Tirol Gastfischerkarte Heijfish

LeSunrise

Member
Hallo liebe Angelgemeinde,

ich ziehe mit meiner Freundin bald an die Grenze zu Österreich und da meine Freundin keinen gültigen deutschen Fischereischein hat, darf sie hierzulande natürlich auch nur in wenigen Bundesländern (die alle nicht Bayern sind) unter bestimmten Voraussetzungen angeln. Nun ist mir die Touristen-Gastfischerkarte aus Österreich ins Auge gestochen, wo es ja theoretisch möglich ist, mit dieser, seinem Ausweis und der Gewässerlizenz ohne Problem zu angeln.

Mir sind aber 2 Fragen in den Sinn gekommen, die ich leider trotz etwas längerer Recherche nicht eindeutig klären konnte.

1. Überall steht da, dass man nachweisen muss, dass man in der Lage ist, das Angeln auszuführen (z.B. mit einem alten Fischereischein, einem deutschen Fischereischein etc.). Wird das auf Heijfish wirklich überprüft? Weil meine Freundin hat natürlich keinen der geforderten Nachweise.

2. Selbst wenn Heijfish das nicht überprüfen sollte, müsste man diesen Nachweis (also z.B. den deutschen Fischereischein) am Gewässer mit sich führen um auch bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass man Grundkenntnisse etc. besitzt? Weil überall steht nur da, dass man die Gastfischerkarte, seinen Ausweis und die Lizenz mit sich führen muss. Aber wie wird das dann überhaupt kontrolliert, wenn es Heijfish nicht machen sollte?

Hat da vielleicht jemand Ahnung von, ohne große Spekulationen?

Natürlich würde ich meine Freundin diesbezüglich die ganze Zeit beaufsichtigen und unter die Arme greifen. Immerhin habe ich selbst einen gültigen deutschen Fischereischein und bin auch in einem Verein tätig.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus ^^
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

in Tirol (wie fast in ganz Österreich) benötigt man zur eigentlichen Lizenz eine staatliche Karte, manchmal Fischerbücherl oder ähnlich genannt, wie bei uns auch. Für Touristen (Gastfischer) gibt es da meist eine extra-Ausgabe davon, die aber nicht sehr lange gültig ist, (in Tirol meines Wissens nur 14 Tage, Ober- und Niederösterreich z. B. 30 Tage). Aber Vorsicht, anders als bei uns, wo der staatliche Schein in ganz Deutschland gültig ist, ist dies in Österreich nicht der Fall. Ein Tiroler Angler benötigt, wenn er z.B. in Oberösterreich fischen will die dortige staatliche Gästekarte. Insofern ist es da komplizierter als bei uns.
Und eins gleich vorweggesagt; die Preise für Lizenzen sind deutlich höher als in Deutschland.
Für gewöhnlich wird bei Touristen kein besonderer Nachweis über Kenntnisse verlangt. Ich habe aber schon gehört, dass dies in manchen grenznahen Regionen zu Deutschland anders sein soll, besonders wenn es um Salmoniden geht.

Petri Heil

Lajos
 
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