Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Johamie

New Member
Hallo,
Ich komme aus greifswald und mache meine Ausbildung in Rostock, ich habe die Gewässerkarte für Küstengewässer und war am Fischerei Hafen beim Afz Angeln, wie ich fest stellen musste illegal, da das ja sehr komisch ist mit der unterwarnow aber der Angabe das man bis zum Mühlendamm angeln darf. Naja kontrolliert und Daten aufgeschrieben, ich habe mich oft entschuldigt, ich wusste es ja nicht(auch wenn das nicht vor Strafe schützt). Aber es ist ärgerlich, da ich weder schwarzangeln noch Preise prellen wollte. Auf was muss ich mich aber einstellen, wie hoch ist die Strafe, kann ich dadurch vorbestraft sein, wich wahrscheinlich wäre das? Naja ihr merkt meine Verzweiflung, es ist halt nur man angelt nichts ahnend und dann sowas... :( ich hoffe das endet nicht so schlimmm. Danke im voraus für eure antworten

Gruß johamie
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Hat Du ne Anzeige bekommen als Strafsache oder wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Bei Ordnungswidrigkeiten müsste der Strafrahmen im Fischereigesetz bzw. eher der Verordnung festgelegt sein, ist in jedem Bundesland unterschiedlich, da kannste dann nachgucken.

Bei einer Straftat legt ein Gericht die Strafe in einer Verhandlung oder Strafbefehl fest (Einspruch gegen Strafbefehl bedeutet dann wieder Verfahren), da werden dann Tagessätze verhängt, deren Höhe sich nach Deinem Einkommen richtet, so dass man eine genaue Summe nicht nennen kann.
 

Gerd II

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Ja, aber mach Dich nicht verrückt.
Bei einem Bekannten war das ähnlich.
Du bekommst noch die Möglichkeit Stellung dazu zu nehmen.
Mein Bekannter bekam dann Post von der Staatsanwaltschaft,
das das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt wird.

Gruß Gerd
 
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Ich habe beruflich mit solchen Fällen zu tun . Ich kann dich da erst einmal beruhigen . In der Regel werden Verfahren in solchen Angelenheiten eingestellt .

Wie Thomas schon sagt , ist hier interessant was dir mitgeteilt wurde. Handelt es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ( Bußgeld und das wars) . Oder wird Anzeige wegen Fischwilderei erstattet ? (Strafsache )

Aber wie gesagt , zerbrich dir da mal wirklich nicht den Kopf . Anders sieht es aus , wenn man Leute beim Angeön erwischt , ohne überhaupt einen Fischereischein zu besitzen
 
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schlotterschätt

Well-Known Member

Johamie

New Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Vielen Dank für die Antworten, das beruhigt mich schon, eigtl brauch ich keine Strafe, die ungewissrnheit ist Strafe genug... Naja gibt es Prognosen, wenn das Verfahren eingestellt wird muss ich dann eine Strafe zahlen oder nur Verwaltungsgebühr? 50, 100. 150, darüber, also azubi hat man ja leider nicht unendlich Geld :(. Es ärgert mich so, es ist einfach passiert hätte ich es gewusst hätte ich definitiv gezahlt für Gewässerkarte, ich habe mir heute auch gleich eine gekauft, vll besänftigt es die Sache bei der Anhörung... Naja was solls letztendlich kann ich sowieso nur warten :/ vll gibt es ja Erfahrungsberichte

Gruß
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Es wäre toll, wenn du berichten könntest, wies ausgegangen ist.

Drück Dir die Daumen, da Du augenscheinlich in meinen Augen nicht bewusst was falsch gemacht hast.
 

Gerd II

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Mein Bekannter mußte garnichts zahlen.
 

poldi82

Active Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

250€ An die Pfadfinder musste ich zahlen, dafür wurde das Strafverfahren eingestellt...

Geh zur Anhörung oder lass dich schriftlich dazu aus und warte. Wird bei dir als Azubi bestimmt günstiger. Versuch die Umstände und deine Reue rüber zu bringen...
 

Jose

Active Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

alles quark, bloß nicht zu kreuze kriechen!
mach denen klar dass angeln ein jedermannsrecht ist und fischereirechte ein überbleibsel feudal-klerikaler-verbrechersyndikate sind.

wärest mein held #6


klüger wäre es, deren "gessler-hut" zu grüßen und die reise nach canossa anzutreten.

sag ja und bereue, mach einfach den hoeneß...
 

Johamie

New Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Danke nochmals ich gebe mir Mühe und ich versuche zurück zu schreiben, aber leider bin ich in 4 Wochen auf See(fahre zur See) für 5 Monate. Achso bisschen abseits vom Thema aber das Google ich auch noch fix, wie es aussieht wenn man nicht da ist und nicht antworten kann?
 

Jose

Active Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

muss dich einer vertreten, versäumnis gibts nicht.
jemand muss deine post öffnen und reagieren dürfen, zumindest mitteilen, dass du.... und nicht reagieren kannst.

gute fahrt
 
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Sten Hagelvoll

Konserviererin

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Hallo,

zur Frage Straftat gem. Strafgesetzbuch oder OW gem. Fischereigesetz.

Da braucht er nicht auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft warten. Das ist zweifellos eine Straftat und zwar Fischwilderei nach §293 StGB. Fischwilderei nach § 293 ist ein Offizialdelikt. Das heißt, der Staat verfolgt diese Straftat auch ohne das eine Anzeige vorliegt.

Hier liegt ein "Fischen unter Verletzung fremden Fischrechtes", vor.

