Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Carp-MV

Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Fischerreiabgabe zahle ich nur einmal pro Jahr. Deshalb gibt es den ersten Hauptschein im Jahr für 20€, weil man den das ganze Jahr bei sich tragen muss. Sieht genauso aus wie der normale nur ohne Foto und es steht vorne befr. Fischerreischein drauf. Alle weiteren 28 Tage gibt es dann ein extra Schein dazu, also eine Verlängerung der die aber nur Gültikeit hat mit dem ersten Hauptschein und deren Nummer.
Ich finde diese Methode perfekt gelöst. Man kann auch 2-3 oder 12 Monate auf einmal kaufen. Habe ich auch getan, gleich 3 Monate zusammen. Diese kosten dann eben nur 13€ für 28Tage weil die Fischerreiabgabe ja schon gelöst wurde für das Jahr.

Das einzige was dann noch besser wäre wenn die Prüfung weg sind das man diese art Lizenzen etwas billiger bekommt. Maximum 163€ pro Jahr stören mich selber zwar nicht so weil man eh nie das ganze Jahr Angeln geht aber Leute mit weniger Einkommen schon eher.
Ansonsten finde ich ich das ein guter Schritt in die richtige Richtung wie M-V das macht. #6
 

fenmaus

Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Hallo Jungs,
Zum Thema Angelschein.
Wer in Bayern mit der Handangelfischen will,braucht einen staatlichen Fischereischein,der auf seinen Namen ausgestellt ist,egal ob er in einen Vereinswasser oder privat in seinen Gartenteich fischen will.Ein Ausländer,oder unsere Eu-Länder(Holland,Frankreich,Österreich,Ungarn,Tschechien usw.)die ihren Wohnsitz in ihren Heimatland haben, die fischen wollen brauchen einen deutschen Fischereischein,den sie auf der Gemeine mit Vorlage eines Fischereiberechtigung des Herkumpftlandes und Paßbildes bekommt.Der maximal pro Jahr 3Monate güldig sind.Saatliche Fischereischeine die man nur kaufen kann ohne Prüfung,haben in Bayern keine Güldigkeit.
Zum Thema im Ausland brauchen wir keinen staalichen Fischereischein ist nicht ganz richtig.
Zum Beispiel

Angelregel

Angelberechtigungen in Ungarn!
In Ungarn müssen zum Angeln - ähnlich wie die Ungarischen Staatsbürger - auch die Ausländer über eine sog. Staatlichen Fischereischein und einen für das gegebene Gewässer gültigen territorialen Angelschein oder Tageskarte verfügen.
Der staatliche Fischereischein (deren Gültigkeit auf ein Jahr lautet und die Grundurkunde des Angelns ist) ist im fast allen Angelvereinigungen erhältlich und ist am jeden Ungarischen Angler see gültig. Den Staatliche Fischereischein können Sie am nächstliegenden Ortschaft Zsennye-Anglersee von uns 3km entfernt besorgen, der Fisch-Farm Anglerverein ist dort jeden Tag von 6-19 Uhr geöffnet. Sie brauchen nur Ihren Reisepass oder Personalausweis und Ihren Anglerprüfung - Zeugniss oder Anglerausweis vorlegen. Ohne diese Karte darf in Ungarn nicht geangelt werden, das wird von den Behörden geprüft und strengst bestraft.
Der Staatliche Fischerschein kosten ,inklusiwe mitgliedschaft 3900,-Ft ~15 Euro.
Anhand der Staatlichen Angel Ordnung (Országos Horgász Rend) ist das Angeln höchstens mit 2 Angelruten, 2 Haken per einen Angelruten möglich. Das Kreisen und die Verwendung eines Dreierhakens ist auf dem See nicht erlaubt.

Zum Fischen in der Tschechei braucht man einen

Staatlicher Angelschein
Gerne besorgen wir für unsere Gäste den staatlichen Angelschein.
Die Kosten sind 15,- Euro für ein Jahr, 35,- Euro für 10 Jahre.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
* Antragsformular (Achtung 2x unterschreiben):
* Kopie des Reisepasses
* Kopie der Angelberechtigung des Herkunftslandes.



