Tierschützer muss 2000€ Strafe zahlen.

Hardyfan

Member
AW: Tierschützer muss 2000€ Strafe zahlen.

Wollen wir mal versuchen, etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen.
Zunächst zur Jagdstörung:

Nach § 2 Abs. 3 des nieders. Jagdgesetzes ist es verboten, das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild absichtlich zu behindern.
Nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Landesjagdgesetzes ist dies gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden (§ 41 Abs. 2).

Solch einen Bußgeldbescheid hat die Jagdbehörde erlassen, der Betroffene hat Einspruch eingelegt und die Verwaltungsbehörde hat den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Diese kann das Verfahren einstellen oder - wie hier - die Akten dem zuständigen Amtsgericht vorlegen.
Es kommt ggf. - wie etwa hier - zu einer Verurteilung, indes ist der Jagdstörer nicht vorbestraft, sondern nur schuldig, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.#

Was kommt strafrechtlich bei "Angelstörung" in Betracht?

Eine besondere Straf- oder OWi-Norm existiert nicht, daher bleiben:

- ggf. Hausfriedensbruch oder schwerer Hausfriedensbruch (§ 123 bzw. 124 StGB), dazu muss das Besitztum befriedet, also eingezäunt sein.

oder

Nötigung (§ 240 StGB), je nach Fallgestaltung

oder

Stalking (§ 238 StGB), nach meiner Auffassung von den Tatbestandsvoraussetzung schwierig, jedenfalls, wenn nicht eine besondere einzelne Person gestalkt wird sondern alle Angler an einem Gewässer.

Dazu kommen evtl. noch weitere Delikte - etwa Beleidigung, Bedrohung, ggf. Körperverletzung.

Alles ziemlich mager, es kommt allerdings entscheidend auf die Ausgestaltung des Falles und die Umstände an.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Tierschützer muss 2000€ Strafe zahlen.

Also - wegen des Bestimmtheitsgebots wird es schwer, eine nicht normierte "Angelstörung" zu bestrafen.

Selbst ein "Unterlassen" zu erreichen halte ich für sehr sehr schwierig und sehe keine Rechtsnorm, die dies ermöglicht!

Die Jäger Lobby hat da wieder mal besser funktioniert und die "Jagdstörung" normiert.

Zudem hat Thomas recht, da bei der Jagd wegen des Waffeneinsatzes auch eine andere "Gefahr" gegeben ist, als bei einem Angler.

Nehmen wir einen Beispielsfall und durchdenken ihn juristisch:

Angler sitzt am Gewässer und angelt.
Dazu kommt schräger Passant - nennen wir ihn Peter Pätä - und beginnt fröhlich Steine ins Wasser zu werfen.

Was könnte das juristisch denn sein?

Nötigung? -->leider nein.

Schon tatbestandlich nicht gegeben - und würde leider auch am "doppelten Rechtswidrigkeitserfordernis" spätestens scheitern.

Beleidigung?

Leider auch nicht.

Lex specialis - vergleichbar mit "Jagdbehinderung" ? --> aufgrund der schlechten Lobby im Gesetz nicht vorhanden --> nicht sanktionierbar.


Was bleibt?

Zwei Menschen - einer hat die Freiheit und das Recht zu angeln - und einer hat die Freiheit, alles zu tun, was er will (im Zweifel nach Art. 2 I GG), solange er dadurch nicht vorhandene (Grund-) Rechte eines anderen verletzt.

Klar stört der Steinewerfer den Angler - aber eine Sanktion in Form einer Strafnorm die "paßt" erblicke ich leider nicht.

Also konkurrierende Freiheitsrechte zweier Menschen, wobei gesetzlich meiner Ansicht nach leider ( !!! )eine Norm fehlt, die den Angler vor schikanösen Steinewerfern schützt.

Also bleibt es dabei, dass der Angler wohl oder übel das Feld räumen, oder die Sache "aussitzen" muß - paßt mir nicht - gefällt mir nicht - und das Faustrecht würde leider nur zu Problemen für den Angler führen.

Eine Notwehrlage des Anglers ist nicht ersichtlich und auch nicht gegeben, solange der Steinewerfer die Steine "nur" ins Wasser wirft und den Angler weder gefährdet noch trifft.

Sehr ärgerlich - aber rechtlich hat der Angler schlechte Karten, weil es nicht verboten ist, Steine ins Wasser zu werfen.

Der Fall ist auch abwandelbar mit Leuten, die mit einem Kanu stundenlang Kreise vor dem Angler fahren, oder Hundebesitzern, die ihre Doggies an der Angelstelle baden, oder Schwimmern....etc. pp. - jedesmal steht LEIDER keine Rechtsnorm dem Angler zur Seite, die sein "Angelrecht" vor einer Störung durch Idioten schützt, die ihrerseits so ziemlich alles dürfen, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Was sagt uns das?

