Teilweises Angelverbot auf Möhnetalsperre

Zum Schutz von Fischen ist auch 2023 eine Tiefenwasserbelüftung notwendig. Das Angeln ist stellenweise untersagt.

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Die rote Linie markiert den Grenzverlauf für das Angelverbot während der Tiefenbelüftung (Bild @Ruhrverband)

Schon seit letzter Woche hat der Ruhrverband mit der vorsorglichen Belüftung des Tiefenwassers der Möhnetalsperre begonnen. Die Vorsichtsmaßnahme startet in diesem Jahr drei Wochen später als in den letzten beiden Jahren und soll den Fischbestand der Talsperre schützen.

Angeln verboten​

Der Ruhrverband weist auf das ab sofort gültige Angelverbot im Bereich der Sauerstoffanreicherungsanlage hin. Die imaginäre Linie zwischen den zwei tiefen Buchten (am Nordufer erste Bucht von der Staumauer aus gesehen, Höhe Yachtclub Möhnesee; am Südufer zweite Bucht von der Staumauer aus gesehen) darf nur noch ohne anglerische Tätigkeit überfahren werden. Ein Festmachen von Booten an den orange-gelben Bojen, die die End- und Zwischenstücke der Sauerstoffanreicherungsanlage markieren, ist grundsätzlich untersagt.

Weitere Informationen dazu findet Ihr beim Ruhrverband: Klick hier!


-Pressemeldung Ruhrverband-
 
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