Die Idee ist ja nicht schlecht, nur wir haben jetzt ja schon 2 Klagende Angler, die gegen die normal Fischereiabgabe in 2 Bundesländern klagen... und bei der Fischereiabgabe werden ja sogar noch für Angler interessante Fische gefördert.... Ich möchte da nicht wissen, wie die dann richtig hoch fahren...
Bin ich froh, das du nicht angefressen bist.
Keine Ahnung um was es bei den Klagen genau geht und warum?
Selbst wenn der Stör nicht in absehbarer Zeit beangelt werden kann, so ist er ein Wegbereiter, heißt gewässerbaulichen Anstrengungen in der erforderlichen Größenordnung für den Stör, - da profitiert jede andere Fischart mit. (Beispiel Geesthach)
Das schließt auch die Zucht und den Besatz von Stören mit ein, weil nur so die Grenzen und Fehler erkennbar sind.
Also ist die Ausrede das so ein Projekt nur den Stören dient, die absehbar nicht beangelbar sind, an den Haaren herbei gezogen.
Die genaue Verwendung / Aufteilungsschlüssel der Fischereiabgaben weis ich auch nicht.
Wenn sie sich das nicht leisten können, kann man eine Härtefallklausel einbauen.
Wenn sie das Geld lieber anderweitig verwendet sehen, sollte man analysieren, was davon im Störprojekt eh mit gedeckelt ist, und was offen,
da es natürlich auch andere bedrohte Fischarten gibt, die ebenso Aufmerksamkeit verdienen und geg. Maßnahmen bedürfen.
Die Frage wäre dann, ob man parallel vorgehen muss / kann /soll - also Sinnhaft? Oder ob es die Zeit erlaubt ein Musterlernprojekt durchzuführen um anderweitig Fehler zu vermeiden. Oder ob aus Zustandsgründen sofort / parallel zu handeln ist.
Wenn die Klagen, weil Geld aus anglerischer Sicht verblödelt wird, wäre das nachvollziehbar. Da hilft nur Transparenz und eine plausible Kosten / Nutzen Aufstellung.
Die Kunst allen alles recht zu machen, ist die Kunst die keiner kann.
mfg
NM