Wir sollten unsere "Interessenvertreter" gefälligst mal anspitzen, um einen § zu erhalten, der die Ausübung der Angelei ausdrücklich schützt, so wie die bessere Lobby der Jäger es gesetzlich schon erreicht hat.

Traurig für die Anglerschaft - aber in dem obigen Fall wäre ich ziemlich ratlos und jede meiner "praktischen" Lösungen würde mit rechtlichen Problemen für den Angler enden.
Ich würde zwar persönlich sicher eine "Lösung" finden - aber die kann ich hier nicht als Ratschlag reinschreiben, weil ich sonst noch als Anstifter oder Gehilfe "dabei" bin.....*grins* !


Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

Hardyfan

Member
AW: Tierschützer muss 2000€ Strafe zahlen.

So ist es - leider.

Wir Angler haben aber einen Vorteil:

Fische sind keine Kuscheltiere und für viele Menschen irgendwie "weniger wert" (ist doch nur ein Fisch), weil sie letztlich aus einem anderen Element stammen.

So bedauerlich das einerseits sein mag, so vorteilhaft ist es im Hinblick auf Angelgegner, deren es wesentlich weniger gibt als Jagdgegner.

Dieter´s Eia-Popeia-Prosa 1. Teil#h

"Das kleine Reh sah den Jäger mit unschuldigen braunen Augen an als wolle es sagen: Lieber Jäger, verschone mein Leben, ich bin doch noch so klein.

Hohnlachend krümmte der böse Jäger den Zeigefinger und schoss das kleine Reh mitten ins Herz.

Mit brechenden Augen sah das sterbende Rehlein den Jäger an als wolle es sagen: Jäger, warum nimmst du mir mein Leben, ich habe Dir doch nichts getan."

Vorläufiges Ende der Prosa:).

Die durchgeknallte und emotional erschütterte Tierschutz-Mutti würde sagen:

Jäger sind alle Mörder, so eine Sau, der Kerl.

Der Jäger würde sagen: ich habe ein abgekommenes Kitz erlegt.

Auch ich verfolge seit Jahren die Jagdpresse (Wild und Hund, Pirsch etc.) und weiss daher, dass die Jagdgegner genau mit dieser Gefühlsebene arbeiten und das vielen Tieren eigene Kindchen-Schema für sich ausnutzen.

Und das funktioniert bei Fischen nun mal - zum Glück - nicht so einfach.

Dieter´s Eia-Popeia-Prosa 2. Teil#h

Mit kleinen glubschigen Augen schaue der Karpfen den Angler an als wolle er sagen: Lieber Angler, release mich, ich wiege doch nur 4 Kilo.

Sorry lachte der Angler und kloppte dem Karpfen sein Schlagholz mitten aufs Hirn.

Mit brechenden Augen sah der kleine Karpfen den Angler an - na ja, kennt Ihr ja schon.

Die wenig emotional aufgeladene Tierschutz-Mutti sagt: Schade, aber nun gut, der schmeckt richtig lecker.

Der Angler sagt: Ich habe einen Küchen-Karpfen gefangen.

Der fanatische Releaser würde sagen: So ein Mörder und eine Sau, den Karpfen müsste man wieder einsetzen, weil die Karpfen sind Magie und überhaupt.

Und da ist das Problem: Angler sind sich nicht einig und pinkeln sich regelmäßig gegenseitig ans Knie.
Und das ist der Unterschied zu den Jägern: Die sind sich einig und stehen zusammen. Und wenn sie das mal nicht sind, regeln sie das intern.

Endgültiges Ende der Prosa:)
 
Zuletzt bearbeitet:

panzerwels

Störfall
AW: Tierschützer muss 2000€ Strafe zahlen.

Hallo,
ich kann nur für meine Verhältnisse eine Aussage treffen. Wir haben bei uns am Teich das Hausrecht. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit eines Platzverbotes für Störenfriede. Hält sich jemand nicht an dieses Platzverbot kann das als Hausfriedensbruch geahndet werden. War bislang nicht nötig. Hundhalter müssen ihre Hunde bei uns an der Leine führen und somit können die Wauzis auch nicht ins Wasser.
freundliche Spaziergänger sind uns immer gern willkommen. Störer kriegen ihre Quittung.
PW
 

Hardyfan

Member
AW: Tierschützer muss 2000€ Strafe zahlen.

So ähnlich ist es bei uns am Vereinssee auch. Wenige - an sich immer die gleichen - Spaziergänger, mit oder ohne Hund.
Freundlich und rücksichtsvoll miteinander. Keinerlei Probleme.
Einige Hundehalter lassen ihre Tiere auch mal ins Wasser - immer in großer Entfernung von Anglern.

Aber das ist eben nicht bei allen Gewässern so.
 
Oben