Strafe für Angelverein wegen Besatz mit Afrowels, weil die Welse frieren

Naturliebhaber

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Hallo,

Sieht für mich zwar nach einem "geschlossenen Gewässer" aus, macht die Dummheit aber deshalb nicht kleiner.

Als Gewässerbewirtschafter sollte man die Vorschriften zum Thema Besatz schon kennen.

Das betreffende Gewässer ist wohl vergleichbar mit einer Teichanlage, deshalb hat sich wohl der Verein mit dem Besatz rechtskonform gefühlt.

Ob das Ordnungsgeld vor Gericht Bestand hätte, ist eine offene Frage. Afrowels wird in Deutschland in zig Teichanlagen besetzt. Es geht ja hier nicht um Besatz mit Neozoenen, sondern um den Vorwurf der Tierquälerei.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Das mag sein, nur die Urteilsbegruendung deckt auv vieles andere ab und da liegt das Problem.
Ich glaube kaum, dass der Verein gegen die Begründung was macht

Das kommt letztlich auf die Rahmenbedingungen an. Wenn der Verein z.B. darlegen kann, dass der Teich vor Erreichen der kritischen Temperaturwerte abgefischt wird, geht die Anschuldigung ins Leere.

Das kommt auch auf die Regelungen im jeweiligen Bundesland an. In Bayern unterliegen künstlich angelegte, abfischbare und vom Fischwechsel abgesperrte Gewässer nicht der Hegepflicht. Dort dürfen Fremdarten ganz legal besetzt werden, z.B. Grasfisch und Waller.
 

Oberharzer

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Allein schon die Idee in einen so kleinen Teich Welse in der Anzahl zu besetzten ist völlig Weltfremd. Damit bringt man das Ökosystem des Gewässers völlig durcheinander und schadet nachhaltig dem Fischbestand. Sich dann noch für eine so exotische Fischart zu endscheiden setzt der Dummheit noch die Krone auf.
Mir tun die Vereinsmitglieder leid...andererseits haben sie ja selbst ihren Vorstand gewählt.
Ich verstehe das auch nicht, für jeden Scheiß muß man in Deutschland ne Ausbildung/Fortbildung machen um einen Nachweis zu haben das man eine Mindestkompetenz hat...Gewässerwart kann jeder werden der gewählt wird bzw. ernannt wird...und baut der Mist müssen alle Mitglieder darunter leiden und im schlimmsten fall die/das Natur/Gewässerökosystem.
Für mich haben die Verantwortlichen fahrlässig gehandelt, eigentlich müßten sie persönlich auch in Haftung treten und zumindest einen Teil der Strafe auch persönlich tragen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Das wird ja nicht so ganz klar aus dem Artikel ob sie wegen Tierquälerei verurteilt wurden oder vielleicht weil sie das Genehmigungsverfahren missachtet haben, wäre interessant zu wissen was die Begründung des Gerichts war.

Es wurde niemand verurteilt, sondern ein Ordnungsgeld verhängt, gegen das der Brtroffene Rechtsmittel einlegen kann.

Korrektur: Ich habe gerade gesehen, dass es dann doch zur Gerichtsverhandlung kam und das Ordnungsgeld bestätigt wurde, weil für den Besatz keine Genehmigung vorlag.
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

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Hallo,
deshalb hat sich wohl der Verein mit dem Besatz rechtskonform gefühlt.
Es kommt m.M. nicht darauf wie der Verein sich "gefühlt" hat, sondern ob er rechtskonform gehandelt hat.

Wenn in Brandenburg geregelt ist, dass nicht-einheimische Fische nur mit behördlicher Genehmigung besetzt werden dürfen, sollte man das schon wissen.

In Bayern bedarf Fischbesatz so weit ich weiß laut §22 AVFiG grundsätzlich der Genehmigung der KVB, ausgenommen die Fischarten. die in Absatz 3 aufgeführt sind.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
In Bayern bedarf Fischbesatz so weit ich weiß laut §22 AVFiG grundsätzlich der Genehmigung der KVB, ausgenommen die Fischarten. die in Absatz 3 aufgeführt sind.