Zum Thema Schwarzangel:
Angeln ohne staatlichen Fischreischein und ohne Erlaubniskarte,wenn erwischt wird,dies gibt eine Anzeige,wegen Wilderei und Diebstahl,dies ist eine Straftat und somit vorbestraft,denn des wird eingetragen ins Führungszeugnis und bleibt einge Jahre bestehen.Zusätzlich Geldstrafe,einzug der Angelgeräte.Dies wollte ich Euch nur mal zur Info geben.Ob sich dies lohnt?????
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Deswegen haben wir ja oben eingestellt, wo man in Deutschland angeln anfangen kann ohne eine Prüfung haben zu müssen - in mehr als der Hälfte der Bundesländer..
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Aber auch in Bayern geht was ohne Prüfung/Schein, sofern man einen Freund/Kollegen hat, der einen Schein hat.

Über die sogenannte Angelhelferregelung.

Da kann man dann mit einem Scheininhaber mitgehen und auch aktiv angeln.

Die Helferregelung in Bayern ist aber meines Wissens nicht näher definiert und somit der eigenen Verantwortung bzw. dem Wissen und Willen des Aufsehers unterworfen.

Auch da wäre nachfragen beim entsprechenden Bewirtschafter des Gewässers vorher sinnvoll.

Rein rechtlich ist es aber möglich...
 

Smanhu

Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

In ganz Deutschland können Diplomaten und Angehörige ohne Prüfung angeln,

Is das wirklich so? Unglaublich. Wenn mein Kollege aus den USA kommt und mit mir an den Rhein zum fischen will, darf er nicht. Alle Menschen sind gleich, manche gleicher.
Auf der einen Seite ja ok....dann aber für alle und nicht nur für Diplomaten. Typisch Deutschland#d und soviel zur 2-Klassengesellschaft!

P.s

Grundgesetz der BRD

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich...... scheinbar nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:

Rikked_ASVheBitt

Verrückter Allrounder
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Abartig finde ich sowas!
Diplomaten wissen natürlich alles so... omg
Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus?
Vor allem würde mich interesieren wie man so etwas argumentiert?

Naja da kann man sich aufregen oder es lassen.... bringt eh nichts.

mfg
 

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Und dann immer diese Horden von Diplomaten ohne Schein am Wasser. Wenn ihr wüßtet, was Diplomaten noch so alles dürfen, die fahren aufgrund ihrer Immunität samt Anhang sogar ohne Führerschein zum Angeln...#d
 

wolkenkrieger

Dumm und Sand in den Augen :/
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Und dann immer diese Horden von Diplomaten ohne Schein am Wasser. Wenn ihr wüßtet, was Diplomaten noch so alles dürfen, die fahren aufgrund ihrer Immunität samt Anhang sogar ohne Führerschein zum Angeln...#d

... und dürfen behördlich verordnete 48-Stunden-Tage nutzen, damit sie neben ihrem Job als Botschafter noch genügend Zeit finden, uns die Gewässer leer zu fischen #d
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Ich meine... mal im Ernst:
was soll man zur Hölle bei Unantastbarkeit denn auch mit 'nem Angelschein, hm?! ;)
 

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

... und dürfen behördlich verordnete 48-Stunden-Tage nutzen, damit sie neben ihrem Job als Botschafter noch genügend Zeit finden, uns die Gewässer leer zu fischen #d


Eben, die Burschen finden ja kaum Zeit zum Angeln. Ich meine mal gehört zu haben, daß das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einmal im Jahr ein kleines Wettfischen für interessierte Diplomaten und Regierungsmitglieder veranstaltet, allerdings werden da alle Fänge gehältert und nach dem Wiegen zurückgesetzt.
 

Fanne

Angry Birds Suchti
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

ich finde es amüsant was hier so nieder geschrieben wird , welche strafen drohen könnten , was manche scheinbesitzer den schwarzanglern wünschen .

ich kann nur den kopf schütteln über manche beiträge vieler user .

ist es denn nicht so DAS JEDER mal schwarz geangelt hat ?

oder haben alle erst den schein gemacht bevor man angeln gegangen is ?



gruss
 
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Letzten Endes liegt es bei einem selber. Wenn man erwischt muss man damit leben. Wen Schwarzangler stören der soll sich als Fischereiaufseher melden. Meine meinung.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

ist es denn nicht so DAS JEDER mal schwarz geangelt hat ?

oder haben alle erst den schein gemacht bevor man angeln gegangen is ?

