Thema Kescher und sein eigenes Recht durchsetzen

DieKrabbe

Member
Hallo,
leider wusste ich nicht wohin mit dem Thema und werde es dann mal hier abladen.
Ich war gerade am WDK ein wenig Spinnfischen. Da ich da eh nur mit kleinen Barschen
im Flachwasser gerechnet habe hatte ich keinen Kescher o.Ä. dabei.

Als ich langsam dem Ende zuging kam auf einmal ein Boot der Wasserschutzpolizei und hat bei mir an der Spundwand gehalten.
Die wollten meine Papiere sehen. War soweit wohl alles in Ordnung, nur fragte er mich dann wo denn mein Kescher sei, worauf ich gesagt habe, dass ich keinen dabei hätte. Darauf hat der Polizist nur gesagt: "ja dann ist hier wohl erst mal Ende."
Hat dann noch was in Richtung "Ich mach die Gesetze nicht..." blablabla gesagt.

Er hat mir dann das Angeln untersagt, gut war ja eh quasi fertig. Auf dem Weg zur Brücke habe ich dann nochmal
ein wenig überlegt und gegoogelt, wobei ich herausgefunden habe, dass ein Kescher keine Pflicht ist sondern nur ein Waidgerechtes landen des Fischs möglich sein soll. Bei Barschen unter 25cm am Ufer schätze ich mal dass das OK sein sollte.

Hatte nicht wirklich vor mit dem Kollegen zu diskutieren, wusste da ja auch noch nicht, dass ich eigentlich nichts falsch gemacht habe.

Jetzt ist die eigentliche Frage:
Wenn so was nochmal vorkommt, vielleicht auch mit anderen Dingen, wie mache ich da mein Recht geltend? Kann ich darauf bestehen, dass man mir Gesetzestexte zeigt? Generell ist meine Erfahrung bei so was, dass die "höhere Macht" auf ihr Recht besteht, auch wenn man es ganz klar besser weiß.
Da das meine erste Kontrolle war, war ich auch dementsprechend unsicher.

Außerdem habe ich mich gefragt, was passiert wäre wenn ich einfach weiter geangelt hätte?
Bei einer zweiten Begegnung hätte ich das Thema angesprochen und eine Diskussion gestartet, allerdings wurde mir ja das angeln untersagt. Muss ich der Anweisung der Fischereiaufseher/ Wasserschutzpolizei auch folge leisten wenn sie im unrecht sind? Ist doof ausgedrückt, aber ich hoffe ich versteht wie ich das meine.

Ich hoffe mal jemand kann mir helfen und ein paar Tipps geben wie man in Zukunft mit so was umgeht.

Grüße, DieKrabbe
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Dann nimm halt einen mit und alle haben ihren Frieden.

Ich hab mittlerweile immer einen richtig langen und stabilen Kescher beim Spinnern dabei, weil ich ihn auch als Gehhilfe benützen muss. Beim Friedfischen ist sowieso immer einer dabei...
 

DieKrabbe

Member
Hab mir schon gedacht, dass solche Antworten kommen. Die Frage ist ja nicht wie ich jemand überzeugen kann, dass ich keinen Kescher haben muss, sonder wie ich mein Recht geltend mache, hatte so was schon mal in einer Polizeikontrolle mit einem Messer, bei dem die kompetenten Herren selber nicht mal den Gesetzestext kannten...
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
In den Gewässererlaubniskarten steht meistens schon so etwas wie: Ein Kescher ist mitzuführen.
Kein Kescher -> Nichteinhaltung der Regeln -> Angelerlaubnis verwirkt.
Da ist nichts unrechtens bei ...

Genauso steht gerne mal: Bei Kunstködern und Naturködern über 5cm ist ein Stahlvorfach zu verwenden.
oder: Eine Rachensperre ist für den Hechtfang vorzuhalten.
Wobei das so pauschal deutlich weniger sinnvoll als ein Kescher ist, denn dazu braucht man eben auch verschiedene Größen für die Hechtmäuler etc. und sinnige Spannvorrichtungen,
mit einer Großhechtmaulsperre zerreißt man einen untermaßigen Kleinhecht förmlich.
Immer gilt: Nichteinhaltung der Regeln -> Angelerlaubnis verwirkt.

