AW: Strafe für Angeln ohne Angelschein???
Aber auch in Bayern geht was ohne Prüfung/Schein, sofern man einen Freund/Kollegen hat, der einen Schein hat.
Über die sogenannte Angelhelferregelung.
Da kann man dann mit einem Scheininhaber mitgehen und auch aktiv angeln.
Die Helferregelung in Bayern ist aber meines Wissens nicht näher definiert und somit der eigenen Verantwortung bzw. dem Wissen und Willen des Aufsehers unterworfen.
Auch da wäre nachfragen beim entsprechenden Bewirtschafter des Gewässers vorher sinnvoll.
Rein rechtlich ist es aber möglich...
Da irrst du dich gewaltig, denn da "da geht garnix". In Bayern darfst du dich aktiv nur als Helfer beim Keschern betätigen oder eine Angel beobachten. Das war's denn auch schon. Hängst du z. B. die Angel deines Kumpels (der einen Fischereischein hat) ins Wasser, oder nimmst am Wasser eine Angel in die Hand, an der ein Köder am Haken hängt, dann ist die gesamte Angelausrüstung dahin wenn Johnny Controletti euch dabei erwischt, dein Kumpel kriegt den Angelschein entzogen und es hagelt eine satte Geldstrafe. Wirst du mehrfach erwischt, dann geht's ab ins Cafe Viereck zum kostenlosen Urlaub auf Staatskosten, während dessen du dann nachdenken kannst über Fischwilderei.
Ich habe lange genug in Bayern geangelt und habe richtig Kohle lassen müssen an den Verband und für Angelkarten. Ganz Bayern ist teuer! Jahreskarten sind z. B. nur für eine bestimmte (kleine) Gewässerstrecke gültig und werden nur an Angelscheininhaber ausgestellt. Willst du ein paar km weiter hoch oder runter am selben Fluss oder Bach angeln, dann musst du nochmal blechen (sprich: Karte kaufen). Die Sportangler finanzieren mit ihren Beiträgen einen riesigen Anteil am Besatz durch Verbände und Vereine und ich habe daher wenig Verständnis für Schwarzangler, vor allem jene die ohne Rücksicht auf Verluste alles "rauskloppen" was an den Haken geht.
Und nicht zuletzt: Wer so wie ich in Bayern die Angelprüfung gemacht hat, hat auch richtig Kohle (mehrere Hunderter) und drei Monate Büffelei investiert, sowie eine steife Prüfung absolviert. Wieso sollte also jeder Gustav, der von Tierschutz, Umweltschutz und Hege und Pflege keinen Dunst hat oder einen Aal nicht von einem Karpfen unterscheiden kann noch belohnt werden und nach Belieben angeln dürfen?
Der Fischereischein hat schon seine Berechtigung und das Sportangeln sollte denen vorbehalten sein die das nötige Wissen haben und für die Angelei auch bezahlen. Nassauer haben dazu m. E. keinerlei Rechte.
An deutsche Staatsbürger werden in Bayern Angelkarten (Tages-, Monats- und Jahreskarten) nur gegen Vorlage des Fischereischeins ausgegeben. "Gastangler" stehen auf einem anderen Blatt und sind eher eine Zumutung für das zahlende Volk.
Und noch was für alle "Besserwissende": Fischwilderei ist nach dem Strafrecht KEINE Ordnungswidrigkeit, sondern ein Vergehen! Das wiegt ein paar Pfund mehr und ist eine Vorstrafe (im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, die nicht im Führungszeugnis vermerkt ist).