Teure Konsequenzen für gerettete Angler

Newsmeldung

Zwei Angler wurden vergangene Woche auf der Ostsee vor Rügen gerettet. Doch das wird nun teuer!

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Für zwei Angler wird der die Rettung teuer (Beispielbild)

Zwei Männer gerieten am Dienstag vergangener Woche auf Rügen in Seenot. Kurzzeitig trieben sie sogar in der vier Grad kalten Ostsee, konnten jedoch von Anglern aus zwei anderen Booten in der Nähe geborgen werden. Anschließend wurden sie mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Diese Rettungsaktion kommt den beiden Unglücksraben jetzt noch richtig teuer. Es wartet eine vierstellige Summe auf die Geretten.
Der Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Stralsund teilte mit, das der Einsatz des Mehrzweckschiffs „Arkona“, welches das beinah vollständig gesunkene Boot der Angler im Auftrag der Behörde gehoben hatte und zum Stralsunder Dänholm brachte, in Rechnung gestellt wird. Die genaue Summe stehe zwar nach seinen Aussagen noch nicht fest, sie werde sich aber erfahrungsgemäß im vierstelligen Bereich bewegen. Und da ist der Hubschraubereinsatz für die Rettung noch nicht eingerechnet.

Was haltet Ihr davon? Ist das gerechtfertigt und sollten Verünglückte solche Rettungseinsätze selber zahlen? Schreibt uns Eure Meinung!



Quelle: https://www.moin.de/norddeutschland...sequenzen-lohme-hafen-ostsee-id231790487.html

 
Na ja, wenn die Ihre Lage grob fahrlässig selbst herbei geführt haben, z.B. weil sie den Wetterbericht ignoriert haben, oder Sicherheitsmittel fehlten, dann finde ich es in Ordnung wenn sie in Haftung genommen werden.
Kommt da eigentlich eine Haftpflicht für auf?
Ich will gerade wegen meinen neuem Bötchen eine solche abschließen.

Jürgen
 
Es gibt ein paar Vorschriften, die zu beachten sind, das fängt bei der Seetauglichkeitseinstufung an und hört bei einer gewissen Mindestausrüstung auf.

Ich verurteile schon länger, wie leichtsinnig einige Bootsfahrer unterwegs sind und mit was für Wasserfahrzeugen da einige auf der Ostsee fahren. Für die Ostsee ist mindestens die Tauglichkeitseinstufung "C" für küstennahe Gewässer erforderlich. Und hier, bei 25 Seemeilen Entfernung von der Küste reicht selbst die Seetauglichkeitsstufe "C" nicht mehr, denn das hat absolut nichts mit Küstennah zu tun.

Der Unfall habe sich 25 Seemeilen vor der Küste ereignet. Laut Grammann sei das Boot nicht für solche Hochsee-Touren ausgerüstet gewesen.

Und eine Versicherung greift bestimmt nicht, wenn man mit einem Boot in einem Gebiet fährt, wofür es nicht zugelassen ist. Da gilt aus meiner Sicht dann Zulassung erloschen, keine Versicherungsdeckung.

Leider wird das viel zu wenig kontrolliert und bringt dann teilweise noch die Retter in Lebensgefahr.
 
Sehr grenzwertig. Weil: Müssen dann nicht auch alle Rettungseinsätze für z.B. Motorradfahren, Sport im allgemeinen, Autofahren mit nicht zwingendem Grund ebenfalls in Rechnung gestellt werden?
Falls ja, muss dann nicht auch für derartige Aktivitäten immer zwingend eine Versicherung Pflicht werden?

Grobe Fahrlässigkeit ist natürlich von Versicherungsschutz ausgeschlossen, ist es bei anderen Versicherungen ja auch.
 
Ich würde sagen, es kommt auf die Umstände an. Wobei solch ein Kentern wohl in den meisten Fällen selbst verschuldet ist.
Habe selbst mal, zwei betagte Herren mit ihrem Boot ans Ufer zurück geschleppt. Der Motor hatte gestreikt. Kann ja passieren.
Aber dass dies Beiden so weit draußen waren und weder ein Ruder noch Handy dabei hatten und das kleine Bötchen dazu auch
noch dermaßen mit Equipment überladen war, brachte mich schon zum Staunen. Der Glu war ja, dass die Beiden zwischen all ihrer
Hilferufe sogar noch jeder mit 3. Ruten weitergeangelt haben.

Insofern finde ich, dass zu minderst ein Eigenanteil gerechtfertigt ist.

