem mit der fehlenden Sachkenntnis.
Ein Grossteil der Stockangler macht auch irgendwann die Fischereiprüfung und Sie erweben damit den im Tierschutzrecht vorgeschriebenen Sachkundenachweis. Viele halten dies aber für völlig unnötig und denken das der Stockschein ein normaler Angelschein wäre und Sie quasi zur normalen Angelmeinschaft gehören. In diesem Sinne sind sie ja auch Angler, doch wird kein Verein Ihnen eine Gastkarte für Vereinsgewässer austellen geschweige denn den Stockschein als Angelschein zum Vereinsbeitritt aktzeptieren. Rechtlich gesehen verstößt diese Form der Angelscheinvergabe ja gegen EU und Bundesrecht( § 4 Abs 1 Tierschutzgesetz) und darum geht es im Kern der ganzen Geschichte. Der Landesverband hat seit Jahren bei der Fischereibehörde diese Vergabepraxis schon kritisiert und alle Anrainervereine auch passiert ist nix! Würde eine Klage dies evtl ändern?
Es ist ja quasi so als ginge man ohne Jagdschein in den Wald um Tiere zu schiessen.
Mich würde interessieren was Ihr dazu sagt ist das gut so wie es ist oder sollte eine Prüfung abverlangt werden?
Würde es in eurem Verein ein/e Mitgliedschaft/Gastkarte mit diesem Schein geben?
Ich werde hier noch weitere sachliche Ergänzungen zu der Thematik einbringen.
Hier kann jeder gerne Kritik oder Lob an dem Stockschein und dessen Vergabepraxis äußern. Geändert von Mod.
Es geht darum das In Bremen/Bremerhaven wie schon einigen bekannt ist ein Stockrecht besteht das aus Kaiserzeit stammt und völlig veraltet ist. Dieses Recht erlaubt jedem Bremer Bürger(1.Wohnsitz Bremen/Bremerhaven) mit 2 Angeln/Stöcken in der Weser/kleinen Weser/Lesum zu fischen und dies ohne jegliche Prüfung. Leider oder gerade deswegen da es hier keine Prüfung gibt kommt es immer wieder, wie jeder hier sich wohl vorstellen kann,mit diesen Stockanglern zu Fischerrei/Tierschutzrechtlichen Problemen. Das Stockangelrecht an sich ist in seiner Form wohl einmalig in Deutschland und an sich gar keine schlechte Sache wäre da nicht das Problem mit der fehlenden Sachkenntnis.
Ein Grossteil der Stockangler macht auch irgendwann die Fischereiprüfung und Sie erweben damit den im Tierschutzrecht vorgeschriebenen Sachkundenachweis. Viele halten dies aber für völlig unnötig und denken das der Stockschein ein normaler Angelschein wäre und Sie quasi zur normalen Angelmeinschaft gehören. In diesem Sinne sind sie ja auch Angler, doch wird kein Verein Ihnen eine Gastkarte für Vereinsgewässer austellen geschweige denn den Stockschein als Angelschein zum Vereinsbeitritt aktzeptieren. Rechtlich gesehen verstößt diese Form der Angelscheinvergabe ja gegen EU und Bundesrecht( § 4 Abs 1 Tierschutzgesetz) und darum geht es im Kern der ganzen Geschichte. Der Landesverband hat seit Jahren bei der Fischereibehörde diese Vergabepraxis schon kritisiert und alle Anrainervereine auch passiert ist nix! Würde eine Klage dies evtl ändern?
Es ist ja quasi so als ginge man ohne Jagdschein in den Wald um Tiere zu schiessen.
Mich würde interessieren was Ihr dazu sagt ist das gut so wie es ist oder sollte eine Prüfung abverlangt werden?
Würde es in eurem Verein ein/e Mitgliedschaft/Gastkarte mit diesem Schein geben?
Ich werde hier noch weitere sachliche Ergänzungen zu der Thematik einbringen.
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