Also, ich habe noch nie schwarz geangelt.
Gehöre zu der Altergruppe die in NRW auch ohne Prüfung angeln dürfen (angel seit meinem 10. Lebensjahr) und habe mir immer eine Erlaubnis für das jeweilig von mir befischte Gewässer gekauft.
 

fenmaus

Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Hallo Jungs,
bei uns stand vor kurzen in der Tageszeitung ein Bricht über.
Hunderte Menschen im Landkreis angeln-nicht alle mit Erlaubnis.
Wer ohne Fischereischein und Erlaubnis erwischt wird,das ist keine Bagatelle,es ist eine Straftat,wegen Fischwilderei und Diebstahl.Hier geht es schließlich um staatliches und privaten Eigentum.Ist des gleiche ,wenn man in einem Geschäft was mit gehen lässt.Dies wird angezeigt und läuft über die Justizbehörte,wurde bis jetzt mit einer Geldstrafe im Bereich von 1500 -2000 € .Zu gleich einen Eintrag ins Führungszeugnis wegen Diebstahl und Fischwilderei.Somit vorbestraft.
Wenn man im nachhinein die Prüfung macht will und auf der Gemeinde seinenen Fischereischein beantragt,dann kann es höchstwahrscheinlich Probleme geben,denn die Gemeinde macht einsicht ins Frührungszeugnis.

 

Eckhaard

Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Is das wirklich so? Unglaublich. Wenn mein Kollege aus den USA kommt und mit mir an den Rhein zum fischen will, darf er nicht. Alle Menschen sind gleich, manche gleicher.
Sicher? Soweit ich informiert bin brauch er nur nen Fischereischein und den bekommt er als Ausländer ohne Fischerprüfung.
 

Eckhaard

Member
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Er hat seinen Fischereischein schon seit 19xx, also bevor eine Fischerprüfung zum Erwerb eines Fischereischeins notwendig war. Die Leute die schon einen hatten, durften ihn behalten.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Er hat seinen Fischereischein schon seit 19xx, also bevor eine Fischerprüfung zum Erwerb eines Fischereischeins notwendig war. Die Leute die schon einen hatten, durften ihn behalten.

Genau so ist das, wer in NRW einen Fischereinschein vor 1972 besessen hat, benötigt keine Spotfischerprüfung.

Habe dennoch in den frühen '70 iger die Prüfung gemacht, war damals freiwillig.

Infos siehe hier: https://www.erkrath.de/media/custom/1630_474_1.PDF?1201696378
 
AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???

Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gleich von vielen schriftlich angegriffen werde, äußer ich meine Meinung hierzu.
Und zwar find ich das die Strafen viel zu hoch gegriffen sind, es ist doch in keinem Falle verhältnismäßig Strafen bis zu 2 Jahren anzusetzen für solch eine "Straftat", es werden teils Leute die wegen Schwerer Körperverletzung angeklagt sind, zu weniger verurteilt wie das.
Es kann doch nicht angehen das man jemand der widerrechtlich bspw. Forellen aus einem Fluss entwendet, mit einem schweren Gewalttäter gleichsetzt.
Selbst im Falle das es nur bei einer Geldstrafe bleibt, wer kann mal ebend 1000-2000€ berappen?
Es soll Zeiten gegeben haben, in dem es keinen störte, wenn man mit einer selbstgebauten Rute aus einem Weidenstock am Fluss stand und mit Glück mal eine Forelle angelte, aber mittlerweile ist die Verhältnismäßigkeit flöten gegangen.
Keinerlei Verständnis hab ich auch für die ganzen "gut so, haben sie verdient, gibt ihn die Höchststrafe"-Schreier hier im Thread, erinnerte mich an Filmszenen aus mittelalterlichen Hinrichtungen.
Ich wäre für eine "1-mal-ist-kein-mal"-Politik im Falle vom §293 bei dem dem erwischten beim ersten mal noch eine mündliche Verwarnung erteilt werden würde, und aufgeklärt das es beim nächsten mal nicht so glimpflich ausgehen wird.
Aber das wäre will zu mild, stimmts... lieber gleich die Rutenführhand abhaken, dann hat sich das Thema auf eine sehr nachhaltige Art und Weise geklärt :p /ironie.on
 
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