Leider kann jeder der sich auf offener See befindet mal in eine missliche Lage kommen. Wenn ich dann gerettet werde, zahle ich da gewiss auch gerne einen Obolus.

oldie3 ab86
 
Zuletzt bearbeitet:
Für eine Einschätzung fehlen mir noch wichtige Informationen. Gab es z.B. eine Warnung für das betreffende Seegebiet, die vor der Abfahrt der Fischer ausgesprochen wurde? Wird den Fischern sonst ein Verstoß zur Last gelegt?

Bei uns in den Bergen ist es ja ähnlich. Da muss die Bergwacht regelmäßig schlecht ausgerüstete Personen (nicht nur Touristen aus dem Norden) retten. Haben diese Leute ihre Lage aufgrund mangelnder Kenntnisse oder Ausrüstung selbst verschuldet, halte ich es für gerechtfertigt, wenn sie für die Rettung aufkommen müssen. Wenn ich keine alpine Erfahrung habe und dennoch einen 3.000er besteigen möchte, muss ich halt einen Bergführer buchen.
 
Hallo,

habe jetzt vom Seerecht keine Ahnung, aber wer z.B. beim Bergsteigen oder auch nur etwas anspruchsvolleren Berwandern in Not gerät und geborgen werden muss, der zahlt auch, es sei denn er ist im Alpenverein (da ist man für so etwas versichert) oder hat eine spezielle Versicherung.
Na ja, wenn die Ihre Lage grob fahrlässig selbst herbei geführt haben, z.B. weil sie den Wetterbericht ignoriert haben, oder Sicherheitsmittel fehlten, dann finde ich es in Ordnung wenn sie in Haftung genommen werden.
Kommt da eigentlich eine Haftpflicht für auf?
Hallo,

nein, eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Du gegenüber einen anderen einen zum Schadenersatz verpflichtet bist. Den eigenen Schaden zahlt eine Haftpflicht nie.

Gruß

Lajos
 
nein, eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Du gegenüber einen anderen einen zum Schadenersatz verpflichtet bist. Den eigenen Schaden zahlt eine Haftpflicht nie.
Versicherung für Kleinboote ist hier in Deutschland nur eine Empfehlung, im Ausland häufig Pflicht.
Ich habe mich auch etwas falsch ausgedrückt, denn mir ist schon klar das eine Versicherung nicht zahlt, wenn ich z.B. mutwillig etwas zerstöre, oder eben grob fahrlässig handle.
Ich brauche ohnehin eine Haftpflicht Versicherung und bei manchen Gesellschafften ist ein kleines Schlauchboot (meines 3,5m), oft mit in einer Familienhaftpflicht drin.
Also bedarf es keiner weiteren Klärung!

Eben kam zufällig mein Paket von Compass 24 mit Teilen meiner Sicherheitsausrüstung.
Klappanker ist so günstig, dass ich noch bis Juni warten soll, zwei Festmacherleinen ebenfalls?
Dafür ist die Schwimmweste da und ich grüble noch, ob ich mir wirklich einen kleinen Feuerlöscher holen muss?

Jürgen
 
Ich schließe mich euren Ausführungen an! Wer wissentlich mit ungeeignetem Gerät oder Ausrüstung die (Wetter) verhältnisse auf See oder in den Bergen unterschätzt, handelt (grob) fahrlässig!

Im Gebirge im hochalpinen Bereich habe ich schon selbst "Wanderer" gesehen, die Sandalen, Badelatschen und Turnschuhe getragen haben, knicken die mal um oder verletzen sich schlimm, ist das Geschrei nach Bergwacht und Hubschrauber groß!

Da ist es völlig gerechtfertigt, das die die Kosten für den ganzen Einsatz selbst tragen müssen, nur leider sind grade die oft im Alpenverein oder ADAC entsprechend versichert.

Mit einem nicht Seetüchtigem Boot rauszufahren, das dann noch überladen ist, wird weit draußen schnell in Seenot kommen, wenn der Wind plötzlich auffrischt, die Sicht durch Niederschlag schlagartig abnimmt oder im schlimmsten Fall, Feuer ausbricht...

Wenn dann noch Rettungs-oder Notsignalmittel fehlen, dann kommt es so wie hier schnell zum Notfall!
Ob die wohl einen Kompaß dabei hatten? Hier ist es völlig gerechtfertigt, das diese Angler die Bergungskosten selbst zahlen müssen! Es sei denn, die sind über die DLRG im Rahmen einer Mitgliedschaft gegen Havarie versichert bzw. bei der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger.

Aber ob auch die zahlen, hängt von vielen Faktoren ab, Leichtsinn oder grobe Fahrlässigkeit bzw. Selbstüberschätzung gehört meiner Meinung nicht dazu...
 