Keschermuffel brauchen ja nicht den größten Kescher aller Kescher mitschleppen, mit ein bischen Geschick bekommt man noch einen im Verhältnis zur Kescherspanne doppelt langen
Fisch eingesackt, und im Falle der Fälle freut man sich hinterher doch sehr, dass ein eigentlich unlandbarer Fisch doch erfolgreich gelandet werden konnte.
 

DieKrabbe

Member
Oh man wollte hier keine Kescherdiskussion vom Zaun brechen, werde auch in Zukunft einen mitnehmen, einfach nur damit die liebe Seele Ruh hat. Habe übrigens im Erlaubnisschein geschaut, da steht nichts dementsprechend, aber wie gesagt dass ist ja nebensächlich.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Kescher ist grundsätzlich in NRW nicht Pflicht.
Sagt die Gewässerordnung etwas anderes dann schon.
Aber am Kanal definitiv nicht.
Kannst am besten bei der Fischereibehörde schriftlich anfragen. Die Antwort ausdrucken und mitschleppen. Bei der nächsten Kontrolle aushändigen und fröhlich weiterfischen.
Die halbe Stunde, die du dann aber rumdiskustierst, wäre mir zu schade und da bin ich bei Andal. Kescher mitschleppen, feddich.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
DieKrabbe schrieb:
Habe übrigens im Erlaubnisschein geschaut, da steht nichts dementsprechend, aber wie gesagt dass ist ja nebensächlich.
Wieso schreibst Du da nicht gleich? Das ist doch die Lösung, dem WaschPo genau das zu zeigen, und möglicherweise verwechselt der einfach Angelgebiete und zugeordnete Gebiete.

Aber evtl. ist dein Verhältnis etwas angespannt:
DieKrabbe schrieb:
hatte so was schon mal in einer Polizeikontrolle mit einem Messer, bei dem die kompetenten Herren selber nicht mal den Gesetzestext kannten...
Bei einem Messer gilt nicht nur alleine das Waffengesetz, 12cm Klinge und geschlossener Transport, sondern die Polizei kann dich auch als Risiko erkennen.
Gerade nach den neuen PAG , und evtl. als aufmüpfigen Gefährder einstufen, dann sieht man schnell mal 24h nur den Ruheraum, und in ganz schlimmen Fällen kommt ein netter Psychologe und evtl. eine längere Verwahrung ...
 

DieKrabbe

Member
@Toni_1962 Sorry, hatte ich ganz überlesen.
Ist zwar nicht unmöglich, aber ausschließen würde ich es dennoch, außerdem behaupte ich mal dass man auch einen 40er noch problemlos händisch landen kann. Das ist aber eine Richtung in die ich hier nicht gehen will.

@hanzz
Ja eben, deswegen habe ich ja schon geschrieben, ich werde auch einen mitnehmen, will generell anderen wenig Grund zum meckern geben. ;)

@Nordlichtangler
Was soll ich ihm denn zeigen? Wo nichts steht kann ich ja nichts zeigen. Könnte ihm ja höchstens zeigen wenn da was geschrieben steht auf das ich mich berufe.
Naja, glaube nicht dass die Messergeschichte was mit mir generell zu tun hatte, war einfach mal wieder geballte staatliche Kompetenz...
Verstehe auch nicht wie genau ich das mit dem angespannten Verhältnis meinst... ich bezweifel dass ich mir hier in der Gegend schon einen Ruf als Unhold erarbeitet habe. :laugh2
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
Ich schätze Krabbe meint nicht so sehr den konkreten Kescherkonflikt (da bin ich ganz beim pragmatischen Ansatz von Andal und Hanzz), sondern eben, wie macht man
dem Kotrolleur/Polizisten, der sich irrt oder falsch informiert ist, dieses klar?
Und da fürchte ich, muss man eben ein entsprechendes Dokument wo die jeweilige Regel aufgeführt ist, vorzeigen können. Exekutive diskutiert nicht gerne, schon garnicht
in der leeren Luft. Und ist natürlich auch immer ne Frage des Tonfalls und Gesprächsstils..