Das ist nicht korrekt. Guckst du hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG-22

(7) Für das Aussetzen von Fischen in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Nr. 1 und 2 BayFiG, deren Absperrung ein Überwechseln von Fischen in andere Gewässer nach den anerkannten Regeln des Teichbaus bestmöglich ausschließt, gelten von den vorstehenden Bestimmungen nur
1.
Abs. 1 Satz 2,
2.
Abs. 5, wenn das Gewässer regelmäßig mit der Handangel befischt wird, und
3.
Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 3.


Die sog. Teiche (künstlich angelegt, ablassbar, gegen Fischwechsel gesichert) dürfen sehr großzügig besetzt werden. Eine Ausnahme ist der Besatz mit Stör.
Das ist übrigens der Grund, warum sich die Untere Fischereibehörde bei den jährlich von den Vereinen durchzuführenden Meldungen nur für die Besatzmaßnahmen in hegepflichtigen Gewässern interessieren. Mein Verein hat 13 Gewässer, von denen nur 2 der Hegepflicht unterliegen. Nur zu diesen beiden muss ich Berichte abgeben.
 

jobo61

Die Jungs für Grobe
Egal wen die Strafe trifft, sie kann garnicht hoch und hart genug sein. Muss man denn jeden Scheiß der irgendwo auf der Welt herum schwimmt bei uns ins die Gewässer schmeißen?
Ich hab’s in mein beiden Angelvereinen erlebt was dann rauskommt. Mit Waller und Galizischen Sumpfkrebse die Irgendwelche Hirnlosen Armleuchter in die Gewässer geschmissen haben, einen See konnten wir zum Glück ablassen, da hat sich dann das ganze Ausmaß gezeigt was da so passiert.
Außer ein paar mickerigen Weisfischen, 2 kleine mickerigen Zander und vier genauso mickerigen Hechten. Aber 34 Waller in allen Größen bis 2 Meter, und Altersklassen sowie Wannenweise Krebse. Im See war kein Bewuchs mehr
( Wasserpflanzen) keine Muscheln. Den einen Teich konnten wir wenigstens von den Mistviechern säubern.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Allein schon die Idee in einen so kleinen Teich Welse in der Anzahl zu besetzten ist völlig Weltfremd. Damit bringt man das Ökosystem des Gewässers völlig durcheinander und schadet nachhaltig dem Fischbestand. Sich dann noch für eine so exotische Fischart zu endscheiden setzt der Dummheit noch die Krone auf.
Mir tun die Vereinsmitglieder leid...andererseits haben sie ja selbst ihren Vorstand gewählt.
Ich verstehe das auch nicht, für jeden Scheiß muß man in Deutschland ne Ausbildung/Fortbildung machen um einen Nachweis zu haben das man eine Mindestkompetenz hat...Gewässerwart kann jeder werden der gewählt wird bzw. ernannt wird...und baut der Mist müssen alle Mitglieder darunter leiden und im schlimmsten fall die/das Natur/Gewässerökosystem.
Für mich haben die Verantwortlichen fahrlässig gehandelt, eigentlich müßten sie persönlich auch in Haftung treten und zumindest einen Teil der Strafe auch persönlich tragen.

Du machst hier einen schönen Rundumschlag, triffst aber die Realität nicht wirklich.

Es geht nicht um Besatz in der Natur, sondern in "Puff-Gewässern". Die werden regelmäßig abgelassen (In meinem Verein sind die Zeiträume teil in den Pachtverträgen festgelegt) und das Ökosystem wird faktisch plattgemacht, um Krankheitserreger etc. abzutöten. Das Plattmachen geschieht durch das Einbringen von Branntkalk, wonach der Teich klinisch tot ist: https://teichgenossenschaft-aischgrund.de/?TG-Service/Fachliches/Teichkalkung

Der Vorstand hat hier lediglich versucht, seinen Verein für die Mitglieder attraktiv zu machen. Dabei hat er offensichtlich einen Fehler gemacht. Der lag aber nicht im Besatz, sondern in der Nichtbeachtung der bürokratischen Regeln.

Du willst den Vorstand bestrafen? Dann nur zu. Ich habe heute vom zuständigen Landratsamt folgenden Brief erhalten:

In einer Zeit, in der Vereine zunehmend um Mitglieder ringen, bietet das Landratsamt Fürth einen wichtigen Impulsvortrag an. Das spannende Thema „Mitgliedergewinnung mit Ideen für Vereine im 21. Jahrhundert“ richtet sich an Ehrenamtliche und Vereine, die frischen Wind in ihre Mitgliederstruktur bringen möchten.