Sehr grenzwertig. Weil: Müssen dann nicht auch alle Rettungseinsätze für z.B. Motorradfahren, Sport im allgemeinen, Autofahren mit nicht zwingendem Grund ebenfalls in Rechnung gestellt werden?
Falls ja, muss dann nicht auch für derartige Aktivitäten immer zwingend eine Versicherung Pflicht werden?

Grobe Fahrlässigkeit ist natürlich von Versicherungsschutz ausgeschlossen, ist es bei anderen Versicherungen ja auch.
Nein.

Der zwingende Grund etwas auszuüben - den gibt es bei bsw. Freizeitaktivitäten nicht.

Es gibt aber ( Sicherheits ) Vorschriften, die eingehalten werden müssen bspw. TüV.

Mit einem verkehrsuntüchtigen Motorrad ohne Helm umherzuheizen wäre grob fahrlässig und selbstverständlich haftet der Fahrer.

R.s.coffeegirl
 
Nein.

Der zwingende Grund etwas auszuüben - den gibt es bei bsw. Freizeitaktivitäten nicht.

Es gibt aber ( Sicherheits ) Vorschriften, die eingehalten werden müssen bspw. TüV.

Mit einem verkehrsuntüchtigen Motorrad ohne Helm umherzuheizen wäre grob fahrlässig und selbstverständlich haftet der Fahrer.

R.s.coffeegirl
Habe ja nichts anderes geschrieben.
Grobe Fahrlässigkeit ist natürlich von Versicherungsschutz ausgeschlossen, ist es bei anderen Versicherungen ja auch.

Gilt bei Drogen bzw. Alkoholkonsum gleichermaßen.
 
Also ich hab defnitiv Verständnis für den Drang zum Angeln :-D. Schwierig zu beurteilen find ich. Aber ging ja alles gut
 
Tja was soll Mann dazu schreiben, meistens ist es ja ein zu kleines Boot, Unvernunft, Unwissenheit , Verantwortungslosigkeit und Nichtbetrachtung der aktuellen Wetterlage. Da kann man für sein gerettetes Leben ruhig bezahlen.
Ich habe es heute gerade wieder Live an der Ostsee erlebt. Zwei Angler machen ihr "Minischlauchboot" mit E-Motor startklar und selbstredend beide ohne Schwimmweste, keine Sicherheitsausstattung an Bord. Der Wetterbericht hatte Wind aus Nord und immer wieder Nebel angesagt. Als sie dann mit ihrem Böötchen in See stießen war das Wetter noch relativ ruhig und dann wechselte das Wetter binnen kürzester Zeit um, auf Nebel, Sichtweite unter 10 Meter und Wind. Aber die beiden ließen sich schön in die Fahrrinne treiben. Da macht Mann sich Gedanken als Uferangler. Als der Nebel sich dann wieder auflöste waren die beiden zum Glück noch zu sehen. Das ist Unfassbar was es für unverantwortliche Menschen gibt und da stellt sich für mich auch nicht die Frage, ob ein Rettungseinsatz gezahlt werden muss, aber sowas von
 
Also, bevor weiter spekuliert wird, ein paar weitere Infos.
Das Boot war ( ist ) ein Quicksilver 605 Kajütboot, Seetauglichkeitsstufe "C" , bis Windstärke 6 in küstennahe Gewässer zugelassen. Zum Zeitpunkt des Unglücks herrschte eine 3 abnehmend. Klares Wetter.
Mit einem nicht Seetüchtigem Boot rauszufahren, das dann noch überladen ist, wird weit draußen schnell in Seenot kommen, wenn der Wind plötzlich auffrischt, die Sicht durch Niederschlag schlagartig abnimmt oder im schlimmsten Fall, Feuer ausbricht...

Wenn dann noch Rettungs-oder Notsignalmittel fehlen, dann kommt es so wie hier schnell zum Notfall!
Ob die wohl einen Kompaß dabei hatten?

Ob ein Kompass an Bord war, weiß ich nicht. Aber die Kollegen waren mit Plotter, AIS, Seefunk und Radar ausgestattet.
Die Jungs waren in diesem Jahr auch schon zwei oder drei mal draußen und hatten keinerlei Probleme.
Das Unglück ist wohl durch einen Riss im Heckspiegel verursacht worden, wo erst durch die langsame Fahrt am Zielgebiet der Wassereinbruch erfolgte.
Wurde im Winter ein neuer Motor angebaut. Ob da etwas nicht richtig war, genaues weiß man nicht. Boot ist ziemlich schnell untergegangen.

Wie es mit einer Versicherung aussieht, entzieht sich meinem Wissen. Wenn eine vorhanden, sollte sie wohl auch zahlen.
Der Einsatz des Rettungshubschraubers muss aber eigentlich nicht bezahlt werden, weil das war ein Unglück und keine Grobe Fahrlässigkeit.