Genau das ist die Definition für Fischwilderei.
Er hat an dieser Stelle kein Fischrecht.

Die Landesfischereigesetze regeln die Ausführung der Fischerei, beschäftigen sich aber nicht den Eigentumsrechten der Fischereirechtsinhaber.

Was letztlich dabei herauskommt, hängt stark von der Staatsanwaltschaft ab.
Die Höchststrafe von 2 Jahren wird es wohl nicht werden, eher Einstellung mit Geldbuße.

Das Problem mit der Begründung " das habe ich nicht gewusst", ist, dass wohl noch keiner ausgesagt hat, er habe das in voller Absicht gemacht.

sNeep
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Ich habe beruflich mit solchen Fällen zu tun . Ich kann dich da erst einmal beruhigen . In der Regel werden Verfahren in solchen Angelenheiten eingestellt .

Wie Thomas schon sagt , ist hier interessant was dir mitgeteilt wurde. Handelt es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ( Bußgeld und das wars) . Oder wird Anzeige wegen Fischwilderei erstattet ? (Strafsache )

Aber wie gesagt , zerbrich dir da mal wirklich nicht den Kopf . Anders sieht es aus , wenn man Leute beim Angeön erwischt , ohne überhaupt einen Fischereischein zu besitzen

Hallo,

Das stimmt doch nicht!

zur Erinnerung.

Fischen ohne Genehmigung des Besitzers ist eine Straftat. Angeln ohne Fischereischein ist eine OW. Der Fischereischein wird durch die Landesfischereigesetze gefordert. Alles was auf Fischereigesetze beruht ist immer nur eine OW. Es gibt keine Straftat bei Verstößen gegen Fischereigesetze.
Anzeige braucht bei Fischwilderei nach §293 nicht gestellt werden. Dieser Fall liegt hier vor.
Nur beim § 294 muss eine Anzeige vorliegen, sonst wir der Staatsanwaltschaft gar nicht aktiv.

sneep
 

Johamie

New Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Ja damit habe ich gerechnet :( mmh, also bin ich dann vorbestraft, dann könnte ich z.b. Bei der Polizei anfangen vergessen nur wegen einem Missverständnis? :( oder kann ich mit Glück mit einem blauen Auge davon kommen und das Verfahren wird eingestellt?
 

Jose

Active Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

nee, mach dir keine panik. so heiß wie sneep es theoretisch schildert wirds nicht gekocht werden.
 

spöket308

Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Moin,

meinem Kollegen ist vor 2 Jahren genau das an der Unterwarnow wiederfahren. Man muss dazu sagen, er beherrscht die deutsche Sprache nicht, nur Englisch, was das lesen der Kuestenkarte und die Kommunikation mit dem Kontroleur etwas erschwerte.|supergri

Stellungnahme haben wir in Englsich verfasst, just for fun. Interessiert also keinen was Du da reinschreibst, weil Fehlverhalten ist ja zweifelsfrei belegbar.

Lief alles unter Ordnungswidrigkeit mit 75Euro Strafe.

Was wolltest denn dort beim AfZ fangen? Hering? Ich habe damals zu meiner Lehrzeit dort, nix vernuenftiges an Land ziehen koennen.

Gruss.
 
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Hallo,

Das stimmt doch nicht!

zur Erinnerung.

Fischen ohne Genehmigung des Besitzers ist eine Straftat. Angeln ohne Fischereischein ist eine OW. Der Fischereischein wird durch die Landesfischereigesetze gefordert. Alles was auf Fischereigesetze beruht ist immer nur eine OW. Es gibt keine Straftat bei Verstößen gegen Fischereigesetze.
Anzeige braucht bei Fischwilderei nach §293 nicht gestellt werden. Dieser Fall liegt hier vor.
Nur beim § 294 muss eine Anzeige vorliegen, sonst wir der Staatsanwaltschaft gar nicht aktiv.

sneep

Was du schreibst stimmt so wirklich nicht . Ich möchte hier auch keine Debatte beginnen Sneep . Fakt ist wer keine Erlaubniskarte für das Gewässer hat oder keinen Fischereischein hat , begeht Fischwilderei (oder wenn man es genau nimmt Diebstahl im Falle des Falles ). Es stimmt das Paragraph 293 StGB ein Antragsdelikt ist.

Trotzdem sollte hier nicht der Teufel an die Wand gemalt werden . Die Staatsanwaltschaft eröffnet doch nicht immer in solchen Fällen das Verfahren .

Mich würde nur interessieren wer in dem Falle Straganzeige stellt bzw. wer kontrolliert hat .
 
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Johamie

New Member
AW: Strafe für angeln ohne Erlaubniskarte, ohne Vorsatz

Naja es war ein ehrenamtlicher Kontrolleur, hatte solche vorgedruckten zettel hat Daten ausgefüllt, hat mich irgendwie bissel beruhigend da er sagte das ich ja zumindest die Karte für Küstengewässer habe und ich damit ja auch mit bemüht habe und es ja irgendwie so ein bissel als Bestätigung dient das es nicht bewusst war :/ Problem eben kann ja jeder sagen :( auch wenn es wirklich nur Unachtsamkeit war, da ich nur den unteren Teil gelesen habe wo halt steht bis zum Mühlendamm... Das das jetzt so eine harte Sache aus dem Nichts ist, ärgert mich und lässt mir keine Ruhe... Gerade hab ich ja Angst ob das für die jobsuche und sowas problematisch werden könnte :/
 
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