Innovative Ansätze gefragt Die Herausforderung ist bekannt: Bestehende Mitgliederzahlen gehen zurück, junge Menschen zeigen wenig Interesse und die Motivation zur Mitarbeit lässt nach.


Dieser ganze Müll, der in den vergangenen Jahren an bürokratischen Vorschriften und Gutmenschentum verzapft wurde, ist maßgeblich verantwortlich an diese Entwicklungen. Die Vereine finden kaum noch Mitglieder und erst Recht keine Vorstände. Ich investiere pro Jahr locker 500 Stunden in die Vereinsarbeit, um Mitglieder zufriedenzustellen, neue Mitglieder zu finden (erste Fragen: "Gibt es bei euch Karpfen über 20kg und große Waller? Besetzt ihr Forellen? ...) und die Bürokratie abzuarbeiten.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Das ist nicht korrekt
Doch, grundsätzlich schon. Steht ja in §22 Abs 3.

Die Ausnahmen vom Grundsatz stehen dann in § 3 Nr 1 -3 und Absatz 4 Nr. 7. den Du zitiert hast.

Für den Fall oben ist aber nicht die AVFiG maßgeblich, sondern die Regeln für Sachsen. Demnach wäre Besatz mit gebietsfremden Arten dort nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Das sollte der Bewirtschafter eigentlich wissen.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Abs. 3 gilt nicht für diese Gewässer. Steht doch da:
Ich habe ja oben geschrieben, welche Ausnahmen vom Grundsatz gelten und da war § 4 Nr 7, den zu zitierst, dabei.

Ist aber trotzdem für den obigen Fall unerheblich, da dort eben die Vorschriften für Sachsen gelten.

Dort ist der Besatz gebietsfremder Arten nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt und wenn es dort für geschlossen Gewässer eine Ausnahme gäbe, hätte das der Verein vor Gericht ja als Entlastung geltend machen können.
 

Kommissar Schneider

Well-Known Member
"Gegen Fischwechsel abgeschlossen", wenn ich das lese bekomme ich Pickel.:zip
Fremde Arten haben auch in Forellen-Puffs oder sonstwo nix verloren.

Seit dem Hochwasser verwüsten unzählbare Regenbogenforellen den Barbenfluss, entkommen aus einer Fischzucht.
Die meisten freuen sich über den "Besatz" ich bin froh, wenn ich auch mal wieder Friedfisch fangen kann, wenn Reiher und Kormoran in Frühjahr satt sind.
Keine Frage, ich habe die 3 Stück Fanglimit die ich beim Feedern oft schon nach 30 Minuten hatte auch gern mitgenommen. Musste dann aber meinen Angelausflug beenden oder auf Boilie wechseln.
 
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NaabMäx

Well-Known Member
Seit wann können wechselwarme Tiere frieren?
Wenn solche Arten hier wachsen, kann es keinen Tierquälerei sein.
Entweder die verkraften das und wachsen geg. langsamer, oder sie verkraften es nicht und sterben schnell.
Würden sie ein bisserl dahinvegitieren und dann sterben, wäre es wohl Tierquälerei.

Warum ich trotzdem gegen solchen Besatz in deutschen Angelgewässer bin:
Bei ablassbare Teiche, können Fische entweichen, über den Mönch / Überlauf und die Gräben.
Nicht ablassbare Teiche / Seen. Kommt es drauf an, ob sie überschwemmt werden können.
Es kann immer ein wissentlich oder unwissentlich umsiedeln statt finden.
In meinen Augen nicht gut, nichtmal für reine Zuchten/ Vermarkter.

Im Falle müsste man den Ausschluss aller Möglichkeit werten. Und das kann man nicht.
Wenn dann muss man gesetzlich eine Fremdbesiedlung akzeptieren, ob und wann es dazu dann kommt oder nicht, hängt von diversen Umständen ab, die man weder als Vorstand noch als Richter beeinflussen kann. Und Strafen helfen dann auch nicht.

Andernfalls solle derjenige das genau erklären, wie das gehen soll, dass unter keinen Umständen je ein Fisch auskommt/ umgesiedelt werden kann.
 
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