Auf jeden Fall hatten die beiden großes Glück, das andere Troller in der Gegend waren und sie schnell aus der kalten See geborgen haben.
 
Also, bevor weiter spekuliert wird, ein paar weitere Infos.
Das Boot war ( ist ) ein Quicksilver 605 Kajütboot, Seetauglichkeitsstufe "C" , bis Windstärke 6 in küstennahe Gewässer zugelassen. Zum Zeitpunkt des Unglücks herrschte eine 3 abnehmend. Klares Wetter.


Ob ein Kompass an Bord war, weiß ich nicht. Aber die Kollegen waren mit Plotter, AIS, Seefunk und Radar ausgestattet.
Die Jungs waren in diesem Jahr auch schon zwei oder drei mal draußen und hatten keinerlei Probleme.
Das Unglück ist wohl durch einen Riss im Heckspiegel verursacht worden, wo erst durch die langsame Fahrt am Zielgebiet der Wassereinbruch erfolgte.
Wurde im Winter ein neuer Motor angebaut. Ob da etwas nicht richtig war, genaues weiß man nicht. Boot ist ziemlich schnell untergegangen.

Wie es mit einer Versicherung aussieht, entzieht sich meinem Wissen. Wenn eine vorhanden, sollte sie wohl auch zahlen.
Der Einsatz des Rettungshubschraubers muss aber eigentlich nicht bezahlt werden, weil das war ein Unglück und keine Grobe Fahrlässigkeit.

Auf jeden Fall hatten die beiden großes Glück, das andere Troller in der Gegend waren und sie schnell aus der kalten See geborgen haben.
Jetzt kommst du mit Fakten wo doch der Schuldspruch von dem ein oder anderen schon gefällt wurde. :whistling
Muss jetzt die virtuelle Steinigung und Auspeitschung abgebrochen werden? Ober wird noch ein spekulativer Grund gefunden um fortzufahren?
 
Also wenn die Onkels mit ihrem Kleinstboot die 25 Seemeilen Entfernung von der Küste selbst gefahren sind, dann sollten sie auch bezahlen, denn Dummheit und Leichtsinn muss bestraft werden.

Anders sieht es aus, wenn sie durch einen techn. Defekt abgetrieben sind.

Doch um sich ein Urteil zu bilden und die Jungs schon vorher zu verunglimpfen, sollten wir die Sachlage schon genau kennen. In Seenot zu geraten, das kann jedem passieren.
 
Tja was soll Mann dazu schreiben, meistens ist es ja ein zu kleines Boot, Unvernunft, Unwissenheit , Verantwortungslosigkeit und Nichtbetrachtung der aktuellen Wetterlage. Da kann man für sein gerettetes Leben ruhig bezahlen.
Ich habe es heute gerade wieder Live an der Ostsee erlebt. Zwei Angler machen ihr "Minischlauchboot" mit E-Motor startklar und selbstredend beide ohne Schwimmweste, keine Sicherheitsausstattung an Bord. Der Wetterbericht hatte Wind aus Nord und immer wieder Nebel angesagt. Als sie dann mit ihrem Böötchen in See stießen war das Wetter noch relativ ruhig und dann wechselte das Wetter binnen kürzester Zeit um, auf Nebel, Sichtweite unter 10 Meter und Wind. Aber die beiden ließen sich schön in die Fahrrinne treiben. Da macht Mann sich Gedanken als Uferangler. Als der Nebel sich dann wieder auflöste waren die beiden zum Glück noch zu sehen. Das ist Unfassbar was es für unverantwortliche Menschen gibt und da stellt sich für mich auch nicht die Frage, ob ein Rettungseinsatz gezahlt werden muss, aber sowas von
Ähnliches habe ich auch mal beobachtet. Allerdings sind die 2 Angler in ihrem Minischlauchboot an einem Oktoberabend bei einsetzender Dunkelheit und stark ablandigem Wind 4-5 in See gestochen...
 
Meerforelle 1959 :

musste den "angry" Smiley setzen , weil es doch noch genug Filet-geile Schwachköpfe unter den Anglern zu geben scheint.

Ich wage mal nach Jahrzehntelanger persönlicher "Analyse" der Anglerschaft eine kecke These:

Der "Jagdschein für den kleinen Mann" scheint an überproportional viele Schwach/Dumm/Gierköpfe/Prolenten/Selbstdarsteller ausgegeben zu werden.

Ich bin selbst Angler - aber mindestens 50% der "Kollegen" ticken meiner Meinung nach nicht ganz richtig und haben die ein oder andere Schraube locker.


R.S. coffeegirl
 
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