Gibt übrigens auch den umgekehrten Fall: Neulich wurd ich von einem Polizeiauto angehalten, nachdem ich in Gedanken mit iber 30 durch ne Schrittgeschwindigkeitszone gefahren bin, Fahrzeugschein auch nicht dabei. Es gab ein paar mahnende Worte, dann wurde ich schonend zurückgesetzt. Da denk ich mir, wenn die nicht immer drauf
bestehen, ihr Recht mir ein fettes Knöllchen zu verpassen, durchzusetzen, dann will ich auch nicht drauf pochen. Vielleicht gibt's ja ein Polizei-Karma?
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Hab mir schon gedacht, dass solche Antworten kommen. Die Frage ist ja nicht wie ich jemand überzeugen kann, dass ich keinen Kescher haben muss, sonder wie ich mein Recht geltend mache, hatte so was schon mal in einer Polizeikontrolle mit einem Messer, bei dem die kompetenten Herren selber nicht mal den Gesetzestext kannten...
Was ist denn "dein Recht"? - Es gibt ein LFig und das gilt für alle.
 

DieKrabbe

Member
@Andal mein Recht in dem Fall ist das der Fischerei.
Es wurde mir ohne Rechtsgrundlage genommen.
Ist mir eigentlich generell auch egal, ich bin da umgänglich, dann gehts eben nach Hause für den Tag und beim nächsten mal kommt ein Kescher mit.

@Minimax
Naja, das habe ich mir schon gedacht... Manchmal kann man halt nichts machen. Wie oben schon geschrieben, beim nächsten Mal kommt dann in diesem Fall der Kescher mit und keiner kann sich beschweren...
 

Esox 1960

Well-Known Member
Wenn dann doch mal ein richtig guter Hecht beißt und Du den dann irgendwie mit
der Hand raus fummelst................die Hand ordentlich blutet,wirst Du das nächste mal
schon einen Ketscher dabei haben.
 

Xianeli

Besser Mitglied als Ohneglied
bringt ja nix ihm zu raten den Kescher mitzunehmen. So weit ist er ja auch. Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage. Soweit ich weiß gibt es keine Kescherpflicht außer er ist extra aufgeführt in der Erlaubnis. Nimm nen Lippgrip mit und fertig. Der ist klein und handlich und niemand kann sagen das du keine Landehilfe dabei hast. Ob du ihn benutzt ist dann deine sache :)
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Wenn dann doch mal ein richtig guter Hecht beißt und Du den dann irgendwie mit
der Hand raus fummelst................die Hand ordentlich blutet,wirst Du das nächste mal
schon einen Ketscher dabei haben.

Ich kenne sehr viele Leute, welche Raubfische auch größerer Kategorie per Hand landen. Gilt gar als schonender. Die Flossen werden dabei nicht verletzt.
 

fishhawk

Well-Known Member
Ich kenne sehr viele Leute, welche Raubfische auch größerer Kategorie per Hand landen. Gilt gar als schonender. Die Flossen werden dabei nicht verletzt.

Wenn man es kann, mag das zutreffen.

Aber im Kiemenbereich zu hantieren birgt natürlich auch gewisses Risiko, besonders für ungeübte Angler.

Ansonsten müsste eigentlich jede Amtsperson die genaue Rechtsgrundlage für einen Verstoß benennen können.
Ob das immer schlau ist, sich auf ne Diskussion einzulassen ist dann nen andere Frage..
 

Stulle

Well-Known Member
Als jemand der öfter mit Leuten reden muss die sowas hauptberuflich betreiben.

Die beste Lösung ist der Aufforderung erst mal nachkommen dann seine Monolog anhören noch besser denn Inhalt verarbeiten.

Dann mit fragen wie

"So eine Regelung ist mir unbekannt. Könnten sie mir die entsprechende Stelle nennen damit ich das in Zukunft richtig einhalten kann"

Dem ganzen auf den Zahn fühlen.
 
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